Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes
(HGrGÄndG)

A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes (HGrGÄndG)

Der Bayerische Ministerpräsident München, den 30. August 2007

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Harald Ringstorff

Sehr geehrter Herr Präsident!

Gemäß dem Beschluss der Bayerischen Staatsregierung übermittle ich den in der Anlage mit Vorblatt und Begründung beigefügten


mit dem Antrag, dass der Bundesrat diesen gemäß Art. 76 Abs. 1 GG im Bundestag einbringen möge.
Ich bitte, den Gesetzentwurf den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Edmund Stoiber

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes (HGrGÄndG)

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Die Abwicklung von Zuwendungen des Staates an Dritte (insbes. an Kommunen) ist sehr verwaltungsaufwändig. Das Haushaltsgrundsätzegesetz fordert in § 26, dass in den Haushaltsordnungen des Bundes und der Länder zu bestimmen ist, wie die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendungen nachzuweisen ist. Der Nachweis besteht in der Regel in einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis (Darstellung der Einnahmen und Ausgaben in zeitlicher Folge und getrennt voneinander entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplans, bei einfachem Verwendungsnachweis - ohne Vorlage von Belegen - summarisch). Mit einer Bestätigung des Zuwendungsempfängers über die zweckentsprechende Verwendung der gewährten Zuwendung unter Angabe der Gesamteinnahmen und der Gesamtausgaben könnte - wie im Rahmen eines Pilotprojekts bei der Förderung von Kommunen festgestellt wurde - eine nicht unerhebliche Verwaltungsvereinfachung und eine Verminderung des Verwaltungsaufwands bei den Zuwendungsempfängern erreicht werden.

Diese Verwaltungsvereinfachung und Aufwandsminderung für die Zuwendungsempfänger sollte dadurch ermöglicht werden, dass die Bestätigung der zweckentsprechenden Verwendung im Haushaltsgrundsätzegesetz zugelassen wird.

Besonderer Teil

Zu Artikel 1 (Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes)

Mit der Einfügung der Worte "oder zu bestätigen" wird es ermöglicht, eine Verwendungsbestätigung für staatliche Förderungen einzuführen, um damit eine spürbare Verwaltungsvereinfachung und Aufwandsminderung für die Zuwendungsempfänger zu erzielen, ohne dass dies negative Auswirkungen für den Zuwendungsgeber Staat hat.

Zu Artikel 2 (Inkrafttreten)

Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten.