Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2007

Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2007

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen Berlin, den 1. April 2008
Karl Diller MdB

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ersten Bürgermeister
Ole von Beust

Sehr geehrter Herr Präsident,

gemäß § 37 Abs. 4 Bundeshaushaltsordnung übersende ich die


Mit freundlichen Grüßen
Karl Diller

1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben

Einzelplan / Kapitel / TitelEinzelplan / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe
Ansatz laut Haushaltsplan 2007
T€
über-/außerplanmäßige Ausgabe
T€
1234
04Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt
04 05Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
685 92Kosten der Neuordnung im Rundfunkbereich 4.650323
Erstattung der Versorgungsleistungen und Beihilfen für ehemalige Mitarbeiter des DLF und RIAS an Deutschlandradio. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf der mit dem Deutschlandradio auf der Grundlage des Rundfunküberleitungsvertrages geschlossenen Verwaltungsvereinbarung.
06Bundesministerium des Innern
06 25Bundespolizei
527 04Dienstreisekosten für Flugsicherheitsbegleiter der Bundespolizei und im Zusammenhang mit der Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer6.400800
Erstattung von Dienstreisekosten für einen verstärkten Einsatz von Flugsicherheitsbegleitern. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 4a Bundespolizeigesetz i.V.m. dem Bundesreisekostengesetz.
0629Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
681 01Schadenersatzleistungen an Dritte bei Ausbildung, Einsatz, Sprengversuchen, Erprobungen und sonstigem Dienstbetrieb4325
Zunahme von Unfällen mit Dienstfahrzeugen und Anstieg der allgemeinen Unfallkosten. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf Schadensersatzansprüchen der Unfallgegner.
07Bundesministerium der Justiz
07 01Bundesministerium
531 02Abgeltung von Ansprüchen nach dem Urheberrecht 1516
Zahlungen für Lizenzen nach dem Urheberrechtsgesetz. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf §§ 27 und 44a-69g Urheberrechtsgesetz (UrhG) i.V.m. § 6 Urheberwahrnehmungsgesetz (UrhWahrG) für Presseauswertungen (Papierform) an die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort).
07 02Allgemeine Bewilligungen
685 06Besondere Finanzbeiträge und Erstattung von steuerlichen Anpassungsbeträgen an die Europäische Patentorganisation in München2.950117
Mehrbedarf aufgrund der aktuellen Anzahl der Anspruchsberechtigten. Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf Art. 42 der Versorgungsordnung für das Europäische Patentamt i.V.m. Regel 42/6 der Durchführungsvorschriften zur Versorgungsordnung.
08Bundesministerium der Finanzen
0813Wiedergutmachungen des Bundes
681 31 aplAnerkennungsleistung für Arbeit im Ghetto ohne Zwang- 3.000
Sofortige finanzielle Umsetzung der Richtlinie der Bundesregierung über eine Anerkennungsleistung an Verfolgte für Arbeit in einem Ghetto, die keine Zwangsarbeit war und bisher ohne sozialversicherungsrechtliche Berücksichtigung geblieben ist.
09Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
09 02Allgemeine Bewilligungen
662 92 aplAusgaben zur Absicherung des Ausfallrisikos im Zusammenhang mit Darlehen zur Finanzierung der anteiligen Entwicklungskosten ziviler Luftfahrzeuge-240
Entgelt für die Einholung eines Risikogutachtens.
698 12Anpassungsgeld für Arbeitnehmer des Steinkohlenbergbaus125.0091.000
Mehrbedarf aufgrund beschleunigten Personalabbaus im Steinkohlenbergbau.
09 06Bundesagentur für Außenwirtschaft
531 03Kosten der Beschaffung von außenwirtschaftlichem Informationsmaterial9.720188
Nachzahlung von VBL-Sanierungsgeld für 2006 und Restzahlung für 2007. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung von Rechtsverpflichtungen. Die Rechtsverpflichtungen beruhen auf der 7. bis 9. Änderung der Satzung der VBL.
09 07Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
517 01Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume5.250668
Entgelterhöhungen insbesondere für Energielieferungen sowie Be- und Entwässerung. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung - Die Rechtsverpflichtung beruht auf Vertrag.
11Bundesministerium für Arbeit und Soziales
11 10 Kriegsopferversorgung- und -fürsorge sowie gleichartige Leistungen
636 41Erstattungen an Krankenkassen nach §§ 19 und 20 des Bundesversorgungsgesetzes und an andere öffentlichrechtliche Leistungsträger185.0002.100
Erstattung von Ausgaben an Krankenkassen für Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf §§ 19 und 20 Bundesversorgungsgesetz.
681 01Versorgungsbezüge für Beschädigte1.770.00050.000
Höhere Zahl von Leistungsbeziehern. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 287d Abs. 2 SGB Vl i- V. m. dem Bundesversorgungsgesetz. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 6. Dezember 2007 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
11 12Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen
632 11Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung4 300.00050.000
Weniger günstige Entwicklung bei der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 46 Abs. 5 und 6 SGB 11. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 4. Dezember 2007 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
681 12Arbeitslosengeld II21.400.000400.000
Weniger günstige Entwicklung bei der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf §§ 19, 28 SGB 11. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 4. Dezember 2007 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
11 13Sozialversicherung
636 12Zuschuss des Bundes an die Künstlersozialkasse110.00015.000
