Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 1338 - vom 11. März 2008.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 21. Februar 2008 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 1997 zu dem Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die demografische Lage in der Europäischen Union 19951,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. März 1998 zu dem Bericht der Kommission über die demografische Lage 19972,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Dezember 2000 zu der Mitteilung der Kommission "Ein Europa für alle Altersgruppen - Wohlstand und Solidarität zwischen den Generationen"3,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission "Die Reaktion Europas auf die Alterung der Weltbevölkerung - Wirtschaftlicher und sozialer Fortschritt in einer alternden Welt Beitrag der Europäischen Kommission zur 2. Weltkonferenz über das Altern" (KOM (2002) 0143),
- - in Kenntnis des Europäischen Pakts für die Jugend, der vom Europäischen Rat auf seiner Tagung vom 22. und 23. März 2005 in Brüssel verabschiedet wurde,
- - in Kenntnis des Grünbuchs der Kommission mit dem Titel "Angesichts des demografischen Wandels - eine neue Solidarität zwischen den Generationen" (KOM (2005) 0094),
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. März 2006 zu den demografischen Herausforderungen und der Solidarität zwischen den Generationen4,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. September 2006 zu einem europäischen Sozialmodell für die Zukunft5,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission "Die demografische Zukunft Europas - Von der Herausforderung zur Chance" (KOM (2006) 0571),
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission - Die Solidarität zwischen den Generationen fördern (KOM (2007) 0244),
- - in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 14. März 2007 zum Thema "Die Familie und die demografische Entwicklung"6 und ihres Hauptvorschlags eines europäischen Familienpakts, der von den Mitgliedstaaten unterzeichnet werden sollte,
- - unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen mit dem Titel "Europe"s demographic future: facts and figures" (SEK(2007)0638),
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter, des Ausschusses für Wirtschaft und Währung, des Ausschusses für regionale Entwicklung und des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A6-0024/2008),
A. in der Erwägung, dass die Demografie das konjugierte Ergebnis verschiedener Faktoren ist, der Geburtenrate, der Lebenserwartung und der Migrationsflüsse, und dass die derzeitigen Werte in den Mitgliedstaaten bis 2050 bedeutende demografische Veränderungen erwarten lassen, die vor allem zu einer Alterung der europäischen Bevölkerung führen werden, deren Durchschnittsalter von 39 Jahren im Jahr 2004 auf 49 Jahre im Jahr 2050 ansteigen könnte,
B. in der Erwägung, dass diese demografischen Veränderungen nach den Schätzungen der Kommission zu tief greifenden Änderungen der Bevölkerungsstruktur und der Alterspyramide führen könnten und dass die Zahl der jungen Menschen im Alter von 0 bis 14 Jahren von 100 Millionen (Stand 1975) auf 66 Millionen im Jahr 2050 zurückgehen würde, dass die Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter gegen 2010 ihren Höchststand mit 331 Millionen haben und danach stetig abnehmen würde (etwa 268 Millionen im Jahr 2050), wogegen die Lebenserwartung zwischen 2004 und 2050 um sechs Jahre für Männer und fünf Jahre für Frauen zunehmen würde und dass die Zahl der Menschen, die älter als 80 Jahre sind, von 4,1% im Jahr 2005 auf 11,4% im Jahr 2050 ansteigen würde,
C. in der Erwägung, dass der europäische Durchschnitt des Altenquotienten (Zahl der Personen über 65 geteilt durch die Zahl der Personen zwischen 14 und 65) von 25% im Jahr 2004 auf 53% im Jahr 2050 ansteigen dürfte,
