Das Europäische Parlament hat auf seiner Tagung vom 1. bis 2. Februar 2012 den nachstehend aufgeführten Text angenommen. Er wurde dem Bundesrat mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments vom 15. Februar 2012 zugeleitet.
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. Februar 2012 zum Iran und zu seinem Nuklearprogramm
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Iran,
- - in Kenntnis der Erklärung der Hohen Vertreterin der Union vom 22. Januar 2011 im Namen der E3+3-Länder im Anschluss an die Gespräche mit dem Iran vom 21. und 22. Januar 2011 in Istanbul,
- - in Kenntnis des Schreibens der Hohen Vertreterin der Union vom 21. Oktober 2011 an den Sekretär des Obersten Nationalen Sicherheitsrates der Islamischen Republik Iran, Saeed Jalili,
- - in Kenntnis des Berichts des Generaldirektors der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) vom 8. November 2011 zur Umsetzung des NVV-Sicherungsabkommens und der einschlägigen Bestimmungen der Resolutionen des Sicherheitsrates zur Islamischen Republik Iran, - in Kenntnis der Resolution des IAEO-Gouverneursrates vom 18. November 2011,
- - in Kenntnis der Erklärung der Hohen Vertreterin der Union zur Resolution des IAEO-Gouverneursrates vom 18. November 2011,
- - in Kenntnis der Erklärung der Hohen Vertreterin der Union vom 29. November 2011 zum Angriff auf die Botschaft des Vereinigten Königreichs in Teheran und deren Plünderung, - in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 9. Dezember 2011,
- - in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates zum Iran vom 14. November 2011, 1. Dezember 2011 und 23. Januar 2012,
- - unter Hinweis auf die Verpflichtung des Iran zur Einhaltung des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV), die Notwendigkeit, dass alle Vertragsparteien ihre Verpflichtungen umfassend erfüllen, und das Recht der Vertragsstaaten, in Übereinstimmung mit den Artikeln I und II dieses Vertrags gemäß dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung Kernenergie zu friedlichen Zwecken zu erforschen, zu erzeugen und zu nutzen, - unter Hinweis auf die Empfehlung seines Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten an den Rat zu einer kohärenten Politik gegenüber Regimen, gegen die die Union restriktive Maßnahmen anwendet, wenn deren Machthaber ihre persönlichen und kommerziellen Interessen innerhalb der Grenzen der Union verfolgen,
- - gestützt auf Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass der Iran durch die Ratifizierung des NVV seinen Verzicht auf den Erwerb von Nuklearwaffen erklärt hat und somit rechtlich verpflichtet ist, seine gesamten Tätigkeiten im Bereich der Kerntechnik, einschließlich des Kernmaterials, bei der Internationalen-Atomenergie-Organisation offenzulegen und sie unter deren Obhut zu stellen;
B. in der Erwägung, dass der Iran seinen Verpflichtungen aus allen einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen - wie der jüngsten Resolution 1929(2010) - und sämtlichen Anforderungen des IAEO-Gouverneursrates noch nachkommen muss, die den uneingeschränkten und bedingungslosen Zugang der Organisation zu allen Anlagen, Ausrüstungen, Mitarbeitern und Unterlagen vorsehen, die eine ordnungsgemäße Inspektion des Nuklearprogramms des Iran ermöglichen würden, sodass die IAEO ihre Rolle als Atomenergiebehörde erfüllen kann;
C. in der Erwägung, dass im IAEO-Bericht vom November 2011 erhebliche Bedenken im Hinblick auf eine mögliche militärische Dimension des Nuklearprogramms des Iran geäußert werden, da die Möglichkeit bestehe, dass einige Aktivitäten, die für die Entwicklung eines nuklearen Sprengkörpers maßgeblich sind, nach wie vor fortgeführt werden;
D. in der Erwägung, dass der iranische Vizepräsident Reza Rahimi am 27. Dezember 2011 damit gedroht hat, militärische Gewalt einzusetzen, um die Straße von Hormus zu schließen, wenn Sanktionen gegen iranische Ölexporte verhängt werden sollten; in der Erwägung, dass zusätzliche europäische und amerikanische Marinetruppen abgestellt wurden, um dieser Bedrohung zu begegnen, und dass in der gesamten Region die militärische Lage auf die "höchste Alarmstufe" hochgestuft wurde;
