Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 305177 - vom 20. März 2009.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 19. Februar 2009 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf Artikel 3, 48, 125 bis 130 und 136 des EG-Vertrags,
- - unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1435/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE)1 und die Richtlinie 2003/72/EG des Rates vom 22. Juli 2003 zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Genossenschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer2,
- - unter Hinweis auf die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt3,
- - unter Hinweis auf die Entscheidung 2008/618/EG des Rates vom 15. Juli 2008 über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten4,
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 30. Januar 2008 mit dem Vorschlag für den Gemeinsamen Bericht über Sozialschutz und soziale Eingliederung 2008 (KOM (2008) 0042), das Begleitdokument zu der Mitteilung der Kommission zu einem Vorschlag für den Gemeinsamen Bericht (SEK(2008)0091) und den Gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2007/2008 in den Schlussfolgerungen des Vorsitzes nach der Frühjahrstagung des Europäischen Rates vom 13. bis 14. März 2008 gebilligten Form,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Mai 1994 zur alternativen Solidarwirtschaft5,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. September 1998 zur Rolle der Genossenschaften bei der Förderung der Erwerbstätigkeit von Frauen6,
- - unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 17. Juni 2008 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung (2010)7,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Mai 2007 zu dem Thema "Menschenwürdige Arbeit für alle fördern"8,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Oktober 2008 zur Förderung der sozialen Integration und zur Bekämpfung der Armut, einschließlich der Kinderarmut, in der EU1,
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 23. Februar 2004 über die Förderung der Genossenschaften in Europa (KOM (2004) 0018),
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 4. Juni 1997 über die Förderung der Rolle gemeinnütziger Vereine und Stiftungen in Europa (KOM (1997)0241) und seine diesbezügliche Entschließung vom 2. Juli 19982,
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 7. April 2000 "Die Beschäftigung vor Ort fördern. Eine lokale Dimension für die europäische Beschäftigungsstrategie" (KOM (2000) 0196),
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 6. November 2001 "Die lokale Dimension der europäischen Beschäftigungsstrategie stärken" (KOM (2001) 0629) und seine diesbezügliche Entschließung vom 4. Juli 20023,
- - unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zur Sozialwirtschaft, insbesondere zum Thema "Sozialwirtschaft und Binnenmarkt"4, zum Thema "Die wirtschaftliche Diversifizierung in den Beitrittsstaaten - die Rolle der KMU und der sozialwirtschaftlichen Unternehmen"5 und zum Thema "Fähigkeit der Anpassung der KMU und der sozialwirtschaftlichen Unternehmen an die durch die wirtschaftliche Dynamik vorgegebenen Änderungen"6,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. April 2008 zur Freiwilligentätigkeit als Beitrag zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt7,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. September 2006 zu einem Europäischen Sozialmodell für die Zukunft8,
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 2. Juli 2008 "Eine erneuerte Sozialagenda: Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität im Europa des 21. Jahrhunderts" (KOM (2008) 0412),