D. in der Erwägung, dass aber der Belastungsquotient der Erwerbsbevölkerung (Anzahl der nicht Erwerbstätigen wie Menschen im Ruhestand, Kinder und Jugendliche in der Ausbildung, geteilt durch die Anzahl der Personen im erwerbsfähigen Alter) für die Berechnung der Kosten, die die Gesellschaft für die nicht am Erwerbsleben Beteiligten zu tragen hat, weit schwerer ins Gewicht fällt als der Altenquotient,
E. in der Erwägung, dass der demografische Wandel erhebliche Auswirkungen auf die öffentlichen Ausgaben hat, die zwischen 2004 und 2050 schätzungsweise um 10 % steigen werden,
F. in der Erwägung, dass die demografischen Veränderungen wohl bis 2050 nicht die Gesamtzahl der europäischen Bevölkerung ändern werden, dass sie aber zu beträchtlichen territorialen Ungleichgewichten führen werden, zumal bestimmte Regionen der Union von hohen Abwanderungsbewegungen junger Menschen, überwiegend junger Frauen, geprägt sind; auch in der Erwägung, dass der Anteil der europäischen Bevölkerung an der Weltbevölkerung von 15 % vor einem Jahrhundert auf 5 % im Jahr 2050 sinken würde, wobei die Regionen innerhalb der Union sehr verschieden von diesen Veränderungen betroffen sind; während in Abwanderungsregionen bereits jetzt überproportional viele ältere Menschen leben, ist dieser Prozess der alternden Gesellschaft in Zuwanderungsregionen durch die Immigration von jungen Menschen noch nicht zu verzeichnen,
G. in der Erwägung, dass Unfruchtbarkeit einer der Gründe für den Geburtenrückgang ist und dass sie als ein Problem der öffentlichen Gesundheit und ein Problem der Gesellschaft anzusehen ist, das Männer und Frauen betrifft; erinnert die Kommission an seinen "Aufruf zum Tätigwerden im Bereich Unfruchtbarkeit und Demografie" aus dem Jahr 2005, in dem sie aufgefordert wurde, Empfehlungen in diesem Bereich abzugeben,
H. in der Erwägung, dass die legale Zuwanderung ein positives Element der europäischen Bevölkerungsstruktur darstellt, das notwendig ist, um das demografische Gleichgewicht aufrechtzuerhalten; jedoch in der Erwägung, dass die legale Zuwanderung für sich allein nicht ausreicht, um der fortschreitenden Alterung der Bevölkerung in der Europäischen Union entgegenzuwirken, und dass Maßnahmen zur Steigerung der Geburtenrate bei der Wohnbevölkerung der Union notwendig sind,
I. in der Erwägung, dass die Einwanderung lediglich eine kurzfristige Teillösung zur Bewältigung des demografischen Wandels in Europa darstellt, da hierfür ein Engagement der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Achtung des Grundsatzes der Gleichstellung der Geschlechter im öffentlichen und privaten Sektor, den Schutz der Mutterschaft, die Bereitstellung sozialer und wirtschaftlicher Unterstützung für Familien und Maßnahmen zur Verbesserung der Möglichkeit für Männer und Frauen, Familie und Beruf zu vereinbaren, erforderlich ist,
J. in der Erwägung, dass Behinderungen eng mit dem Alter zusammenhängen und dass bei älteren Menschen Gebrechen oder Behinderungen wahrscheinlicher sind,
Allgemeine Bemerkungen
- 1. nimmt die demografischen Prognosen für 2050 mit Besorgnis zur Kenntnis; betont allerdings dass Prognosen über 50 Jahre keine unveränderlichen Voraussagen sind, sondern ein ernstzunehmendes Warnsignal darstellen, auf das man schon heute reagieren muss, um auch morgen noch die Wettbewerbstätigkeit, die Lebensfähigkeit der Wirtschaft, den sozialen Zusammenhalt, die Solidarität zwischen den Generationen und das europäische Sozialmodell erhalten zu können; ist der Auffassung, dass die Perspektive einer schrumpfenden Bevölkerung bis 2050 einen verminderten Druck auf die Umwelt und mehr Gelegenheit zur besseren Verwirklichung der nachhaltigen Entwicklung bieten könnte, was wiederum proaktive Maßnahmen erforderlich macht, um die Anpassungen bezüglich Raumplanung, Wohnungspolitik, Verkehr und anderer Infrastruktureinrichtungen entsprechend vorzunehmen erkennt die diesbezüglichen Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten an;