E. in der Erwägung, dass der Iran unter Verstoß gegen seine Verpflichtungen nach dem NVV heimlich in Fordo unweit von Qom eine Urananreicherungsanlage gebaut und die IAEO erst lange nach Baubeginn über deren Existenz informiert hat; in der weiteren Erwägung, dass diese Geheimniskrämerei das Vertrauen in die Zusicherungen des Iran bezüglich des rein zivilen Charakters seines Nuklearprogramms weiter untergräbt;
F. in der Erwägung, dass der türkische Außenminister Ahmet Davutoglu am 5. Januar 2012 dem Iran eine Einladung der Hohen Vertreterin der Union überbracht hat, die Atomgespräche mit den E3+3 wieder aufzunehmen; in der Erwägung, dass der iranische Außenminister Ali Akbar Salehi während des Besuchs des türkischen Außenministers erklärt hat, dass der Iran bereit sei, die Gespräche wieder aufzunehmen;
G. in der Erwägung, dass sich die Außenminister der EU-Mitgliedstaaten auf weitere restriktive Maßnahmen gegen den Iran verständigt haben, unter anderem im Energiesektor, einschließlich eines schrittweise durchzusetzenden Embargos gegen Rohölimporte aus dem Iran in die Union, im Finanzsektor - darunter auch gegen die iranische Zentralbank - und im Verkehrssektor, und einschließlich weiterer Exportbeschränkungen, vor allem für Gold und sensible Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, und weiterer Benennungen von Personen und Einrichtungen, einschließlich mehrerer Einrichtungen, die vom Korps der Islamischen Revolutionsgarden (IRGC) kontrolliert werden;
H. in der Erwägung, dass der Rat erneut seinen Einsatz für eine diplomatische Lösung der iranischen Nuklearfrage in Einklang mit dem zweigleisigen Ansatz bekräftigt hat;
I. in der Erwägung, dass der Rat bekräftigt hat, dass die Union weiterhin eine umfassende und dauerhafte Lösung anstrebt, durch die das Vertrauen der internationalen Gemeinschaft in den ausschließlich friedlichen Charakter des iranischen Nuklearprogramms hergestellt und gleichzeitig das legitime Recht des Iran auf eine friedliche Nutzung der Kernenergie im Einklang mit dem NVV geachtet würde;
- 1. bekräftigt erneut, dass das Verbreitungsrisiko im Zusammenhang mit dem iranischen Nuklearprogramm für die Union Anlass zu ernster Besorgnis ist, und ist zutiefst besorgt über die Aussage im IAEO-Bericht, wonach glaubwürdige Informationen darauf hinweisen, dass der Iran Tätigkeiten durchführt, die für die Entwicklung eines nuklearen Sprengkörpers maßgeblich sind;
- 2. bedauert zutiefst, dass der Iran seine Tätigkeiten zur Urananreicherung unter Nichtbeachtung von sechs Resolutionen des UN-Sicherheitsrates und elf Resolutionen des Gouverneursrates der IAEO noch weiter verstärkt hat, wie durch die gerade erfolgte Aufnahme der Tätigkeiten zur Anreicherung von Uran auf bis zu 20 % in der unterirdischen Anlage in Fordo nahe Qom deutlich wird;
- 3. fordert den Iran zum wiederholten Male auf, nicht länger an der Entwicklung einer Technologie zur Urananreicherung zu arbeiten, die weit über die Notwendigkeit hinausgeht, die Bereitstellung von Brennstoffen zu zivilen Zwecken sicherzustellen, ohne sich um die internationalen Befürchtungen hinsichtlich heimlicher militärischer Absichten zu kümmern;
- 4. billigt die vom Rat angenommenen zusätzlichen restriktiven Maßnahmen gegen den Iran im Energiesektor und im Finanzsektor sowie weitere Sanktionen gegen Personen und Einrichtungen, einschließlich mehrerer Einrichtungen, die vom Korps der Islamischen Revolutionsgarden (IRGC) kontrolliert werden; räumt ein, dass Sanktionen und diplomatische Maßnahmen dazu beitragen könnten, dass die iranische Regierung die UN-Resolutionen akzeptiert und respektiert, womit die Gefahr einer weiteren Eskalation gebannt wäre; stellt fest, dass Sanktionen kein Selbstzweck sind und dass die EU-Sanktionen gegen den Iran ihre erklärten Ziele bislang nicht erreicht haben;
- 5. bekräftigt den langjährigen Standpunkt der EU, wonach die offenen Fragen im Zusammenhang mit dem Nuklearprogramm des Iran friedlich geklärt werden müssen und es keine militärische Lösung des Konflikts geben kann;
- 6. stellt fest, dass schrittweise ein Embargo gegen iranische Rohölimporte in die Union verhängt wird und bereits abgeschlossene Verträge weiterhin bis zum 1. Juli 2012 ausgeführt werden können; fordert den Rat auf, Maßnahmen zu beschließen, um die Auswirkungen des Embargos auf die einzelnen EU-Mitgliedstaaten auszugleichen;
