895. Sitzung des Bundesrates am 30. März 2012
A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
Zur Vorlage allgemein
- 1. Der Bundesrat nimmt die Strategie der EU für den Schutz und das Wohlergehen von Tieren 2012 bis 2015 zur Kenntnis und sieht in ihr gute Ansätze zur Weiterentwicklung und besseren Durchsetzung des Tierschutzes in der EU.
- 2. Er begrüßt insbesondere die im Anhang aufgeführten geplanten Durchführungsbestimmungen und Leitlinien.
Er bittet die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass für die Haltung von Puten Rechtsvorgaben auf EU-Ebene geschaffen werden.
Auch für die Populationskontrolle von Hunde- und Katzenbeständen und das Verbringen von Hunden und Katzen zwischen den Mitgliedstaaten außerhalb des privaten Reiseverkehrs sind EU-weit verbindliche Regelungen im Hinblick auf den Tierschutz anzustreben.
Die Bundesregierung wird gebeten, sich deutlich für eine zügige Weiterentwicklung der Tierschutzindikatoren einzusetzen, die auch zur Vergleichbarkeit von Haltungsbedingungen und zur Information der Verbraucherinnen und Verbraucher genutzt werden könnten.
Des Weiteren bittet der Bundesrat die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass der Transport von Schlachttieren EU-weit ausnahmslos auf acht Stunden begrenzt wird.
- 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung außerdem, sich bei der Kommission dafür einzusetzen, dass diese sich beim Europarat für die Weiterführung der Arbeit an den Europäischen Übereinkommen zum Tierschutz - insbesondere für die Fortführung der Tätigkeit des ständigen Ausschusses zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen - einsetzt, da die Empfehlungen des Ausschusses eine wichtige Grundlage für die Beurteilung von Tierhaltungen sind.
- 4. Ein zusätzlicher vereinfachter EU-Rechtsrahmen für den Tierschutz wird kritisch gesehen, da damit möglicherweise ein Rückschritt hinter die bestehenden Tierschutzstandards in Deutschland verbunden sein könnte. Außerdem sollte gegenüber der Kommission verdeutlicht werden, dass bei manchen Themengebieten nationale Regelungen geboten erscheinen (z.B. Kaninchen), obwohl die EU noch keine Anforderungen formuliert hat.
- 5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich bei der Kommission dafür einzusetzen, dass die geplanten Leitlinien bzw. Durchführungsbestimmungen der EU zum Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung zeitnah und nicht erst im Laufe des Jahres 2014 vorgelegt werden, da die Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates vom 24. September 2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung bereits am 8. Dezember 2009 in Kraft getreten und ab dem 1. Januar 2013 in den Mitgliedstaaten anzuwenden ist. Aus Sicht des Bundesrates stellen Leitlinien bzw. Durchführungsbestimmungen nur dann ein effizientes Mittel für eine bessere "Compliance" dar, wenn sie bereits zum Zeitpunkt des Geltungsbeginns der Verordnung vorliegen und sich in den Mitgliedstaaten noch keine Vollzugspraxis herausgebildet hat.
B
- 6. Der Ausschuss für Kulturfragen empfiehlt dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.