Unterrichtung durch die Bundesregierung
Initiative des Königreichs Spanien, des Königreichs Belgien, der Republik Estland, der Republik Bulgarien, der Republik Österreich, der Republik Slowenien und des Königreichs Schweden für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen Ratsdok. 9145/10

Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß Artikel 12 Buchstabe a EUV auch durch den Rat der Europäischen Union unterrichtet.


Hinweis: vgl.
Drucksache 926/03 (PDF) = AE-Nr. 034105


Rat der Europäischen Union
Brüssel, den 29. April 2010 (03.05)
(OR. en)
Interinstitutionelles Dossier:


2010/0817 (COD)
9145/10
COPEN 115
CODEC 363
EUROJUST 47
EJN 12

Vermerk des Königreichs Belgien, der Republik Bulgarien, der Republik Estland, des Königreichs Spanien, der Republik Österreich, der Republik Slowenien und des Königreichs Schweden für die Delegationen

Betr.:

Die Delegationen erhalten in der Anlage den Wortlaut einer neuen Initiative für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen.

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union .

Haben folgende Richtlinie erlassen:

Kapitel I
Die Europäische Ermittlungsanordnung (EEA)

Artikel 1
Definition der Europäischen Ermittlungsanordnung und Verpflichtung zu ihrer Vollstreckung

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Geltungsbereich der Europäischen Ermittlungsanordnung

Artikel 4
Verfahrensarten, für die die Europäische Ermittlungsanordnung erlassen werden kann

Artikel 5
Inhalt und Form der Europäischen Ermittlungsanordnung

Kapitel II
Verfahren und Schutzgarantien für den Anordnungsstaat

Artikel 6
Übermittlung der Europäischen Ermittlungsanordnung

Artikel 7
Europäische Ermittlungsanordnung in Bezug auf eine frühere Ermittlungsanordnung

Kapitel III
Verfahren und Schutzgarantien für den Vollstreckungsstaat

Artikel 8
Anerkennung und Vollstreckung

Artikel 9
Rückgriff auf eine Ermittlungsmaßnahme anderer Art

Artikel 10
Gründe für die Versagung der Anerkennung oder der Vollstreckung

Artikel 11
Fristen für die Anerkennung oder Vollstreckung

Artikel 12
Übermittlung der Beweismittel

Artikel 13
Rechtsbehelfe

Artikel 14
Gründe für den Aufschub der Anerkennung oder der Vollstreckung

Artikel 15
Informationspflicht

Artikel 16
Strafrechtliche Verantwortlichkeit der Beamten

Artikel 17
Zivilrechtliche Verantwortlichkeit der Beamten

Artikel 18
Vertraulichkeit

Kapitel IV
Spezifische Bestimmungen für bestimmte Ermittlungsmassnahmen

Artikel 19
Zeitweilige Überstellung von inhaftierten Personen an den Anordnungsstaat zum Zwecke von Ermittlungen

Artikel 20
Zeitweilige Überstellung von inhaftierten Personen an den Vollstreckungsstaat zum Zwecke von Ermittlungen

Artikel 21
Vernehmung per Videokonferenz

Artikel 22
Vernehmung per Telefonkonferenz

Artikel 23
Informationen über Bankkonten

Artikel 24
Informationen über Bankgeschäfte

Artikel 25
Überwachung von Bankgeschäften

Artikel 26
Kontrollierte Lieferungen

Artikel 27
Ermittlungsmaßnahmen zur Erhebung von Beweismitteln in Echtzeit, fortlaufend oder über einen bestimmten Zeitraum

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 28
Mitteilungen

Artikel 29
Verhältnis zu anderen Übereinkünften und Vereinbarungen

Artikel 30
Übergangsregelungen

Artikel 31
Umsetzung

Artikel 32
Bericht über die Anwendung

Artikel 33
Inkrafttreten


Geschehen zu Brüssel am
Im Namen des Rates
Der Präsident

Anhang A
Europäische Ermittlungsanordnung (EEA)

Diese europäische Ermittlungsanordnung wurde von einer zuständigen Justizbehörde erlassen. Ich ersuche um Durchführung der nachstehend angegebene(n) Ermittlungsmaßnahme(n) und um Übermittlung der aufgrund der Vollstreckung der Europäischen Ermittlungsanordnung erlangten Beweismittel.

(A) Durchzufuhrende Ermittlungsmassnahme


1. Beschreibung der Ermittlungsmaßnahme(n), um deren Vollstreckung ersucht wird:
2. Falls sich die Ermittlungsmaßnahme(n) auf eine oder mehrere der nachstehend aufgeführten spezifischen Ermittlungsmaßnahmen erstreckt/erstrecken, geben Sie dies bitte durch Ankreuzen des/der entsprechenden Kästchen(s) an:
  •   Zeitweilige Überstellung von inhaftierten Personen an den Anordnungsstaat zu Ermittlungszwecken
  •   Zeitweilige Überstellung von inhaftierten Personen an den Vollstreckungsstaat zu Ermittlungszwecken
  •   Vernehmung per Videokonferenz
  •   Vernehmung per Telefonkonferenz
  •   Informationen über Bankkonten
  •   Informationen über Bankgeschäfte
  •   Überwachung von Bankgeschäften
  •   Kontrollierte Lieferungen
  •   Ermittlungsmaßnahmen, zur Erhebung von Beweismitteln ich Echtzeit, fortlaufend oder über einen bestimmten Zeitraum
3. Soweit zutreffend, Ort der Vollstreckung (falls nicht bekannt, der zuletzt bekannte Ort):

(B) Identität der betroffenen Personen

Angaben zur Identität der i) natürlichen oder ii) juristischen Person(en), gegen die das Verfahren geführt wird/eingeleitet werden kann/läuft:


i) Im Falle natürlicher Person(en)

Name:
Vorname(n):
Ggf. Mädchenname:
Ggf. Aliasnamen:
Geschlecht:
Staatsangehörigkeit:
Geburtsdatum:
Geburtsort:
Wohnort und/oder bekannte Anschrift; falls die Anschrift nicht bekannt ist, die zuletzt bekannte Anschrift angeben:
Sprache(n), die die Person versteht (soweit bekannt):

ii) Im Falle juristischer Person(en)

Name:
Rechtsformder juristischen Person:
Ggf. Kurzbezeichnung, üblicher Name oder Handelsname:
Eingetragener Sitz (sofern vorhanden):
Registrierungsnummer (sofern vorhanden):
Anschrift der juristischen Person:

(C) Justizbehörde, die die Europäische Ermittlungsanordnung erlassen Hat


Offizielle Bezeichnung:
Name ihres Vertreters:
Funktion (Titel/Dienstrang):
Aktenzeichen:
Anschrift:
Tel. Nr. : (Landesvorwahl) (Gebiets/Ortsnetzkennzahl)
Fax Nr. : (Landesvorwahl) (Gebiets/Ortsnetzkennzahl)
E-Mail:
Sprachen, in denen mit der Anordnungsbehörde verkehrt werden kann:
Kontaktdaten von Ansprechpartnern bei Bedarf an weiteren Angaben zur Vollstreckung dieser europäischen Ermittlungsanordnung oder praktischen Modalitäten für die Übermittlung von Beweismitteln:

(D) Beziehung EU einer etwaigen früheren Europäischen Ermittlungsanordnung


Falls zutreffend, Angabe, ob diese Europäische Ermittlungsanordnung eine frühere europäische Ermittlungsanordnung ergänzt, und, wenn ja, Angaben zur Ermittlung der früheren Ermittlungsanordnung (Datum des Erlasses der Europäischen Ermittlungsanordnung, Behörde, an die die Übermittlung erfolgte, und soweit bekannt, Datum der Übermittlung der Europäischen Ermittlungsanordnung und Aktenzeichen der Anordnungs- und der Vollstreckungsbehörden).

(E) Art des Verfahrens, für das die Europäische Ermittlungs-Anordnung erlassen wurde


Bitte kreuzen Sie die Art des Verfahrens an, für das die Europäische Ermittlungsanordnung erlassen wurde
  •   a) Strafverfahren, das eine Justizbehörde wegen einer nach dem innerstaatlichen Recht des Anordnungsstaats strafbaren Handlung eingeleitet hat oder mit der sie befasst werden kann; oder
  •   b) Verfahren, das Verwaltungsbehörden wegen Handlungen eingeleitet haben, die nach dem nationalen Recht des Anordnungsstaats als Zuwiderhandlungen gegen Rechtsvorschriften geahndet werden, sofern gegen die Entscheidung ein auch in Strafsachen zuständiges Gericht angerufen werden kann; oder
  •   c) Verfahren, das Justizbehörden wegen Handlungen eingeleitet haben, die nach dem innerstaatlichen Recht des Anordnungsstaats als Zuwiderhandlungen gegen Rechtsvorschriften geahndet werden, sofern gegen die Entscheidung ein besonders in Strafsachen zuständiges Gericht angerufen werden kann.

