Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Programm für die Zusammenarbeit mit Fachkräften aus Drittländern im audiovisuellen Bereich "MEDIA Mundus" KOM (2008) 892 endg.; Ratsdok. 5237/09

Übermittelt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 14. Januar 2009 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 12. März 1993 (BGBl. I S. 313), zuletzt geändert durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098).

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat die Vorlage am 9. Januar 2009 dem Bundesrat zugeleitet.

Die Vorlage ist von der Kommission am 12. Januar 2009 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen werden an den Beratungen beteiligt.


Hinweis: vgl.
Drucksache 577/04 (PDF) = AE-Nr. 042597,
Drucksache 325/07 (PDF) = AE-Nr. 070422 und AE-Nr. 080371

Begründung

1. Kontext des Vorschlages

- Gründe und Ziele des Vorschlags

Der audiovisuelle Sektor trägt zur Erfüllung der Ziele der Lissabon-Agenda bei, nämlich Wettbewerbsfähigkeit, Kompetenzen, Wachstum und Beschäftigung in einer wissensbestimmten Wirtschaft zu steigern. Er spielt auch eine wichtige Rolle im Zusammenhang mit der i2010-Initiative - der übergeordneten Strategie für die europäische Informationsgesellschaft und Medienpolitik - im Rahmen der Lissabon-Agenda. Darüber hinaus spielt der audiovisuelle Sektor eine wichtige Rolle bei der Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen, das am 18. Dezember 2006 von der Europäischen Gemeinschaft und 13 ihrer Mitgliedstaaten ratifiziert wurde.

Die internationale audiovisuelle Landschaft hat sich vor allem infolge der technologischen Entwicklung in den letzten beiden Jahrzehnten beträchtlich verändert.

Es sind neue Akteure und Plattformen erschienen, die eine verstärkte Produktion von Inhalten vorantreiben oder notwendig machen, und dies vor allem auf neuen Märkten mit besonders vielversprechenden Wachstumsaussichten. Strukturelle Schwächen bei der Verbreitung europäischer audiovisueller Werke auf Märkten in Drittländern verhindern jedoch, dass die europäische audiovisuelle Industrie diese wachsenden internationalen Chancen voll nutzen kann, und schaden der Wettbewerbsfähigkeit dieser Branche.

Angesichts dieser Herausforderungen, die aus der Internationalisierung der Märkte erwachsen beschloss das Europäische Parlament am 13. Dezember 2007 die Durchführung einer vorbereitenden Maßnahme "MEDIA International", in deren Mittelpunkt die Entwicklung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den audiovisuellen Märkten in Drittländern stehen. Die anschließende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen stieß in der Branche auf großes Interesse. Achtzehn Projekte wurden ausgewählt. Das Europäische Parlament berät derzeit über die Verlängerung dieser vorbereitenden Maßnahme für 2009 mit einem aufgestockten Budget. Die für den audiovisuellen Sektor in der Europäischen Union zuständigen Minister trafen informell am 19. Mai 2008 in Cannes zusammen und nahmen eine Erklärung an, in der sie die Initiative des Europäischen Parlaments für die vorbereitende Maßnahme MEDIA International begrüßten und die Kommission aufforderten diese Initiative aufzugreifen und zu prüfen, ob es wünschenswert und möglich ist, noch vor Jahresende ein Förderprogramm zur Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen Fachkreisen der europäischen audiovisuellen Industrie und Fachkreisen in Drittländern zum gegenseitigen Nutzen aller Beteiligten vorzuschlagen.

- Allgemeiner Kontext

Ein großes Problem der europäischen audiovisuellen Industrie auf den internationalen Märkten ist die geringe Verbreitung europäischer audiovisueller Werke. Darunter leiden nicht nur europäische Unternehmen, die nur eingeschränkt von der Internationalisierung der audiovisuellen Märkte profitieren können, sondern auch die Verbraucher, denen nur eine begrenzte Auswahl an audiovisuellen Werken (und somit eine eingeschränkte kulturelle Vielfalt) geboten wird. Die Europäische Union hat die Aushandlung des UNESCO-Übereinkommens über kulturelle Vielfalt maßgeblich vorangetrieben und sieht sich nun selbst großen Erwartungen seitens der Fachkreise des audiovisuellen Bereichs in Bezug auf dessen Umsetzung gegenüber.

