Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 108. Sitzung am 5. Juli 2007 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 016/5939 - den von der Bundesregierung eingebrachten

in der beigefügten Fassung angenommen.

Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Urheberrechtsgesetzes

Das Urheberrechtsgesetz vom 9. September 1965 (BGBl. 1 S. 1273), zuletzt geändert durch ... (BGBl....), wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Änderung des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes

Das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz vom 9. September 1965 (BGBl. 1 S. 1294), zuletzt geändert durch ... (BGBl. ...), wird wie folgt geändert:

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Anlage (Zu Artikel 1 Nr. 1)
Inhaltsübersicht

Teil 1 Urheberrecht
Abschnitt 1 Allgemeines
§ 1Allgemeines
Abschnitt 2 Das Werk
§ 2 Geschützte Werke
§ 3 Bearbeitungen
§ 4 Sammelwerke und Datenbankwerke
§ 5 Amtliche Werke
§ 6 Veröffentlichte und erschienene Werke
Abschnitt 3 Der Urheber
§ 7 Urheber
§ 8Miturheber
§ 9 Urheber verbundener Werke
§ 10 Vermutung der Urheberschaft
Abschnitt 4 Inhalt des Urheberrechts
Unterabschnitt 1 Allgemeines
§ 11 Allgemeines
Unterabschnitt 2 Urheberpersönlichkeitsrecht
§ 12 Veröffentlichungsrecht
§ 13 Anerkennung der Urheberschaft
§ 14 Entstellung des Werkes
Unterabschnitt 3 Verwertungsrechte
§ 15 Allgemeines
§ 16 Vervielfältigungsrecht
§ 17 Verbreitungsrecht
§ 18 Ausstellungsrecht
§ 19 Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht
§ 19a Recht der öffentlichen Zugänglichmachung
§ 20 Senderecht
§ 20a Europäische Satellitensendung
§ 20b Kabelweitersendung
§ 21 Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger
§ 22 Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung
§ 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen
§ 24 Freie Benutzung
Unterabschnitt 4 Sonstige Rechte des Urhebers
§ 25 Zugang zu Werkstücken
§ 26 Folgerecht
§ 27 Vergütung für Vermietung und Verleihen
Abschnitt 5 Rechtsverkehr im Urheberrecht
Unterabschnitt 1 Rechtsnachfolge in das Urheberrecht
§ 28 Vererbung des Urheberrechts
§ 29 Rechtsgeschäfte über das Urheberrecht
§ 30 Rechtsnachfolger des Urhebers
Unterabschnitt 2 Nutzungsrechte
§ 31 Einräumung von Nutzungsrechten
§ 31a Verträge über unbekannte Nutzungsarten
§ 32 Angemessene Vergütung
§ 32a Weitere Beteiligung des Urhebers § 32b Zwingende Anwendung
§ 32c Vergütung für später bekannte Nutzungsarten
§ 33 Weiterwirkung von Nutzungsrechten
§ 34 Übertragung von Nutzungsrechten
§ 35 Einräumung weiterer Nutzungsrechte
§ 36 Gemeinsame Vergütungsregeln § 36a Schlichtungsstelle
§ 37 Verträge über die Einräumung von Nutzungsrechten
§ 38 Beiträge zu Sammlungen
§ 39 Änderungen des Werkes
§ 40 Verträge über künftige Werke
§ 41 Rückrufsrecht wegen Nichtausübung
§ 42 Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung
§ 42a Zwangslizenz zur Herstellung von Tonträgern
§ 43 Urheber in Arbeits- oder Dienstverhältnissen
§ 44 Veräußerung des Originals des Werkes
Abschnitt 6 Schranken des Urheberrechts
§ 44a Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen
§ 45 Rechtspflege und öffentliche Sicherheit § 45a Behinderte Menschen
§ 46 Sammlungen für Kirchen-, Schul- oder Unterrichtsgebrauch
§ 47 Schulfunksendungen
§ 48 Öffentliche Reden
§ 49 Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare
§ 50 Berichterstattung über Tagesereignisse