- 2. erinnert zunächst daran, dass die beiden Hauptgründe für die demografischen Veränderungen, nämlich die niedrige Geburtenrate und die Überalterung der Bevölkerung, Früchte des Fortschritts sind, dass die Verlängerung der Lebenserwartung unmittelbare Folge des Fortschritts der Wissenschaft, der Hygiene und des Lebensstandards ist, dass die selbstbestimmte Schwangerschaft das Ergebnis der Emanzipation der Frau ist und einhergeht mit dem höheren Bildungsniveau der Mädchen und der Beteiligung der Frauen am Erwerbsleben und an öffentlichen Aufgaben, und ist der Auffassung, dass dies als irreversible Errungenschaft für die Menschheit gelten muss;
- 3. bekräftigt, dass eine Gesellschaft, die Kinder ins Zentrum ihrer Politik stellt, die Voraussetzung für eine höhere Geburtenrate ist; betont die Notwendigkeit, ein familienfreundliches Umfeld zu schaffen und die Bedingungen für das Leben der Familien und der Kinder sowie für die Erfüllung reeller Familienwünsche zu verbessern
- 4. betont, dass die durchschnittliche Geburtenrate in der Union 1,5 beträgt, was außerordentlich niedrig ist und weder dem Willen der Frauen entspricht noch den Wünschen der europäischen Bürgerinnen und Bürger nach einer eigenen Familie, sondern vielmehr auch mit den Schwierigkeiten, Beruf und Familie zu vereinbaren (fehlende Betreuungsstrukturen für Kleinkinder, keine sozio-ökonomische Unterstützung für Familien und die Beschäftigung von Frauen), mit beunruhigenden sozialen Bedingungen (unsichere Arbeitsplätze, teure Wohnungen) und mit der Zukunftsangst (später Einstieg der jungen Menschen in die Arbeitswelt, ungesicherte Arbeitsverhältnisse) zusammenhängen könnte;
- 5. erinnert daran, dass der Alkohol- und Drogenmissbrauch bei Jugendlichen eine Gefahr von allgemeiner Bedeutung ist, die weit reichende demografische Folgen hat, da sie zu einer verminderten Arbeitsfähigkeit, weniger Familiengründungen usw. führt; empfiehlt daher die Einführung zielgerichteter Rahmenprogramme zur Prävention von frühem Alkohol- und Drogenkonsum sowie zur Bekämpfung der Alkohol- und Drogenabhängigkeit bei Jugendlichen;
- 6. ist der Auffassung, dass die Verlängerung der Lebenserwartung ein positiver Faktor ist und als solcher gesehen werden sollte; fordert deshalb, dass die Mitgliedstaaten Vorkehrungen gegen das Risiko der Armut von Menschen im Ruhestand treffen, damit sie über Mittel verfügen, um sich eine Wohnung leisten zu können, um sich versorgen und einen würdigen Lebensabend verbringen zu können;
- 7. tritt für umfassende Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung ein, denn die Frage der demografischen Zukunft Europas kann nicht von dem Problem schutzwürdiger Gruppen getrennt werden, die am Rande der Gesellschaft leben und unter großer Armut leiden und deren Benachteiligung oft als ihr eigener Fehler angesehen wird, was nicht nur die Kinder beeinflusst, sondern auch die kommenden Generationen;
- 8. weist auf Fälle von Misshandlung und Vernachlässigung hin, unter denen ältere Menschen in ihrer Familie oder in Pflegeeinrichtungen leiden; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission mit Nachdruck auf, sich mehr dafür einzusetzen, dass das Ausmaß der Misshandlung älterer Menschen in der Europäischen Union besser bekannt wird; nimmt zur Kenntnis, dass Schätzungen zufolge bis zu 10 % der älteren Menschen vor ihrem Tod in irgendeiner Form physisch oder psychisch misshandelt oder finanziell ausgebeutet werden; legt der Kommission und den Mitgliedstaaten nahe, die Information, die Warnsysteme und die Sanktionen für solche Misshandlungen auszubauen; begrüßt die Absicht der Kommission, 2008 eine Mitteilung zum Thema der Misshandlung von älteren Menschen zu veröffentlichen; fordert diese Mitteilung zum Anlass zu nehmen, eine umfassende Strategie für eine breite Sensibilisierungskampagne und Maßnahmen in diesem Bereich zu entwickeln (Ausbildung von Dienstleistenden, Festlegung von Qualitätsstandards, Strafmaßnahmen bei Misshandlung);