Für die geringe Verbreitung der audiovisuellen Werke gibt es folgende Gründe: Die unterschiedlichen europäischen Märkte sind nicht nur sprachlich, sondern auch strukturell fragmentiert. Das Problem besteht darin, eine kritische Masse zu erreichen, denn der ursprüngliche Heimatmarkt bestimmt die Stärke der Branche auf den internationalen Märkten. Im Vergleich zu den USA stellen die einzelnen Mitgliedstaaten (wie auch die meisten ihrer ausländischen Gegenspieler) nur relativ kleine Märkte dar. Im Gegensatz zu den großen, vertikal integrierten multinationalen Filmstudios in den USA besteht die Vertriebsstruktur in Europa aus kleinen selbständigen Unternehmen, so dass die europäische audiovisuelle Industrie kaum wettbewerbsfähig ist. Zudem mangelt es den europäischen Unternehmen an Finanzmitteln. Ein weiteres großes Hindernis, das einem wirklich vielfältigen Angebot an audiovisuellen Werken entgegensteht, sind die Sehgewohnheiten der Zuschauer, die von US-amerikanischen oder einheimischen Kassenschlagern dominiert werden.

Diese strukturellen Schwächen behindern die Verbreitung europäischer Werke auf Märkten in Drittländern und verhindern, dass die europäische audiovisuelle Industrie die neuen Chancen eines internationalen Wachstums voll nutzen kann.

Die bestehenden EU-Förderprogramme für den audiovisuellen Bereich (MEDIA 2007, Euromed Audiovisuel II oder das Programm EU-AKP zur Förderung des Films) können nicht alle Probleme lösen, die aus der schnellen Internationalisierung des audiovisuellen Sektors erwachsenen, weil sie entweder für die Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union konzipiert oder aber auf entwicklungspolitische und nicht industriepolitische Anliegen zugeschnitten sind. Andere internationale Instrumente wie bestehende internationale Filmfonds verfügen nur über begrenzte Haushaltsmittel oder sind - im Fall von Koproduktionsverträgen - nicht mit den erforderlichen Mitteln ausgestattet und daher kaum in der Lage, die strukturellen Probleme umfassend zu lösen, vor denen die europäische audiovisuelle Industrie bei der Entfaltung ihres internationalen Potenzials steht.

- Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

MEDIA 2007

Das Programm MEDIA 2007 (2007-2013) ist seit 1991 das vierte mehrjährige Förderprogramm für die europäische audiovisuelle Industrie. Das Programm hat folgende allgemeine Ziele:

MEDIA 2007 sieht die EU-weite Finanzierung von Maßnahmen für Aus- und Fortbildung, Entwicklung, Vertrieb und Verkaufsförderung sowie von übergreifenden Maßnahmen vor.

MEDIA 2007 ist ein vor allem innereuropäisches Programm, das in erster Linie die Zusammenarbeit und Verbreitung zwischen den Mitgliedstaaten steigern soll. Mehrere Aktionsbereiche des Programms MEDIA Mundus beziehen sich zwar auf ähnliche Tätigkeiten wie bei MEDIA 2007, die damit verfolgten Ziele und die Mechanismen für Programmteilnahme unterscheiden sich aber grundlegend von denen in MEDIA 2007.

Euromed Audiovisuel

Auf der Konferenz von Barcelona verständigten sich 1995 die Außenminister aus der Europäischen Union und 12 Partnerländern des Mittelmeerraums auf die Bildung der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft zur Vertiefung der kulturellen Beziehungen zwischen dem südlichen Mittelmeerraum und Europa (dritter Pfeiler: interkultureller Dialog). Im Jahr 2000 stellte die Europäische Kommission das regionale Programm Euromed Audiovisuel I auf, dem 2006 das heutige Programm Euromed Audiovisuel II mit einem Haushalt von 15 Millionen Euro für den Zeitraum 2006-2008 folgte. Es richtet sich an die im audiovisuellen Bereich tätigen Fachkräfte, Institutionen und nationalen Einrichtungen folgender Länder und Gebiete: Algerien, Ägypten, Jordanien, Israel, Libanon, Marokko, Syrien, Palästinensische Autonomiebehörde, Tunesien und Türkei. Die 12 Euromed-Audiovisuel-Projekte beziehen sich auf die Bereiche Fortbildung, Entwicklung, Öffentlichkeitsarbeit, Vertrieb und Aufführung. Das Programm läuft 2008 ab und soll für 2009 neu aufgelegt werden. Im Mittelpunkt des Programms Euromed Audiovisuel steht nicht in erster Linie die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen audiovisuellen Industrie.

EU-AKP

Das Programm EU-AKP zur Förderung des Films und der audiovisuellen Medien dient der Unterstützung der Entwicklung und Strukturierung der audiovisuellen Industrie in den 79 AKP-Ländern (Afrika, Karibik, Pazifik). Das Programm begann im Oktober 2003, hat eine Laufzeit von 3 Jahren und ist mit Haushaltsmitteln in Höhe von 6,5 Millionen Euro ausgestattet. Es unterstützt mit Mitteln des 9. Europäischen Entwicklungsfonds die Fortbildung, die Filmproduktion, den Filmvertrieb und die entsprechende Öffentlichkeitsarbeit.

Beide Programme - Euromed Audiovisuel und EU-ACP - haben entwicklungspolitische Zielsetzungen mit einem besonderen regionalen Schwerpunkt.

Im Mittelpunkt von MEDIA Mundus stehen hingegen internationale Partnerschaften und Projekte, die auf die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen audiovisuellen Sektors sowie auf die allgemeine Vergrößerung der Auswahl für die Verbraucher und die Erhöhung der kulturellen Vielfalt abzielen.

- Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

Die politischen Ziele des Programms MEDIA Mundus sind mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union vereinbar und ergänzen diese, beispielsweise auf den Gebieten Industriepolitik, externe Zusammenarbeit, gemeinsame Handelspolitik, Kulturpolitik, Förderung der sprachlichen Vielfalt und Vollendung des Binnenmarkts.

Der audiovisuelle Sektor trägt zur Erfüllung der Ziele der Lissabon-Agenda bei. In seinen Schlussfolgerungen vom 23. und 24. März 2000 stellte der Europäische Rat fest, dass "die Informationsanbieter durch die Nutzung und Vernetzung der kulturellen Vielfalt in Europa einen Mehrwert" schaffen. Dieser Ansatz wurde in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Brüssel vom 20. und 21. März 2003 und in Schlussfolgerungen des österreichischen Ratsvorsitzes von 2006 bekräftigt.

Diese Initiative steht im Einklang den Maßnahmen im audiovisuellen Bereich, die in der i2010-Initiative - der übergeordneten Strategie für die europäische Informationsgesellschaft und Medienpolitik - vorgesehen sind, und ergänzen diese.

Darüber hinaus spielen die Gesamtpolitik und die operativen Ziele eine wichtige Rolle bei der Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen. In diesem Übereinkommen wird der besondere und doppelte (kulturelle und wirtschaftliche) Charakter von Kulturgütern und -dienstleistungen hervorgehoben.

Das Handeln der Gemeinschaft steht im Einklang mit ihrer Verpflichtung gemäß Artikel 151 Absatz 4 EG-Vertrag, bei ihrer Tätigkeit aufgrund anderer Bestimmungen des Vertrags den kulturellen Aspekten, insbesondere der Wahrung und Förderung der Vielfalt ihrer Kulturen, Rechnung zu tragen.

Die allgemeinen politischen Ziele sowie die besonderen und operativen Zielsetzungen des Programms stehen ebenfalls im Einklang mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere mit dem Grundsatz der Achtung Vielfalt der Kulturen (Artikel 22).

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

- Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Fachkreisen des audiovisuellen Sektors in Europa und in Drittländern wird von den meisten Fachkräften nachdrücklich befürwortet. Die befragten Akteure betonten den Handlungsbedarf, wobei es vor allem auf Fortbildung, Vertrieb, Erleichterung der Koproduktion und Verbreitung von audiovisuellen Werken sowie die Filmkompetenz ankommt. Ihre Ansichten wurden in diesem Vorschlag berücksichtigt.

Eine offene Konsultation fand vom 10.4.2008 bis 25.6.2008 über das Internet statt.

Daraufhin gingen bei der Kommission 259 Antworten ein. Die Ergebnisse sind abrufbar unter: http://ec.europa.eu/information_society/media/docs/mundus/pc.pdf .

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

Die Kommission schloss einen Dienstleistungsvertrag mit Technopolis / Media Consulting Group über den Erwerb externer Sachkenntnis und Zuarbeiten für die Folgenabschätzung und die Exante-Bewertung.

Methodik

Exante-Bewertung und Folgenabschätzung

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Im Rahmen der Untersuchungen für ihren Bericht befragte Technopolis / Media Consulting Group 54 Fachleute des audiovisuellen Bereichs aus aller Welt, die alle einschlägigen Glieder der audiovisuellen Wertschöpfungskette abdeckten (Produzenten, Vertriebsfirmen, Vertriebsagenten, Vorführer, Rundfunkveranstalter und öffentliche Fördereinrichtungen).