§ 51 Zitate
§ 52 Öffentliche Wiedergabe
§ 52a Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung
§ 52b Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven
§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
§ 53a Kopienversand auf Bestellung
§ 54 Vergütungspflicht § 54a Vergütungshöhe
§ 54b Vergütungspflicht des Händlers oder Importeurs
§ 54c Vergütungspflicht des Betreibers von Ablichtungsgeräten
§ 54d Hinweispflicht § 54e Meldepflicht
§ 54f Auskunftspflicht § 54g Kontrollbesuch
§ 54h Verwertungsgesellschaften; Handhabung der Mitteilungen
§ 55 Vervielfältigung durch Sendeunternehmen
§ 55a Benutzung eines Datenbankwerkes
§ 56 Vervielfältigung und öffentliche Wiedergabe in Geschäftsbetrieben
§ 57 Unwesentliches Beiwerk
§ 58 Werke in Ausstellungen, öffentlichem Verkauf und öffentlich zugänglichen Einrichtungen
§ 59 Werke an öffentlichen Plätzen
§ 60 Bildnisse
§ 61 (weggefallen)
§ 62 Änderungsverbot
§ 63 Quellenangabe
§ 63a Gesetzliche Vergütungsansprüche
Abschnitt 7 Dauer des Urheberrechts
§ 64 Allgemeines
§ 65 Miturheber, Filmwerke
§ 66 Anonyme und pseudonyme Werke
§ 67 Lieferungswerke
§ 68 (weggefallen)
§ 69 Berechnung der Fristen
Abschnitt 8 Besondere Bestimmungen für Computerprogramme
§ 69a Gegenstand des Schutzes
§ 69b Urheber in Arbeits- und Dienstverhältnissen § 69c Zustimmungsbedürftige Handlungen
§ 69d Ausnahmen von den zustimmungsbedürftigen Handlungen
§ 69e Dekompilierung
§ 69f Rechtsverletzungen
§ 69g Anwendung sonstiger Rechtsvorschriften; Vertragsrecht
Teil 2 Verwandte Schutzrechte
Abschnitt 1 Schutz bestimmter Ausgaben
§ 70 Wissenschaftliche Ausgaben
§ 71 Nachgelassene Werke
Abschnitt 2 Schutz der Lichtbilder
§ 72 Lichtbilder
Abschnitt 3 Schutz des ausübenden Künstlers
§ 73 Ausübender Künstler
§ 74 Anerkennung als ausübender Künstler
§ 75 Beeinträchtigungen der Darbietung
§ 76 Dauer der Persönlichkeitsrechte
§ 77 Aufnahme, Vervielfältigung und Verbreitung
§ 78 Öffentliche Wiedergabe
§ 79 Nutzungsrechte
§ 80 Gemeinsame Darbietung mehrerer ausübender Künstler
§ 81 Schutz des Veranstalters
§ 82 Dauer der Verwertungsrechte
§ 83 Schranken der Verwertungsrechte
§ 84 (weggefallen)
Abschnitt 4 Schutz des Herstellers von Tonträgern
§ 85 Verwertungsrechte
§ 86 Anspruch auf Beteiligung
Abschnitt 5 Schutz des Sendeunternehmens
§ 87 Sendeunternehmen
Abschnitt 6 Schutz des Datenbankherstellers
§ 87a Begriffsbestimmungen
§ 87b Rechte des Datenbankherstellers
§ 87c Schranken des Rechts des Datenbankherstellers
§ 87d Dauer der Rechte
§ 87e Verträge über die Benutzung einer Datenbank
Teil 3 Besondere Bestimmungen für Filme
Abschnitt 1 Filmwerke
§ 88 Recht zur Verfilmung
§ 89 Rechte am Filmwerk
§ 90 Einschränkung der Rechte
§ 91 (weggefallen)
§ 92 Ausübende Künstler
§ 93 Schutz gegen Entstellung; Namensnennung
§ 94 Schutz des Filmherstellers
Abschnitt 2 Laufbilder
§ 95 Laufbilder
Teil 4 Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
Abschnitt 1 Ergänzende Schutzbestimmungen
§ 95a Schutz technischer Maßnahmen
§ 95b Durchsetzung von Schrankenbestimmungen
§ 95c Schutz der zur Rechtewahrnehmung erforderlichen Informationen
§ 95d Kennzeichnungspflichten
§ 96 Verwertungsverbot
Abschnitt 2 Rechtsverletzungen
Unterabschnitt 1 Bürgerlichrechtliche Vorschriften; Rechtsweg
§ 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz
§ 98 Anspruch auf Vernichtung oder Überlassung der Vervielfältigungsstücke