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 2. Juli 2008 "Ein erneuertes Engagement für ein soziales Europa: Verstärkung der offenen Koordinierungsmethode für Sozialschutz und soziale Eingliederung" (KOM (2008) 0418) und den ersten zweijährlichen Bericht über soziale Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (SEK(2008)2179) vom selben Tag,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten und der Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A6-0015/2009),
A. in der Erwägung, dass sich das Europäische Sozialmodell hauptsächlich durch ein hohes Niveau von in der Sozialwirtschaft entstandenen Dienstleistungen, Produkten und Arbeitsplätzen sowie durch die von seinen Organisatoren unter Beweis gestellte Antizipations- und Innovationsfähigkeit herausgebildet hat,
B. in der Erwägung, dass die Sozialwirtschaft auf einem sozialen Paradigma basiert, das mit den Grundprinzipien des Europäischen Sozial- und Sozialfürsorgemodells im Einklang steht, und in der Erwägung, dass die Sozialwirtschaft heute dadurch eine zentrale Rolle für die Aufrechterhaltung und Stärkung dieses Modells spielt, dass sie Erzeugung und Angebot zahlreicher sozialer Dienstleistungen von allgemeinem Interesse verwaltet,
C. in der Erwägung, dass Sozialwirtschaftsmodelle deshalb aufgewertet werden sollten, damit Wirtschaftswachstum, Beschäftigungsfähigkeit, Fortbildung und personenbezogene Dienstleistungen als Ziele, die alle EU-Politikbereiche durchdringen, erreicht werden können,
D. in der Erwägung, dass Reichtum und Gleichgewicht einer Gesellschaft von deren Vielfalt herrühren und dass die Sozialwirtschaft aktiv zu dieser Vielfalt beiträgt, indem sie das Europäische Sozialmodell verbessert und stärkt und ein eigenes Unternehmensmodell beisteuert, das es der Sozialwirtschaft ermöglicht, zu stabilem, dauerhaftem Wachstum beizutragen,
E. in der Erwägung, dass die Werte der Sozialwirtschaft mit den gemeinsamen EU-Zielen der sozialen Eingliederung weitgehend im Einklang stehen und dass menschenwürdige Arbeit, Fortbildung und Wiedereingliederung damit verknüpft sein sollten; in der Erwägung, dass sich gezeigt hat, dass die Sozialwirtschaft den sozialen Status benachteiligter Menschen stark verbessern kann (wie beispielsweise im Falle der vom Nobelpreisträger Professor Mohammed Yunus entwickelten Mikrokreditgenossenschaften deutlich wurde, durch die Frauen dank der Erleichterung der finanziellen Eingliederung an Einfluss gewonnen haben) und dass sie ein beträchtliches Potenzial für soziale Innovationen bietet, indem sie Personen, die mit Schwierigkeiten zu kämpfen haben, unterstützt, Lösungen für ihre eigenen sozialen Probleme zu finden, beispielsweise in Bezug auf die Vereinbarkeit ihres Berufs- und Familienlebens, die Gleichstellung der Geschlechter, die Qualität ihres Familienlebens und ihre Fähigkeit zur Betreuung von Kindern, älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen,
F. in der Erwägung, dass die Sozialwirtschaft 10 % aller europäischen Unternehmen, also 2 Millionen Unternehmen, oder 6 % der gesamten Beschäftigung stellt und ein hohes Potenzial zur Schaffung und Bewahrung stabiler Arbeitsplätze hat, was hauptsächlich daran liegt, dass ihre Tätigkeiten aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht verlagert werden können,
G. in der Erwägung, dass sozialwirtschaftliche Unternehmen in der Regel kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind, die zu einem nachhaltigen Wirtschaftsmodell beitragen, das dem Menschen mehr Bedeutung beimisst als dem Kapital, und in der Erwägung, dass diese Unternehmen häufig auf dem Binnenmarkt tätig sind und deshalb sicherstellen müssen, dass ihre Tätigkeiten den einschlägigen Rechtsvorschriften entsprechen,
