Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Juni 2007 zur 5. Sitzung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen
(UNHRC)

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 311175 - vom 5. Juli 2007.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 7. Juni 2007 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die Achtung, die Förderung und die Wahrung der universellen Menschenrechte Teil des ethischen und rechtlichen Besitzstands der Europäischen Union und einer der Eckpfeiler der europäischen Einheit und Integration sind,

B. in der Erwägung, dass die Vereinten Nationen als Organisation potentiell am besten in der Lage waren und sind, sich umfassend mit Menschenrechtsfragen und mit den Herausforderungen, vor denen die Menschheit derzeit steht, zu befassen,

C. in der Erwägung, dass der Menschenrechtsrat ein wirksames Forum zur Stärkung des Schutzes der Menschenrechte und zu ihrer Förderung im Rahmen der UNO darstellen kann,

D. in der Erwägung, dass die 5. Sitzung des Menschenrechtsrates in diesem Sinne von entscheidender Bedeutung sein wird, da in ihr die Überprüfung der Mechanismen und Mandate abgeschlossen wird und die Modalitäten für die universelle regelmäßige Überprüfung entwickelt werden,

E. in der Erwägung, dass die Glaubwürdigkeit des Menschenrechtsrates darauf beruht, dass Reformen und Mechanismen beschlossen werden, die ihn besser in die Lage versetzen, gegen Menschenrechtsverletzungen in der ganzen Welt vorzugehen,

F. in der Erwägung, dass für die 5. Sitzung des Menschenrechtsrates eine Adhoc-Delegation des Europäischen Parlaments geschaffen wurde, wie es auch im vergangenen Jahr sowie im Falle des Vorläufers, der UN-Menschenrechtskommission, geschehen ist,

Die Überprüfung der Verfahren und Mechanismen

Mitwirkung der EU