840. Sitzung des Bundesrates am 20. Dezember 2007
A
- 1. Der federführende Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes mit folgender Maßgabe zuzustimmen:
Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b (Anlage 1 Position Mecasermin - neu - AMVV)
In Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b ist in Anlage 1 nach der Position "Lenalidomid," die Position "Mecasermin," einzufügen.
Begründung
Durch das Einfügen der Position "Mecasermin" in die Anlage 1 der Verordnung soll ein weiterer bisher nicht erfasster, jedoch in einem durch die Europäische Arzneimittelagentur (EMEA) zugelassenen Arzneimittel enthaltener Wirkstoff der Verschreibungspflicht unterstellt werden.
Im Zuge der Streichung der Sammelposition "Wachstumshormone" sollten konsequenterweise alle derzeit in der Therapie verwendeten Vertreter dieser Substanzklasse in die Anlage 1 der Arzneimittelverschreibungsverordnung aufgenommen werden. Jedoch findet sich neben den Wirkstoffen Molgramostin und Somatropin als weiterer Vertreter der Wachstumshormone der Wirkstoff Mecasermin (rekombinanter IGF-1) in dem durch die EMEA zugelassenen Fertigarzneimittel Increlex.
B
- 2. Der Agrarausschuss empfiehlt dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.