- 9. bedauert die Tatsache, dass bislang keine ausreichenden Maßnahmen getroffen wurden um die Union auf diese Herausforderung vorzubereiten, die seit mehreren Jahren absehbar ist; bedauert insbesondere die Tatsache, dass die Ziele der Strategie von Lissabon und die Zusagen des Europäischen Rates auf seiner Tagung vom 15. und 16. März 2002 in Barcelona hinsichtlich der Kinderbetreuung, der Beschäftigung von Menschen über 55, der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der Beteiligung der Frauen am Erwerbsleben von der überwiegenden Mehrzahl der Mitgliedstaaten nicht eingehalten worden sind und dass die Union insgesamt noch recht weit von der Erreichung dieser Ziele entfernt ist;
- 10. fordert die Mitgliedstaaten auf, darauf hinzuwirken, dass qualitativ hochwertige Betreuungsstrukturen für Kinder und pflegebedürftige Angehörige zu erschwinglichen Preisen bereit gestellt werden, und zwar in Übereinstimmung mit den auf der Tagung des Europäischen Rates vom 15. und 16. März 2002 in Barcelona festgelegten Zielen, wonach die Mitgliedstaaten bis 2010 Kinderbetreuungseinrichtungen für wenigstens 90% der Kinder zwischen drei Jahren und dem schulpflichtigen Alter und für mindestens 33% der Kinder unter drei Jahren zur Verfügung stellen sollten; betont, dass diese Maßnahmen es den Eltern erlauben sollten, ihre Präsenz auf dem Arbeitsmarkt an ihren Lebensrhythmus anzupassen;
- 11. ist der Auffassung, dass sich die Ziele der Europäischen Union nicht auf die Erreichung der Ziele von Barcelona hinsichtlich der Kinderbetreuung beschränken dürfen besteht darauf, dass Einrichtungen zur Kinderbetreuung als Universaldienste zu betrachten sind, die all denjenigen zur Verfügung stehen müssen, die sie brauchen;
- 12. betont die Tatsache, dass viele kleine Gewerbebetriebe schlecht auf die Herausforderungen einer alternden Arbeitnehmerschaft vorbereitet sind und unter Umständen Hilfestellung der Mitgliedstaaten in diesem Bereich benötigen;
- 13. begrüßt die Initiative der Kommission, die Reflexion über diese bedeutende Herausforderung fortzuführen ermutigt die Kommission, die Ermittlung und den Austausch bewährter Praktiken auf regionaler und lokaler Ebene zu unterstützen und diese Gelegenheit zu Erneuerungen in der Europäischen Union zu nutzen; schließt sich ihrem globalen Ansatz für die demografische Herausforderung und ihren fünf Grundausrichtungen an, um auf diesem Weg zu einem Solidaritätspakt zwischen den Generationen, den Geschlechtern und den geografischen Gebieten zu kommen; weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten als Weg zur Bewältigung der demografischen Herausforderungen die Lissabon-Strategie wirksam umsetzen und auf der Ebene der Mitgliedstaaten eine enge Koordinierung der makroökonomischen Politiken und der Sozialpolitiken herbeiführen müssen, damit Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität des Wirtschaftssystems der Europäischen Union den Herausforderungen, die mit der Alterung der Bevölkerung verbunden sind, gerecht werden und die Mitgliedstaaten in der Lage sind, ihre Verpflichtungen bei der Planung innovativer Politiken im Bereich der öffentlichen Finanzen, der Gesundheitsfürsorge, der Daseinsvorsorge, der Einwanderung und der Integration zu erfüllen;
Die demografische Erneuerung als Herausforderung
- 14. ist sich der Tatsache bewusst, dass die Elternschaft eine der intimsten Entscheidungen von Männern und Frauen ist, die es zu respektieren gilt; meint aber, dass es angesichts der Unterschiede bei den Geburtenraten in den einzelnen Mitgliedstaaten (von 1,25 bis 2,0) möglich ist, die Kurven bei den Geburtenraten durch eine geeignete Politik ansteigen zu lassen, indem ein günstiges Umfeld für die Familie und die Schwangerschaft geschaffen wird; vertritt die Auffassung, dass entsprechend den Leitlinien, für die der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss in seinem vorgeschlagenen Europäischen Familienpakt eintritt, derartige Maßnahmen auf lange Sicht ergriffen werden und einen Rahmen der Stabilität schaffen sollten, der notwendig ist, um sich für die Elternschaft zu entscheiden;