H. in der Erwägung, dass die Sozialwirtschaft sich durch besondere Unternehmensorganisations- oder -rechtsformen wie Genossenschaften, Gegenseitigkeitsgesellschaften, Vereinigungen, Sozialunternehmen und -organisationen, Stiftungen und andere in jedem Mitgliedstaat existierende Formen entwickelt hat; in der Erwägung, dass die Sozialwirtschaft in den jeweiligen Ländern Konzepte wie "Solidarwirtschaft" und "dritter Sektor" umfasst und es überall in der Europäischen Union vergleichbare Konzepte mit denselben Merkmalen gibt, auch wenn diese Konzepte nicht in allen Mitgliedstaaten als Teil der "Sozialwirtschaft" gelten,
I. in der Erwägung, dass es notwendig ist, das Statut einiger sozialwirtschaftlicher Organisationstypen auf EU-Ebene unter Berücksichtigung der Binnenmarktvorschriften anzuerkennen, um bürokratische Hindernisse bei der Beschaffung von Gemeinschaftsmitteln zu reduzieren,
J. in der Erwägung, dass die Sozialwirtschaft ein Unternehmensmodell in den Vordergrund stellt, das sich weder anhand der Unternehmensgröße noch nach Branchen charakterisieren lässt, sondern vielmehr durch die Achtung gemeinsamer Werte wie Vorrang der Demokratie, der Mitwirkung der Sozialakteure, der Person und sozialer Ziele vor dem Profitstreben, Verteidigung und Umsetzung des Solidaritäts- und des Verantwortungsgrundsatzes, Deckungsgleichheit der Interessen der Nutzer und des Allgemeininteresses, demokratische Kontrolle durch die Mitglieder, freiwilliger, offener Beitritt, autonome Verwaltung und Unabhängigkeit von öffentlichen Stellen und Verwendung des Großteils der Überschüsse für die Verfolgung der Ziele nachhaltige Entwicklung und Dienst an den Mitgliedern im Einklang mit dem Allgemeininteresse,
K. in der Erwägung, dass die Sozialwirtschaft trotz der wachsenden Bedeutung des Sektors und seiner Organisationen noch wenig bekannt ist und häufig Kritik ausgesetzt ist, die in einer irreführenden technischen Betrachtungsweise begründet liegt, und in der Erwägung, dass eins der wichtigsten Hindernisse, mit denen die Sozialwirtschaft in der Europäischen Union und in einigen ihrer Mitgliedstaaten konfrontiert ist, in ihrer mangelhaften institutionellen Sichtbarkeit besteht, die teilweise auf die Besonderheiten nationaler Buchführungssysteme zurückzuführen ist,
L. in der Erwägung, dass die Intergruppe Sozialwirtschaft des Parlaments Detailarbeit leistet,
Allgemeine Anmerkungen
- 1. betont, dass die Sozialwirtschaft dadurch eine wesentliche Rolle in der europäischen Wirtschaft spielt, dass sie Einträglichkeit und Solidarität miteinander vereint, qualitativ gute Arbeitsplätze schafft, den sozialen, wirtschaftlichen und regionalen Zusammenhalt stärkt, Sozialkapital entstehen lässt, die aktive Bürgerschaft, Solidarität und eine Art von Wirtschaft mit demokratischen Werten fördert, die die Menschen an die erste Stelle setzt, und zwar zusätzlich zur Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung und der sozialen, ökologischen und technologischen Innovation;
- 2. ist der Auffassung, dass die Sozialwirtschaft im Hinblick auf die Stärkung der industriellen und der wirtschaftlichen Demokratie sowohl symbolisch als auch aufgrund ihrer Leistungen bedeutsam ist;
- 3. räumt ein, dass die Sozialwirtschaft nur dann wachsen und ihr gesamtes Potenzial ausschöpfen kann, wenn die entsprechenden politischen, gesetzgeberischen und operativen Voraussetzungen und Bedingungen dafür gegeben sind, wobei die reiche Vielfalt der Einrichtungen der Sozialwirtschaft und ihre Besonderheiten gebührend zu berücksichtigen sind;
- 4. ist der Ansicht, dass für sozialwirtschaftliche Unternehmen die Wettbewerbsvorschriften nicht in der gleichen Weise angewandt werden sollten wie für andere Unternehmen und dass sie einen sicheren Rechtsrahmen benötigen, der auf der Anerkennung ihrer besonderen Werte basiert, damit sie ihre Tätigkeit unter den gleichen Bedingungen wie diese anderen Unternehmen ausüben können;
