Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 243. Sitzung am 29. Juni 2017 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - Drucksache 18/12994 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung - Drucksachen 18/11499, 18/11948 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 21.07.17
Erster Durchgang: Drucksache. 164/17 (PDF)

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. Artikel 2 wird wie folgt geändert:

3. Artikel 3 wird wie folgt gefasst:

"Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit kann den Wortlaut des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in der jeweils vom ... [einsetzen: Datum des Inkrafttretens nach Artikel 4 Satz 1 dieses Gesetzes] an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen."

4. Artikel 4 wird wie folgt gefasst:

"Artikel 4
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Artikel 2 Absatz 14b und 15 sowie 18 Nummer 2 Buchstabe c tritt am ... [einsetzen: Tag des Inkrafttretens des Gesetzes zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften] in Kraft."