Der Bundesrat hat in seiner 985. Sitzung am 14. Februar 2020 beschlossen, die aus der Anlage ersichtliche Entschließung zu fassen
Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) und des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)
- 1. Der Bundesrat hält die Transparenzvorschriften des VIG sowie des § 40 LFGB für ein wesentliches Instrument des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Die Vorschrift des § 40 Absatz 1a LFGB wurde 2019 aufgrund einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 teilweise überarbeitet. Das VIG wurde zuletzt 2012 überarbeitet. Der Bundesrat hält eine umgehende Überarbeitung und Harmonisierung der genannten Transparenzvorschriften in dem Sinne, dass diese der Zielsetzung des VIG in Bezug auf Transparenz und Information gerecht wird, für dringend erforderlich.
Dabei gilt es, eine ausgewogene Balance zwischen dem Informationsanspruch der Verbraucher und den Belangen der betroffenen Gewerbebetriebe sicherzustellen. In diesem Zusammenhang ist besonders darauf zu achten, dass
- - auf unbestimmte Rechtsbegriffe verzichtet wird und Bagatellfälle deutlich gegenüber informationspflichtigen Tatsachen abzugrenzen sind;
- - Unternehmen vor der Veröffentlichung der Ergebnisse der amtlichen Überwachung gehört werden müssen;
- - Datei-Spiegelungen oder sonstige Verbreitungsformen der Informationen zuverlässig ausgeschlossen werden.
- 2. Die bestehenden sowie die in der öffentlichen Diskussion befindlichen Instrumente zur Transparenz sollten in eine gesetzliche Gesamtkonzeption eingebunden und integriert werden, um ein bundesweit einheitliches System zur Information der Verbraucherinnen und Verbraucher über die Ergebnisse amtlicher Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen zu schaffen.
- 3. Durch die Harmonisierung von LFGB und VIG soll ein abgestimmtes und in sich schlüssiges Transparenzsystem geschaffen werden, das es den Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglicht, sich in einfacher Art und Weise über die gesundheitlich relevanten Ergebnisse amtlicher Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen vor dem Kauf eines Lebens- oder Futtermittels oder vor dem Betreten einer Betriebsstätte zu informieren. Ein solches in sich geschlossenes Transparenzsystem stärkt das Leitbild des mündigen Verbrauchers, der seine Konsumentenentscheidung auf der Basis von relevanten Informationen trifft.
- 4. Die Länder fordern daher die Bundesregierung auf, im Dialog mit den Ländern und Verbänden, die bestehenden Vorschriften des VIG und des LFGB entsprechend zu überarbeiten und somit unter anderem die Forderungen des Bundesrates aus seinen Beschlüssen vom 1. Februar 2013, BR-Drucksache 789/12(B) , vom 22. März 2013, BR-Drucksache 151/13(B) , vom 21. September 2018, BR-Drucksache 369/18(B) , und vom 12. April 2019, BR-Drucksache 124/19(B) , umzusetzen.
- 5. Die Überarbeitung der Vorschriften durch den Bund sollte in enger Abstimmung mit den für den Vollzug zuständigen Ländern erfolgen.