(F) Gründe für den Erlass der Europäischen Ermittlungs-Anordnung


1. Zusammenfassung des Sachverhalts und Beschreibung der Umstände, unter denen die der Europäischen Ermittlungsanordnung zugrunde liegende(n) Straftat(en) begangen wurde(n), einschließlich der Tatzeit und des Tatorts, nach Kenntnis der Anordnungsbehorde:
2. Art und rechtliche Einstufung der Straftat(en), die zu der Europäischen Ermittlungsanordnung geführt hat/haben, und anwendbare gesetzliche Bestimmungen:

(G) Vollstreckung der Europäischen Ermittlungsanordnung


  • 1. Die Fristen für die Vollstreckung der europäischen Ermittlungsanordnung sind in der Richtlinie XXX/.../JI festgelegt. Geben Sie jedoch, falls eine kürzere Frist erforderlich ist, bitte eine kürzere Frist sowie durch Ankreuzen des entsprechenden Kästchens deren Grund an:


    Kurzere Frist oder spezifische Frist: (TT/MM/JJ)
    Gründe:

    • [ ] Verfahrensfristen
    • [ ] Schwere der Straftat
    • [ ] Andere Umstände von besonderer Dringlichkeit (bitte angeben):

(H) Spezifische Modalitäten für die Vollstreckung


1. Falls zutreffend, bitte ankreuzen und ergänzen.
  Die vollstreckende Behörde wird ersucht, die folgenden Formvorschriften und Verfahren einzuhalten1
2. Falls zutreffend, bitte ankreuzen und ergänzen.
  Es wird darum ersucht, dass eine oder mehrere Behörden des Anordnungsstaats zur Unterstützung der zuständigen Behörden des Vollstreckungsstaats an der Vollstreckung der Europäischen Ermittlungsanordnung mitwirken.2
Amtliche Bezeichnung der vorgenannten Behörde oder Behörden:
Ansprechpartner:
  • 1 Es wird davon ausgegangen, dass die Vollstreckungsbehörde die von der Anordnungsbehörde angegebenen Formvorschriften und Verfahren einhält, es sei denn, diese stehen im Widerspruch zu den wesentlichen Rechtsgrundsätzen des Vollstreckungsstaats.
  • 2 Mit dieser Möglichkeit sind für die Behörden des Anordnungsstaats keinerlei Strafverfolgungsbefugnisse im Hoheitsgebiet des Vollstreckungsstaats verbunden.

(I) Schlussbestimmungen und Unterschrift


1. Sonstige sachbezogene Angaben (sofern vorhanden):
2. Unterschrift der Anordnungsbehörde und/oder ihres Vertreters zur Bestätigung der inhaltlichen Richtigkeit der europäischen Ermittlungsanordnung:
Name:
Funktion (Titel/Dienstrang):
Datum:
Ggf. Dienstsiegel:

Anhang B
Empfangsbestatigung für die Europäische Ermittlungsanordnung

Dieses Formblatt ist von der Behörde des Vollstreckungsstaats auszufüllen, die die nachstehend bezeichnete Europäische Ermittlungsanordnung entgegengenommen hat.

(A) Betreffende Europäische Ermittlungsanordnung


Justizbehörde, die die Europäische Ermittlungsanordnung erlassen hat:
Aktenzeichen:
Datum der Ausstellung:
Eingangsdatum:

(B) Behörde, die die Europäische Ermittlungsanordnung entgegengenommen hat (1)


Offizielle Bezeichnung der zuständigen Behörde:
Name ihres Vertreters:
Funktion (Titel/Dienstrang):
Anschrift:
Tel. Nr. : (Landesvorwahl) (Gebiets/Ortsnetzkennzahl)
Fax Nr. : (Landesvorwahl) (Gebiets/Ortsnetzkennzahl)
E-Mail:
Aktenzeichen
Sprachen, in denen mit der Behörde verkehrt werden kann:

(C) (GGF.) Zuständige Behörde, der die Europäische Ermittlungsanordnung von der unter Abschnitt B genannten Behörde übermittelt wird


Offizielle Bezeichnung der Behörde:
Name ihres Vertreters:
Funktion (Titel/Dienstrang):
Anschrift:
Tel. Nr. : (Landesvorwahl) (Gebiets/Ortsnetzkennzahl)
fAX Nr. : (Landesvorwahl) (Gebiets/Ortsnetzkennzahl)
E-Mail:
Datum der Übermittlung:

(D) Unterschrift und Datum


Unterschrift:
Datum:
Ggf. Dienstsiegel: