Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 118909 - vom 22. November 2005. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 13. Oktober 2005 angenommen.
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Iran
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Iran, insbesondere diejenigen vom 28. Oktober 20041 und vom 13. Januar 2005 zu Folterungen im Iran2,
- - unter Hinweis auf den Menschenrechtsdialog EU-Iran, der bis vor kurzem stattfand und in dessen Rahmen sich die Regierung des Iran dazu verpflichtete, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit zu verstärken,
- - unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie das UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes, zu deren Vertragsstaaten der Iran gehört,
- - unter Hinweis auf die Entscheidung des Iran vom 1. August 2005, entgegen den Verpflichtungen des Pariser Abkommens die Aktivitäten zur Uranumwandlung wieder aufzunehmen, und die Tatsache, dass der Iran am 10. August 2005 die Siegel von seinen Uran-Tetrafluorid (UF4)-Produktionsanlagen in seiner Urankonversionsanlage nahe Isfahan entfernte und seine Aktivitäten im Rahmen des nuklearen Brennstoffkreislaufs wieder aufnahm,
- - unter Hinweis auf die Resolution des Gouverneursrates der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) vom 11. August 2005 zur "Implementierung des NVV-Sicherungsbkommens in der Islamischen Republik Iran", in der der Iran dringend aufgefordert wird, die vollständige Aussetzung aller Anreicherungsaktivitäten auf der gleichen freiwilligen, rechtlich nicht bindenden Grundlage wie in früheren Resolutionen des Gouverneursrates gefordert wieder aufzunehmen und dem Generaldirektor zu gestatten, die Siegel wieder anzubringen, die in dieser Anlage entfernt wurden, ohne dass auf die Frage eingegangen wird, ob der Iran gegen den Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) verstößt,
- - unter Hinweis auf die Resolution des IAEO-Gouverneursrates vom 24. September 2005,
- - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zum Iran, insbesondere diejenigen vom 16. März 2005 und 3. Oktober 2005,
- - unter Hinweis auf den vom Rat am 3. Oktober 2005 veröffentlichten siebten EU-Jahresbericht zur Menschenrechtslage (2005),
- - gestützt auf Artikel 103 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass Artikel IV des NVV regelt, dass dieser Vertrag nicht so auszulegen ist, als werde dadurch das unveräußerliche Recht aller Vertragsparteien beeinträchtigt, unter Wahrung der Gleichbehandlung und in Übereinstimmung mit den Artikeln I und II dieses Vertrags die Erforschung, Erzeugung und Verwendung der Kernenergie für friedliche Zwecke zu entwickeln,
B. in der Erwägung, dass der Iran den EU-3 (Deutschland, Frankreich und Vereinigtes Königreich) zugesagt hat, das Zusatzprotokoll zum NVV ("Zusatzprotokoll") anzuwenden, auch ohne es ratifiziert au haben,
C. in der Erwägung, dass der Iran es der IAEO zufolge in einer Reihe von Fällen über einen längeren Zeitraum hinweg versäumt hat, seine Verpflichtungen gemäß dem NVV-Sicherungsabkommen ("Sicherungsabkommen") in Bezug auf die Deklarierung von Nuklearmaterial, dessen Verarbeitung und Nutzung sowie hinsichtlich der Deklarierung von Anlagen, in denen derartiges Material verarbeitet und gelagert worden war, zu erfüllen,
D. in der Erwägung, dass die IAEO in ihren bisherigen Resolutionen ihrer Ungewissheit bezüglich der Motive des Iran Ausdruck verlieh, als dieser es versäumte, wichtige Erklärungen abzugeben, und ihre Sorge hinsichtlich der weiterhin lückenhaften Informationen über die vielen in Bezug auf eine Weiterverbreitung heiklen Aspekte des iranischen Atomprogramms unterstrich,
E. in der Erwägung, dass die IAEO darauf hingewiesen hat, dass die vollständige und nachhaltige Umsetzung der Aussetzung aller Anreicherungsaktivitäten seitens des Iran, die gegenüber der IAEO am 14. November 2004 als freiwillige, rechtlich nicht bindende vertrauensbildende Maßnahme angekündigt wurde und die von der IAEO zu verifizieren ist, für die Regelung der noch zu klärenden Fragen wesentlich ist,
