Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2007
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen Berlin, den 1. April 2008
Karl Diller MdB
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ersten Bürgermeister
Ole von Beust
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Abs. 4 Bundeshaushaltsordnung übersende ich die
- Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben sowie Verpflichtungsermächtigungen im 4. Vierteljahr des Haushaltsjahres 2007.
Mit freundlichen Grüßen
Karl Diller
1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Einzelplan / Kapitel / Titel | Einzelplan / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe | Ansatz laut Haushaltsplan 2007 T€ | über-/außerplanmäßige Ausgabe T€ |
---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | 4 |
04 | Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt | ||
04 05 | Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien | ||
685 92 | Kosten der Neuordnung im Rundfunkbereich | 4.650 | 323 |
Erstattung der Versorgungsleistungen und Beihilfen für ehemalige Mitarbeiter des DLF und RIAS an Deutschlandradio. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf der mit dem Deutschlandradio auf der Grundlage des Rundfunküberleitungsvertrages geschlossenen Verwaltungsvereinbarung. | |||
06 | Bundesministerium des Innern | ||
06 25 | Bundespolizei | ||
527 04 | Dienstreisekosten für Flugsicherheitsbegleiter der Bundespolizei und im Zusammenhang mit der Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer | 6.400 | 800 |
Erstattung von Dienstreisekosten für einen verstärkten Einsatz von Flugsicherheitsbegleitern. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 4a Bundespolizeigesetz i.V.m. dem Bundesreisekostengesetz. | |||
0629 | Bundesanstalt Technisches Hilfswerk | ||
681 01 | Schadenersatzleistungen an Dritte bei Ausbildung, Einsatz, Sprengversuchen, Erprobungen und sonstigem Dienstbetrieb | 432 | 5 |
Zunahme von Unfällen mit Dienstfahrzeugen und Anstieg der allgemeinen Unfallkosten. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf Schadensersatzansprüchen der Unfallgegner. | |||
07 | Bundesministerium der Justiz | ||
07 01 | Bundesministerium | ||
531 02 | Abgeltung von Ansprüchen nach dem Urheberrecht | 15 | 16 |
Zahlungen für Lizenzen nach dem Urheberrechtsgesetz. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf §§ 27 und 44a-69g Urheberrechtsgesetz (UrhG) i.V.m. § 6 Urheberwahrnehmungsgesetz (UrhWahrG) für Presseauswertungen (Papierform) an die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort). | |||
07 02 | Allgemeine Bewilligungen | ||
685 06 | Besondere Finanzbeiträge und Erstattung von steuerlichen Anpassungsbeträgen an die Europäische Patentorganisation in München | 2.950 | 117 |
Mehrbedarf aufgrund der aktuellen Anzahl der Anspruchsberechtigten. Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf Art. 42 der Versorgungsordnung für das Europäische Patentamt i.V.m. Regel 42/6 der Durchführungsvorschriften zur Versorgungsordnung. | |||
08 | Bundesministerium der Finanzen | ||
0813 | Wiedergutmachungen des Bundes | ||
681 31 apl | Anerkennungsleistung für Arbeit im Ghetto ohne Zwang | - | 3.000 |
Sofortige finanzielle Umsetzung der Richtlinie der Bundesregierung über eine Anerkennungsleistung an Verfolgte für Arbeit in einem Ghetto, die keine Zwangsarbeit war und bisher ohne sozialversicherungsrechtliche Berücksichtigung geblieben ist. | |||
09 | Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie | ||
09 02 | Allgemeine Bewilligungen | ||
662 92 apl | Ausgaben zur Absicherung des Ausfallrisikos im Zusammenhang mit Darlehen zur Finanzierung der anteiligen Entwicklungskosten ziviler Luftfahrzeuge | - | 240 |
Entgelt für die Einholung eines Risikogutachtens. | |||
698 12 | Anpassungsgeld für Arbeitnehmer des Steinkohlenbergbaus | 125.009 | 1.000 |
Mehrbedarf aufgrund beschleunigten Personalabbaus im Steinkohlenbergbau. | |||
09 06 | Bundesagentur für Außenwirtschaft | ||
531 03 | Kosten der Beschaffung von außenwirtschaftlichem Informationsmaterial | 9.720 | 188 |
Nachzahlung von VBL-Sanierungsgeld für 2006 und Restzahlung für 2007. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung von Rechtsverpflichtungen. Die Rechtsverpflichtungen beruhen auf der 7. bis 9. Änderung der Satzung der VBL. | |||
09 07 | Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung | ||
517 01 | Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume | 5.250 | 668 |
Entgelterhöhungen insbesondere für Energielieferungen sowie Be- und Entwässerung. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung - Die Rechtsverpflichtung beruht auf Vertrag. | |||
11 | Bundesministerium für Arbeit und Soziales | ||
11 10 | Kriegsopferversorgung- und -fürsorge sowie gleichartige Leistungen | ||
636 41 | Erstattungen an Krankenkassen nach §§ 19 und 20 des Bundesversorgungsgesetzes und an andere öffentlichrechtliche Leistungsträger | 185.000 | 2.100 |
Erstattung von Ausgaben an Krankenkassen für Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf §§ 19 und 20 Bundesversorgungsgesetz. | |||
681 01 | Versorgungsbezüge für Beschädigte | 1.770.000 | 50.000 |