- 5. betont die Tatsache, dass ein Wirtschaftssystem, in dem sozialwirtschaftliche Unternehmen eine wichtigere Rolle spielen, das Risiko von Spekulationen auf den Finanzmärkten, auf denen einige privatwirtschaftliche Unternehmen nicht der Überwachung durch Aktionäre und Aufsichtsgremien unterliegen, reduzieren würde;
Anerkennung des Konzepts Sozialwirtschaft
- 6. weist darauf hin, dass die Vielfalt der Gesellschaftsformen im EG-Vertrag wie auch durch die Annahme des Statuts der europäischen Genossenschaft anerkannt wird;
- 7. weist darauf hin, dass die Kommission das Konzept Sozialwirtschaft bereits mehrmals anerkannt hat;
- 8. fordert die Kommission auf, die Sozialwirtschaft mit ihren neuen Politiken zu fördern und für den in der Sozialwirtschaft verfolgten "anderen Ansatz bei der Unternehmensführung" einzutreten, dessen Antriebskraft nicht zuvorderst die finanzielle, sondern vielmehr die gesellschaftliche Rentabilität ist, so dass die Besonderheiten der Sozialwirtschaft bei der Ausgestaltung des Rechtsrahmens gebührend berücksichtigt werden;
- 9. ist der Auffassung, dass die Europäische Union und die Mitgliedstaaten die Sozialwirtschaft und ihre Akteure - Genossenschaften, Gesellschaften auf Gegenseitigkeit, Verbände und Stiftungen - in ihren Rechtsvorschriften und Politikmaßnahmen anerkennen sollten; empfiehlt, dass diese Maßnahmen einen einfachen Zugang zu Krediten und Steuervergünstigungen, die Förderung von Kleinstkrediten, die Einführung europäischer Satzungen für Vereine, Stiftungen und Vereine auf Gegenseitigkeit sowie maßgeschneiderte Finanzmittel der Europäischen Union und Anreize beinhalten, um sozialwirtschaftliche Organisationen, die in Marktsektoren und Nicht-Marktsektoren tätig sind und die für soziale Zwecke geschaffen wurden, besser zu unterstützen;
Rechtliche Anerkennung: europäische Statuten für Verbände, Stiftungen und Gegenseitigkeitsgesellschaften
- 10. stellt fest, dass die Anerkennung europäischer Statuten für Verbände, Gegenseitigkeitsgesellschaften und Stiftungen für die Gleichbehandlung der Unternehmen der Sozialwirtschaft nach den Binnenmarktvorschriften erforderlich ist; ist der Ansicht, dass die Tatsache, dass die Kommission ihre Vorschläge für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Statut des Europäischen Vereins, und für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Statut der Europäischen Gegenseitigkeitsgesellschaft (KOM (1991)0273) zurückgezogen hat, ein bedeutender Rückschlag für die Entwicklung dieser Formen der Sozialwirtschaft innerhalb der Europäischen Union ist; fordert die Kommission deshalb nachdrücklich auf, ihr Arbeitsprogramm entsprechend zu überarbeiten;
- 11. fordert die Kommission auf, den Durchführbarkeitsbericht für das Statut der Europäischen Stiftung, der vor Ende 2008 veröffentlicht werden soll, weiter zu bearbeiten und eine Folgenabschätzung für das Statut des Europäischen Vereins und der Europäischen Gegenseitigkeitsgesellschaft vorzulegen;
- 12. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einen Rechtsrahmen zu entwickeln, der die Komponenten der Sozialwirtschaft anerkennt;
- 13. fordert die Kommission auf, zu gewährleisten, dass die Europäische Privatgesellschaft eine Gesellschaftsform sein wird, die für alle Arten von Unternehmen in Frage kommt;
- 14. fordert die Kommission auf, eindeutige Bestimmungen auszuarbeiten, die festlegen, welche Körperschaften rechtmäßig als sozialwirtschaftliche Unternehmen tätig werden können, und wirksame rechtliche Zugangsbarrieren einführen, damit nur soziale Wirtschaftsorganisationen von Finanzmitteln, die für sozialwirtschaftliche Unternehmen bestimmt sind, oder von öffentlichen Maßnahmen, mit denen sozialwirtschaftliche Unternehmen gefördert werden sollen, profitieren können;
Anerkennung in der Statistik
