Übermittelt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 27. Juni 2006 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (BGBl. I 1993 S. 313 ff.).
Die Vorlage ist von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften am 9. Juni 2006 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.
Hinweis: vgl.
Drucksache 917/04 (PDF) = AE-Nr. 043278,
Drucksache 093/06 (PDF) = AE-Nr. 060324 und
Drucksache 172/06 (PDF) = AE-Nr. 060725.
Die Mitteilung erscheint auf Verlangen von Baden-Württemberg vom 9. August 2006 gemäß § 45a GOBR als Drucksache des Bundesrates.
Zusammenfassung
Nach einer ersten Mitteilung zum Europäischen Technologieinstitut (ETI), die am 22. Februar 2006 verabschiedet wurde, anerkannte der Europäische Rat im März 2006, dass das Europäische Technologieinstitut ein wichtiger Schritt sein wird, um bestehende Lücken in Ausbildung, Forschung und Innovation im Hochschulbereich zu schließen, und forderte die Kommission auf, bis Mitte Juni 2006 einen Vorschlag zu den nächsten Schritten vorzulegen.
In der Folge stellte die Kommission weitere Überlegungen zum Konzept an und startete eine umfangreiche Konsultation mit den Mitgliedstaaten und den europäischen Stakeholdern. Im Laufe des Konsultationsprozesses wiesen verschiedene Stakeholder auf die Gefahr der Verwechslung des zukünftigen Instituts - aufgrund der Namensgebung - mit bereits bestehenden Einrichtungen und auf die Notwendigkeit hin, den innovativen Charakter des Instituts deutlich herauszustreichen. Die Kommission hat den Namen zum gegenwärtigen Zeitpunkt beibehalten, sie wird aber auf diese Frage in ihrem endgültigen Vorschlag zurückkommen. Die Hintergrundanalyse der Kommission zu bestehenden Lücken und Bedürfnissen fand allgemeine Zustimmung und es herrscht Konsens über die Notwendigkeit einer gemeinsamen Anstrengung, damit Europa sein Leistungspotenzial im Wissensdreieck von Ausbildung, Forschung und Innovation zur Steigerung seiner Wettbewerbsfähigkeit ausschöpfen kann. Das ETI sollte als Teil einer ganzheitlichen Strategie gesehen werden, um - mit Blick auf die Erreichung der Lissabonner Ziele - in den Bereichen Ausbildung, Forschung und Innovation Impulse zu setzen.. Das ETI sollte nicht einfach nur ein neuer Akteur für Ausbildung, Forschung und Innovation sein, sondern ein Referenzmodell für das Wissensdreieck auf europäischer Ebene.
Die Konsultation hat eine Reihe von spezifischen Themen in den Blick gerückt, mit denen sich diese Mitteilung auseinandersetzt. Sie betreffen die vorgeschlagene Struktur und Funktionsweise des ETI, Art und Funktion des Verwaltungsrates, Funktionsweise der Wissensgemeinschaften, Status des ETI-Personals und deren Beziehungen zu ihren Herkunftseinrichtungen, Anreize für potenzielle Partner, sich am ETI zu beteiligen, Rolle der Unternehmen, akademische Grade, die das ETI verleihen könnte sowie seine Beziehung zu derzeitigen und zukünftigen EU-Initiativen.
Diese Mitteilung bietet keine endgültigen Lösungen. Sie beinhaltet weitere Informationen zu einzelnen Aspekten des Vorschlags und gibt gegebenenfalls Anregungen, in welcher Form diese Aspekte behandelt werden könnten. Dadurch, dass die Mitteilung erläutert, was zum jetzigen Zeitpunkt geklärt werden kann, und gleichzeitig auf die Punkte des Ansatzes verweist die offen bleiben müssen, versucht sie, die Konsultation mit den Mitgliedstaaten und allen Betroffenen in den kommenden Monaten noch stärker zu fokussieren. Die Kommission hat mit einem Impaktassessment, das im Herbst abgeschlossen sein wird, begonnen.
Als europäische Einrichtung, die in der Lage ist, Spitzenleistung zu fördern, Talente aus der ganzen Welt anzuziehen und Studierenden, Forschenden und Innovationsmanagerinnen ein europäisches Arbeitsumfeld zu bieten, wird das ETI zu einem europäischen Symbol für verstärkte Bemühungen um die Schaffung einer wettbewerbsfähigen, wissensbasierten Gesellschaft werden.
1. Einleitung
In ihrem Frühjahrsbericht 20051 machte die Kommission das erste Mal auf die Notwendigkeit eines Europäischen Technologieinstituts aufmerksam. Der Europäische Rat nahm dies zur Kenntnis und die Kommission startete einen Reflexions- und Konsultationsprozess, der am 22. Februar 2006 mit der Präsentation der ersten Mitteilung zum Europäischen Technologieinstitut (ETI)2 abgeschlossen wurde.