Zusammenfassung der berücksichtigten Stellungnahmen

Es gab keinen Hinweis auf mögliche gravierende Risiken mit irreversiblen Folgen.

Die eingeholten Gutachten umfassten eine Analyse der zugrunde liegenden Probleme und der politischen Entscheidungsoptionen sowie eine Abschätzung ihrer möglichen Folgen.

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Veröffentlichung des Berichts auf der MEDIA-Website.

- Folgenabschätzung o Fortsetzung der heutigen Politik

Angesichts der absehbaren Entwicklung, der Folgen der Internationalisierung für den europäischen audiovisuellen Sektor und der negativen Kosten, die voraussichtlich entstehen werden, falls in den nächsten Jahren keine Gegenmaßnahmen getroffen werden wurde die Option "Fortsetzung der heutigen Politik" ("Business as usual") als undurchführbar erachtet und nicht weiter verfolgt. o Erweiterung der bestehenden Instrumente Durch eine Erweiterung des Programms Euromed Audiovisuel II und des Programms EU-AKP zur Förderung des Films können die mit dem Vorschlag angestrebten Ziele nicht erreicht werden, weil mit diesen Programmen vor allem Ziele auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit verfolgt werden. Durch eine Erweiterung des Programms MEDIA 2007 um zusätzliche Aktionsbereiche könnten zwar die gemeinschaftspolitischen Ziele erreicht und die Bedürfnisse der Branche in Europa befriedigt werden, dies wäre aber weniger wirksam als die Schaffung eines neuen Instruments. o Schaffung des neuen Instruments MEDIA Mundus Wie die Folgenabschätzung ergeben hat, ist die Schaffung eines neuen Instruments die effektivste und effizienteste Möglichkeit, die allgemeinen und besonderen Ziele zu verwirklichen und den Herausforderungen im Zusammenhang mit der Internationalisierung der audiovisuellen Märkte zu begegnen.

Die Kommission hat eine in ihrem Arbeitsprogramm aufgeführte Folgenabschätzung durchgeführt siehe: http://ec.europa.eu/information_society/media/mundus/index_en.htm .

3. Rechtliche Aspekte

- Zusammenfassung des Vorschlags

Es wird vorgeschlagen, ein neues Programm mit dem Titel "MEDIA Mundus" aufzustellen. Die drei allgemeinen Ziele des Programms sind:

Diese Ziele können in drei Einzelziele gegliedert werden:

Nach dem Grundsatz des gegenseitigen Nutzens sollen Fachkräfte aus den Teilnehmerländern des Programms und aus anderen Ländern innerhalb der vorgeschlagenen Aktionsbereiche Vorhaben gemeinsam vorschlagen und durchführen.

Die Finanzierung beschränkt sich auf Konsortien, die folgende drei Grundvoraussetzungen erfüllen: 1) ein Zusammenschluss/Konsortium, der/das einen Projektvorschlag einreicht, muss direkt oder indirekt durch Mehrheitsbeteiligung Eigentum von EU-Bürgern sein; 2) dem Zusammenschluss/Konsortium muss mindestens eine Organisation/ein Unternehmen der audiovisuellen Industrie mit Hauptsitz in einem Drittland angehören; 3) jedes Projekt muss mindestens drei Partner haben und soll einen erheblichen internationalen Vernetzungseffekt bewirken.

- Rechtsgrundlage

- Subsidiaritätsprinzip

Das Subsidiaritätsprinzip gelangt zur Anwendung, da der Vorschlag nicht unter die ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinschaft fällt.

Die Ziele des Vorschlags können von den Mitgliedstaaten aus folgenden Gründen nicht ausreichend verwirklicht werden:

Die europäische Initiative wird die von den einzelnen Mitgliedstaaten ergriffenen Initiativen wie Kooperationsprogramme ergänzen (z.B. World Cinema Fund oder Fonds Sud). Obwohl diese schon für sich allein nutzbringend sind, bleiben sie häufig auf bilateraler Ebene und können nicht die gleiche gesamteuropäische Wirkung entfalten wie ein europaweites Kooperationsinstrument. Der europäische Mehrwert besteht darin, dass die Sichtbarkeit europäischer audiovisueller Werke in der Welt nicht mehr nur auf eine geringe Anzahl audiovisueller Werke aus meist großen Mitgliedstaaten beschränkt bliebe, sondern Chancen zur Erhöhung des Marktanteils europäischer audiovisueller Werke auf den Märkten in Drittländern geschaffen würden.

Die Ziele des Vorschlags können aus folgenden Gründen besser durch Maßnahmen der Gemeinschaft erreicht werden:

Aus der Art der Herausforderung, vor der Europa steht, ergibt sich eine große Wahrscheinlichkeit, dass mit einem koordinierten Vorgehen auf europäischer Ebene ein europäischer Mehrwert gegenüber regionalen oder lokalen Initiativen entsteht, weil dadurch die Bündelung von Ressourcen und eine größere geografische Reichweite ermöglicht werden. Viele der Internationalisierungshindernisse können besser auf europäische Ebene angegangen werden, insbesondere in Bezug auf Größe, Unterfinanzierung, Fragmentierung der Märkte, aber auch im Hinblick auf besondere Hindernisse im Zusammenhang mit Drittländern. Es wäre effizienter, verhältnismäßiger und wirksamer, diese Probleme auf europäischer Ebene und nicht einzeln in jedem Mitgliedstaat zu lösen.

Die wichtigsten qualitativen Indikatoren, um festzustellen, ob sich die gegenwärtige Situation durch eine größere internationale Zusammenarbeit verbessert hat, wären die Wahrnehmung europäischer Fachkreise des audiovisuellen Bereichs als attraktivste internationale Kooperationspartner und das Entstehen eines global diversifizierten Filmmarkts.

Durch ein gemeinsames Vorgehen mit einer kritischen Masse von Fachleuten aus der Europäischen Union und aus Drittländern kann eine größere positive Wirkung, eine dauerhafte weltweite Vernetzung und damit ein schrittweiser Wandel der weltweiten Marktstrukturen erreicht werden. Gerade kleinere Mitgliedstaaten würden davon besonders profitieren. Die Europäische Union ist bestens platziert, wenn es darum geht, der europäischen audiovisuellen Industrie eine internationale Dimension zu geben und dadurch einen Rahmen für die Zusammenarbeit und die verstärkte Verbreitung der audiovisuellen Werke zu schaffen.

Der Vorschlag steht daher mit dem Subsidiaritätsprinzip im Einklang.

- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Der Vorschlag entspricht aus folgenden Gründen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit:

Ziel der Gemeinschaftsmaßnahme ist die Verstärkung der auf diesem Gebiet ergriffen nationalen Maßnahmen. Die Maßnahme ist verhältnismäßig und geht nicht über das zur Erreichung der Ziele erforderliche Maß hinaus. Der Vorschlag entspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, weil er mit den bestehenden nationalen und europäischen Strukturen umgesetzt werden kann.

Die Programmdurchführung erfolgt nach den Standardverfahren, um den Verwaltungsaufwand für die Kommission und die Begünstigten möglichst gering zu halten. Um die Anzahl der Verträge zu begrenzen, werden außerdem die Fachkreise ermuntert sich in Gruppen zusammenzuschließen.

- Wahl des Instruments

Vorgeschlagene Instrumente: sonstige.

Andere Instrumente wären aus folgenden Gründen nicht angemessen:

Ein Gemeinschaftsprogramm ist das einzig mögliche Rechtsinstrument für die Förderung der internationalen Zusammenarbeit im audiovisuellen Sektor. Die damit angestrebte Hebelwirkung kann mit gesetzgeberischen Maßnahmen nicht erreicht werden.

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Das Gesamtbudget für alle Maßnahmen (2011-2013) beläuft sich auf 13,5 Mio. €:

Das Gesamtbudget für die Maßnahmen und die Programmdurchführung beläuft sich auf 15 Mio. €.

5. Weitere Angaben

- Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

Eine Simulation oder eine Pilotphase für den Vorschlag hat stattgefunden oder wird stattfinden.

- Europäischer Wirtschaftsraum

Der vorgeschlagene Rechtsakt ist von Bedeutung für den Europäischen Wirtschaftsraum und sollte deshalb auf den EWR ausgeweitet werden.

Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Programm für die Zusammenarbeit mit Fachkräften aus Drittländern im audiovisuellen Bereich "MEDIA Mundus"

Das Europäische Parlament und der Rat der europäischen Union - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 150 Absatz 4 und Artikel 157 Absatz 3, auf Vorschlag der Kommission1, nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses2, nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen3, gemäß dem Verfahren des Artikels 251 EG-Vertrag4, in Erwägung nachstehender Gründe:

Beschliessen:

Kapitel 1
Aufstellung, Anwendungsbereich und Ziele des Programms

Artikel 1
Aufstellung des Programms

Artikel 2
Anwendungsbereich des Programms

Dieses Programm richtet sich an Fachkreise aus

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Bedingungen für die Teilnahme am Programm

Artikel 5
Ziele des Programms

Kapitel 2
Operative Ziele des Programms

Artikel 6
Informationsaustausch, Fortbildung und Marktforschung

Artikel 7
Wettbewerbsfähigkeit und Vertrieb

Artikel 8
Verbreitung

Artikel 9
Umsetzung der operativen Ziele

Kapitel 3
Durchführungsmodalitäten und Finanzbestimmungen

Artikel 10
Finanzbestimmungen

Artikel 11
Durchführung dieses Beschlusses

Artikel 12
Ausschuss

Artikel 13
Beitrag des Programms zu anderen Politiken und Vorrechten der Gemeinschaft

Artikel 14
Überwachung und Bewertung

Artikel 15
Haushalt

Kapitel 4
Inkrafttreten

Artikel 16
Inkrafttreten


Geschehen zu Brüssel am
Im Namen des Europäischen Parlaments
Der Präsident
Im Namen des Rates
Der Präsident

Anhang
Durchzuführende Maßnahmen

1. Spezifisches Ziel 1
Stärkung des Informationsaustauschs, der Fortbildung und der Marktforschung

Verbesserung des Informationsaustauschs und der Marktforschung sowie - insbesondere durch Fortbildung und Stipendien - Erleichterung der Vernetzung zwischen europäischen und anderen Fachkräften aus in Artikel 2 Absatz 4 genannten Ländern (nachstehend "Drittländer"), um den Zugang zu Märkten in Drittländern zu verbessern, Vertrauen zu bilden und langfristige Geschäftsbeziehungen aufzubauen.

1) Operatives Ziel

Stärkung der Kompetenzen der Fachkräfte aus Europa und Drittländern, um deren Verständnis vor allem für Arbeitsbedingungen, rechtliche Rahmenbedingungen, Finanzierungssysteme und Möglichkeiten der Zusammenarbeit auf ihren jeweiligen audiovisuellen Märkten zu verbessern und dadurch die Vernetzung und die Anbahnung langfristiger geschäftlicher Beziehungen zu erleichtern. Verbesserung des Informations- und Kenntnisstandes über audiovisuelle Märkte, um die audiovisuelle Zusammenarbeit zwischen Fachkräften aus Europa und Drittländern zu sichern und zu erleichtern.

Maßnahmen

2. Spezifisches Ziel 2
Wettbewerbsfähigkeit und Vertrieb

Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und des grenzüberschreitenden Vertriebs audiovisueller Werke in aller Welt;

1) Operatives Ziel

Erleichterung der Partnersuche für Koproduktionen.

Maßnahmen

2) Operatives Ziel

Förderung des internationalen Vertriebs und der Verkaufsförderung für audiovisuelle Werke

Maßnahmen

3. Einzelziel 3
Förderung der Verbreitung

Verbesserung der weltweiten Verbreitung und Aufführung audiovisueller Werke und Steigerung der Nachfrage aus der Öffentlichkeit (vor aus dem jungen Publikum) nach kulturell vielfältigen audiovisuellen Inhalten.

1) Operatives Ziel

Anregung der Kinobetreiber in Europa und Drittländern zur Verbesserung ihres Programmangebots und der Bedingungen für die Uraufführung der Filme (Zeitraum und Mindestanzahl) auf der Grundlage der Gegenseitigkeit.

Maßnahmen

2) Operatives Ziel

Erhöhung des Angebots an audiovisuellen Inhalten und Verbesserung der Fernsehübertragungs- und Vertriebsbedingungen für audiovisuelle Werke aus Drittländern über europäische Vertriebskanäle (Fernsehen, IPTV, Web-TV, VOD-Plattformen) und für europäische audiovisuelle Werke über Vertriebskanäle in Drittländern.

Maßnahmen

3) Operatives Ziel

Erleichterung der Organisation von Veranstaltungen und Initiativen zur Verbesserung der Filmkompetenz, die insbesondere für ein junges Publikum bestimmt sind die Vielfalt audiovisueller Werke auf internationaler Ebene fördern sollen.

Maßnahmen

Finanzbogen zu Vorschlägen für Rechtsakte, deren finanzielle Auswirkungen sich auf die Einnahmen beschränken

Der Finanzbogen befindet sich im PDF-Dokument.