Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 3509 - vom 10. Juli 2007.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 19. Juni 2007 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits1, das am 1. Dezember 1997 in Kraft getreten ist und 2007 auslaufen wird,
- - unter Hinweis auf das Protokoll zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union2,
- - unter Hinweis auf das Protokoll zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union3,
- - unter Hinweis auf das Ziel der Europäischen Union und Russlands, das in der nach dem Gipfeltreffen in Sankt Petersburg vom 31. Mai 2003 abgegebenen gemeinsamen Erklärung definiert wurde, nämlich einen gemeinsamen Wirtschaftsraum, einen gemeinsamen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, einen Raum der Zusammenarbeit im Bereich der äußeren Sicherheit und einen Raum der Forschung und Bildung, einschließlich Kultur, zu schaffen,
- - unter Hinweis auf den anschließend veröffentlichten Fahrplan zur Verwirklichung des gemeinsamen Wirtschaftsraums, der auf dem Gipfel EU-Russland in Moskau vom 10. Mai 2005 gebilligt wurde,
- - unter Hinweis auf das am 21. Mai 2004 unterzeichnete Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und Russland, mit dem die bilateralen Verhandlungen über den Marktzugang im Hinblick auf den Beitritt der Russischen Föderation zur Welthandelsorganisation (WTO) abgeschlossen wurden,
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an den Europäischen Rat und das Europäische Parlament "Eine Energiepolitik für Europa" vom 10. Januar 2007 (KOM (2007) 0001),
- - unter Hinweis auf den Vorschlag für einen Beschluss des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über "Vereinbarte Grundsätze der Modernisierung des bestehenden Systems zur Nutzung der Transsibirienstrecken" zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits (KOM (2007) 0055),
- - unter Hinweis auf die am 17. Dezember 1991 unterzeichnete Europäische Energiecharta und den nachfolgenden, am 17. Dezember 1994 unterzeichneten Vertrag über die Energiecharta4, der im April 1998 in Kraft getreten ist,
- - unter Hinweis auf die Satzung des Europarates, die am 5. Mai 1949 in London unterzeichnet wurde,
- - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Brüssel vom 15. und 16. Juni 20065,
- - unter Hinweis auf die Ergebnisse des 18. Gipfeltreffens EU-Russland vom 24. November 2006 in Helsinki,
- - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Brüssel vom 8. und 9. März 2007,
- - unter Hinweis auf die gemeinsame Absichtserklärung der Europäischen Investitionsbank (EIB), der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) und der Europäischen Kommission, die am 15. Dezember 2006 unterzeichnet wurde,
- - unter Hinweis auf den Runden Tisch EU-Russland für Unternehmer, dessen Einrichtung auf dem Gipfeltreffen EU-Russland im Juli 1997 befürwortet wurde,
- - unter Hinweis auf den Energiedialog EU-Russland, der auf dem 6. Gipfeltreffen EU-Russland in Paris am 30. Oktober 2000 eingerichtet wurde,
- - unter Hinweis auf das Gipfeltreffen EU-Russland vom 18. Mai 2007 in Samara (Russland),
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. November 2006 zu einer Strategie für den Ostseeraum im Rahmen der Nördlichen Dimension6,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. März 2006 zur Sicherheit der Energieversorgung in der Europäischen Union7,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für internationalen Handel sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A6-0206/2007),
A. in der Erwägung, dass die Russische Föderation Mitglied des Europarates ist und sich daher zur Einhaltung der Zielvorgaben des Europarates verpflichtet hat - in Europa insbesondere die Demokratie und die Achtung der Menschenrechte zu fördern und die demokratische Stabilität zu festigen, indem politische, rechtliche und verfassungsrechtliche Reformen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene unterstützt werden,
B. in der Erwägung, dass die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation auf den Grundsätzen der Gegenseitigkeit, der Nachhaltigkeit, der Transparenz, der Berechenbarkeit, der Verlässlichkeit, der Nichtdiskriminierung und des verantwortungsvollen staatlichen Handelns beruhen sollten,
C. in der Erwägung, dass Russland den Energiechartavertrag, der einen umfassenden internationalen Rechtsrahmen auf den Gebieten Handel, Investitionsschutz, Transit, Energieeffizienz und Beilegung von Konflikten im Energiesektor bietet, zwar unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert hat,
D. in der Erwägung, dass im Hinblick auf die Eröffnung von Verhandlungen über ein neues Partnerschafts- und Kooperationsabkommen die Mitgliedstaaten innerhalb der Europäischen Union gemeinsam eine einheitliche und kohärente Position im Zusammenhang mit den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland entwickeln müssen,
E. in der Erwägung, dass die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland ein riesiges wirtschaftliches Potenzial haben und beide Seiten von einer stärkeren wirtschaftlichen Integration und guten nachbarschaftlichen Beziehungen profitieren würden und dass die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Russland entscheidend dazu beiträgt, in allen Bereichen gemeinsamer und sich überschneidender Interessen Stabilität zu schaffen,