In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom März 2006 heißt es:
- Der Europäische Rat erkennt die Bedeutung der Mitteilung der Kommission über das Europäische Technologieinstitut an und wird die Anregungen weiter prüfen, damit zusammen mit anderen Maßnahmen Vernetzung und Synergien zwischen herausragenden Forschungs- und Innovationsgemeinschaften in Europa gefördert werden. Der Europäische Rat erkennt an, dass zusammen mit anderen Maßnahmen, die Vernetzung und Synergien zwischen herausragenden Forschungs- und Innovationsgemeinschaften in Europa fördern, ein auf einem für alle Mitgliedstaaten offenen erstklassiges Netz beruhendes Europäisches Technologieinstitut ein wichtiger Schritt sein wird, um das bisher fehlende Bindeglied zwischen Hochschulen, Forschung und Innovation zu schaffen. Dem Europäischen Forschungsrat sollte in diesem Zusammenhang eine führende Rolle zukommen. Der Europäische Rat ersucht die Kommission, bis Mitte Juni 2006 einen Vorschlag zu den weiteren Schritten vorzulegen.3
Im Anschluss an die Ratstagung hat die Kommission weitere Überlegungen zum Konzept und vor allem zu den von den Mitgliedstaaten und Stakeholdern aufgeworfenen Fragen angestellt.
Sie hat eine Reihe von Konsultationstreffen4 organisiert, um allen Parteien die Möglichkeit zu geben den Vorschlag und seine Begründung zu diskutieren, und um Feedback von ihnen einzuholen. Präsident Barroso traf eine Abordnung5 des wissenschaftlichen Rates des Europäischen Forschungsrates, der ebenfalls ein Positionspapier vorlegte.
Die Ergebnisse des Konsultationsprozesses: allgemeine Zustimmung zur Hintergrundanalyse der Kommission zu bestehenden Lücken und Bedürfnissen sowie zur Notwendigkeit einer gemeinsamen Anstrengung, damit Europa sein Leistungspotenzial im Wissensdreieck von Ausbildung, Forschung und Innovation zur Steigerung seiner Wettbewerbsfähigkeit ausschöpfen kann. Verschiedene Stakeholder warfen die Frage nach der Benennung des zukünftigen Institutes auf, unter Verweis auf die Gefahr der Verwechslung mit bereits bestehenden Einrichtungen, und wiesen auf die Notwendigkeit hin, den innovativen Charakter des Instituts deutlich herauszustreichen. Die Kommission wird diesbezüglich Überlegungen anstellen und diese Frage im endgültigen Vorschlag ansprechen.
Das ETI sollte als Teil einer ganzheitlichen Strategie gesehen werden, um in den Bereichen Ausbildung, Forschung und Innovation Impulse zu setzen - mit Blick auf die Erreichung der Lissabonner Ziele. Finanzierungsmechanismen wie das 7. Forschungsrahmenprogramm und das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation für die finanzielle Unterstützung von Spitzenleistungen in Forschung und Innovation sorgen. Die Regionalpolitik der Europäischen Union bietet substantielle Unterstützung für expandierende Forschungs-, Innovations- und Bildungskapazitäten in der ganzen Union und sie wird während der nächsten Programmperiode (2007 - 2013) sich noch stärker auf diesen Bereich konzentrieren. Zweitens: Die Kommission hat eine Mitteilung zur Modernisierung der Universitäten und der universitären Forschung6 verabschiedet, in der sie ihre Vorstellungen darlegt wie das Governancedefizit und das Problem der Finanzierung und Fragmentierung des Hochschulwesens beseitigt bzw. gelöst werden könnten. Weiters wird in der Mitteilung "Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft: Förderung des Unternehmergeistes in Unterricht und Bildung"7 betont, dass Studierende und Forschende nur dann ihre Entdeckungen und neuen Erkenntnisse besser wirtschaftlich nutzen können, wenn Spitzenleistungen in technischen Studienrichtungen mit unternehmerischem Denken und unternehmerischer Kompetenz gepaart werden. Diese Initiativen stellen den Vorschlag für das ETI in einen entsprechenden Kontext. Das ETI sollte nicht einfach nur ein neuer Akteur für Ausbildung, Forschung und Innovation sein, sondern ein Referenzmodell für das Wissensdreieck auf europäischer Ebene.
Die Konsultation hat eine Reihe von spezifischen Themen in den Blick gerückt. Eine erste Themengruppe hat mit der vorgeschlagenen Struktur des ETI zu tun: Art und Funktion des Verwaltungsrates, Funktionsweise der Wissensgemeinschaften, Status des ETI-Personals und deren Beziehungen zu ihren Herkunftseinrichtungen, Anreize für potenzielle Partner, sich am ETI zu beteiligen, Rolle der Unternehmen usw. Eine zweite Themengruppe ist enger mit der Einrichtung des ETI im aktuellen EU-Kontext verbunden, mit der Rechtsgrundlage und dem Status, den akademischen Graden, die es verleihen könnte, den Finanzierungsquellen und der Beziehung zu derzeitigen und zukünftigen EU-Initiativen.
Es ist notwendig, diese wichtigen Themen jetzt anzusprechen, um den Weg für die weiteren Arbeiten an der Definition und der Einrichtung des ETI frei zu machen, die auf der Grundlage des Legislativvorschlags der Kommission bis Ende 2006 erfolgen sollen. Daher wird die Kommission den Konsultationsprozess während dieser Phase weiterführen.
