902. Sitzung des Bundesrates am 2. November 2012
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 110 Absatz 3 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
Zum Gesetzentwurf allgemein
- a) Der Bundesrat unterstützt die Stärkung des Stammkapitals der Europäischen Investitionsbank (EIB) um 10 Mrd. Euro, an der Deutschland einen Anteil von rund 1,6 Mrd. Euro trägt. Der Bundesrat hat im Rahmen der Beratungen des Fiskalvertrags deutlich gemacht, dass es einer flankierenden Wachstumsstrategie für die betroffenen Mitgliedstaaten bedarf. Die durch die Kapitalerhöhung erzielte erhöhte Darlehenskapazität der EIB ist eine Komponente einer solchen Strategie, die Perspektiven für nachhaltiges Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigungschancen in der Zukunft eröffnet.
- b) Der Bund hat den Ländern in den Verhandlungen zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags finanzielle Zusagen beim "Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen" gemacht. Der Bundesrat erkennt an, dass die Bundesregierung mit dem 2. Nachtragshaushalt 2012 einen Teil dieser Zusagen erfüllt und die für den vereinbarten Ausbau der Kindertagesbetreuung notwendigen Investitionszuschüsse durch eine Zuführung an das Sondervermögen "Kinderbetreuungsausbau" in Höhe von 580 Mio. Euro bereitstellt.
- c) Bund und Länder haben sich mit dem Ziel der Entlastung der Haushalte von Ländern und Kommunen ferner darauf geeinigt, dass der Bund den Ländern jährlich 75 Mio. Euro aus dem Umsatzsteueraufkommen für die Betriebskosten zusätzlicher U3-Plätze überlässt. Der Bundesrat erwartet, dass dieser Betrag bereits ab dem Jahr 2013 in voller Höhe den Ländern zur Verfügung gestellt wird.
- d) Der Bundesrat bekennt sich zum Ziel eines raschen Ausbaus der U3- Kinderbetreuung. Dieses Ziel lässt sich jedoch nur erreichen, wenn die Länder über die nötige zeitliche Flexibilität beim Einsatz der Mittel verfügen und der administrative Aufwand zur Abwicklung der Finanzhilfen so weit wie möglich begrenzt wird. Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang vor allem auf die im Entwurf eines Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder gegenüber den bestehenden Verwaltungsvereinbarungen nach den Vorstellungen der Bundesregierung deutlich ausgeweiteten und verschärften Prüf-, Berichts- und Nachweispflichten hin, die aus Sicht des Bundesrates im weiteren Gesetzgebungsverfahren der Korrektur bedürfen.