§ 99 Anspruch auf Vernichtung oder Überlassung der Vorrichtungen
§ 100 Haftung des Inhabers eines Unternehmens
§ 101 Ausnahmen
§ 101a Anspruch auf Auskunft hinsichtlich Dritter
§ 102 Verjährung
§ 103 Bekanntmachung des Urteils
§ 104 Rechtsweg
§ 105 Gerichte für Urheberrechtsstreitsachen
Unterabschnitt 2 Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
§ 107 Unzulässiges Anbringen der Urheberbezeichnung
§ 108 Unerlaubte Eingriffe in verwandte Schutzrechte
§ 108a Gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung
§ 108b Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen
§ 109 Strafantrag
§ 110 Einziehung
§ 111 Bekanntgabe der Verurteilung
§ 111a Bußgeldvorschriften
Unterabschnitt 3 Vorschriften über Maßnahmen der Zollbehörde
§ 111b Maßnahmen der Zollbehörden
Abschnitt 3 Zwangsvollstreckung
Unterabschnitt 1 Allgemeines
§ 112 Allgemeines
Unterabschnitt 2 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen gegen den Urheber
§ 113 Urheberrecht
§ 114 Originale von Werken
Unterabschnitt 3 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen gegen den Rechtsnachfolger des Urhebers
§ 115 Urheberrecht
§ 116 Originale von Werken
§ 117 Testamentsvollstrecker
Unterabschnitt 4 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen gegen den Verfasser wissenschaftlicher Ausgaben und gegen den Lichtbildner
§ 118 Entsprechende Anwendung
Unterabschnitt 5 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in bestimmte Vorrichtungen
§ 119 Zwangsvollstreckung in bestimmte Vorrichtungen
Teil 5 Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Abschnitt 1 Anwendungsbereich des Gesetzes
Unterabschnitt 1 Urheberrecht
§ 120 Deutsche Staatsangehörige und Staatsangehörige anderer EU-Staaten und EWR-Staaten
§ 121 Ausländische Staatsangehörige
§ 122 Staatenlose
§ 123 Ausländische Flüchtlinge
Unterabschnitt 2 Verwandte Schutzrechte
§ 124 Wissenschaftliche Ausgaben und Lichtbilder
§ 125 Schutz des ausübenden Künstlers
§ 126 Schutz des Herstellers von Tonträgern
§ 127 Schutz des Sendeunternehmens
§ 127a Schutz des Datenbankherstellers
§ 128 Schutz des Filmherstellers
Abschnitt 2 Übergangsbestimmungen
§ 129 Werke
§ 130 Übersetzungen
§ 131 Vertonte Sprachwerke
§ 132 Verträge
§ 133 (weggefallen)
§ 134 Urheber
§ 135 Inhaber verwandter Schutzrechte
§ 135a Berechnung der Schutzfrist
§ 136 Vervielfältigung und Verbreitung
§ 137 Übertragung von Rechten § 137a Lichtbildwerke
§ 137b Bestimmte Ausgaben § 137c Ausübende Künstler § 137d Computerprogramme
§ 137e Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 092/100/EWG
§ 137f Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 093/98/EWG
§ 137g Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 96/9/EG
§ 137h Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 093/83/EWG
§ 137i Übergangsregelung zum Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts
§ 137j Übergangsregelung aus Anlass der Umsetzung der Richtlinie 2001/29/EG
§ 137k Übergangsregelung zur öffentlichen Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung
§ 1371 Übergangsregelung für neue Nutzungsarten
Abschnitt 3 Schlussbestimmungen
§ 138 Register anonymer und pseudonymer Werke
§ 139 Änderung der Strafprozessordnung
§ 140 Änderung des Gesetzes über das am 6. September 1952 unterzeichnete Welturheberrechtsabkommen
§ 141 Aufgehobene Vorschriften
§ 142 (weggefallen)
§ 143 Inkrafttreten

Fristablauf: 21.09.07

Erster Durchgang: Drucksache. 257/06 (PDF)