Der Deutsche Bundestag hat in seiner 201. Sitzung am 25. Oktober 2012 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie - Drucksache 17/11164 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze - Drucksache 17/10961 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 23.11.12
Erster Durchgang: Drucksache. 472/12 (PDF)
1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:
- a) Nach Nummer 1 wird folgende Nummer 1a eingefügt:
"1a. § 14 Absatz 8 Satz 1 wird wie folgt geändert:
- a) In Nummer 9 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.
- b) Folgende Nummer 10 wird angefügt:
"10. die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden der Länder zur Durchführung lebensmittelrechtlicher Vorschriften." "
- b) In Nummer 2 Buchstabe a werden nach dem Wort "Hehlerei," die Wörter "Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte," eingefügt.
- c) Nach Nummer 8 werden die folgenden Nummern 8a und 8b eingefügt:
"8a. In § 34f Absatz 2 Nummer 2 wird die Angabe " § 915" durch die Angabe " § 882b" ersetzt. 8b. In § 55c Satz 2 wird die Angabe "7, 9 bis" gestrichen."
- d) Nummer 12 Buchstabe b wird wie folgt gefasst:
"b) In Absatz 4 werden die Wörter "des Absatzes 2 Nummer 5 bis 9" durch die Wörter "des Absatzes 2 Nummer 1 und 5 bis 9" und die Wörter "des Absatzes 2 Nr. 1 bis 4" durch die Wörter "des Absatzes 2 Nummer 1a und 2 bis 4" ersetzt."
2. Nach Artikel 5 wird folgender Artikel 6 eingefügt:
"Artikel 6
Änderung des Verwaltungskostengesetzes
In § 10 Absatz 1 Nummer 2 des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. März 2011 (BGBl. I S. 338) geändert worden ist, werden die Wörter "der als Auslagen zu erhebenden Schreibgebühren gelten die Vorschriften des § 136 Abs. 3 bis 6 der Kostenordnung" durch die Wörter "der Auslagen gelten die Vorschriften der Nummer 9000 der Anlage 1 des Gerichtskostengesetzes in der jeweils geltenden Fassung" ersetzt."
3. Der bisherige Artikel 6 wird Artikel 7 und wie folgt geändert:
- a) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 eingefügt:
(3) Artikel 1 Nummer 12 tritt am 2. Januar 2013 in Kraft."
- b) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4.