F. in der Erwägung, dass 2005 der Wert des gesamten Handels zwischen der Europäischen Union und Russland auf mehr als 166 Milliarden Euro gestiegen ist, wobei der Handelsüberschuss Russlands ungefähr 8 % seines BIP ausmacht, was rund 50 Milliarden Euro entspricht, und dass Russland mit einem Anteil von 7,3% am EU-Handel der drittwichtigste Handelspartner der Europäischen Union ist und die Europäische Union mit einem Anteil von 52,9% am russischen Handel der wichtigste Handelspartner Russlands ist,
G. in der Erwägung, das sich die ausländischen Direktinvestitionen in Russland 2006 auf schätzungsweise 31 Milliarden USD beliefen, gegenüber 14,6 Milliarden USD im Jahr 2005, und dass sich die EU-Direktinvestitionen in Russland von 2,5 Milliarden Euro im Jahr 2002 auf 6,4 Milliarden Euro im Jahr 2004 mehr als verdoppelt haben, womit die Europäische Union der wichtigste ausländische Investor in Russland ist,
H. in der Erwägung, dass ausländische Unternehmen, die in besonderen Bereichen wie dem Groß- und Einzelhandel tätig sind, auf den 2005 ein Anteil von 38,2 % der ausländischen Direktinvestitionen in Russland entfiel, Einnahmenzuwächse zu verzeichnen hatten, die auf den starken Anstieg des Inlandsverbrauchs in Russland zurückzuführen sind,
I. in der Erwägung, dass die 90er Jahre von einer Hyperinflation gekennzeichnet waren und der Rubel im August 1998 um 75 % abgewertet wurde, wodurch die Russische Föderation beinahe zahlungsunfähig wurde,
J. in der Erwägung, dass die russische Währungsbehörde den Rubel seit Februar 2005 an einen Devisenkorb gekoppelt hat, wobei der Anteil des Euro an diesem Korb immer größer wird (40 % Mitte 2006, voraussichtlich 52 % Ende 2007), und derzeit Euroreserven von mehr als 100 Milliarden hält,
K. in der Erwägung, dass Russland aufgrund des Wirtschaftsaufschwungs nicht nur alle seine Schulden beim Internationalen Währungsfonds und beim Pariser Club begleichen, sondern auch einen Reservefonds einrichten konnte, in den es seit 2004 mehr als 100 Milliarden USD eingezahlt hat,
L. in der Erwägung, dass der Anteil ausländischer Investitionen im Bereich Energie von 85 % der Gesamtinvestitionen von 1996 auf lediglich 60 % gefallen ist,
M. in der Erwägung, dass die Energieerzeugung und der Energietransit im Schwarzmeerraum für die Energieversorgung der Europäischen Union von strategischer Bedeutung sind und der Energiesektor ein Bereich ist, in dem im Rahmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit im Schwarzmeerraum (BSECO), zu deren Gründungsmitgliedern Russland gehört, umfassend zusammengearbeitet wird,
N. in der Erwägung, dass die Europäische Union durchschnittlich annährend 28% ihres Energiebedarfs mit Importen aus der Russischen Föderation deckt, wobei einige Mitgliedstaaten bis zu 100 % des von ihnen benötigten Gases aus Russland beziehen, und dass der Handel auf dem Sektor Energie ungefähr 65 % der EU-Importe aus Russland ausmacht,
O. in der Erwägung, dass die Europäische Union der Raum ist, der in Russland mit einem Anteil von 37 % der Patentanmeldungen und 41 % der Handelsmarkenanmeldungen am stärksten Rechte des geistigen Eigentums geltend macht,
P. in der Erwägung, dass die Russische Föderation zwar mit den Vereinigten Staaten bereits ein bilaterales Marktzugangsabkommen im Rahmen der WTO geschlossen hat, das am 19. November 2006 unterzeichnet wurde, dass jedoch noch endgültige Abkommen mit Vietnam, Kambodscha und Georgien sowie multilaterale Verhandlungen abgeschlossen werden müssen, damit alle Voraussetzungen für den Beitritt zur WTO erfüllt sind,
Q. in der Erwägung, dass die Russische Föderation die multilateralen WTO-Beitrittsverhandlungen abschließen muss,
R. in der Erwägung, dass mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und Russland über die Modernisierung des bestehenden Systems zur Nutzung der Transsibirienstrecken das Problem der Sibirien-Überflug-Entgelte, deren Zahlung die Russische Föderation für Flüge über russisches Hoheitsgebiet von Transportunternehmen der Gemeinschaft verlangt hatte, gelöst wurde und dass durch dieses Abkommen die Zusammenarbeit im Verkehrsbereich im Rahmen des gemeinsamen Wirtschaftsraums EU-Russland gestärkt wird,
Allgemeines
- 1. erinnert daran, dass sowohl Russland als auch die Mitgliedstaaten der Europäischen Union Mitglieder im Europarat sind; unterstützt die Fortentwicklung des politischen Pluralismus in Russland und ist der Ansicht, dass die Lage der Menschenrechte in Russland ein wesentlicher Bestandteil der politischen Agenda zwischen der Europäischen Union und Russland sein sollte;
- 2. weist nachdrücklich darauf hin, dass die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland an einem kritischen Punkt angelangt sind; fordert daher ein konstruktives und ergebnisorientiertes Engagement zwischen Russland und der Europäischen Union, jedoch nicht um jeden Preis; weist darauf hin, dass die Europäische Union mit Russland nicht nur wirtschaftliche und handelspolitische Interessen sowie die Verpflichtung zu Demokratie, Menschenrechten und Rechtstaatlichkeit gemeinsam hat, sondern auch das Ziel, auf der internationalen Bühne und in der gemeinsamen Nachbarschaft aktiv zu sein; bedauert allerdings, dass es der Europäischen Union und Russland nicht gelungen ist, den Mangel an gegenseitigem Vertrauen zu überwinden;