- 15. fordert die Mitgliedstaaten auf, sich an bewährten Praktiken zu orientieren, die die Dauer des Mutterschaftsurlaubs, der je nach Mitgliedstaat zwischen 14 und 28 Wochen beträgt, sowie den Elternurlaub, die medizinische Versorgung und die pränatale Betreuung, ein gesichertes Einkommen während der Schwangerschaft und die Wiedereinsetzung in denselben Arbeitsplatz betreffen; wünscht außerdem, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen gegen häusliche Gewalt und Misshandlung ergreifen und einschlägige Sanktionen vorsehen;
- 16. erinnert an die Diskriminierungen, unter denen die Frauen leiden, was die Arbeitsbedingungen und die Befürchtungen der Arbeitgeber betrifft, dass sie Kinder bekommen wollen erinnert daran, dass Frauen unter ihren Qualifikationen beschäftigt werden und die Höhe ihres Einkommens, das unter dem Referenzdurchschnitt liegt, ihre notwendige wirtschaftliche Unabhängigkeit einschränkt; ruft die Mitgliedstaaten auf, die Richtlinien 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen7 sowie 92/85/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz8 umzusetzen; fordert die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen der letztgenannten Richtlinie Maßnahmen gegen Arbeitgeber zu ergreifen, die direkt oder indirekt Arbeitnehmerinnen diskriminieren, die ein Kind möchten;
- 17. fordert die Mitgliedstaaten auf, angesichts der wachsenden Zahl von Alleinerziehenden, bei denen es sich zu 85 % um Frauen handelt, die in den meisten Fällen einem höheren Armutsrisiko ausgesetzt sind, Maßnahmen zu erwägen, um Frauen, insbesondere jungen ledigen Müttern, nach der Entbindung speziellen Schutz und spezielle Unterstützung zu garantieren;
- 18. verweist auf die Notwendigkeit der öffentlichen Ausgaben für Kleinkinder und kinderreiche Familien, insbesondere zur Bereitstellung von Diensten zur Kinderbetreuung sowie zum Schutz allein erziehender Mütter und Einelternfamilien, die besonders von sozialer Ausgrenzung, von Isolierung und von Armut bedroht sind; unterstreicht, dass diese Leistungen im Interesse der Allgemeinheit erbracht werden und zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur lokalen und regionalen wirtschaftlichen Entwicklung beitragen fordert die Kommission auf, Beispiele bewährter Praktiken von Regionen in verschiedenen Mitgliedstaaten herauszustellen;
- 19. empfiehlt daher kombinierte öffentlichprivate Investitionen in die Kinderbetreuung und die Vorschulsysteme;
- 20. betont, dass angemessener Zugang zu Betreuungseinrichtungen für Kinder, ältere Menschen, Behinderte und andere pflegebedürftige Personen für eine volle und gleichberechtigte Teilhabe von Männern und Frauen am Arbeitsmarkt unerlässlich ist, was Auswirkungen darauf haben wird, in welchem Maß es informelle Pflege innerhalb der Haushalte geben wird;
- 21. erinnert daran, dass der soziale Dialog zum Abschluss von Vereinbarungen in den Bereichen Elternurlaub und Teilzeitbeschäftigung geführt hat, die durch die Richtlinien 96/34/EG des Rates vom 3. Juni 1996 zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Elternurlaub9 und 97/81/EG des Rates vom 15. Dezember 1997 zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit10 geregelt wurden; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass diese Rechtsvorschriften unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips umgesetzt werden;
- 22. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Übernahme einer Pflegschaft für missbrauchte Kinder, Waisen oder Heimkinder zu erleichtern; ruft dazu auf, auf europäischer Ebene über Adoptionsverfahren für Kinder aus einem anderen Mitgliedstaat oder Drittländern nachzudenken und darauf zu achten, dass nicht gegen die nationalen und internationalen Regelungen für diese Verfahren verstoßen wird bzw. diese unter Wahrung der Interessen des Kindes gegebenenfalls geändert werden; ruft zu höchster Wachsamkeit gegenüber jeder Form von Misshandlung und Menschenhandel auf;
- 23. weist darauf hin, dass Familienmodelle sich verändern; fordert daher die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, diesen Tatbestand bei der Entwicklung und Durchführung politischer Maßnahmen gebührend zu berücksichtigen;