F. in der Erwägung, dass der Iran nach der Aussetzung seiner Gespräche mit den EU-3 im August 2005 seine Aktivitäten zur Umwandlung von Uran in seiner Urankonversionsanlage in Isfahan wieder aufgenommen und die vom Generaldirektor der IAEO an dieser Anlage angebrachten Siegel entfernt hat, die Aussetzung der Urananreicherung selbst jedoch aufrecht erhalten hat,
G. in der Erwägung, dass am 11. August 2005 im Bericht der IAEO festgestellt wurde, dass die Verseuchung von iranischem Atommaterial mit hoch angereichertem Uran ihren Ursprung in Pakistan hatte,
H. in der Erwägung, dass der Gouverneursrat der IAEO in seiner Resolution vom 24. September 2005 die Auffassung vertritt, dass die Besorgnisse wegen des Atomprogramms des Iran in die Zuständigkeit des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen fallen, gleichzeitig aber seinen Generaldirektor auffordert, seine Bemühungen um eine Umsetzung dieser und früherer Resolutionen fortzusetzen und sich für weitere Fortschritte in den Verhandlungen mit dem Iran einzusetzen,
I. in der Erwägung, dass dank der erweiterten Kontrollrechte im Rahmen des Zusatzprotokolls der Iran das Land ist, in dem in den vergangenen zwei Jahren die meisten IAEO-Inspektionen stattfanden, was auch für die wieder aufgenommenen Aktivitäten in Isfahan gilt, weshalb die Bedeutung der vom Iran geforderten Ratifizierung nachdrücklich unterstrichen wird,
J. in der Erwägung, dass für die Beziehungen der EU zum Iran in den vergangenen Jahren ein dreigeteilter Ansatz maßgeblich war, nämlich Verhandlungen über ein Handels- und Kooperationsabkommen, der politische Dialog und ein Menschenrechtsdialog, sowie in der Überzeugung, dass diese drei Aspekte nicht voneinander zu trennen sind,
K. in der Erwägung, dass sich die Lage im Iran bezüglich der Ausübung der bürgerlichen Rechte und politischen Freiheiten seit den Präsidentschaftswahlen vom Juni 2005 trotz mehrerer Versprechen der iranischen Regierung, die universellen Werte zu fördern, weiter verschlechtert hat,
L. in der Erwägung, dass Amnesty International und Human Rights Watch in den vergangenen Monaten verstärkt über Menschenrechtsverletzungen im Iran berichtet haben,
M. in der Erwägung, dass es zunehmende Berichte über Hinrichtungen und Todesurteile, insbesondere im Fall von jugendlichen Straffälligen und Minderheiten, gibt, wobei offensichtlich international anerkannte Kriterien und Standards verletzt werden,
N. vor allem besorgt wegen der zunehmenden Berichte über willkürliche Festnahmen und Bedrohungen von Journalisten, Cyberjournalisten und Webloggern, darunter Ahmad Seraajee, der am 30. Juni 2005 verhaftet wurde, sowie unter Hinweis auf die fortdauernde Inhaftierung weiterer Journalisten wegen der bloßen Ausübung ihres Rechts auf Meinungsfreiheit, darunter insbesondere Akbar Ganji, der vor mehr als fünf Jahren mit 17 weiteren iranischen Journalisten festgenommen wurde und sich aufgrund eines 60tägigen Hungerstreiks in einem äußerst schlechten Gesundheitszustand befindet, dessen Frau jedoch der Zutritt zu ihm verweigert wurde,
O. ferner besorgt wegen der Einzelhaft des Anwalts Abdolfattah Soltani, der seit dem 30. Juli 2005 inhaftiert ist und in seiner Eigenschaft als Gründungsmitglied des "Defenders of Human Rights Centre" (DHRC) Gastredner im Europäischen Parlament war,
P. in der Erwägung, dass der Iran immer noch nicht Vertragsstaat des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau ist,
Q. tief besorgt, dass der Iran den Menschenrechtsdialog EU-Iran abgebrochen hat, der bis vor kurzem stattfand, und darüber verunsichert, dass es keine Anzeichen für die Umsetzung der vom Iran in diesem Dialog eingegangenen Verpflichtung gibt, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit im Iran zu verstärken,
