Der Bayerische Ministerpräsident München, 31. Juli 2019
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Daniel Günther
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß dem Beschluss der Bayerischen Staatsregierung wird die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates - Verringerung des Pestizideinsatzes in Privatgärten mit dem Antrag übermittelt, dass der Bundesrat diese fassen möge.
Es wird gebeten, den Entschließungsantrag gemäß § 36 Absatz 2 GO BR auf die Tagesordnung der 980. Sitzung am 20. September 2019 zu setzen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Markus Söder
Entschließung des Bundesrates - Verringerung des Pestizideinsatzes in Privatgärten
Der Bundesrat möge beschließen:
- 1. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, im Rahmen der Glyphosatminderungsstrategie das angekündigte Verbot von Glyphosat in Haus- und Kleingärten im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben unverzüglich umzusetzen.
- 2. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, eine Strategie zur Verringerung des Pestizideinsatzes, einschließlich von Herbiziden und Insektiziden, in Haus- und Kleingärten zu entwickeln und hierzu verbindliche gesetzliche Vorgaben in die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung aufzunehmen.
Begründung:
Zu 1:
Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner hat im April 2018 die nationale Glyphosatminderungsstrategie ausgerufen und eine zügige Überarbeitung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung angekündigt.
Insbesondere im privaten Bereich kann der sachgemäße Umgang mit Glyphosat nicht gesichert werden. Zur Vermeidung von direkten und indirekten, kurz-, mittelsowie langfristigen gesundheitlichen und ökologischen Gefahren und Risiken für Mensch und Tier (inklusive Wirbellose wie Insekten und weitere Bodenbewohner) muss die Verwendung von Glyphosat im privaten Bereich untersagt werden.
Zu 2:
Beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist auch jeder Einzelne zum Handeln gefordert.
Die Bundesregierung soll deshalb aufgefordert werden, eine Strategie zur Verringerung des Pestizideinsatzes in Haus- und Kleingärten zu entwickeln und hierzu verbindliche gesetzliche Vorgaben in die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung zu integrieren.