- 3. vertritt die Auffassung, dass die Mitgliedschaft sowohl Russlands als auch der Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Europarat Ausdruck dafür ist, dass beide Seiten gemeinsame Werte vertreten und die Verpflichtung eingegangen sind, für die Ziele des Europarates einzutreten, die in dessen Satzung und dessen Konventionen verankert sind, insbesondere die verstärkte Durchsetzung und der Schutz der Menschenrechte, die Förderung von Demokratie und die Umsetzung rechtsstaatlicher Prinzipien in ganz Europa; fordert sowohl die Mitgliedstaaten der Europäischen Union als auch Russland auf, im Europarat als Plattform für die tatsächliche Verwirklichung dieser Ziele eine aktive Rolle zu spielen; stellt fest, dass vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte viele Verfahren gegen Russland anhängig sind; weist nachdrücklich auf die Rolle dieses Gerichtshofs im Hinblick auf die Durchsetzung der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten des Europarates hin;
- 4. stellt fest, dass die Russische Föderation im Großen und Ganzen günstige makroökonomische Rahmenbedingungen geschaffen hat, was zu einem beeindruckenden Wirtschaftswachstum nach der Krise von 1998 beigetragen hat; weist darauf hin, dass dieses Wachstum vor allem auf den starken Anstieg der Energiepreise auf dem Weltmarkt zurückzuführen ist;
- 5. erkennt die wirtschaftspolitischen und die damit zusammenhängenden politischen Reformen an, die in den letzten Jahren in Russland insbesondere in den Bereichen Steuern, Steuerföderalismus, öffentliche Verwaltung und Regulierung des Finanzsystems durchgeführt wurden; ist allerdings davon überzeugt, dass weitere Strukturreformen insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Erdgas und Banken sowie allgemein im Bereich der Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit erforderlich sind, und fordert die Russische Föderation auf, Reformen durchzuführen, die sowohl den Russen als auch den Europäern zugute kommen werden, mit denen die Russische Föderation für ausländische und insbesondere für europäische Investoren attraktiver wird und die dadurch erhebliche Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum haben werden, wobei auch ausländisches Fachwissen nutzbringend eingesetzt werden kann; betont, dass jede weitere Rechtsreform unter Einhaltung internationaler Standards durchgeführt werden muss;
- 6. ist der Meinung, dass eine effiziente und umfassende wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Russland und der Europäischen Union auf hohen demokratischen Standards und den Grundsätzen der freien Marktwirtschaft beruhen muss, und fordert Russland auf, seine Marktreformen fortzusetzen, von einer Politisierung der Wirtschaft Abstand zu nehmen und die Unabhängigkeit öffentlicher und privater Institutionen zu achten;
- 7. betont erneut, wie wichtig die ordnungsgemäße und effektive Anwendung von Gesetzen und Rechtsvorschriften ist; ist besorgt darüber, dass bei der Anwendung der Rechtsvorschriften durch Behörden, einschließlich Gerichte, keine Vorhersehbarkeit besteht und Urteile nicht durchgesetzt werden; fordert die russischen Behörden auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um hier Abhilfe zu schaffen;
- 8. fordert Russland auf, die Korruption aktiver zu bekämpfen und dabei die Bekämpfung der Ursachen dieses Phänomens in den Mittelpunkt zu rücken;
- 9. ist überzeugt davon, dass, soweit zweckmäßig, harmonisierte und kompatible Normen, Vorschriften und Konformitätsbewertungsverfahren geschaffen werden sollten;
- 10. legt der Russischen Föderation nahe, für die wirksame Umsetzung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation zu sorgen und alle erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung des Sozialdumpings zu ergreifen; fordert die Russische Föderation auf, bei der Einhaltung der Verpflichtungen des Kyoto-Protokolls in gleicher Weise zu handeln und alle Formen des Umweltdumpings zu bekämpfen;
- 11. begrüßt das auf dem Gipfeltreffen EU-Russland in Sotschi am 25. Mai 2006 unterzeichnete Übereinkommen, mit dem die Ausstellung von Visa für russische Staatsangehörige und Unionsbürger erleichtert wird und auch die Verfahren zur Ausstellung von Visa für mehrfache Einreisen für Angehörige bestimmter Berufsgruppen, wie z.B. Geschäftsleute, flexibler gestaltet werden, was u. a. zur Erleichterung der Kontakte und zur Verbesserung der Handelsbeziehungen beiträgt;
- 12. betont, dass zunehmende Wirtschaftskontakte weiter reichende Erleichterungen erforderlich machen, in deren Genuss auch Bonafide-Reisende kommen, die keiner im Vorfeld festgelegten Personengruppe angehören, und auf lange Sicht eine Liberalisierung notwendig erscheint;
Regulierungsrahmen - Rahmen für die Zusammenarbeit