1 ABl. C 174 E vom 14.7.2005, S. 190.
2 ABl. C 247 E vom 6.10.2005, S. 159.
Nuklearproblematik
- 1. unterstützt nachdrücklich die Bemühungen der EU-3 um eine Verhandlungslösung im Nuklearstreit mit dem Iran, unterstreicht die wichtige, von der IAEO zu übernehmende Rolle und fordert sie dringend auf, ihre Kontroll- und Inspektionskapazitäten umfassend zu nutzen;
- 2. unterstützt uneingeschränkt die am 24. September 2005 vom IAEO-Gouverneursrat angenommene Resolution, in der der Iran wegen der Nichteinhaltung der IAEO-Satzung verurteilt und dem daraus resultierenden fehlenden Vertrauen Ausdruck verliehen wird, dass das Atomprogramm des Iran ausschließlich friedlichen Zwecken dient;
- 3. fordert den Iran dringend auf, die vollständige und nachhaltige Aussetzung all seiner Urananreicherungsaktivitäten, auch durch Tests oder Produktion in der Urankonversionsanlage in Isfahan, wieder aufzunehmen und dem IAEO-Generaldirektor zu gestatten, die Siegel wieder anzubringen, die in dieser Anlage entfernt wurden;
- 4. fordert den Iran ferner dringend auf, umfassend mit den IAEO-Inspektoren zusammenzuarbeiten und der Transparenz dienende Maßnahmen zu ergreifen, die über die förmlichen Anforderungen des Sicherungsabkommens und des Zusatzprotokolls hinausgehen und den Zutritt für Einzelpersonen, Unterlagen über Beschaffungsverfahren, "dualuse"-Material, bestimmte Werkstätten im Besitz des Militärs sowie Forschungs- und Entwicklungsstandorte einschließen;
- 5. fordert den Iran des weiteren dringend auf, die Errichtung eines Schwerwasser-Forschungsreaktors zu überdenken und das Zusatzprotokoll unverzüglich zu ratifizieren und umfassend anzuwenden, da diese Maßnahmen dazu beitragen würden, weiteres Vertrauen in die ausschließlich friedliche Natur des iranischen Atomprogramms zu erzeugen;
- 6. fordert den Iran dringend auf, die Zeit bis zur nächsten Sitzung des IAEO-Gouverneursrates im November 2005 zu nutzen, um die Gespräche mit den EU-3 in gutem Glauben ohne Zwang und Drohungen wieder aufzunehmen;
- 7. unterstützt entschieden die Schlussfolgerungen des Rates vom 3. Oktober 2005 zum Iran und insbesondere die anhaltende Unterstützung der EU für eine diplomatische Lösung hinsichtlich der internationalen Bedenken zum iranischen Atomprogramm im Interesse einer Deeskalation der Situation;
- 8. fordert die US-Regierung auf, die Verhandlungen zwischen den EU-3 und dem Iran aktiv zu unterstützen, indem sie dem Iran Sicherheitsgarantien liefert;
- 9. begrüßt die vom Außenminister des Vereinigten Königreichs und amtierenden Ratsvorsitzenden der EU Jack Straw am 28. September 2005 in Brighton abgegebene Erklärung, dass trotz der Aussage von US-Präsident George Bush, dass "alle Optionen offen seien", weder die USA noch Europa Militäraktionen gegen den Iran wegen seines strittigen Atomprogramms in Erwägung zögen, da sich das Problem dadurch nicht lösen ließe;
- 10. ist der Ansicht, dass der Iran gemäß Artikel IV des NVV ein Recht auf Entwicklung seines Atomprogramms hat, und unterstützt die Vorschläge der EU zur Zusammenarbeit mit dem Iran auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie;
