Der Bundesrat hat in seiner 982. Sitzung am 8. November 2019 beschlossen, die aus der Anlage ersichtliche Entschließung zu fassen
Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Anwendung der EFSA-Bienenleitlinien bei der Prüfung von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden
- 1. Honigbienen und Wildbienen sind wichtige Bestäuber von Kultur- und Wildpflanzen. Der Erhalt dieser Insekten ist aus Sicht des Bundesrates daher auch in wirtschaftlicher Hinsicht geboten. Allerdings sieht der Bundesrat mit Sorge, dass sowohl die Zahl der Arten als auch die Zahl der Bestäuberinsekten insgesamt zurückgehen. So ist etwa die Hälfte der Wildbienenarten in Deutschland in ihrem Bestand bedroht oder bereits ausgestorben. Neben dem Verlust von Biotopen und der Zerstückelung der Landschaft trägt nach Auffassung des Bundesrates auch der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden zu diesem Rückgang der Zahl der Insekten, und damit auch der Bestäuberinsekten, bei. Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat dringenden Handlungsbedarf, um den Artenverlust zu stoppen, wie er bereits mit Beschluss vom 11. Februar 2011 (BR-Drucksache 805/10(B) ) ausgeführt hat.
- 2. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass mit den EFSA-Bienenleitlinien (EFSA Guidance Document on the risk assessment of plant protection products on bees [Apis mellifera, Bombus spp. and solitary bees]) grundsätzlich eine wissenschaftlich fundierte Grundlage zur Beurteilung der Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf Bestäuberinsekten, sowohl Honigbienen als auch Wildbienen, vorliegt, mit der neben der akuten Toxizität auch subletale Wirkungen sowie Wirkungen auf Bienenlarven beurteilt werden können.
- 3. Der Bundesrat bekräftigt die auch von der Kommission festgestellte Notwendigkeit, bei der Überarbeitung der EFSA-Leitlinien die natürliche Hintergrund-Mortalität von Bienen, die Auswirkungen der Haltungsbedingungen von Bienen, die Einflüsse der verschiedenen Wege der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln, die Attraktivität landwirtschaftlicher Kulturen für Bestäuberinsekten und die Auswirkungen der landwirtschaftlichen Praxis angemessen zu berücksichtigen, wobei sowohl verschärfende als auch abmildernde Wirkungen hinsichtlich der Beeinträchtigungen von Bestäuberinsekten einzubeziehen sind. Die nunmehr von der EFSA in Angriff genommene Überarbeitung der Leitlinien muss der Anpassung an neue wissenschaftliche Erkenntnisse und realistische Szenarien dienen und in praktisch umsetzbaren Methoden zur Bewertung der Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln resultieren.
- 4. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene, insbesondere bei der Überarbeitung der EFSA-Bienenleitlinien, dafür einzusetzen, dass die Prüfung von Pflanzenschutzmitteln hinsichtlich ihrer chronischen Auswirkungen sowie ihrer Effekte auf Bienenlarven und Wildbienen als verbindlicher und praktikabler Standard in Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel in den Mitgliedstaaten festgelegt wird. Gleiches muss für die Biozid-Zulassungen gelten.
- 5. Er fordert die Bundesregierung ferner auf, die umfassende Expertise des Julius-Kühn-Institutes, Institut für Bienenschutz, in den Revisionsprozess der EFSA-Leitlinie einzubringen, und bietet die Unterstützung der Bienen-Institute der Länder hierfür an.