- 24. betont die Notwendigkeit, das europäische Recht zugunsten des Schutzes der Vaterschaft zu verbessern; fordert die Kommission auf, spezifische Maßnahmen vorzuschlagen um die Einbindung der Väter in das Familienleben durch die Einführung von Ansprüchen auf Vaterschaftsurlaub zu fördern; regt an, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten die Rechte der Väter bei der Erziehung und dem Sorgerecht für die Kinder unterstützen, insbesondere im Fall der Trennung und der Scheidung, um die Gleichstellung der Geschlechter in der europäischen Gesellschaft zu fördern;
- 25. legt der Kommission nahe, das heikle Problem der Unfruchtbarkeit zu berücksichtigen das verheiratete und unverheiratete Frauen und Paare betrifft;
- 26. stellt fest, dass Unfruchtbarkeit eine von der Weltgesundheitsorganisation anerkannte Krankheit ist, die ernsthafte Folgen, wie z.B. Depressionen, haben kann; betont, dass die Unfruchtbarkeit, unter der derzeit rund 15 % aller Ehepaare leiden, zunimmt; fordert die Mitgliedstaaten auf, Paaren das Recht auf allgemeinen Zugang zu einer Unfruchtbarkeitsbehandlung zu gewährleisten;
- 27. ermuntert die Mitgliedstaaten, bewährte Praktiken im Hinblick auf die Unterstützung von Familien, auf Kindergeldsysteme und auf Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse zum Schutz und zur Unterstützung von Müttern und Kindern zu ermitteln und auszutauschen; fordert die Mitgliedstaaten auf, junge Eltern, die noch in der Ausbildung sind bzw. studieren, gezielt zu unterstützen;
- 28. fordert die Mitgliedstaaten auf, den sozialen, wirtschaftlichen und erzieherischen Wert der informellen Familienarbeit in Form der Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Personen anzuerkennen und die Möglichkeit zu prüfen, die entsprechende Berufserfahrung sowie Sozialversicherungs- und Rentenansprüche für diejenigen Personen, die diese informelle Arbeit ausüben, anzuerkennen;
- 29. ermutigt die Mitgliedstaaten, positive Maßnahmen zu Gunsten der Elternschaft zu ergreifen wie z.B. zusätzliche Rentenansprüche und Steuererleichterungen zur Einrichtung von Krippen in Unternehmen, und in diesbezüglichen Fragen bewährte Praktiken auszutauschen;
Humanressourcen als Herausforderung
- 30. nimmt zur Kenntnis, dass die Europäische Union angesichts des durch den demografischen Wandel hervorgerufenen Ungleichgewichts zwischen Nichterwerbstätigen und Erwerbstätigen über ein beträchtliches Potenzial für die Steigerung der Beschäftigung durch die Einstellung von Frauen, Jugendlichen, älteren und behinderten Menschen verfügt; dringt darauf, dass im Rahmen der Revision der Lissabon-Strategie 2008 die Vollbeschäftigung zu einem kurzfristigen Ziel erklärt wird
- 31. fordert eine Reform der derzeitigen Verwaltung der Humanressourcen in Europa, die durch die Unterbeschäftigung von jungen Menschen unter 25-30 und von älteren Menschen ab 55 die Erwerbstätigkeit eines großen Teils der Bevölkerung auf etwa 30 Jahre beschränkt; setzt sich für die Förderung von vorbeugenden und ganzheitlichen Techniken im Altersmanagement ein;
- 32. fordert einen umfassenden und hochwertigen Ansatz bei den Humanressourcen und schlägt vor, einen "Erwerbslebenszyklus" festzulegen, bei dem die Fortbildung, das lebenslange Lernen und die Valorisierung der formellen oder informellen Kenntnisse und Qualifikationen sowie der Berufslaufbahn vom Anfang bis zum Ende des Erwerbslebens eine Verbindung eingehen;
- 33. räumt ein, dass die Segmentierung der Arbeitsmärkte und die Überhand nehmenden ungesicherten Arbeitsverhältnisse zu größerer Unsicherheit im Alter führen; vertritt die Auffassung, dass die Mitgliedstaaten bewährte Verfahrensweisen im Hinblick auf die Beibehaltung der Sozialbeiträge während des gesamten Lebenszyklus prüfen und austauschen müssen, um die Sicherheit im Alter zu erhöhen;
- 34. ist der Meinung, dass mögliche Maßnahmen im Hinblick auf die demografische Entwicklung die Tatsache berücksichtigen müssen, dass bei jedem Erwerbstätigen eine Produktivitätssteigerung zu verzeichnen ist und somit nicht nur die Zahl der Erwerbstätigen im Vergleich zu den Nichterwerbstätigen von Bedeutung ist, sondern auch die Steigerung der Produktivität;
