Staatsministerium Baden-Württemberg
Stuttgart, 4. Dezember 2015
Staatssekretär und Chef der Staatskanzlei
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Stanislaw Tillich
Sehr geehrter Herr Präsident,
die Landesregierungen von Baden-Württemberg und Niedersachsen haben beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates für eine Änderung der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung zur Sicherstellung einer zukunftsfähigen Substitutionsbehandlung zuzuleiten.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 23 Absatz 3 in Verbindung mit § 15 Absatz 1 und § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der 940. Sitzung des Bundesrates am 18. Dezember 2015 aufzunehmen und eine sofortige Sachentscheidung herbeizuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Murawski
Entschließung des Bundesrates für eine Änderung der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung zur Sicherstellung einer zukunftsfähigen Substitutionsbehandlung
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, den Entwurf einer Änderung der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) vorzulegen, der den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und praktischen Erfahrungen zur Substitutionsbehandlung Opioidabhängiger Rechnung trägt. Die rechtlichen Regelungen bedürfen insbesondere im Hinblick auf die Sicherstellung eines auch in Zukunft bedarfsgerechten und an den Bedürfnissen der betroffenen Menschen ausgerichteten Versorgungsangebots der grundlegenden Überarbeitung. Die Länder sind bei der Ausarbeitung der Änderungsverordnung angemessen zu beteiligen.
Begründung:
Die Substitutionsbehandlung ist ein seit vielen Jahren bewährter und anerkannter zentraler Baustein der Suchthilfe. Mit einer Substitutionsbehandlung können die Patientinnen und Patienten gesundheitlich stabilisiert, vor der sozialen Verelendung bewahrt und vielfach auch in das Arbeitsleben wiedereingegliedert werden.
Die Verankerung der Substitutionsbehandlung im Hilfesystem hat zu einer Entwicklung hin zu einem regelhaften und sehr gut genutzten Angebot geführt. Da aber immer weniger Ärztinnen und Ärzte - insbesondere im ländlichen Raum - bereit sind, diese Behandlung anzubieten, ist die flächendeckende Sicherstellung der Substitutionsbehandlung zunehmend gefährdet. Ein wesentlicher Grund hierfür sind die in Teilen nicht mehr sachgerechten und mit dem Stand der medizinischen Wissenschaft nicht mehr in Einklang stehenden rechtlichen Regelungen in der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung. Die Länder sind sich mit den Fachverbänden, ärztlichen Berufsverbänden, den substituierenden Ärztinnen und Ärzten und den Trägern der Suchthilfe darüber einig, dass die BtMVV einer grundlegenden Überarbeitung bedarf. Insbesondere sollten nur solche Regelungen in der BtMVV verbleiben, die die Sicherheit des Betäubungsmittelverkehrs betreffen. Zudem bedürfen beispielsweise auch die Vorschriften zur Substitution im stationären Setting und die Konsiliarregelung einer Überarbeitung und sind die Straf- und Bußgeldvorschriften zu überprüfen.
2013 hat die GMK einstimmig an den Bund appelliert, die BtMVV bezüglich der Vorschriften über die Substitution zu überprüfen. Das Bundesministerium für Gesundheit hatte im Januar 2013 zu einem Fachgespräch über Änderungsbedarfe der BtMVV eingeladen. Der Entwurf einer Änderungsverordnung wurde bislang noch nicht vorgelegt. Da zunehmend Versorgungsengpässe drohen, ist eine zeitnahe Umsetzung der notwendigen Änderungen geboten.