Der Bundesrat hat in seiner 932. Sitzung am 27. März 2015 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
Zu Artikel 1 Nummer 2 (§ 3a Absatz 3)
Artikel 1 Nummer 2 ist wie folgt zu fassen:
'2. § 3a wird wie folgt geändert:
- a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:... wie Vorlage
- b) In Absatz 3 wird das Wort "Bundesministerium" durch die Wörter "Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (Bundesministerium)" ersetzt.'
Begründung:
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass § 2 des Rindfleischetikettierungsgesetzes ersatzlos entfallen soll. Damit entfällt aber auch die bisherige Legaldefinition des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, so dass der in den verbleibenden Vorschriften des Rindfleischetikettierungsgesetzes (z.B. in § 4a Absatz 6) verwendete Begriff "Bundesministerium" ohne Inhaltsangabe verwendet wird, so dass das Gesetz nicht mehr bestimmt, welches Bundesministerium zum Erlass der Verordnungen befugt ist. Daher ist es erforderlich, in § 3a Absatz 3 des Rindfleischetikettierungsgesetzes, wo der Begriff "Bundesministerium" erstmals im geänderten Gesetzestext verwendet wird, das Wort "Bundesministerium" durch die Wörter "Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (Bundesministerium)" zu ersetzen.