Punkt 65 der 891. Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2011
Der Bundesrat möge beschließen:
Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu - (Anlage 1 (zu § 8 Absatz 1 Satz 3) Nummer 1 und 2 FZV)
In Artikel 1 ist nach Nummer 10 folgende Nummer 10a - neu - einzufügen:
'10a. Anlage 1 (zu § 8 Absatz 1 Satz 3) wird wie folgt geändert:
- a) In Nummer 1 wird nach der Angabe "WW Westerwald in Montabaur" die Angabe "WZ Wetzlar, Stadt" eingefügt.
- b) In Nummer 2 wird die Angabe "WZ Wetzlar Lahn-Dill-Kreis" gestrichen.'
Begründung:
Die Stadt Wetzlar wird Träger einer eigenen Zulassungsbehörde. Mit dem vorliegenden Antrag wird dem Rechnung getragen.