- 11. bedauert die doppelten Standards, die für Atomwaffen- und Nichtatomwaffenstaaten zugrunde gelegt werden und denen nur glaubwürdige Schritte zu einer atomaren Abrüstung entgegenwirken können, und fordert die EU auf, die Führungsrolle bei der Auflösung der derzeitigen Blockade bezüglich der atomaren Abrüstungsverhandlungen zu übernehmen;
- 12. unterstreicht die Bedeutung einer Zusammenarbeit mit den USA, Russland, China und den blockfreien Staaten zwecks Prüfung ergänzender Konzepte (wie des südafrikanischen Vorschlags) für die Erzielung eines umfassenden Abkommens mit dem Iran über seine Nuklearanlagen und deren Nutzung, das den Sicherheitsinteressen des Iran Rechnung trägt; bekräftigt, dass keine militärischen Maßnahmen als Lösung für die derzeitige Krise in Betracht gezogen werden sollten;
- 13. ist der Auffassung, dass ein solches umfassendes Abkommen für die Schaffung eines nachhaltigen regionalen Sicherheitssystems unter Einbeziehung Indiens, Pakistans und anderer Atommächte von Nutzen sein dürfte; steht auf dem Standpunkt, dass der Iran seiner Verantwortung als regionaler Akteur gerecht werden und einen Beitrag zu einem massenvernichtungswaffenfreien Nahen Osten leisten sollte;
- 14. fordert den Rat auf, eine die Sicherheitsdimension für die gesamte Region betreffende Initiative einzuleiten, um die Verbreitung von Kernwaffen und Konfliktquellen jeglicher Art zu verhindern;
- 15. betont, dass der Abschluss eines Kooperations- und Handelsabkommens zwischen dem Iran und der EU abhängig ist von der substanziellen Verbesserung der Menschenrechtslage im Iran sowie der umfassenden Zusammenarbeit des Iran mit der IAEO und objektiven Garantien für die friedliche Natur seines Atomprogramms;
Menschenrechte
- 16. verurteilt entschieden die Todesurteile gegen jugendliche Straffällige und Minderjährige bzw. deren Hinrichtungen, die in zahlreichen Fällen eine Bestrafung für sexuelle Handlungen bzw. die sexuelle Ausrichtung sind, welche nach internationalen rechtlichen Standards keine Straftaten darstellen, und fordert die iranischen Behörden auf, die international anerkannten rechtlichen Garantien, u.a. in Bezug auf Minderjährige, zu respektieren;
- 17. fordert die iranischen Behörden auf, unverzüglich auf alle gegen jugendliche Straffällige verhängten Todesstrafen zu verzichten und jegliche weitere Vollstreckung der Todesstrafe an Jugendlichen zu verhindern, also insbesondere die Jugendlichen Milad Bakhatiari (17 Jahre), Hussein Haghi (16), Hussein Taranj (17), Farshad Saeedi (17) und Saeed Khorrami (16) nicht hinzurichten;
- 18. fordert die iranischen Behörden dringend auf, die Bestimmungen des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte und des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes einzuhalten, die vorsehen, dass die Todesstrafe nicht für Vergehen verhängt werden darf, die von Personen begangen wurden, die zum Zeitpunkt der Straftat noch nicht 18 Jahre alt waren, und verlangt daher, dass das Alter der Volljährigkeit im Iran auf 18 Jahre geändert wird;
- 19. verurteilt die Behandlung von Minderheiten wie den Kurden, die 9 % der Gesamtbevölkerung stellen und wegen ihrer religiösen Überzeugung und ihres ethnischen Hintergrunds diskriminiert und schikaniert werden, und den Bewohnern des Gebiets um Ahwaz, der Provinzhauptstadt der von ethnischen Arabern dominierten Provinz Khuzestan, die laut Aussage von Miloon Kothari, UN-Sonderberichterstatter zum Recht auf angemessenes Wohnen, aus ihren Dörfern vertrieben werden;