Näherer Anteil des Bundeszuschusses aufgrund gestiegener Berechnungsgrundlage für die Beitragsmessung. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 34 Abs. 1 KSVG. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 17. Oktober 2007 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
636 22Erstattung von Aufwendungen der Deutschen Rentenversicherung Bund aufgrund der Überführung von Zusatzversorgungssystemen in die RV in den neuen Ländern (einschl. ehemaliges Ost-Berlin)2.600.00023.000
Erstattung von Zinsaufwendungen infolge der Umsetzung höchstrichterlicher Rechtsprechung. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung, die auf § 15 AAÜG beruht. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 16. Oktober 2007 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
636 85Zuschüsse zu den Beiträgen zur Rentenversicherung der in Werkstätten 1.040.00020.500
beschäftigten behinderten Menschen
Mehrbedarf aufgrund gestiegener Anzahl der in den Werkstätten beschäftigten Behinderten. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 179 Abs. 1 SGB Vl. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 16. Oktober 2007 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
12Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
12 02Allgemeine Bewilligungen
682 61 aplVerwaltungsausgaben der NOW GmbH-400
Schaffung der weiteren haushaltsmäßigen Voraussetzungen zur Gründung der NOW GmbH Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie.
894 01Zuschuss zum Erweiterungsbau des Meereskundlichen Museums in Stralsund8.3342
Austinanzierung des Bundeszuschusses. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf einem rechtskräftigen Zuwendungsbescheid.
12 12Kraftfahrt-Bundesamt
538 01Herstellung der Zulassungsbescheinigungen Teil II6.2001.800
Höherer Abruf von EU-harmonisierten Zulassungsdokumenten (Zulassungsbescheinigung Teil II). Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.
12 16Luftfahrt-Bundesamt
682 01Erstattung von Verwaltungskosten an die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH für Aufgaben der zivilen Verteidigung15917
Erstattung von Personalkosten beim Nationalen Lage- und Führungszentrum Sicherheit im Luftraum (NLFZ SiLuRa). Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 31b Abs. 1 Luftverkehrsgesetz i.V.m. der Rahmenvereinbarung BMV/DFS Deutsche Flugsicherung GmbH vom 23. Dezember 1992.
12 25Wohnungswesen und Städtebau
870 01 aplInanspruchnahme des Bundes aus Baumaßnahmen für Gaststreitkräfte-10.000
Nicht vorhersehbare und unabweisbare Vorfinanzierung von Baukosten im Zusammenhang mit der durch den Bund für die US-Streitkräfte auszuführenden Bauaufgabe: Kaiserslautern Military Community Center - KMCC -.
Die außerplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung von Rechtsverpflichtungen. Die Rechtsverpflichtungen beruhen auf Verträgen, die das Land Rheinland-Pfalz im Rahmen der Organleihe auf der Grundlage von Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Land im Namen des Bundes abgeschlossen hat. Die außerplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 21. November 2007 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
893 01Prämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz436.00030.000
Höherer Mittelbedarf aufgrund gestiegener Prämienansprüche. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Wohnungsbau-Prämiengesetz. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 4. Dezember 2007 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
12 26Hochbau- und Förderungsmaßnahmen in Berlin und Bonn
714 03 aplNeubauten des Bundes an der Kurt-Schumacher-Straße in Bonn für Zwecke des Deutschen Bundestages-1.716
Verfahrenskosten aus dem Abschluss eines Vergleichs zu den Baumaßnahmen der ehemaligen Bundestagsbauten in Bonn. Die außerplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung Die Rechtsverpflichtung beruht auf Vergleich.
17Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
17 02Allgemeine Bewilligungen
632 01Aufwendungen für Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft29.0007.535
Ruherechtsentschädigungen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Gräbergesetz.
Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 14. November 2007 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
17 10Gesetzliche Leistungen für die Familie
632 07Ausgaben nach § 8 Abs. 2 des Unterhaltsvorschussgesetzes284.3186.000
Höhere Unterhaltsvorschüsse aufgrund gestiegener Empfängerzahl. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 8 Abs. 2 des Unterhaltsvorschussgesetzes. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 27. Dezember 2007 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
681 01Erziehungsgeld1.940.000100.000
Mehrbedarf aufgrund der aktuellen Anzahl der Anspruchsberechtigten. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG). Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 12. Dezember 2007 und 3. Januar 2008 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
681 02Elterngeld1.600.000240.000
Höherer Anteil der Fälle mit Inanspruchnahme der Partnermonate als zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushalts 2007 geschätzt. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 12. Dezember 2007 und 3. Januar 2008 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
20Bundesrechnungshof
20 01Bundesrechnungshof
711 01Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten11026
Höhere Ausgaben für Brandschutzmaßnahmen.
60Allgemeine Finanzverwaltung
60 03Leistungen im Zusammenhang mit der deutschen Einheit
632 01Zahlungen nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz14.00015.645
Bereitstellung der vorn Bund zu erbringenden Haushaltsmittel für die Rehabilitierung der Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 17a StrRehaG. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 20. November 2007 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.