Diese Mitteilung antwortet auf die Fragen, die während des Konsultationsprozesses aufgeworfen wurden. Sie beinhaltet weitere Informationen zu einzelnen Aspekten des Vorschlags und gibt gegebenenfalls Anregungen, in welcher Form diese Aspekte behandelt werden könnten. Dadurch, dass die Mitteilung erläutert, was zum jetzigen Zeitpunkt geklärt werden kann und gleichzeitig auf die Punkte des Ansatzes verweist, die offen bleiben müssen, versucht sie, die Konsultation mit den Mitgliedstaaten und allen Stakeholdern in den kommenden Monaten noch stärker zu fokussieren, um die Vision und das Grundprinzip für das ETI fest zu verankern.. Diese Mitteilung bietet keine endgültigen Lösungen. Ein zentrales Element des Vorschlags besteht darin zu gewährleisten, dass das ETI eine autonome Einrichtung sein soll, die im Rahmen ihrer weit gesteckten Zielsetzung - als Motor für Spitzenqualität in Ausbildung, Forschung und Innovation zu fungieren - ihre Arbeitsweise völlig frei festlegen wird können. Daher sollte das Rechtsinstrument, auf dem das ETI gründet den breit angelegten Rahmen der Ziele und operativen Regeln bieten, innerhalb dessen der Verwaltungsrat Organisation und Betrieb des ETI im Einzelnen frei festlegen können soll.
2. Struktur und Governance
Das ETI ist eine Einrichtung, die strategische wissenschaftliche Herausforderungen von potentiellem wirtschaftlichen Interesse in interdisziplinären Bereichen identifiziert und Wissensgemeinschaften auswählt und finanziert, um Lösungen anzubieten. Dessen Wissensgemeinschaften sind integrierte Partnerschaften, die aus Teams bestehen, die durch Universitäten, Forschungseinrichtungen und der Industrie zusammengesetzt wurden, um in diesen Bereichen Forschung und Ausbildung durchzuführen und um Innovation hervorzurufen um die die Ziele, die durch das ETI festgelegt wurden, zu erreichen. Sein zentraler Kern - konzipiert als leicht überschaubare, wirkungsvolle und operationelle Einrichtung - sollte mit einer Rechtspersönlichkeit ausgestattet sein.
Es soll einen Verwaltungsrat mit einer begrenzten Anzahl von Unterstützungspersonal haben.
Die Aufgaben - das heisst, Forschung, Innovation, die Lehre der postgraduierten Studenteninnen - würde von den Wissensgemeinschaften durchgeführt. Eine Wissensgemeinschaft stellt deshalb viel mehr als nur ein Netzwerk dar: eine Wissensgemeinschaft ist eine integrierte Partnerschaft, die Übereinstimmung erzielt hat, strategische vom Verwaltungsrat des ETI identifizierte Ziele zu erreichen.
Das ETI würde deshalb eine autonome Einrichtung mit einem innovativen strukturellen und operativen Modell und starker europäischer Identität sein. Es würde ein Akteur sein, d. h. es würde in den Bereichen Ausbildung, Forschung und Innovation tätig werden - auf der Grundlage von personellen und materiellen Ressourcen, die überwiegend von Partnerorganisationen stammen. Letztere sollten im Rahmen von Wissensgemeinschaften unter der strategischen Leitung des Verwaltungsrates organisiert sein. Mögliche Konzepte für die Einrichtung der Wissensgemeinschaften und des Verwaltungsrates werden in den nächsten Abschnitten dargelegt.
2.1. Die Wissensgemeinschaften
Wissensgemeinschaften sind das operationelle Kernstück des ETI. Sie sind als Partnerschaften geplant, die aus Spitzenteams und -abteilungen von Universitäten und aus dem Unternehmens- und Forschungssektor gebildet werden, mit einer mittel-/langfristigen (10 - 15 Jahren) Agenda für Ausbildung, Forschung und Innovation in einem weit gesteckten, strategischen interdisziplinären Feld. Sie sollten für die nötige kritische Masse sorgen, um weltweite Wirkung zu entfalten und die in Europa vorhandenen aber zerstreuten Spitzenkräfte zusammenzuführen. Wie in der Mitteilung vom 22. Februar dargestellt, sollten die ersten Wissensgemeinschaften bis 2009 identifiziert werden.
Wissensgemeinschaften sollten in einem Prozess ausgewählt werden, der sowohl von oben nach unten als auch von unten nach oben verläuft. Er sollte in dem Sinne von unten nach oben verlaufen dass Teams und Abteilungen aus den Sektoren Wissenschaft, Forschung und Unternehmen selbst zusammenfinden und potenzielle Partnerschaften in ausgewählten Feldern begründen. Der Verwaltungsrat würde über die Auswahlkriterien, die Elemente enthalten wie eine Agenda für Forschung, Ausbildung und Innovation im gewählten Feld eine Kombination aus erstklassigen materiellen und personellen Ressourcen, Mechanismen, die die hohe Qualität des Bildungselements und den grossen Nutzen für die betroffenen Regionen und die beteiligten Wirtschaftspartner (besonders KMUs) inklusive des Wissenstransfers in Richtung Markt entscheiden.