- 35. fordert einen intensiven Dialog mit den Sozialpartnern, Unternehmen, der Wissenschaft, Nichtregierungsorganisationen (NRO) und den Medien, um sich auf diese demografischen Veränderungen vorzubereiten; betont, dass die Produktivitätssteigerungen vor allem in der Zukunft von Investitionen in Forschung und Entwicklung und in technologische Innovationen abhängen werden, und hebt die dringende Notwendigkeit hervor, dass die Unternehmen ihren Bedarf an Fachkräften durch eine vorausschauende Verwaltung der Arbeitsplätze und der Berufslaufbahnen im Voraus abschätzen und durch Investitionen in lebenslanges Lernen zur Weiterqualifizierung von Arbeitskräften beitragen;
- 36. fordert konkrete Initiativen, mit denen eine Verlängerung der Erwerbstätigkeit älterer Menschen begünstigt wird, falls sie eine solche wünschen, damit diese ihre spezielle Arbeitserfahrung an junge Menschen, andere Arbeitnehmer und an Arbeitgeber weitergeben können;
- 37. tritt für Investitionen in die Bildung und die Weiterbildung, einschließlich des Einsatzes neuer Technologien, ein, um das Grundbildungsniveau eines jeden anzuheben als Voraussetzung für die Entwicklung der künftigen Anpassungsfähigkeit und des Umschulungspotenzials durch lebenslanges Lernen, ebenso wie für die Ausarbeitung von Unterstützungsmaßnahmen für den Eintritt junger und Wiedereintritt älterer Menschen und schutzbedürftiger Personengruppen in das Berufsleben und Begleitmaßnahmen für die Berufslaufbahn während des gesamten Erwerbslebens;
- 38. schlägt vor, dass Unternehmen möglichst rasch unter Berücksichtigung der in den Mitgliedstaaten bestehenden Traditionen, den Rückgriff auf Vorruhestandsregelungen im Rahmen der Tarifautonomie oder in Rücksprache mit den Betriebsräten verringern, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die Rolle der älteren Arbeitnehmer zu stärken und ihre Beschäftigung zu fördern; räumt jedoch ein, dass für ältere Arbeitnehmer (jenseits des Mindestrentenalters), die keine Vollzeitbeschäftigung mehr wünschen, Möglichkeiten der Teilzeitarbeit, flexibler Arbeitszeiten, Telearbeit und Job-Sharing ausgelotet werden können, die eine neuartige Form des schrittweisen Eintritts in den Ruhestand darstellen können und durch die ein "Rentenschock" vermieden werden kann
- 39. vertritt die Ansicht, dass die Zeit reif ist für die Bekämpfung des "Rentenschocks", d.h. des Gefühls des Niedergeschlagenheit, der Nutzlosigkeit und der Leere, unter dem Arbeitnehmer wenige Tage nach ihrem Eintritt in den Ruhestand leiden und sich wertlos verlassen und ohne Zukunft vorkommen;
- 40. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Anreize für einen frühen Eintritt junger Menschen in den Arbeitsmarkt zu schaffen, indem z.B. das Mentoring zwischen Arbeitnehmern im rentenfähigen Alter und jungen Arbeitnehmern durch Job-Sharing und Teilzeitregelungen unterstützt wird mit dem Ziel, den Generationswechsel zu erleichtern;
- 41. fordert eine tief greifende Reform der Verwaltung der Berufslaufbahn älterer Arbeitnehmer, die heutzutage schon ab 50 durch eine Diskriminierung bei der Einstellung, durch einen unzureichenden Zugang zu Fortbildungsmaßnahmen, insbesondere für den Einsatz der neuen Technologien, durch eine mangelnde Anerkennung erworbener Erfahrungen und durch seltene Beförderungen benachteiligt werden; erinnert daran, dass Altersbegrenzungen für Schulungen diskriminierend sind, und fordert die Mitgliedstaaten auf, dies gegenüber Arbeitgebern und Anbietern von Schulungen klar herauszustellen fordert eine umgehende Umsetzung der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf 11, nach der eine Diskriminierung wegen des Alters bei Berufsbildung und Beschäftigung verboten ist, sowie deren wirksame Anwendung; ist der Auffassung, dass ältere Arbeitnehmer über die Frage des Zugangs zu Wissen hinaus oft Unterstützung in eher persönlichen Bereichen benötigen, die mit der Arbeit zusammenhängen, wie etwa Techniken des Vorstellungsgesprächs, Selbstvertrauensbildung und die Erstellung von Lebensläufen; fordert die Mitgliedstaaten auf, eine Beschäftigungsberatung speziell für ältere Arbeitnehmer in Betracht zu ziehen und mehr Regierungsprogramme zur Beschäftigung älterer Mitbürger aufzulegen; fordert die Kommission auf, Mitgliedstaaten, in deren Rechtsvorschriften immer noch Diskriminierungen aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit und des Alters bestehen, zu überwachen und ihnen gegenüber tätig zu werden;