- 15. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Einrichtung einzelstaatlicher statistischer Unternehmensregister für die Sozialwirtschaft zu unterstützen, nach institutionellen Sektoren und Branchen aufgeschlüsselte nationale Satellitenkonten zu erstellen und die Zuordnung dieser Daten durch Eurostat zu ermöglichen, u.a. durch die Nutzung von Fachkenntnissen, die an Universitäten zur Verfügung stehen;
- 16. weist darauf hin, dass die Quantifizierung der Sozialwirtschaft die Quantifizierung gemeinnütziger Einrichtungen ergänzt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich für die Anwendung des UN-Handbuchs für gemeinnützige Organisationen im System nationaler Statistiken einzusetzen und Satellitenkonten einzurichten, die die Sichtbarkeit von gemeinnützigen Einrichtungen und sozialwirtschaftlichen Organisationen verbessern werden;
Anerkennung als Sozialpartner
- 17. spricht sich dafür aus, dass die Bestandteile der Sozialwirtschaft im sektoralen wie auch im intersektoralen europäischen Sozialdialog anerkennt werden sollten, und empfiehlt, dass der Prozess der Eingliederung der Akteure der Sozialwirtschaft in die soziale Konzertierung und den zivilgesellschaftlichen Dialog sowohl von der Kommission als auch von den Mitgliedstaaten intensiv gefördert wird;
Sozialwirtschaft als Schlüsselakteur für die Umsetzung der Ziele der Lissabon-Strategie
- 18. merkt an, dass die Unternehmen und Organisationen der Sozialwirtschaft zur Stärkung des Unternehmergeists beitragen, ein besseres demokratisches Funktionieren der Unternehmenswelt möglich machen, soziale Verantwortung übernehmen und die aktive gesellschaftliche Integration sensibler Bevölkerungsgruppen fördern;
- 19. betont, dass die Arbeitgeber der Sozialwirtschaft entscheidende Akteure für Wiedereingliederung sind, und begrüßt ihre Bestrebungen, qualitativ hochwertige, gute und stabile Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten und in Mitarbeiter zu investieren; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Sozialwirtschaft in ihrer Rolle als guter Arbeitgeber zu stützen und zu stärken und ihren speziellen Status zu respektieren;
- 20. betont, dass die Sozialwirtschaft zur Korrektur von drei bedeutenden Unausgewogenheiten des Arbeitsmarktes beiträgt, nämlich Arbeitslosigkeit, Instabilität der Arbeitsplätze und Ausgrenzung der Arbeitslosen aus der Gesellschaft und dem Arbeitsmarkt; stellt ferner fest, dass die Sozialwirtschaft eine Rolle bei der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit spielt und Arbeitsplätze schafft, die in der Regel nicht verlagert werden, was dazu beiträgt, die in der Lissabonner Strategie festgelegten Beschäftigungsziele zu erreichen;
- 21. ist der Ansicht, dass die Unterstützung der Mitgliedstaaten für die Unternehmen der Sozialwirtschaft als eine wirkliche Investition in die Schaffung von Solidarnetzen verstanden werden muss, die die Rolle lokaler Gemeinschaften und Behörden bei der Entwicklung sozialpolitischer Maßnahmen stärken können;
- 22. ist der Auffassung, dass die sozialen Probleme Überlegungen erfordern, dass aber unter den derzeitigen Gegebenheiten vor allem Handlungsbedarf besteht, wobei die meisten sozialen Probleme mittels lokaler Lösungen angegangen werden sollten, so dass auf konkrete Situationen und Probleme eingegangen wird; ist der Ansicht, dass dieses Vorgehen, um wirksam zu sein, strenge Koordinierungsvorschriften voraussetzt, was eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Behörden und den Unternehmen der Sozialwirtschaft erfordert;
- 23. stellt fest, dass die Unternehmen der Sozialwirtschaft durch ihre starke Verankerung auf lokaler Ebene Bindungen zwischen den Bürgern und ihren regionalen, nationalen und europäischen Vertretungsgremien schaffen können und so in der Lage sind, zu einer den sozialen Zusammenhalt fördernden Regierungspraxis in Europa beizutragen; schätzt die Bemühungen der Unternehmen und Organisationen der Sozialwirtschaft, sich auf EU-Ebene in Koordinierungsplattformen einzubringen, sehr hoch;
