Punkt 36 der 858. Sitzung des Bundesrates am 15. Mai 2009
Der Bundesrat möge beschließen, die Vorlage für den Erlass einer Rechtsverordnung gemäß Artikel 80 Abs. 3 des Grundgesetzes der Bundesregierung nach Maßgabe folgender Änderung zuzuleiten:
Zu Artikel 2 - neu - (§ 3 Absatz 1 Nummer 3 und 4 bis 9 - neu - FerReiseV)
Nach Artikel 1 ist folgender Artikel 2 einzufügen:
"Artikel 2
Änderung der Ferienreiseverordnung
§ 3 Absatz 1 der Ferienreiseverordnung vom 13. Mai 1985 (BGBl. I S. 774), die zuletzt durch die Verordnung vom 13. Juni 2008 (BGBl. I S. 1024) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1. In Nummer 3 wird am Ende der Punkt durch ein Komma ersetzt.
- 2. Folgende Nummern 4 bis 9 werden angefügt:
"4. Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen,
- 5. Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4fache der zulässigen Gesamtmasse beträgt,
- 6. Fahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar gehören, wie zum Beispiel Ausstellungs-, Film- und Fernsehfahrzeuge sowie Schaustellerfahrzeuge (Schaustellerfahrzeuge auch mit Anhänger),
- 7. selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
- 8. Einsatzfahrten von Bergungs-, Abschlepp- und Reparaturfahrzeugen,
- 9. Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt werden.".
Folgeänderungen:
- a) Im Vorblatt ist die Bezeichnung der Verordnung wie folgt zu ändern: "Entwurf einer ...Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften".
- b) In Abschnitt A des Vorblatts ist folgender Absatz anzufügen:
"Neben einer Änderung des § 30 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Ordnung ist auch eine entsprechende Änderung der korrespondierenden Vorschrift in § 3 Absatz 1 Ferienreiseverordnung geboten."
- c) In Abschnitt B des Vorblatts ist der Text wie folgt zu fassen:
"Beschluss eines Verordnungsantrags zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften."
- d) Die Bezeichnung der Verordnung ist wie folgt zu ändern: "Entwurf einer ...Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften".
- e) In der Eingangsformel ist die Paragraphenangabe wie folgt zu fassen:
"§ 6 Absatz 1 Nummer 3 des Straßenverkehrsgesetzes".
- f) Der bisherige Artikel 2 wird Artikel 3.
- g) In Abschnitt I der Begründung ist folgender Satz anzufügen:
"In diesem Zusammenhang ist auch die Ferienreiseverordnung entsprechend anzupassen."
- h) In Abschnitt II der Begründung ist nach der Begründung zu Artikel 1 folgender Text einzufügen:
- "Zu Artikel 2 (Änderung der Ferienreiseverordnung)
Entsprechend der bisherigen Rechtsetzungspraxis ist auch künftig eine Einheitlichkeit der Fahrverbotsregelungen für Lastkraftwagen anzustreben. Hierzu bedarf es einer Angleichung der Bestimmungen in § 30 Absatz 3 Satz 2 StVO und in § 3 Absatz 1 Ferienreiseverordnung. Diese Vereinheitlichung ist aus Gründen der Rechtsklarheit und des Bürokratieabbaus geboten."
- "Zu Artikel 2 (Änderung der Ferienreiseverordnung)
- i) In Abschnitt II der Begründung ist die bisherige Überschrift "Zu Artikel 2 (Inkrafttreten)" durch die Überschrift "Zu Artikel 3 (Inkrafttreten)" zu ersetzen.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Entsprechend der bisherigen Rechtsetzungspraxis ist auch künftig eine Einheitlichkeit der Fahrverbotsregelungen für Lastkraftwagen anzustreben. Hierzu bedarf es einer Angleichung der Bestimmungen in § 30 Absatz 3 Satz 2 StVO und in § 3 Absatz 1 Ferienreiseverordnung. Diese Vereinheitlichung ist aus Gründen der Rechtsklarheit und des Bürokratieabbaus geboten.