- 13. betont die Bedeutung des Beitritts Russlands zur WTO auch für die Europäische Union sowie dessen Auswirkungen auf die Liberalisierung des Handels und auf die Verpflichtung Russlands zur Einhaltung der WTO-Vorschriften und ist überzeugt davon, dass seine WTO-Mitgliedschaft ein wichtiges Signal an ausländische Investoren sein, das Wirtschaftswachstum in Russland ankurbeln und den Handel mit der Europäischen Union fördern würde; fordert die Russische Föderation auf, nicht nur auf einen Abschluss der ausstehenden bilateralen WTO-Marktzugangsabkommen hinzuarbeiten, sondern auch den Verpflichtungen nachzukommen, die sie im Rahmen der von ihr bereits unterzeichneten Abkommen, wie z.B. dem Abkommen mit der Europäischen Union, eingegangenen ist;
- 14. fordert die Russische Föderation auf, im Hinblick auf ihren künftigen Beitritt zur WTO das Problem zu lösen, das mit den Ausfuhrzöllen auf für skandinavische Länder bestimmtes Holz verbunden ist, die derzeitigen Unterschiede zwischen den in Russland geltenden Tarifen und den Weltmarktpreisen zu beseitigen und die Probleme zu beheben, die auf den je nach Bestimmungsort unterschiedlichen Eisenbahntarifen beruhen, insbesondere für Fahrten in die baltischen Staaten, die als diskriminierend betrachtet werden;
- 15. ist der Ansicht, dass der Beitritt zur WTO zu einer stärkeren wirtschaftlichen Integration zwischen der Europäischen Union und Russland im Rahmen des gemeinsamen Wirtschaftsraums führen sollte; fordert die Kommission auf, die Aufnahme von Verhandlungen über ein mögliches Freihandelsabkommen nach dem Beitritt Russlands zur WTO in Erwägung zu ziehen;
- 16. betont, dass ein konstruktiver Dialog zwischen der Europäischen Union und Russland geführt werden muss, und bekräftigt, dass es wichtig ist, einen gemeinsamen Wirtschaftsraum zu schaffen und die im Rahmen des Fahrplans zur Einrichtung eines gemeinsamen Wirtschaftsraums vereinbarten Ziele weiterzuentwickeln, insbesondere im Hinblick auf die Schaffung eines offenen und integrierten Marktes zwischen der Europäischen Union und Russland;
- 17. ist der Auffassung, dass die weitere Umsetzung des Fahrplans mit den Verhandlungen über ein neues Partnerschafts- und Kooperationsabkommen einhergehen sollte; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihre Anstrengungen auf die Eröffnung von Verhandlungen über ein neues Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zu richten; fordert, dass es über in diesem Zusammenhang erzielte Fortschritte unverzüglich formell in Kenntnis gesetzt wird;
- 18. ist der Ansicht, dass die Europäische Union, falls die Verhandlungen mit Russland über ein neues Partnerschafts- und Kooperationsabkommen keine greifbaren Ergebnisse erbringen, eine andere Strategie in Betracht ziehen sollte, die auf der Intensivierung der laufenden Arbeiten zur Umsetzung der Fahrpläne für die Verwirklichung der vereinbarten vier Gemeinsamen Räume und auf der Ausarbeitung einer gemeinsamen Strategie für die politische Zusammenarbeit beruht;
- 19. betont, dass Fortschritte im Zusammenhang mit dem gemeinsamen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, dem Raum der Zusammenarbeit im Bereich der äußeren Sicherheit und dem Raum der Bildung, Forschung und technologischen Entwicklung, einschließlich dem interkulturellen Dialog und der Zusammenarbeit, erhebliche soziale und wirtschaftliche Auswirkungen haben und das Risiko zwischenstaatlicher Konflikte verringern würden; betont, dass die russische Regierung ihre diesbezüglichen Anstrengungen verstärken muss;
- 20. betont, dass die Russische Föderation ihre Politik zum Schutz ausländischer Investitionen vervollkommnen muss, sodass sie mit den international anerkannten OECD-Normen übereinstimmt und sich dann für die Europäische Union die Möglichkeit bietet, Verhandlungen über den Abschluss von Übereinkommen über den Schutz und die Förderung von Investitionen zu führen;
Handel, Marktzugang und Investitionen
- 21. hebt ein besseres Investitionsklima in Russland als wichtig hervor; ist der Auffassung, dass dieses nur dann entstehen kann, wenn diskriminierungsfreie, transparente und vorhersehbare Rahmenbedingungen, die auf gefestigten demokratischen Werten beruhen, gefördert werden; betont außerdem, dass Entbürokratisierung und die Förderung von Investitionen in beiden Richtungen notwendig sind;
- 22. nimmt die vor kurzem in der Russischen Föderation auf den Weg gebrachte Gesetzesvorlage zur Kenntnis, wonach die Regierung ausländische Angebote für Mehrheitsbeteiligungen an russischen Unternehmen zurückweisen und somit eine ausländische Beteiligung von mehr als 49 % an Unternehmen, die in 39 strategisch wichtigen Sektoren tätig sind, untersagen darf; stellt die Gesetzesvorlage sowie die Auswahl und die wachsende Zahl von Wirtschaftszweigen in Frage, die als strategisch wichtig und grundlegend für die nationale Sicherheit eingestuft wurden; ist der Ansicht, dass dies keinen Fortschritt im Sinn einer Verbesserung des Investitionsklimas darstellt und grundlegende Fragen im Hinblick auf die Rolle des Staates in einer Marktwirtschaft und den Wettbewerb in Schlüsselsektoren der Wirtschaft aufwirft;