- 24. stellt die Schlüsselrolle der Sozialwirtschaft bei der Verwirklichung der Ziele der Lissabon-Strategie nachhaltiges Wachstum und Vollbeschäftigung heraus, weil sie sich mit zahlreichen Ungleichgewichten auf dem Arbeitsmarkt befasst, insbesondere durch Förderung der Beschäftigung von Frauen, Sozial- und Nachbarschaftsdienste schafft und bereitstellt (z.B. Sozial- und Gesundheitsdienste und Dienste der sozialen Sicherheit) und das wirtschaftliche Gefüge der Gesellschaft schafft und erhält und so einen Beitrag zur örtlichen Entwicklung und zum sozialen Zusammenhalt leistet;
- 25. ist der Auffassung, dass die Europäische Union Maßnahmen treffen sollte, um ein Rahmenwerk für die sozialwirtschaftliche Agenda zu schaffen, da dies die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit auf lokaler und EU-Ebene stärken würde, da die Sozialwirtschaft vor dem Hintergrund von äußerst zyklischen Volkswirtschaften zur Erzeugung von Stabilität fähig ist, gegebenenfalls durch Umverteilung und Reinvestition von Gewinnen auf lokaler Ebene, Förderung einer Unternehmenskultur, Orientierung von Wirtschaftstätigkeiten an den örtlichen Bedürfnissen, Unterstützung von gefährdeten Tätigkeiten (z.B. Handwerk) und Erzeugung von Sozialkapital;
- 26. fordert die zuständigen Behörden sowie die Akteure des Sektors auf, die Rolle der Frauen in der Sozialwirtschaft angesichts des hohen Anteils weiblicher Beschäftigter in allen ihren Bereichen, auch in Vereinen und bei den Freiwilligen, sowohl quantitativ als auch hinsichtlich der Qualität und der organisatorischen Aspekte der Arbeit und der Erbringung von Dienstleistungen zu bewerten und aufzuwerten; bringt seine Besorgnis angesichts des Fortbestehens der vertikalen Segregation auch in der Sozialwirtschaft zum Ausdruck, die die Mitwirkung der Frauen an den Entscheidungsprozessen einschränkt;
- 27. fordert die Regierungen und Lokalbehörden der Mitgliedstaaten sowie die Akteure des Sektors auf, potenzielle Synergien im Bereich der Dienstleistungen zu fördern und zu unterstützen, die zwischen den Akteuren der Sozialwirtschaft und ihren Nutzern möglich sind, und zwar durch Ausweitung von Mitbestimmung, Konsultation und Mitverantwortung;
- 28. fordert die Kommission auf, bei der Überarbeitung der Politik der staatlichen Beihilfen der sozialwirtschaftlichen Realität Rechnung zu tragen, da die auf lokaler Ebene tätigen kleinen Unternehmen und Organisationen große Schwierigkeiten in Bezug auf Finanzierungsmöglichkeiten haben, insbesondere während der derzeitigen Wirtschafts- und Finanzkrise; fordert die Kommission ferner auf, die nationalen Rechtsvorschriften im Gesellschafts- oder Fiskalbereich, die z.B. für Genossenschaften im Banken- und Großhandelsbereich gelten, die nach den Prinzipien der Gegenseitigkeit, der Unternehmensdemokratie, der generationenübergreifenden Vermögensweitergabe, der Nichtteilbarkeit der Reserven, der Solidarität, der Arbeits- und Unternehmensethik tätig sind, nicht zu behindern;
- 29. hebt hervor, dass einige Unternehmen der Sozialwirtschaft Kleinst- oder Kleinunternehmen sind, denen möglicherweise die Mittel fehlen, um im Binnenmarkt tätig zu werden und an den nationalen und EU-Programmen teilzunehmen, und schlägt gezielte Förderung und Instrumente vor, damit diese besser zu einem nachhaltigen Wirtschaftswachstum der Europäischen Union beitragen können und damit im Falle einer geschäftlichen Krise die Übertragung des Eigentums an Unternehmen auf die Arbeitnehmer erleichtert wird;
- 30. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Programme auszuarbeiten, in deren Rahmen potenziellen und bestehenden sozialwirtschaftlichen Unternehmen finanzielle Unterstützung, Information, Beratung und Weiterbildung angeboten werden, und den Gründungsprozess zu vereinfachen (wozu auch die Herabsetzung der Anfangskapitalforderungen für Gesellschaften gehört), um ihnen zu helfen, die Probleme einer immer globaleren Wirtschaft, die zudem derzeit noch unter einer Finanzkrise leidet, zu bewältigen;