- 7. fordert, dass die Sanktionen oder restriktiven Maßnahmen zielgerichtet, dem angestrebten Ziel angemessen und darauf ausgerichtet sind, hauptsächlich auf verantwortliche Eliten repressiver oder krimineller Regime und die verantwortlichen nichtstaatlichen Akteure gescheiterter Staaten Druck auszuüben und soweit wie möglich negative Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung, insbesondere auf die schutzbedürftigsten Gruppen, auf ein Mindestmaß zu beschränken;
- 8. unterstützt den Rat in seinem Bestreben, gemäß dem zweigleisigen Ansatz und dem Ziel der Union, eine umfassende und dauerhafte Einigung zu erzielen, auf eine diplomatische Lösung der iranischen Atomfrage hinzuarbeiten; fordert die iranischen Behörden auf, positiv auf das im Schreiben der Hohen Vertreterin der Union vom 21. Oktober 2011 unterbreitete Angebot zur Aufnahme substanzieller Verhandlungen zu reagieren, indem sie ihren klaren Willen unter Beweis stellen, vertrauensbildende Maßnahmen zu ergreifen und vorbehaltlos in ernsthafte Gespräche einzutreten, um die bestehenden Bedenken in der Nuklearfrage überzeugend zu zerstreuen;
- 9. fordert die iranischen Behörden erneut auf, die Verpflichtungen des Iran im Rahmen des NVV zu erfüllen; fordert das Parlament und die Regierung des Iran auf, das Zusatzprotokoll zu ratifizieren und umzusetzen und die Bestimmungen des Umfassenden Sicherungsabkommens vollständig umzusetzen;
- 10. begrüßt die Tatsache, dass der Iran dem Inspektionsbesuch einer hochrangig besetzten IAEO-Delegation unter Leitung von Generaldirektor Herman Nackaerts vom 29. bis 31. Januar 2012 zugestimmt hat;
- 11. fordert den Iran dringend auf, in allen offenen Fragen ohne Vorbehalte mit der IAEO zusammenzuarbeiten, insbesondere in jenen Fragen, die Anlass zu Befürchtungen hinsichtlich einer möglichen militärischen Dimension des Nuklearprogramms des Iran geben, unter anderem, indem er der IAEO wie gefordert unverzüglich uneingeschränkten und bedingungslosen Zugang zu sämtlichen Anlagen, Ausrüstungen, Mitarbeitern und Unterlagen gewährt, und die Benennung von Inspektoren nicht abzulehnen; betont dabei, dass sichergestellt werden muss, dass die IAEO über alle Mittel und Befugnisse verfügt, die zur Durchführung ihrer Tätigkeit im Iran erforderlich sind;
- 12. unterstützt die Bemühungen der IAEO, die Entwicklung des iranischen Nuklearprogramms zu überwachen und der internationalen Gemeinschaft so einen genauen Überblick über die Lage zu verschaffen;
- 13. erkennt an, dass der Dialog und die Zusammenarbeit mit der Türkei im Hinblick auf die Beilegung des Streits eine wichtige Rolle spielen können;
- 14. verurteilt nachdrücklich die Drohung des Iran, die Straße von Hormus zu schließen; fordert die iranische Regierung dringend auf, die Straße von Hormus nicht zu blockieren; vertritt die Ansicht, dass eine solche Handlung einen regionalen Konflikt nach sich ziehen und zu Vergeltungsmaßnahmen vonseiten der internationalen Gemeinschaft führen könnte;
- 15. bedauert die anhaltende Weigerung Chinas und Russlands, im UN-Sicherheitsrat Sanktionen gegen den Iran zu unterstützen; fordert Russland auf, seine Unterstützung für die Entwicklung des iranischen Nuklearprogramms einzustellen, bis der Iran seinen Verpflichtungen im Rahmen der einschlägigen UN-Resolutionen in vollem Umfang nachgekommen ist;
- 16. verurteilt auf das Schärfste den Angriff gegen die Botschaft des Vereinigten Königreichs in Teheran vom 29. November 2011; fordert die iranische Regierung auf, ihren internationalen Verpflichtungen - einschließlich des Wiener Übereinkommens - nachzukommen und Diplomaten und Botschaften zu schützen;
- 17. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten, der Regierung und dem Parlament der Türkei, der Regierung und dem Parlament der Volksrepublik China, der Regierung und dem Parlament der Russischen Föderation, dem Generaldirektor der IAEO, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Büro des Staatsoberhaupts und der Regierung und dem Parlament der Islamischen Republik Iran zu übermitteln.