- 23. betont, dass die Niederlassung und Tätigkeit von Unternehmen auf der Grundlage der Gegenseitigkeit erleichtert werden sollte; weist darauf hin, dass die Europäische Union gegenüber Investitionen aus Russland offen ist, wie die verstärkte Präsenz russischer Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Energie und Stahl, deutlich macht; fordert deshalb, dass ausländischen Unternehmen, die in Russland im Rohstoffsektor tätig sind, der gleiche Zugang gewährt wird wie einheimischen Unternehmen;
- 24. stellt fest, dass in Russland in manchen Wirtschaftsbereichen nach wie vor Staatshandel besteht;
- 25. nimmt die Einrichtung von sogenanten Sonderwirtschaftszonen zur Kenntnis, die besondere Investitionsanreize, auch für Investitionen in Produktionskapazitäten, bieten, was sich für europäische Unternehmen als vorteilhaft erweisen könnte; legt der Russischen Föderation nahe, dafür zu sorgen, dass in diesen Zonen angemessene Arbeitsbedingungen bestehen und die gewerkschaftlichen Rechte der Arbeitnehmer eingehalten werden; fordert, dass in diesen Sonderwirtschaftszonen die Menschenrechte und die Sozial- und Umweltstandards strikt eingehalten und von unabhängiger Seite überwacht werden;
- 26. erkennt die Fortschritte an, die im Zusammenhang mit der Erhebung von Zöllen erzielt wurden; fordert die russische Regierung auf, die Zollabfertigungsverfahren weiter zu straffen, zu standardisieren und zu automatisieren sowie die Zölle in berechenbarer, nicht willkürlicher Weise zu erheben, ohne dabei den Güterverkehr zu behindern;
- 27. betont, dass der WTO-Beitritt Russlands nicht zu höheren Einfuhrzöllen und zu einem stärkeren Protektionismus im Vergleich zu den Jahren vor seinem Beitritt führen darf;
- 28. stellt fest, dass die Kommission Anti-Dumping-Maßnahmen im Zusammenhang mit der russischen Ausfuhr von Ammoniumnitrat, Kaliumchlorid, einer Reihe von Stahlerzeugnissen, Silikon und Harnstoffprodukten ergriffen hat; fordert russische Unternehmen mit Nachdruck auf, aufgrund fairer Handelsbedingungen in die Europäische Union zu exportieren und Ermittlern der Gemeinschaft, die Fälle von Dumping untersuchen, die erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, um den zuständigen EU-Behörden zu ermöglichen, die angewandten Anti-Dumping-Maßnahmen rasch zurückzunehmen;
- 29. nimmt die russischen Anti-Dumping-Zölle zur Kenntnis, die auf Ausfuhren aus der Europäischen Union, insbesondere Stahlerzeugnisse, erhoben werden; ist der Ansicht, dass die Beilegung der damit verbundenen Streitigkeiten vorrangig angestrebt werden sollte;
- 30. nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass Russland - in Widerspruch zu den WTO-Bestimmungen - handelspolitische Mittel für außenpolitische Zwecke benutzt;
- 31. lenkt die Aufmerksamkeit auf das bereits seit zwei Jahren unberechtigterweise angewandte Importverbot für Fleisch aus Polen und fordert, dass dieses Problem, das mit den Regeln der WTO unvereinbar ist, möglichst bald gelöst wird;
Rechte an geistigem Eigentum
- 32. betont, wie wichtig es ist, dass die Rechtsvorschriften und die Strafverfolgung im Zusammenhang mit dem Schutz der Rechte an geistigem, gewerblichem und kommerziellen Eigentum verbessert werden, damit der Wettbewerb gestärkt und ein attraktiveres Investitionsklima geschaffen wird, indem eine Annäherung der Rechtsordnungen anhand der international anspruchvollsten Standards und Normen erfolgt; fordert die Russische Föderation mit Nachdruck auf, im Hinblick auf ihren künftigen Beitritt zur WTO Teil IV des russischen bürgerlichen Gesetzbuches über die Rechte an geistigem Eigentum an die Vorschriften der WTO und die Bestimmungen internationaler Übereinkommen anzupassen, insbesondere des Übereinkommens über die handelsbezogenen Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS), und für die uneingeschränkte Umsetzung solcher Vorschriften zu sorgen, damit Nachahmungen und Produktpiraterie wirksam bekämpft werden;
- 33. betont die Notwendigkeit, die Justiz zu reformieren, damit die Rechte an geistigem Eigentum wirksam geschützt und kürzere strafrechtliche Verfahren sichergestellt werden; stellt zwar fest, dass die Zahl der Rechtssachen, in denen Unternehmen aus der Europäischen Union erfolgreich waren, gestiegen ist, hält es allerdings höchst bedenklich, dass die Urteile nicht durchgesetzt werden;
- 34. ist sehr besorgt angesichts des besonderen Problems der Herstellung und des Verkaufs nachgemachter Produkte, insbesondere nachgemachter Arzneimittel, weil dadurch nicht nur die rechtmäßigen Hersteller geschädigt werden, sondern auch die öffentliche Gesundheit gefährdet wird;
- 35. fordert die russischen Behörden auf, alle notwendigen und wirksamen Maßnahmen zu ergreifen, damit die Urheber dieser rechtswidrigen Tätigkeiten aufgedeckt und die entsprechenden Produktionsstätten unbrauchbar gemacht werden und der Vertrieb über das Internet unterbunden wird; fordert in diesem Zusammenhang, dass mit diesen Maßnahmen dafür gesorgt werden sollte, dass bekannte Produktionsstätten dieser Art mehrmals unangekündigt in Zusammenarbeit mit den Rechteinhabern inspiziert werden und das Lizenzierungssystem für Anlagen zur Herstellung optischer Datenträger gestärkt wird; betont, dass im Zusammenhang mit dem Vertrieb über das Internet diese Maßnahmen Änderungen der Rechtsvorschriften umfassen sollten, bei denen vorgesehen ist, dass Verwertungsgesellschaften nur im Namen des Rechteinhabers tätig werden dürfen, der diese Tätigkeit ausdrücklich genehmigt, und Vorschriften erlassen werden, die der Umsetzung des Vertrags über Urheberrechte und des Vertrags über künstlerische Darbietungen und Tonträger dienen, die 1996 im Rahmen der Weltorganisation für geistiges Eigentum geschlossen wurden;
