Empfehlungen der Ausschüsse 812. Sitzung des Bundesrates am 17. Juni 2005 Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben

A.

Der federführende Verkehrsausschuss (Vk),
der Ausschuss für Innere Angelegenheiten (In),
der Rechtsausschuss (R),
der Wirtschaftsausschuss (Wi) und
der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung (Wo)

empfehlen dem Bundesrat,
zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

Zum Gesetzentwurf allgemein

Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen,

Begründung

Zu Buchstabe a)

Die vorgesehene Neufassung von § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 VwGO soll augenscheinlich die im Rahmen von § 11a EnWG-E (Artikel 8 Nr. 1) vorgesehenen Änderungen in die Vorschriften über die erstinstanzliche Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts übertragen. Insoweit sollte erwogen werden, nunmehr auch die Angaben zur Leitungskapazität in beiden Bestimmungen anzugleichen.

Zu Buchstabe b)

Artikel 6 des Gesetzentwurfs sieht in § 2d MBPlG-E die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für Vorhaben nach § 1 Abs. 1 MBPlG-E vor. Damit dürfte die bisherige Regelung zur diesbezüglichen erstinstanzlichen Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts obsolet werden.

B.

15. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfiehlt dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.