Höhere Zahl von Leistungsbeziehern. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 287d Abs. 2 SGB Vl i- V. m. dem Bundesversorgungsgesetz. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 6. Dezember 2007 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | |||
11 12 | Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen | ||
632 11 | Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung | 4 300.000 | 50.000 |
Weniger günstige Entwicklung bei der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 46 Abs. 5 und 6 SGB 11. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 4. Dezember 2007 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | |||
681 12 | Arbeitslosengeld II | 21.400.000 | 400.000 |
Weniger günstige Entwicklung bei der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf §§ 19, 28 SGB 11. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 4. Dezember 2007 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | |||
11 13 | Sozialversicherung | ||
636 12 | Zuschuss des Bundes an die Künstlersozialkasse | 110.000 | 15.000 |
Näherer Anteil des Bundeszuschusses aufgrund gestiegener Berechnungsgrundlage für die Beitragsmessung. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 34 Abs. 1 KSVG. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 17. Oktober 2007 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | |||
636 22 | Erstattung von Aufwendungen der Deutschen Rentenversicherung Bund aufgrund der Überführung von Zusatzversorgungssystemen in die RV in den neuen Ländern (einschl. ehemaliges Ost-Berlin) | 2.600.000 | 23.000 |
Erstattung von Zinsaufwendungen infolge der Umsetzung höchstrichterlicher Rechtsprechung. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung, die auf § 15 AAÜG beruht. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 16. Oktober 2007 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | |||
636 85 | Zuschüsse zu den Beiträgen zur Rentenversicherung der in Werkstätten | 1.040.000 | 20.500 |
beschäftigten behinderten Menschen | |||
Mehrbedarf aufgrund gestiegener Anzahl der in den Werkstätten beschäftigten Behinderten. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 179 Abs. 1 SGB Vl. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 16. Oktober 2007 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | |||
12 | Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung | ||
12 02 | Allgemeine Bewilligungen | ||
682 61 apl | Verwaltungsausgaben der NOW GmbH | - | 400 |
Schaffung der weiteren haushaltsmäßigen Voraussetzungen zur Gründung der NOW GmbH Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie. | |||
894 01 | Zuschuss zum Erweiterungsbau des Meereskundlichen Museums in Stralsund | 8.334 | 2 |
Austinanzierung des Bundeszuschusses. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf einem rechtskräftigen Zuwendungsbescheid. | |||
12 12 | Kraftfahrt-Bundesamt | ||
538 01 | Herstellung der Zulassungsbescheinigungen Teil II | 6.200 | 1.800 |
Höherer Abruf von EU-harmonisierten Zulassungsdokumenten (Zulassungsbescheinigung Teil II). Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. | |||
12 16 | Luftfahrt-Bundesamt | ||
682 01 | Erstattung von Verwaltungskosten an die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH für Aufgaben der zivilen Verteidigung | 159 | 17 |
Erstattung von Personalkosten beim Nationalen Lage- und Führungszentrum Sicherheit im Luftraum (NLFZ SiLuRa). Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 31b Abs. 1 Luftverkehrsgesetz i.V.m. der Rahmenvereinbarung BMV/DFS Deutsche Flugsicherung GmbH vom 23. Dezember 1992. | |||
12 25 | Wohnungswesen und Städtebau | ||
870 01 apl | Inanspruchnahme des Bundes aus Baumaßnahmen für Gaststreitkräfte | - | 10.000 |
Nicht vorhersehbare und unabweisbare Vorfinanzierung von Baukosten im Zusammenhang mit der durch den Bund für die US-Streitkräfte auszuführenden Bauaufgabe: Kaiserslautern Military Community Center - KMCC -. Die außerplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung von Rechtsverpflichtungen. Die Rechtsverpflichtungen beruhen auf Verträgen, die das Land Rheinland-Pfalz im Rahmen der Organleihe auf der Grundlage von Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Land im Namen des Bundes abgeschlossen hat. Die außerplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 21. November 2007 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | |||
893 01 | Prämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz | 436.000 | 30.000 |
Höherer Mittelbedarf aufgrund gestiegener Prämienansprüche. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Wohnungsbau-Prämiengesetz. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 4. Dezember 2007 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | |||
12 26 | Hochbau- und Förderungsmaßnahmen in Berlin und Bonn | ||
714 03 apl | Neubauten des Bundes an der Kurt-Schumacher-Straße in Bonn für Zwecke des Deutschen Bundestages | - | 1.716 |
Verfahrenskosten aus dem Abschluss eines Vergleichs zu den Baumaßnahmen der ehemaligen Bundestagsbauten in Bonn. Die außerplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung Die Rechtsverpflichtung beruht auf Vergleich. | |||