Energie
- 36. bekräftigt die Notwendigkeit einer kohärenten Energiepolitik der Gemeinschaft; betont, dass bilaterale Abkommen zwischen einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Russland, nur wenn unbedingt erforderlich, den Interessen, die die Europäische Union insgesamt im Bereich der Energieversorgungssicherheit verfolgt, und einer gemeinsamen Energiepolitik der Europäischen Union und Russlands dienen sollten;
- 37. betont allerdings, dass das Hauptziel der EU-Energiepolitik nicht einfach darin liegen kann, Abhängigkeit von russischen Energielieferungen zu vermeiden;
- 38. fordert die Europäische Union und Russland auf, im Rahmen des Energiedialogs EU-Russland enger miteinander sowie mit allen Sozialpartnern zusammenzuarbeiten und sich dabei vor allem Problemen zu widmen, die im Zusammenhang mit der nachhaltigen und dauerhaft verlässlichen Erzeugung, Verbringung und Verwendung von Energie sowie der Energieeffizienz und -versorgungssicherheit stehen; fordert die Europäische Union nachdrücklich auf, in enger Zusammenarbeit mit der Russischen Föderation Investitionen in erneuerbare Energieträger zu fördern und die gemeinsame Nutzung von Technologien und die Rechtsangleichung zu unterstützen, damit stabile Beziehungen geschaffen werden, die beiden Seiten zugute kommen; fordert zudem die Russische Föderation auf, alle ihre Partnerländer gleich zu behandeln und nicht zu diskriminieren, die Öffnung des Zugangs europäischer Investoren zum russischen Markt zu fördern und dem Umweltschutz Rechnung zu tragen;
- 39. unterstützt den deutschen Ratsvorsitz bei seinem Vorhaben, für eine sichere Energieversorgung zu sorgen und die Abhängigkeit von Energieeinfuhren durch Zusammenarbeit und Fortsetzung des Energiedialogs mit Russland zu verringern, indem die Politik der Energiepartnerschaft auf ein solide und berechenbare Grundlage gestellt und die Diversifizierung der Energiequellen angestrebt wird, die durch die Einführung verbindlicher Zielvorgaben für Energieeffizienz und für die Verwendung erneuerbarer und alternativer Energieträger erreicht werden soll; stellt fest, dass die Entwicklung einer solchen Strategie im gemeinsamen Interesse der Europäischen Union und Russlands liegt und dass es riskant für die Europäische Union ist, eine zu starke Abhängigkeit von Erdgas zu entwickeln;
- 40. begrüßt, dass die Russische Föderation im Oktober 2004 das Kyoto-Protokoll unterzeichnet hat; fordert die Europäische Union und die Russische Föderation auf, eng zusammenzuarbeiten, damit technologische Innovationen gefördert werden und die Effizienz des Energiesektors verbessert wird, und gemeinsam künftige Strategien zu prüfen, mit denen nach dem Auslaufen des Protokolls im Jahre 2012 die Treibhausgas-Emissionen verringert werden können;
- 41. begrüßt die Unterzeichnung des Abkommens zwischen Russland, Griechenland und Bulgarien über den Bau der Erdölpipeline Burgas - Alexandroupolis; betont jedoch, dass dieses Vorhaben nur eines von vielen ist, die bereits gebilligt wurden oder erörtert werden; weist darauf hin, dass die Entwicklung einer kohärenten europäischen Energiepolitik künftig noch wichtiger sein wird;
- 42. ist überzeugt davon, dass die Ratifizierung des Vertrags über die Energiecharta durch Russland notwendig ist und dass die Europäische Union darüber hinaus in Betracht ziehen sollte, einen formellen Rahmentext über die energiepolitischen Beziehungen zu Russland im Zusammenhang mit dem neuen Partnerschafts- und Kooperationsabkommen auszuhandeln; schlägt vor, dass Bestimmungen aus dem Vertrag über die Energiecharta in einen neuen Text übernommen werden sollten, weil die derzeitige Situation, in der es an einem formalen Abkommen fehlt, nicht tragbar ist;
- 43. unterstützt Programme zur Verbesserung der Energieinfrastrukturen, die Russland mit EU-Mitgliedstaaten verbinden;
- 44. erklärt sich besorgt über die nationalistischen und monopolistischen Tendenzen bei der Bewirtschaftung der russischen Energieressourcen; ist sehr besorgt über die Schwierigkeiten, denen sich ausländische Privatunternehmen ausgesetzt sehen, wenn sie in die künftige Erschließung des russischen Festlandsockels investieren; fordert Russland auf, eine liberalere Politik zu verfolgen und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle zu schaffen, damit ausländische Unternehmen mit russischen Unternehmen entsprechend den WTO-Vorschriften in Wettbewerb treten können; fordert Russland auf, zügig die international bewährte Praxis auf den Gebieten Transparenz und Rechenschaftspflicht des Staates in das innerstaatliche Recht zu übernehmen;
- 45. stellt fest, dass erhebliche Beträge in die Instandhaltung der Infrastrukturen für die Verteilung im nachgelagerten Bereich und der Pipelines investiert werden; betont dennoch, dass mangelnde Investitionen, einschließlich ausländischer Investitionen, nach Auffassung von Experten bereits 2010 ein Erdgasdefizit zur Folge haben können;