- 31. betont, dass sozialwirtschaftliche Unternehmen mit mehr Schwierigkeiten zu kämpfen haben als Großunternehmen, beispielsweise bei der Bewältigung von Verwaltungsaufwand, bei der Beschaffung von Finanzmitteln und beim Zugang zu neuen Technologien und Informationen;
- 32. unterstreicht die Bedeutung der Sozialwirtschaft im Bereich der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse; betont den Mehrwert der Schaffung von integrierten öffentlichprivaten Netzen, aber auch die Gefahr des Missbrauchs, z.B. Externalisierung zwecks Reduzierung der Kosten der öffentlichen Verwaltungen, auch durch Freiwilligenarbeit;
- 33. besteht darauf, dass die Kommission ihren Dialog und ihre Klärungsarbeit mit den Beteiligten sowie ihre Unterstützung für die Mitgliedstaaten in Bezug auf die Dienste und Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse fortsetzt und die Methode der Zugrundelegung von Indikatorengruppen anwendet;
Zur Erreichung der Ziele erforderliche Mittel
- 34. fordert, dass die Kommission sicherstellt, dass die Merkmale der Sozialwirtschaft (ihre Ziele, Werte und Arbeitsmethoden) bei der Gestaltung der EU-Politik berücksichtigt werden, und dass sie insbesondere die Sozialwirtschaft in ihre Politikmaßnahmen und Strategien für die soziale, wirtschaftliche und unternehmerische Entwicklung einbezieht - insbesondere im Rahmen des "Small Business Act" für Europa (KOM (2008) 0394); fordert, dass dort, wo die Sozialwirtschaft betroffen ist, Folgenabschätzungen vorgenommen werden und die Interessen der Sozialwirtschaft respektiert und vorangestellt werden; fordert die Kommission außerdem auf, die Möglichkeit der Schaffung eines dienststellenübergreifenden Sozialwirtschaftsreferats als Verbindung zwischen den betreffenden Generaldirektionen erneut in Erwägung zu ziehen;
- 35. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Beobachtungsstelle für europäische Klein- und Mittelbetriebe in ihre Untersuchungen systematisch auch die Unternehmen der Sozialwirtschaft einbezieht und mit ihren Vorschlägen die Tätigkeit und die Entwicklung dieser Unternehmen unterstützt; fordert die Kommission zudem auf, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, damit die Unternehmen der Sozialwirtschaft miteinander vernetzt und vom Europäischen Netz für die Unterstützung beim elektronischen Geschäftsverkehr gefördert werden;
- 36. fordert die Mitgliedstaaten auf, kleine und mittlere sozialwirtschaftliche Organisationen zu unterstützen, die bestrebt sind, die Abhängigkeit von Beihilfen zu verringern und die Nachhaltigkeit zu verbessern;
- 37. fordert die Kommission auf, die Akteure des Sozialwirtschaftssektors anzuregen, sich an ständigen Dialoggremien zu beteiligen und an hochrangigen Expertengruppen, die sich mit Themen in Verbindung mit der Sozialwirtschaft befassen, mitzuwirken und mit ihnen zusammenzuarbeiten; fordert die Kommission auf, die Strukturen der Vertretung der Sozialwirtschaft auf regionaler, nationaler und Gemeinschaftsebene mit zu stärken und einen Rechtsrahmen zur Förderung einer aktiven Partnerschaft zwischen lokalen Behörden und Unternehmen der Sozialwirtschaft zu schaffen;
- 38. fordert die Kommission auf, den Dialog zwischen öffentlichen Körperschaften und Vertretern der Sozialwirtschaft auf nationaler und Gemeinschaftsebene zu fördern und so mehr gegenseitiges Verständnis zu wecken und die Anwendung bewährter Verfahren zu begünstigen;