Der Prozess sollte auch insofern von oben nach unten verlaufen, als der Verwaltungsrat die strategischen interdisziplinären Arbeitsfelder festlegen würde, in denen die Wissensgemeinschaften einzurichten sind. Diese Felder sollten aus der Langzeitperspektive betrachtet zentrale technische Herausforderungen darstellen, die das Potenzial haben, innovative Lösungen und wirtschaftliche Vorteile mit großer Wirkung für Europas Wettbewerbsfähigkeit zu generieren. Es sollten Felder mit "wirtschaftlicher Relevanz" und mit einer Agenda zwischen Grundlagenforschung und nachgeordneter angewandter Forschung sein, vor allem in neuen Themenbereichen, die einen multidisziplinären Ansatz erfordern.8
Der Verwaltungsrat sollte die Auswahlkriterien und -verfahren festlegen und die Auswahl als kompetitiven Prozess durchführen. Einige Leitlinien zu den einzelnen Kriterien für die Auswahl der Wissensgemeinschaften können im relevanten Rechtsinstrument vorgegeben werden. Dazu könnten Vorgaben zur Kohärenz mit den allgemeinen Zielen und der allgemeinen Politik des ETI und die im Vorschlag dargelegte Spitzenqualität (oder das Potenzial dafür) zählen sowie Maßstäbe für die wahrscheinliche Qualität und Effizienz des Vorschlags.
Nach erfolgter Auswahl würde jede Wissensgemeinschaft ihre eigene Arbeitsstruktur aufbauen - innerhalb eines vom Verwaltungsrat bereitgestellten Gesamtrahmens. Der Grad der Autonomie und Verantwortung der Wissensgesellschaften sollte zwar vom Verwaltungsrat definiert werden, sie sollten jedoch größtmögliche Autonomie bei ihrer internen Organisation und der Verwaltung ihrer (finanziellen, personellen und materiellen) Ressourcen haben. Ihre kurz- und mittelfristigen Ziele würde der Verwaltungsrat in einem allgemeinen Rahmen abstecken, sodass das ETI als Ganzes einen angemessen Grad interner Einheitlichkeit bewahrt.
Dahinter steht die Absicht, Innovation in den Mittelpunkt des Wissensdreiecks zu stellen, statt wie bisher den am Ende durchgeführten Technologietransfer. Erreicht werden soll dies durch die Integration von Wirtschaftskompetenz in alle Forschungs- und Ausbildungsaspekte.
Die Wirtschaft kann einen direkten Beitrag leisten - mit ausgezeichneten Forschenden und mit ausgezeichneten Managementmethoden. Ausbildungsgänge könnten Innovationsmanagementmodule und Lehrveranstaltungen zu unternehmerischer Initiative umfassen. Auf diese Weise würden Graduierte und Forschende sich unternehmerisches Denken aneignen und die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für den Wissenstransfer und Gründungsaktivitäten erwerben, sodass sie das Innovationspotenzial ihrer Forschung optimal nutzen können. Darüber hinaus können Unternehmen auch zur Lehre beitragen und Praktika anbieten.
2.2. Der Verwaltungsrat
Das Management des ETI sollte ein Verwaltungsrat übernehmen, unterstützt von seinen eigenen - stark beschränkt auf notwendige - administrativen Strukturen wie Sekretariat, juristische und finanztechnische Dienste, , usw. Der Verwaltungsrat sollte die allgemeine Politik und die strategische Agenda des ETI festlegen, die wichtigsten thematischen Felder abstecken innerhalb derer es arbeiten sollte, und die Wissensgemeinschaften auswählen, einrichten begleitend kontrollieren und evaluieren. Er sollte die allgemeinen Regeln des ETI festlegen und für die Koordinierung zwischen den einzelnen Wissensgesellschaften sorgen. Er sollte über das Gesamtbudget des ETI entscheiden und auf der Grundlage der Forschritte laut begleitender Kontrolle und Evaluierung den Wissensgemeinschaften die Mittel zuweisen.
Bei der Zusammensetzung des Verwaltungsrates ist auf folgende Punkte zu achten:
- - Spitzenqualität und Unabhängigkeit für das ETI,
- - Rechenschaftspflicht gegenüber seinen Geldgeberinnen und der Gesellschaft als Ganzes,
- - entsprechende wissenschaftliche und wirtschaftliche Steuerungskompetenz,
- - geeignete Mechanismen für den Dialog mit und Feedback von den verschiedenen Beteiligten.
Der Verwaltungsrat sollte zahlenmäßig begrenzt sein und bei den Mitgliedern sollte auf ein ausgewogenes Verhältnis von Wissenschafts- und Wirtschaftskompetenz geachtet werden.
Die Mitglieder würden "ad personam" ernannt mit keiner wie immer gearteten Vertretungsfunktion. Der Verwaltungsrat könnte bei seinem Entscheidungsfindungsprozess von externen Beratungsausschüssen unterstützt werden.
Der Verwaltungsrat wird auch einen strukturierten Dialog mit den Partnerorganisationen der Wissensgemeinschaften führen müssen. Sie sind in gewissem Sinne "Gesellschafterinnen" und müssen sicher sein können, dass ihre Stimme bei wichtigen strategischen Entscheidungen gehört wird.
Die Auswahl der Mitglieder des Verwaltungsrates sollte transparent sein und ausschließlich auf Kriterien herausragender Leistungen in den Bereichen Wissenschaft und Innovation beruhen. Das Verfahren für die Bestellung des wissenschaftlichen Rates des EFR (d. h. ein Findungsausschuss, dem eine weithin akzeptierte Persönlichkeit vorsteht) könnte sich als Modell eignen.