2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen (VE)

Einzelplan / Kapitel / TitelEinzelplan / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen VE
Ansatz laut Haushaltsplan 2007
T€
über-/außerplanmäßige VE
T€
1234
07Bundesministerium der Justiz
0708Bundesamt für Justiz
518 01 aplMieten und Pachten-1.908
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2008 bis zu. 477 T€
Im Haushaltsjahr 2009 bis zu: 477 T€
im Haushaltsjahr 2010 bis zu: 477 T€
im Haushaltsjahr 2011 bis zu: 477 T€
Anmietung von Büroräumen im Rahmen des Vollzugs des Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)
08Bundesministerium der Finanzen
0812Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
518 02 aplMieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement-1.098
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2008 bis zu: 122 T€
Im Haushaltsjahr 2009 bis zu: 122 T€
im Haushaltsjahr 2010 bis zu: 122 T€
im Haushaltsjahr 2011 bis zu: 122 T€
im Haushaltsjahr 2012 bis zu: 122 T€
im Haushaltsjahr 2013 bis zu: 122 T€
Im Haushaltsjahr 2014 bis zu: 122 T€
Im Haushaltsjahr 2015 bis zu: 122 T€
Im Haushaltsjahr 2016 bis zu: 122 T€
Anmietung zur Unterbringung der Archive des Bundeszentralamts für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen am Standort Berlin.
09Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
0910Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur)
687 01 aplBeiträge an internationale Organisationen-20
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2008 bis zu: 20 T€
Schaffung der haushaltsmäßigen Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der internationalen Vereinigung, Independent Regulators Group (1RG).
11Bundesministerium für Arbeit und Soziales
1102Allgemeine Bewilligungen
686 21 aplVerwendung von Zuschüssen des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung-5.000
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2008 bis zu: 5.000 T€
Verbindliche Bewilligung von Fördergeldern im Rahmen der Vorfinanzierung der EU-Erstattung von Ausgaben zur Förderung der beruflichen Wiedereingliederung für die Mitarbeiter der Firma BenQ im Rahmen des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF).
1112Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen
686 12 aplBeschäftigungspakte für ältere Arbeitnehmer-163.750
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2008 bis zu: 85.000 T€
Im Haushaltsjahr 2009 bis zu: 40.000 T€
Im Haushaltsjahr 2010 bis zu: 37.500 T€
Im Haushaltsjahr 2011 bis zu: 1.250 T€
Verlängerung des Bundesprogramms Perspektive 50plus - Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen. Die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vorn 31. Oktober 2007 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
12Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
1202Allgemeine Bewilligungen
532 51 aplAusgaben für den Einzug der streckenbezogenen Straßenbenutzungsgebühren für LKW durch Private-3.280
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2008 bis zu: 1.640 T€
Im Haushaltsjahr 2009 bis zu: 1.640 T€
Abschluss eines Verlängerungsvertrages zum Erhalt, zur Anpassung und zum Betrieb eines Servicepartner-Netzes in weiteren vier Mitgliedstaaten der EU mit der Toll Collect GmbH.
1210Bundesfernstraßen (Bundesautobahnen und Bundesstraßen)
531 62 aplEntwicklung und Installation eines dvgestützten Controlling-Systems für die Bundesfernstraßen-3.630
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
im Haushaltsjahr 2008 bis zu: 3,390 T€
Im Haushaltsjahr 2009 bis zu: 240 T€
Abschluss eines Vertrages zur Beschaffung der erforderlichen IT-Komponenten
15Bundesministerium für Gesundheit
1501Bundesministerium
51801 aplMieten und Pachten -L283
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig.
Im Haushaltsjahr 2008 bis zu: 270 T€
Im Haushaltsjahr 2009 bis zu: 270 T€
Im Haushaltsjahr 2010 bis zu: 270 T€
Im Haushaltsjahr 2011 bis zu: 270 T€
Im Haushaltsjahr 2012 bis zu: 203 T€
Anmietung von Büroräumen in Bonn-Duisdorf für das Bundesministerium für Gesundheit wegen Raummehrbedarfs in Folge der Ressortumstrukturierung.

3. Über- und außerplanmäßige Ausgaben (ohne Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen)

Einzelplan / Kapitel / TitelEinzelplan / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe
Ansatz laut Haushaltsplan 2007
T€
über-/außerplanmäßige Ausgabe
T€
1234
06Bundesministerium des Innern
0629Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
681 01Schadensersatzleistungen an Dritte bei Ausbildung, Einsatz, Sprengversuchen, Erprobungen und sonstigem Dienstbetrieb43286
Zunahme von Unfällen mit Dienstfahrzeugen und Anstieg der allgemeinen Unfallkosten. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf Schadensersatzansprüchen der Unfallgegner. Das Bundesministerium der Finanzen hat bestätigt, dass es bei rechtzeitiger Vorlage eines Antrages die Einwilligung nach Art. 112 GG gegeben hätte.
09Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
09 02Allgemeine Bewilligungen
698 12Anpassungsgeld für Arbeitnehmer des Steinkohlenbergbaus 125.0094.753
Mehrbedarf aufgrund beschleunigten Personalabbaus im Steinkohlenbergbau. Das Bundesministerium der Finanzen hat bestätigt, dass es bei rechtzeitiger Vorlage eines Antrags die Einwilligung nach Art. 112 GG gegeben hätte.
12Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
1202Allgemeine Bewilligungen
545 01Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen 2.937790
Vorbereitung und Durchführung zusätzlicher Veranstaltungen im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft. Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf Vertrag. Das Bundesministerium der Finanzen hat bestätigt, dass es bei rechtzeitiger Vorlage eines Antrages die Einwilligung nach Art. 112 GG gegeben hätte.
1203Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes - Bundeswasserstraßen -
517 01Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 5.0731.229
Mehrbedarf für Heizung, Elektrizität und Reinigung. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf Vertrag.
519 01Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 2.052116
Mehrbedarf für die Unterhaltung der verwaltungseigenen und gemieteten Liegenschaften. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf Vertrag.
16Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
1607Bundesamt für Strahlenschutz1455
547 31Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben
Mehrbedarf aufgrund eines Gutachtens im Rahmen der Durchführung der Stilllegungs- und Schließungsmaßnahmen der Schachtanlage ASSE A_ Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf Gesetz. Das Bundesministerium der Finanzen hat bestätigt, dass es bei rechtzeitiger Vorlage eines Antrages die Einwilligung nach Art. 112 GG gegeben hätte.