- 46. bekräftigt die Forderung des Parlaments an die Kommission und die Mitgliedstaaten, die Gefahr eines Ausfalls der russischen Gaslieferungen nach 2010 aufgrund des Mangels an Investitionen in die russischen Energieinfrastrukturen ernst zu nehmen; unterstützt den Energiedialog zwischen der Europäischen Union und Russland als Plattform zur Behandlung der Frage der notwendigen Investitionen in die russischen und europäischen Energieinfrastrukturen, um die Sicherheit von Angebot und Nachfrage zu gewährleisten; betont, dass zwischen der Europäischen Union und Russland effektive Mechanismen zur rechtzeitigen Kommunikation im Krisenfall geschaffen werden müssen; betont die zentrale Bedeutung von Kohärenz, enger Koordination und Solidarität zwischen den EU-Mitgliedstaaten im Energiedialog; unterstreicht, dass die Europäische Union eine Parallelstrategie für eine größere Sicherheit und Diversifizierung ihrer Energieversorgung verfolgen muss und dass die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Russland für den Schutz der Umwelt, die Energieeffizienz, die Einsparung von Energie und die erneuerbaren Energien eine große Rolle spielt;
- 47. fordert Russland auf, im Hinblick auf die Energiequellen kein doppeltes Preissystem anzuwenden, das ebenfalls den WTO-Regeln zuwiderlaufen würde;
- 48. fordert die Russische Föderation auf, in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Union in die Modernisierung von Kernkraftwerken zu investieren, insbesondere aber in Infrastrukturen, neue Technologien und erneuerbare Energieträger, wodurch den gemeinsam verfolgten Zielen im Hinblick auf die Sicherheit, die Energieeffizienz, den Umweltschutz und die öffentliche Gesundheit Rechnung getragen wird;
- 49. bekräftigt seine Unterstützung für die Öffnung des gemeinschaftlichen Markts für russische Stromausfuhren unter der Bedingung, dass die maßgeblichen russischen Sicherheitsnormen, insbesondere für Kernkraftwerke sowie die Aufbereitung und Entsorgung von Atommüll, an das Niveau der Europäischen Union angepasst werden, sodass die Gefahr von Umweltdumping abgewendet wird;
Verkehr
- 50. nimmt die Empfehlungen der Hochrangigen Gruppe zur Ausdehnung der wichtigsten transeuropäischen Verkehrsachsen auf die Nachbarländer und -regionen zur Kenntnis; unterstützt insbesondere den Ausbau der Verkehrsinfrastrukturen zwischen der Europäischen Union und Russland, d. h. die Harmonisierung der Bedingungen für den Eisenbahnverkehr;
- 51. begrüßt das auf dem Gipfeltreffen EU-Russland in Helsinki am 24. November 2006 unterzeichnete Übereinkommen im Hinblick auf die Sibirien-Überflug-Entgelte; ist der Ansicht, dass durch dieses Übereinkommen die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation im Bereich des Flugverkehrs normalisiert und ausgebaut werden können, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Fluggesellschaften erheblich verbessert wird und die Geschäftstätigkeit dieser Gesellschaften auf den wachsenden asiatischen Märkten erleichtert wird;
Andere spezifische Bereiche
- 52. hält den Handel mit Dienstleistungen für einen wesentlichen Bestandteil der Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland; fordert eine Angleichung zwischen den gemeinschaftlichen und den russischen Rechtsvorschriften, insbesondere in Bereichen wie Finanzdienstleistungen, Telekommunikation und Verkehr, unter Achtung der spezifischen Bestimmungen über öffentliche Dienstleistungen, und fordert das Ende der diskriminierenden Politik, die zurzeit gegenüber den baltischen Staaten im Zusammenhang mit den Eisenbahntarifen für ein- und ausgeführte Waren verfolgt wird;
- 53. hebt es als wichtig hervor, für Stabilität im Finanzsystem zu sorgen und die Konsolidierungsbemühungen zur Schaffung eines soliden Finanzsektors und eines wirkungsvollen Schutzsystems für Finanzdienstleistungskunden zu fördern, indem die Rechtsetzung, die Wirksamkeit der Überwachung und die Umsetzung von Maßnahmen verbessert werden, die den höchsten Standards und Normen für Finanzdienstleistungsunternehmen genügen;
- 54. ist der Ansicht, dass diese Reformen das Investitionsklima begünstigen und eine wichtige Rolle bei der Sicherung eines dauerhaften Wirtschaftswachstums spielen werden, das weniger von Energieausfuhren und Energiepreisen abhängig ist;
- 55. betont, wie wichtig es ist, dass der Finanzdienstleistungssektor von Wettbewerb und Offenheit geprägt ist; erklärt sich in diesem Zusammenhang besorgt darüber, dass Hindernisse bei der Erteilung von Lizenzen für Niederlassungen ausländischer Banken bestehen;
- 56. ist der Ansicht, dass die Zusammenarbeit bei der Förderung der Angleichung der Rechtsvorschriften im Agrarbereich, insbesondere im Zusammenhang mit den gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Normen, verstärkt werden sollte; betont, wie wichtig die Ausfuhr von Agrarerzeugnissen nach Russland für zahlreiche Mitgliedstaaten ist, z.B. von Fisch, Fleisch und Milcherzeugnissen; bringt seine Besorgnis über die vor kurzem von Russland in diesem Bereich getroffenen restriktiven Maßnahmen zum Ausdruck und fordert die Europäische Union auf, die von diesen Maßnahmen betroffenen Mitgliedstaaten zu unterstützen und gemeinsame Lösungen für Probleme bei Ausfuhren auf den russischen Markt zu finden, insbesondere im Zusammenhang mit gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen;