3. Personalarrangements zwischen dem ETI und den Wissensgemeinschaften
Die Humanressourcen sind eine der größten Herausforderungen für das ETI. Wenn das ETI seine Ziele im Bereich Spitzenleistung erreichen will, muss es die besten Köpfe für seine Wissensgemeinschaften interessieren und sie zu einem gut funktionierenden Team zusammenschweißen können.
In ihrer Mitteilung vom Februar schlug die Kommission vor, dass die in Wissensgemeinschaften arbeitenden Personen - Forschende, Lehrende, im Bereich Innovation oder Technologietransfer Tätige - dem ETI zugeteilt und von diesem beschäftigt werden sollten. Daraufhin wurde die Befürchtung geäußert, das ETI würde die Fragmentierung der europäischen Hochschulbildung noch verstärken und Spitzenkräfte von ihren derzeitigen Standorten "stehlen". Dies sollte auf keinen Fall eintreten und deshalb wird hier eine Klärung notwendig sein.
In der Praxis beschreiten Universitäten und internationale wissenschaftliche Einrichtungen (und auch Unternehmen) heute unterschiedlichste Wege, um die, die für sie arbeiten, an sich zu binden und zu belohnen. Diese Möglichkeiten sollten in einem entsprechenden allgemeinen Rahmen auch dem ETI zur Verfügung stehen. Sie reichen von Direktanstellung, über Zuweisung (eine mittelfristige Vereinbarung, laut der eine Person für einen bestimmten Zeitraum an einer anderen Einrichtung arbeitet - mit zahlreichen möglichen Varianten für Beschäftigungsvereinbarungen und Rückkehrrechte), bis zu losen Verbindungen wie Doppelzugehörigkeit (bei der eine Person ihre Stelle "zuhause" behält, technisch aber auch zur "eingliedernden" Einrichtung gehört) oder zeitlich befristete Zugehörigkeit (z.B. Sabbatjahr). Die Kommission schlägt vor, dass dem ETI und den Wissensgemeinschaften alle diese Optionen offen stehen sollten. Trotzdem muss ein ausreichendes Mass an Einsatz der innerhalb der Wissensgemeinschaften arbeitenden Personen für das ETI, seiner Identität und seinem laufenden Erfolg gegenüber bereits beim Auswahlprozess garantiert sein und es ist wichtig einen gemeinsamen Beschäftigungsrahmen (der Fragen wie Bezahlung,
Arbeitsbedingungen, geistige Eigentumsrechte etc.) vorzusehen.. Innerhalb dieses Rahmens sollten die Wissensgemeinschaften freie Hand bei der Organisation ihrer Humanressourcen haben.
4. Akademische Grade
Das ETI sollte akademische Grade und Diplome verleihen können. Sie wären ein sichtbarer Ausdruck der Marke ETI und ein Anreiz für Studierende und Forschende, sich an den Programmen zu beteiligen. Das ETI muss als Anziehungspunkt für die besten Köpfe weltweit wirken. Abschlüsse von hoher Qualität würden die Identität des Institutes stärken. Seine breite Anerkennung würde gefördert und das Institut könnte als Modell für weitere Veränderungen im gesamten europäischen Hochschulraum dienen.
Das Rechtsinstrument sollte Bestimmungen zur Verleihung von akademischen Graden enthalten und festlegen, dass der Verwaltungsrat Qualitätssicherungsverfahren für diese Studiengänge einzurichten hat. Als Grundlage könnten Modelle dienen, wie sie die Mitgliedstaaten im Rahmen des Bolognaprozesses verwenden. Und auf dieser Basis sollten die Mitgliedstaaten die Abschlüsse anerkennen. Mit der Anerkennung von ETI-Abschlüssen signalisieren die Mitgliedstaaten, dass dieser Faktor, der die Mobilität und die Schaffung eines Europas des Wissens nach wie vor stark behindert, obsolet ist. Die Anerkennung wird sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU den Status, die Außenwirkung und die Attraktivität des ETI stärken und die Studierendenmobilität erleichtern.
5. Welche Vorteile bringt es, sich zu beteiligen?
Ein weiteres wichtiges Thema in der Konsultationsphase war und ist die Frage nach dem Nutzen und den Vorteilen, die die Teilnahme an einer Wissensgemeinschaft bringt: Warum sollte eine Universität, ein Forschungszentrum oder ein Unternehmen intellektuelle (und natürlich auch personelle) Ressourcen in eine Wissensgemeinschaft einbringen? Was würde (z.B.) eine Region dazu motivieren, einen Beitrag in der Form zur Arbeit des ETI zu leisten, dass sie einen Campus oder Forschungseinrichtungen anbietet?
Der Nutzen wird, je nach den Rahmenbedingungen, unterschiedlich ausfallen. Die folgenden Beispiele veranschaulichen, welche Arten von Nutzen sich ergeben könnten:
- - Für eine allgemeine forschungsintensive Universität läge der größte Vorteil in den zusätzlichen Möglichkeiten, Arbeiten rascher voranzutreiben, die sie bereits als strategisch wichtig erkannt hat. Das ETI würde den Wissensgemeinschaften finanzielle Ressourcen zur Verfügung stellen. Die teilnehmenden Universitäten und Forschungszentren könnten auf diese Weise mehr und das schneller erreichen, als es ohne diese zusätzlichen Ressourcen möglich gewesen wäre. Weiters würde die enge Partnerschaft im Rahmen einer Wissensgemeinschaft und das Hereinholen von Unternehmen eine wirkungsvollere gemeinsame Nutzung des Wissens und seine Umsetzung in Innovation ermöglichen. Die Kombination dieser beiden Elemente brächte selbst den führenden Universitäten und Unternehmen noch einen zusätzlichen Größenvorteil und würde dafür sorgen, dass alle Partner davon profitieren.
- - Diese Vorteile würden auch für Spitzenuniversitäten mit stärker spezialisierter Ausrichtung gelten (wie regional oder auf Innovation ausgerichtete Universitäten). Das ETI könnte ergänzende Finanzmittel für den Aufbau von Infrastruktur zur Verfügung stellen. Zusätzlich dazu würde die Ausbildungstätigkeit des ETI die Attraktivität der Gastuniversitäten steigern helfen.
- - Für Unternehmen und spezialisierte Forschungszentren könnte die Anziehungskraft in Bereichen mit höherem Risiko und größerer Unsicherheit am stärksten sein. Und hier treffen sich öffentliches Interesse, vertreten durch das ETI, und die wirtschaftlichen Interessen von Unternehmen. Das ETI sollte Unternehmen ermutigen, schon auf einer früheren Stufe in Forschung zu investieren und sich einzubringen als sie dies sonst würden, oder in stärker spekulative, langfristige Felder zu investieren. Gleichzeitig würde die Ausbildungstätigkeit der Wissensgemeinschaft den Unternehmen die Möglichkeit geben, einen Beitrag auf die Ausbildung der Studierenden zu nehmen und ihrem Wissen für den beruflichen Start oder die Gründung eines eigenen Unternehmens mehr Relevanz verleihen. Die enge Einbindung von Unternehmen in die Festlegung der Agenda einer Wissensgemeinschaft würde dafür sorgen, dass die Forschungsergebnisse für sie relevant sind und es würde die Entwicklung neuer Geschäftsmöglichkeiten fördern.
- - Kleine und mittlere Unternehmen in den Regionen, in denen Wissensgemeinschaften operieren werden in mehrerer Hinsicht profitieren: es steht ein größerer Pool an Humankapital zur Verfügung; sie können die vom ETI angebotenen technischen Dienstleistungen nutzen; es bieten sich Chancen für Gründungen und Spinoffs sowie für Clusteraktivitäten und der Zugang zu Risikokapital wird einfacher.
- - Für potenzielle Teilnehmer/innen in den betroffenen Feldern attraktiv wären ganz allgemein die Zugehörigkeit zum ETI und das (zunehmende) Vorhandensein einer kritischen Masse von geistigen Eigentumsrechten, die vom ETI verwaltet werden.
6. Weitere Themen
Folgende Fragen werden im Detail in den nächsten Monaten im Rahmen der Ausarbeitung des Legislativvorschlags behandelt werden.
6.1. Geistige Eigentumsrechte
Wenn das ETI im Laufe der Zeit eine kritische Masse von im Eigentum des Instituts befindlichem Wissen schaffen soll, das es mit anderen teilt, und dessen Nutzung gefördert werden soll, sind dafür entsprechende Rahmenbedingungen für geistige Eigentumsrechte notwendig. Der Verwaltungsrat sollte einen allgemeinen Rahmen festlegen, in dem einzelne Wissensgemeinschaften diese Frage behandeln könnten. Dazu könnten (zum Beispiel) Fragen gehören wie die Anforderung, bestimmte Rechte dem ETI selbst vorzubehalten oder sie mehreren Partnerorganisationen und Wissensarbeitskräften gemeinsam zu übertragen. Der Rahmen könnte auch festlegen, wer solche Rechte im Namen der Wissensgemeinschaft und des ETI aushandeln sollte, usw. Die entsprechenden Rahmenregelungen werden im Rechtsinstrument festzulegen sein.
6.2. Rechtsgrundlage
Die Bestimmungen des EU-Vertrags zu (Aus)bildung, Forschung und Wettbewerbsfähigkeit bieten verschiedene Möglichkeiten für die Rechtsgrundlage für das ETI. Die Kommission überlegt derzeit, welche Rechtsgrundlage sich am besten eignet. .
6.3. Finanzierung
Eine eingehende Finanzanalyse wird kommenden Herbst im Rahmen der Folgenabschätzung zur Verfügung stehen. Diese Analyse wird eine Klarstellung hinichtlich der Modalitäten der Berichtlegung, des Finanzmanagements und Aspekte bezüglich der Kontrolle hinsichtlich der Verantwortung des ETI Verwaltungsrates beinhalten. An dieser Stelle sollten noch einige Punkte betont werden:
- - Ein ETI, das ein Markenzeichen für Spitzenleistungen in den Bereichen Ausbildung, Forschung und Innovation sein soll, würde in der Anlaufphase substanzielle öffentliche Summen benötigen - allerdings sollte damit zu rechnen sein, dass im Laufe der Zeit der Anteil privater Gelder steigt. Die enge, auf Dauer angelegte Beziehung des ETI mit der Wirtschaft sollte Beiträge aus dem Privatsektor anziehen. Es ist allerdings damit zu rechnen, dass für die langfristige Entwicklung von Konzentrationen intellektuellen Kapitals öffentliche Mittel weiter erforderlich sein werden.
