Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates - Ambulante Vorsorgeeinrichtungen und Rehabilitationszentren in der COVID-19-Pandemie wirtschaftlich absichern

Der Bundesrat hat in seiner 993. Sitzung am 18. September 2020 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst

Anlage
Entschließung des Bundesrates - Ambulante Vorsorgeeinrichtungen und Rehabilitationszentren in der COVID-19-Pandemie wirtschaftlich absichern

Begründung:

Die von der Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen zu Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie haben einer Vielzahl von Leistungserbringern im Gesundheitswesen in der schwierigen Zeit sehr geholfen. Mittels des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes war es möglich, die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser und der stationären Rehabilitationseinrichtungen zu stabilisieren. Eine vergleichbare Stabilisierungswirkung kommt der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung zu.

Allerdings umfassen die bisher ergriffenen Maßnahmen nicht die Erbringer ambulanter Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen nach §§ 23 Absatz 2 und § 40 Absatz 1 SGB V. Dieser Zustand ist für die Erbringer ambulanter Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen wirtschaftlich bedrohlich, da diese erhebliche Umsatzeinbußen erlitten haben. Diese Umsatzeinbußen werden durch die anderweitigen Bundes- und Landesmittel nicht ausgeglichen.

Ohne entschlossene Gegenmaßnahmen ist zu erwarten, dass der ambulante Vorsorge- und Rehabilitationssektor in seiner Existenz bedroht ist.

Dies stellt eine schwerwiegende Gefahr für die medizinische Versorgung der Bevölkerung dar und würde auch den in den §§ 23 und 40 SGB V verankerten Grundsatz "ambulant vor stationär" in Frage stellen. Schließlich würde eine Krise der ambulanten Vorsorge und Rehabilitation eine erhebliche Mehrbelastung der Kranken- und Pflegekassen bewirken.