- 57. fordert Russland auf, auf Importprodukte keine restriktiven tier- oder pflanzengesundheitlichen Maßnahmen anzuwenden, die diskriminierend wirken oder auf höheren Anforderungen beruhen, als sie für Inlandsprodukte gelten;
Beziehungen zu anderen Handelspartnern
- 58. betont, dass bei der Entwicklung der strategischen Wirtschaftspartnerschaft zwischen der Europäischen Union und Russland dessen geopolitischer Lage Rechnung getragen werden sollte; stellt heraus, dass die EU-Strategie gegenüber Russland in andere Initiativen in dieser Region, wie die Europäische Nachbarschaftspolitik, die Nördliche Dimension und die Strategie für den Schwarzmeerraum, integriert werden sollte;
- 59. begrüßt die im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik in Gang gesetzte Initiative "Schwarzmeersynergie" , mit der eine bessere regionale Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Ländern des Schwarzmeerraums, der Russischen Föderation und der Europäischen Union in Bereichen wie Energie, Verkehr und Umweltschutz ermöglicht und auch der Dialog über die Achtung der Menschenrechte, Demokratie und verantwortungsvolles staatliches Handeln gefördert werden;
- 60. weist zudem auf den potenziell positiven Beitrag hin, der durch die Verstärkung der breiteren interregionalen Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit im Schwarzmeerraum (BSEC) im Rahmen des neuen Ansatzes der "Schwarzmeersynergie" geleistet werden könnte;
- 61. betont, dass die regionale Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Russland im Rahmen der Nördlichen Dimension verstärkt werden muss, bei der die Europäische Union und Russland gemeinsam mit Island und Norwegen gleichberechtigte Partner sind; betont, dass im Einklang mit der Strategie für die Ostseeregion im Rahmen der Nördlichen Dimension, die das Europäische Parlament in seiner erwähnten Entschließung gebilligt hat, konkrete Partnerschaftsprojekte entwickelt werden müssen, insbesondere bei der Zusammenarbeit in der Ostseeregion, um so laufende Kooperationsprojekte und multilaterale Partnerschaften zu fördern und auszubauen; betont die Bedeutung der künftigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung des Kaliningrader Gebiets als Modell für die Vertiefung der Zusammenarbeit in Wirtschafts- und Handelsfragen zwischen der Europäischen Union und Russland;
- 62. weist in Anbetracht der Tatsache, dass zahlreiche Regionen der Mitgliedstaaten als traditionelle Reiseziele russischer Urlauber gelten, auf die günstigen Auswirkungen hin, die die Vertiefung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland im Fremdenverkehrssektor haben würde;
- 63. verweist darauf, dass es dringend erforderlich ist, die Probleme zu lösen, die mit der Verbesserung der Infrastrukturen an den Grenzübergängen zwischen Lettland und Russland verbunden sind (aber auch an denen von anderen an Russland grenzenden Mitgliedstaaten), indem auf finanzielle Mittel der Europäischen Union und der Russischen Föderation zurückgegriffen wird, damit bestehende russischlettische Grenzübergänge geöffnet und neue Grenzübergänge eingerichtet werden; betont, dass es wichtig ist, die Grenzinfrastrukturen in den Transitländern, wie z.B. der Ukraine, zu entwickeln, um die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Russland zu erleichtern und zu beschleunigen;
- 64. ist überzeugt davon, dass beide Partner ein gemeinsames Interesse an einer stabilen, sicheren und demokratischen Nachbarschaft haben, und ruft dazu auf, in den Ländern der Region die Entwicklung gutnachbarschaftlicher Beziehungen bei der Zusammenarbeit im Handel und in der Wirtschaft zu fördern; betont, dass die gemeinsame Achtung der Menschenrechte und die Umsetzung der Europäischen Nachbarschaftspolitik eine Reihe von Möglichkeiten für multilaterale Zusammenarbeit bieten, nicht zuletzt durch die verbesserte Nachbarschaftspolitik mit dem Osten, die die konstruktive Zusammenarbeit in den Bereichen Umwelt, Energie, Infrastruktur und Handel fördern soll;
- 65. vertritt die Auffassung, dass die schwelenden Konflikte in der gemeinsamen Nachbarschaft ein großes Hindernis für die wirtschaftliche Entwicklung in dieser Region darstellen und dass Maßnahmen zu ihrer Beilegung im Einklang mit den Grundsätzen des Völkerrechts, bei denen auch die wirtschaftlichen Folgen berücksichtigt werden, einen Schwerpunkt bei der weiteren Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und des Wohlstands in den Ländern der gemeinsamen Nachbarschaft bilden sollten;
- 66. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Regierung und dem Parlament der Russischen Föderation zu übermitteln.
- 1 ABl. L 327 vom 28.11.1997, S. 1.
- 2 ABl. L 185 vom 6.7.2006, S. 17.
- 3 ABl. L 119 vom 9.5.2007, S. 32.
- 4 ABl. L 69 vom 9.3.1998, S. 26.
- 5 10633/1/06 REV1.
- 6 Angenommene Texte, P6_TA(2006)0494.
- 7 ABl. C 292 E vom 1.12.2006, S. 112.