- - Die Kommission geht davon aus, dass das ETI Schritt für Schritt wachsen würde. Das bedeutet, dass die Finanzierungserfordernisse sich auf das Ende der Phase 2007-2013 und darüber hinaus konzentrieren und auch danach stetig wachsen würden.
- - Den Kern des ETI-Konzeptes bilden private Gelder. Das ETI sollte daher ermutigt werden, ein System - z.B. eine Stiftung - einzurichten, mit dem Zuwendungen lukriert werden können.
- - Ein steigender Anteil des ETI-Einkommens sollte im Laufe der Zeit aus den Einnahmen aus Verträgen für Forschungs- und Ausbildungstätigkeiten stammen.
7. Weltweiter Anziehungspunkt
Eine Zielsetzung des ETI lautet, ein Anziehungspunkt für Studierende und Forschende aus der ganzen Welt zu sein. Das ETI wird nur dann Studierende und Forschende aus Europa anziehen und ein Markenzeichen für Veränderung sein, wenn es sich einen Ruf von Weltrang aufbaut. Die Erfahrung zeigt auch, dass es Einrichtungen mit Weltruf gelingt, einen beträchtlichen Teil ihrer Studierenden und Forschenden von außerhalb der EU zu rekrutieren.
Dies wäre sowohl ein Maßstab für den Erfolg als auch eine Chance für die EU, von den Kenntnissen und Fähigkeiten von Nicht-EU-Bürgerinnen zu profitieren - in ähnlicher Weise wie die USA dies tun. Das ETI darf aber nicht dazu führen, dass es die Spitzenkräfte weniger entwickelter Länder an sich zieht, sondern das Ziel sollte lauten, durch geeignete Verbindungen Forschung und Innovation in Drittländern zu fördern.
Die weltweite Anziehungskraft des ETI für Drittstaaten-Studierende und -Forschende aller Karrierestufen würde im Wesentlichen auf zwei Aspekten beruhen: Der erste ist die akademische Referenz der Lehrgänge, Abschlüsse und Forschungsprogramme. Internationale Anerkennung der Abschlüsse, die Qualität der Forschung, der Ergebnisse und der Innovationen - das wären die wichtigsten Aspekte, um Studierende und Forschende aus dem Ausland anzuziehen. Der zweite ist die Leichtigkeit, mit der ausländische Master- und Doktoratskandidatinnen und Forschende in das ETI eingegliedert werden könnten und mit der das ETI Bürger/innen aus Drittländern in den Wissensgemeinschaften beschäftigen könnte.
Beschleunigte und vereinfachte nationale Zulassungs- und Visa-Verfahren für Studierende und Forschende aus Drittländern wurden bereits verabschiedet9 und sollten rasch umgesetzt werden. Spezielle Visa-Vereinbarungen könnten ebenfalls nötig sein. Die Bereitstellung finanzieller Mittel für Studierende und Forschende aus Drittstaaten würde die weltweite Attraktivität des ETI zusätzlich stärken. Der Verwaltungsrat des ETI sollte die Frage von Stipendien und Forschungszuschüssen für ausländische Studierende und Forschende mit herausragenden Leistungen prüfen. Das Kriterium für das ETI sollte wie immer die überdurchschnittliche Qualität des Ergebnisses sein.
8. Verbindung zu anderen Ausbildungs-, Forschungs- und Innovationsaktivitäten der EU
Wie bereits in der vorangegangenen Mitteilung dargelegt, ist das ETI als Teil einer Reihe konzertierter Bemühungen zu sehen, mit denen die Leistungsfähigkeit der Sektoren Forschung, Ausbildung und Innovation im Hinblick auf die Lissabonner Ziele gestärkt werden soll. Deshalb ist das ETI komplementär zu anderen Massnahmen, die auf günstige Rahmenbedingungen für Forschung, Ausbildung und Innovation abzielen.Das ETI sollte ein zentrales Instrument in einem innovationsfreundlichen Umfeld werden.
Im Gegensatz zu anderen Gemeinschaftsinitiativen ist das ETI als Dauereinrichtung gedacht als Wissensakteur, nicht als Finanzierungsmechanismus. Es wird die drei Seiten des Wissensdreiecks mit Hilfe eines praktischen Ansatzes verbinden und so Synergien zwischen diesen drei Seiten schaffen. Es wird speziell strategische Forschung fördern, die auf Problemlösungen und auf die Ausbildung von Graduierten in jenen Bereichen, die für die Wirtschaft und Industrie wichtig sind, ausgerichtet ist.
Auf der politischen Ebene sollte der Verwaltungsrat einen strukturierten Dialog mit dem Europäischen Forschungsrat durchführen. Das gleiche könnte bei anderen EU-Initiativen, wie den europäischen Technologieplattformen, den gemeinsamen Technologieinitiativen oder den Exzellenznetzen durchgeführt werden, um seine eigene Politik zu formulieren, abzustimmen und zu synergetisieren.