17 | Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend | ||
17 02 | Allgemeine Bewilligungen | ||
632 01 | Aufwendungen für Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft | 29.000 | 7.535 |
Ruherechtsentschädigungen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Gräbergesetz. | |||
Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 14. November 2007 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | |||
17 10 | Gesetzliche Leistungen für die Familie | ||
632 07 | Ausgaben nach § 8 Abs. 2 des Unterhaltsvorschussgesetzes | 284.318 | 6.000 |
Höhere Unterhaltsvorschüsse aufgrund gestiegener Empfängerzahl. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 8 Abs. 2 des Unterhaltsvorschussgesetzes. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 27. Dezember 2007 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | |||
681 01 | Erziehungsgeld | 1.940.000 | 100.000 |
Mehrbedarf aufgrund der aktuellen Anzahl der Anspruchsberechtigten. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG). Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 12. Dezember 2007 und 3. Januar 2008 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | |||
681 02 | Elterngeld | 1.600.000 | 240.000 |
Höherer Anteil der Fälle mit Inanspruchnahme der Partnermonate als zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushalts 2007 geschätzt. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 12. Dezember 2007 und 3. Januar 2008 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | |||
20 | Bundesrechnungshof | ||
20 01 | Bundesrechnungshof | ||
711 01 | Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten | 110 | 26 |
Höhere Ausgaben für Brandschutzmaßnahmen. | |||
60 | Allgemeine Finanzverwaltung | ||
60 03 | Leistungen im Zusammenhang mit der deutschen Einheit | ||
632 01 | Zahlungen nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz | 14.000 | 15.645 |
Bereitstellung der vorn Bund zu erbringenden Haushaltsmittel für die Rehabilitierung der Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 17a StrRehaG. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 20. November 2007 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. |
2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen (VE)
Einzelplan / Kapitel / Titel | Einzelplan / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen VE | Ansatz laut Haushaltsplan 2007 T€ | über-/außerplanmäßige VE T€ |
---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | 4 |
07 | Bundesministerium der Justiz | ||
0708 | Bundesamt für Justiz | ||
518 01 apl | Mieten und Pachten | - | 1.908 |
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: | |||
Im Haushaltsjahr 2008 bis zu. 477 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2009 bis zu: 477 T€ | |||
im Haushaltsjahr 2010 bis zu: 477 T€ | |||
im Haushaltsjahr 2011 bis zu: 477 T€ | |||
Anmietung von Büroräumen im Rahmen des Vollzugs des Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) | |||
08 | Bundesministerium der Finanzen | ||
0812 | Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen | ||
518 02 apl | Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement | - | 1.098 |
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: | |||
Im Haushaltsjahr 2008 bis zu: 122 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2009 bis zu: 122 T€ | |||
im Haushaltsjahr 2010 bis zu: 122 T€ | |||
im Haushaltsjahr 2011 bis zu: 122 T€ | |||
im Haushaltsjahr 2012 bis zu: 122 T€ | |||
im Haushaltsjahr 2013 bis zu: 122 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2014 bis zu: 122 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2015 bis zu: 122 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2016 bis zu: 122 T€ | |||
Anmietung zur Unterbringung der Archive des Bundeszentralamts für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen am Standort Berlin. | |||
09 | Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie | ||
0910 | Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) | ||
687 01 apl | Beiträge an internationale Organisationen | - | 20 |
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: | |||
Im Haushaltsjahr 2008 bis zu: 20 T€ | |||
Schaffung der haushaltsmäßigen Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der internationalen Vereinigung, Independent Regulators Group (1RG). | |||
11 | Bundesministerium für Arbeit und Soziales | ||
1102 | Allgemeine Bewilligungen | ||
686 21 apl | Verwendung von Zuschüssen des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung | - | 5.000 |
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: | |||
Im Haushaltsjahr 2008 bis zu: 5.000 T€ | |||
Verbindliche Bewilligung von Fördergeldern im Rahmen der Vorfinanzierung der EU-Erstattung von Ausgaben zur Förderung der beruflichen Wiedereingliederung für die Mitarbeiter der Firma BenQ im Rahmen des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF). | |||
1112 | Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen | ||
686 12 apl | Beschäftigungspakte für ältere Arbeitnehmer | - | 163.750 |