- 39. fordert die Kommission auf, die vom Dachverband des Sektors eingerichtete EU-Denkfabrik zu Genossenschaftsbanken und anderen Finanzdienstleistungen, die für sozialwirtschaftliche Organisationen von Interesse sein könnten, zu unterstützen, die sich mit der Frage befasst, wie sich diese besonderen sozialwirtschaftlichen Körperschaften in der Europäischen Union bisher bewährt haben - insbesondere während der aktuellen globalen Kredit- und Finanzkrise - und wie sie derartige Risiken künftig abwenden werden;
- 40. fordert die Kommission auf, über die Wiederaufnahme der der Sozialwirtschaft gewidmeten Haushaltslinie nachzudenken;
- 41. fordert die Einrichtung von Programmen, mit denen die Erprobung neuer Wirtschafts- und Sozialmodelle gefördert wird, die Initiierung von Forschungsrahmenprogrammen durch die Einbringung sozialwirtschaftlicher Themen in Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen in Verbindung mit dem 7. Rahmenprogramm, die mögliche Nutzung eines "Multiplikators" für amtliche statistische Daten und die Einführung von Instrumenten zur qualitativen und quantitativen Messung des Wirtschaftswachstums;
- 42. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine "Sozialwirtschafts"-Dimension in die Gestaltung der Gemeinschafts- und der einzelstaatlichen Politik und in EU-Programme für Unternehmen im Bereich Forschung, Innovation, Finanzierung, regionale Entwicklung und Entwicklungszusammenarbeit einzubeziehen und die Einrichtung von Fortbildungsprogrammen für EU-, nationale und lokale Verwaltungsbeamte zum Thema Sozialwirtschaft zu unterstützen und den Zugang von Unternehmen der Sozialwirtschaft zu Programmen und Maßnahmen im Bereich der Entwicklung und der Außenbeziehungen zu gewährleisten;
- 43. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, im Ober- und Hochschulbereich und in der Berufsbildung Ausbildungsprojekte vorzusehen, um Kenntnisse über Sozialwirtschaft und die auf ihren Werten beruhenden unternehmerischen Initiativen zu vermitteln;
- 44. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Entwicklung von Fähigkeiten und Professionalität innerhalb des Sektors zu unterstützen, um die Rolle der Sozialwirtschaft bei der Arbeitsmarktintegration zu stärken;
- 45. fordert die Kommission auf, einen EU-Rechtsrahmen zu schaffen, der Aufbau und Pflege von Gebietspartnerschaften zwischen dem Sozialwirtschaftssektor und den örtlichen Behörden begünstigt, und Kriterien für die Anerkennung und Aufwertung der Sozialwirtschaft, eine nachhaltige örtliche Entwicklung und die Förderung des allgemeinen Interesses zu definieren;
- 46. fordert die Kommission auf, Bedingungen anzustreben, die es ermöglichen, Investitionen in die Sozialwirtschaft zu erleichtern, insbesondere durch Investitionsfonds, durch Darlehen mit Garantie und durch Subventionen;
- 47. fordert die Kommission zur erneuten Beurteilung folgender Dokumente auf:
- - ihrer Mitteilungen über die Förderung der Genossenschaften in Europa und über die Verordnung (EG) Nr. 1435/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE) , wie dort angegeben;
- - ihrer Mitteilung von 1997 über die Förderung der Rolle gemeinnütziger Vereine und Stiftungen in Europa;
- 48. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Ausschuss der Regionen sowie dem Ausschuss für Sozialschutz zu übermitteln.
- 1 ABl. L 207 vom 18.8.2003, S. 1.
- 2 ABl. L 207 vom 18.8.2003, S. 25.
- 3 ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36.
- 4 ABl. L 198 vom 26.7.2008, S. 47.
- 5 ABl. C 205 vom 25.7.1994, S. 481.
- 6 ABl. C 313 vom 12.10.1998, S. 234.
- 7 Angenommene Texte, .6_.. (2008)0286.
- 8 ABl. C 102 . vom 24.4.2008, S. 321.
- 1 Angenommene Texte, .6_.. (2008)0467.
- 2 ABl. C 226 vom 20.7.1998, S. 66.
- 3 ABl. C 271 E vom 12.11.2003, S. 593.
- 4 ABl. C 117 vom 26.4.2000, S. 52.
- 5 ABl. C 112 vom 30.4.2004, S. 105.
- 6 ABl. C 120 vom 20.5.2005, .S. 10.
- 7 Angenommene Texte, PA_TA(2008)0131.
- 8 ABl. C 305 E vom 14.12.2006, S. 141.