Auf der operationellen Ebene sollten die Partnerschaften ermutigt werden, auf allen Stufen (von der Vorbereitung ihres Antrags auf Bildung einer Wissensgemeinschaft und der Definition ihrer Ziele bis zur Umsetzung) Kooperationen mit bestehenden Projekten aufzubauen und ihre Ergebnisse und Erfahrungen mit bewährter Praxis optimal zu nutzen.
9. Die nächsten Schritte
Diese Mitteilung wurde auf Aufforderung der Frühjahrstagung des Europäischen Rates erstellt. Bei der Ausarbeitung hat die Kommission weitere Ratschläge der Stakeholder und der Mitgliedstaaten berücksichtigt.
Die nächsten Schritte lauten: Fertigstellung einer Folgenabschätzung, an der derzeit gearbeitet wird und Ausarbeitung eines Entwurfs für das Rechtsinstrument zur Einrichtung des ETI mit geplanter Verabschiedung im Herbst dieses Jahres. In der Zwischenzeit wird die Kommission versuchen die hier behandelten Themenkreise zu klären, sowie die Frage, in welchem Umfang Details im Rechtsinstrument festgelegt bzw. der Entscheidung des zukünftigen Verwaltungsrates überlassen werden sollten. Die Kommission wird daher die breit angelegte Konsultation mit den Mitgliedstaaten und den Stakeholdern in den nächsten Monaten fortführen.
10. Fazit
Die Hintergrundanalyse der Kommission weist auf drei große Problembereiche hin. Erstens die Fragmentierung der Wissenssektoren in der EU im Vergleich zu den USA oder sonstiger im Entstehen begriffener weltweiter Konkurrenz. Zweitens die Notwendigkeit neuer Referenzmodelle auf der Basis von Spitzenleistung - als Initialzündung und Motor für langfristige Veränderungen in bestehenden Einrichtungen. Und drittens die Notwendigkeit, den Faktor Wirtschaft und Innovation in Forschung und Ausbildung zu integrieren, um den Innovationsrückstand aufzuholen.
Das ETI sollte ein Beitrag zur Bearbeitung dieser drei Problembereiche sein. Das ETI fügt sich in andere EU-Initiativen, die sich darauf konzentrieren, den Innovationsrückstand aufzuholen z.B. das 7. Rahmenprogramm und vor allem der Europäische Forschungsrat, die europäischen Technologieplattformen und gemeinsamen Technologieinitiativen; das Programm Lebenslanges Lernen; das Programm Wettbewerbsfähigkeit und Innovation; die Modernisierungsagenda für Universitäten; und die Förderung unternehmerischen Denkens.
Das ETI wird nicht nur selbst als exzellenter Akteur in den Bereichen Ausbildung, Forschung und Innovation aktiv sein, sondern auch als Referenzmodell und als auf Wettbewerb aufbauende Organisationsform fungieren; es wird Veränderungen initiieren, indem es als lebendes Beispiel für eine andere Form des Arbeitens dient.
Als europäische Einrichtung, die in der Lage ist, Spitzenleistungen zu fördern, Talente aus der ganzen Welt anzuziehen und Studierenden, Forschenden und Innovationsmanagerinnen ein europäisches Arbeitsumfeld zu bieten, wird das ETI zu einem europäischen Symbol für verstärkte Bemühungen um die Schaffung einer wettbewerbsfähigen, wissensbasierten Gesellschaft werden.
- 1 KOM (2005) 24, "Zusammenarbeiten für Wachstum und Arbeitsplätze: Ein Neubeginn für die Strategie von Lissabon", Abschnitt 3.3.2.
- 2 KOM (2006) 77, "Umsetzung der erneuerten Partnerschaft für Wachstum und Arbeitsplätze - Ein Markenzeichen für Wissen: Das Europäische Technologieinstitut".
- 3 Schlussfolgerungen des Rates, Ziffer 25.
- 4 Zwei Konsultationstreffen mit Vertreter/innen der Mitgliedstaaten am 24. April und am 17. Mai 2006; zwei Konsultationstreffen mit ca. 40 europäischen Vereinigungen und Organisationen, die die verschiedenen Interessengruppen vertreten (Universitäten, Studierende, Forschung, Unternehmen, Regionen) am 25. April und am 18. Mai.
- 5 Am 3. Mai 2006.
- 6 KOM (2006) 208, "Das Modernisierungsprogramm für Universitäten umsetzen: Bildung, Forschung und Innovation".
- 7 KOM (2006) 33, Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft: Förderung des Unternehmergeistes in Unterricht und Bildung".
- 8 Zum Beispiel Nanotechnologie oder Bioenergie.
- 9 Die Richtlinie über ein besonderes Zulassungsverfahren für Drittstaatsangehörige zum Zwecke der wissenschaftlichen Forschung (Richtlinie 2005/71/EG vom 12. Oktober 2005) und die beiden Empfehlung zu Kurzzeitvisa und zur Zulassung von Forscherinnen und Forschern aus Drittstaaten, die sich zu Forschungszwecken innerhalb der Gemeinschaft bewegen (Empfehlungen 2005/761/EG und 2005/762/EG) wurden im ABl. L 289 vom 3. November 2005 veröffentlicht.