A
1. Der federführende Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit empfiehlt dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes n i c h t zuzustimmen.
2. Begründung
Über das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm wurde im Vermittlungsausschuss Einigkeit erzielt. Der Bundestag hat die Gesetzesänderungen beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt.
Diese Fassung des Gesetzes führt im Vergleich zum ursprünglichen Gesetzesbeschluss zu erheblichen Änderungen. Dies betrifft auch die jetzt in § 47f BImSchG verortete Ermächtigungsgrundlage zum Erlass der Verordnung über die Strategische Lärmkartierung. Der überwiegende Teil der Regelungen, die ursprünglich der Verordnung vorbehalten waren, findet sich jetzt bereits im Gesetz wieder. Dementsprechend ist die Verordnungsermächtigung des § 47f BImSchG in der Fassung, der der Bundesrat am 17. Juni 2005 zugestimmt hat, als Grundlage für die Verordnung nicht mehr ausreichend.
Die Bundesregierung wird deshalb aufgefordert, eine überarbeitete umfassende Rechtsverordnung vorzulegen, die die neue Rechtslage vollständig berücksichtigt.
B
Der Finanzausschuss, der Verkehrsausschuss und der Wirtschaftsausschuss haben ihre Beratungen zu der Vorlage noch nicht abgeschlossen.*
* Das Land Baden-Württemberg hat mit Schreiben vom 30. Juni 2005 beantragt, die Vorlage auf die Tagesordnung der 813. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2005 zu setzen.