- 20. verurteilt die Festnahmen und die Inhaftierung von Cyberjournalisten und Webloggern sowie die gleichzeitige Zensur mehrerer Online-Veröffentlichungen, Weblogs und Internetseiten sowie die kürzlich erfolgten willkürlichen Festnahmen von Journalisten und die strikten Restriktionen gegen die Medien im Iran und fordert die iranischen Behörden, insbesondere das iranische Parlament, daher auf, ihre Verpflichtungen gemäß dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zu erfüllen und vor allem die freie Meinungsäußerung auf Internetseiten, in Weblogs und in der Presse zuzulassen;
- 21. fordert, dass der Ratsvorsitz und die diplomatischen Vertreter der Mitgliedstaaten im Iran dringend konzertierte Aktionen in Bezug auf die oben genannten Anliegen einleiten, d.h. sich insbesondere für die unverzügliche Freilassung von Journalisten, Cyberjournalisten und Webloggern einsetzen, die wegen presse- und meinungsbezogenen Straftaten verfolgt oder verurteilt wurden;
- 22. fordert die iranischen Behörden auf, insbesondere Akbar Ganji freizulassen, der sich nach über fünfjähriger Haft und einem 60tägigen Hungerstreik in einem schlechten Gesundheitszustand befindet, nachdem er fünfeinhalb Jahre seiner sechsjährigen Haft wegen einer presse- und meinungsbezogenen Straftat verbüßt hat, sowie den seit dem 30. Juli 2005 inhaftierten Anwalt Abdolfattah Soltani freizulassen;
- 23. ruft die Vertreter der Mitgliedstaaten in Teheran auf, die iranischen Behörden dringend zu ersuchen, Einzelheiten über die Lage von Akbar Ganji mitzuteilen und eine Besuchserlaubnis zu erteilen;
- 24. fordert den Iran dringend auf, das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau zu unterzeichnen, und verurteilt die zunehmenden Verhaftungen und Bestrafungen von Frauen wegen "unpassender Verschleierung";
- 25. fordert den Iran auf, den Menschenrechtsdialog EU-Iran mit der EU wieder aufzunehmen, und fordert darüber hinaus den Rat und die Kommission auf, die Entwicklungen im Iran aufmerksam zu verfolgen und im Rahmen des Dialogs auch konkrete Fälle von Menschenrechtsverletzungen zur Sprache zu bringen;
- 26. fordert die Kommission auf, die Europäische Initiative für Demokratie und Menschenrechte wirksam zu nutzen, um die Kontakte zur iranischen Bürgergesellschaft und zu unabhängigen Medien und die Zusammenarbeit mit ihnen zu intensivieren und ferner gemeinsam mit dem Europäischen Parlament die Demokratie und die Achtung der Menschenrechte im Iran zu unterstützen;
- 27. fordert den Rat auf, zu prüfen, wie das Parlament in den Prozess der regelmäßigen Aktualisierung des Gemeinsamen Standpunkts Nr. 2001/931/GASP des Rates vom 27. Dezember 2001 über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus unter Berücksichtigung der Entwicklungen ab 2001 einbezogen werden könnte;
- 28. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Hohen Vertreter für die GASP, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der in dieser Entschließung genannten Staaten, dem Generaldirektor der IAEO, der UN-Menschenrechtskommission, dem Präsidenten des Staatlichen Obersten Gerichtshofs im Iran und der Regierung und dem Parlament des Iran zu übermitteln.