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: | |||
Im Haushaltsjahr 2008 bis zu: 85.000 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2009 bis zu: 40.000 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2010 bis zu: 37.500 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2011 bis zu: 1.250 T€ | |||
Verlängerung des Bundesprogramms Perspektive 50plus - Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen. Die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vorn 31. Oktober 2007 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | |||
12 | Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung | ||
1202 | Allgemeine Bewilligungen | ||
532 51 apl | Ausgaben für den Einzug der streckenbezogenen Straßenbenutzungsgebühren für LKW durch Private | - | 3.280 |
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: | |||
Im Haushaltsjahr 2008 bis zu: 1.640 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2009 bis zu: 1.640 T€ | |||
Abschluss eines Verlängerungsvertrages zum Erhalt, zur Anpassung und zum Betrieb eines Servicepartner-Netzes in weiteren vier Mitgliedstaaten der EU mit der Toll Collect GmbH. | |||
1210 | Bundesfernstraßen (Bundesautobahnen und Bundesstraßen) | ||
531 62 apl | Entwicklung und Installation eines dvgestützten Controlling-Systems für die Bundesfernstraßen | - | 3.630 |
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: | |||
im Haushaltsjahr 2008 bis zu: 3,390 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2009 bis zu: 240 T€ | |||
Abschluss eines Vertrages zur Beschaffung der erforderlichen IT-Komponenten | |||
15 | Bundesministerium für Gesundheit | ||
1501 | Bundesministerium | ||
51801 apl | Mieten und Pachten | - | L283 |
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig. | |||
Im Haushaltsjahr 2008 bis zu: 270 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2009 bis zu: 270 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2010 bis zu: 270 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2011 bis zu: 270 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2012 bis zu: 203 T€ | |||
Anmietung von Büroräumen in Bonn-Duisdorf für das Bundesministerium für Gesundheit wegen Raummehrbedarfs in Folge der Ressortumstrukturierung. |
3. Über- und außerplanmäßige Ausgaben (ohne Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen)
Einzelplan / Kapitel / Titel | Einzelplan / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe | Ansatz laut Haushaltsplan 2007 T€ | über-/außerplanmäßige Ausgabe T€ |
---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | 4 |
06 | Bundesministerium des Innern | ||
0629 | Bundesanstalt Technisches Hilfswerk | ||
681 01 | Schadensersatzleistungen an Dritte bei Ausbildung, Einsatz, Sprengversuchen, Erprobungen und sonstigem Dienstbetrieb | 432 | 86 |
Zunahme von Unfällen mit Dienstfahrzeugen und Anstieg der allgemeinen Unfallkosten. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf Schadensersatzansprüchen der Unfallgegner. Das Bundesministerium der Finanzen hat bestätigt, dass es bei rechtzeitiger Vorlage eines Antrages die Einwilligung nach Art. 112 GG gegeben hätte. | |||
09 | Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie | ||
09 02 | Allgemeine Bewilligungen | ||
698 12 | Anpassungsgeld für Arbeitnehmer des Steinkohlenbergbaus | 125.009 | 4.753 |
Mehrbedarf aufgrund beschleunigten Personalabbaus im Steinkohlenbergbau. Das Bundesministerium der Finanzen hat bestätigt, dass es bei rechtzeitiger Vorlage eines Antrags die Einwilligung nach Art. 112 GG gegeben hätte. | |||
12 | Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung | ||
1202 | Allgemeine Bewilligungen | ||
545 01 | Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen | 2.937 | 790 |
Vorbereitung und Durchführung zusätzlicher Veranstaltungen im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft. Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf Vertrag. Das Bundesministerium der Finanzen hat bestätigt, dass es bei rechtzeitiger Vorlage eines Antrages die Einwilligung nach Art. 112 GG gegeben hätte. | |||
1203 | Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes - Bundeswasserstraßen - | ||
517 01 | Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume | 5.073 | 1.229 |
Mehrbedarf für Heizung, Elektrizität und Reinigung. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf Vertrag. | |||
519 01 | Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen | 2.052 | 116 |
Mehrbedarf für die Unterhaltung der verwaltungseigenen und gemieteten Liegenschaften. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf Vertrag. | |||
16 | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit | ||
1607 | Bundesamt für Strahlenschutz | 145 | 5 |
547 31 | Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben | ||
Mehrbedarf aufgrund eines Gutachtens im Rahmen der Durchführung der Stilllegungs- und Schließungsmaßnahmen der Schachtanlage ASSE A_ Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf Gesetz. Das Bundesministerium der Finanzen hat bestätigt, dass es bei rechtzeitiger Vorlage eines Antrages die Einwilligung nach Art. 112 GG gegeben hätte. |