- 42. fordert die Kommission auf, Mitgliedstaaten, in deren Rechtsvorschriften immer noch Diskriminierungen aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit und des Alters bestehen und die somit im Widerspruch zu den Bestimmungen der Verträge und der Charta der Grundrechte, die mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in der ganzen Europäischen Union Rechtsverbindlichkeit erlangen wird, stehen, zu überwachen und ihnen gegenüber tätig zu werden, damit die betroffenen Mitgliedstaaten diese Rechtsvorschriften unverzüglich außer Kraft setzen;
- 43. fordert die Kommission auf, gesonderte statistische Daten zu den verschiedenen Altersgruppen zu erheben, die über deren jeweilige Probleme und das breite Spektrum der Diskriminierung aus Altersgründen Aufschluss geben;
- 44. erinnert daran, dass ältere Menschen keine einheitliche Kategorie sind, und betont insbesondere dass ältere Frauen und ältere Menschen aus ethnischen Minderheiten einer mehrfachen Diskriminierung ausgesetzt sind;
- 45. betont, dass Teilzeitarbeit ein nützlicher Schritt zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt ist; ermuntert die Mitgliedstaaten, insbesondere kleinere Unternehmen bei der Förderung von Teilzeitarbeit und flexiblen Arbeitspraktiken zu unterstützen; betont erneut den positiven Wert von Teilzeitarbeit für ältere Arbeitnehmer, die unter Umständen keine Vollzeitbeschäftigung mehr wünschen;
- 46. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Rolle älterer Arbeitnehmer innerhalb des Arbeitsmarkts dadurch zu fördern, dass die Vorteile der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer hervorgehoben und Arbeitgeber ermuntert werden, Arbeit flexibel zu gestalten wodurch älteren Arbeitnehmern ein Anreiz geboten wird, am Arbeitsmarkt teilzunehmen
- 47. ersucht die Kommission, auf der Grundlage geschlechtsspezifisch aufgeschlüsselter Daten eine Studie über Steuervorteile und bestehende Hindernisse für die Einstellung durchzuführen wobei der Schwerpunkt auf die alternde Bevölkerung zu legen ist;
- 48. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, den Zugang zu Lernangeboten während des gesamten Arbeitslebens zu verbessern;
- 49. erinnert daran, dass das gesetzliche Renteneintrittsalter eine Errungenschaft der europäischen Sozialmodelle und eine Garantie gegen die zwangsweise Verlängerung der Dauer des Erwerbslebens über die Grenzen, die aus humanitären Gesichtspunkten vernünftig sind, darstellt;
- 50. erinnert daran, dass die Rente ein Recht ist, das jeder Arbeitnehmer ab dem gesetzlichen Renteneintrittsalter, das die Mitgliedstaaten in Absprache mit den Sozialpartnern unter Berücksichtigung der nationalen Traditionen festsetzen, geltend machen kann;
- 51. betont die riesigen Unterschiede bei den durchschnittlichen Betriebsrenten zwischen Männern und Frauen, die auf Unterbrechungen der Berufslaufbahn zurückzuführen sind die ihren Grund in der Übernahme von familiären Verpflichtungen gegenüber Kindern oder älteren Verwandten haben; fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, damit die Unterbrechung der Berufstätigkeit wegen Mutterschaft und die Elternurlaube bei der Berechnung der Rentenansprüche keinen Nachteil mehr darstellen legt den Mitgliedstaaten nahe, die Einführung eines Rentenbonus je nach Anzahl der aufgezogenen Kinder in Erwägung zu ziehen und die wichtige Rolle von Menschen anzuerkennen, die in der Gesellschaft Pflegeaufgaben wahrnehmen;
- 52. fordert die Mitgliedstaaten auf, die notwendigen Maßnahmen zur Modernisierung der Systeme der sozialen Sicherheit und insbesondere der Renten durchzuführen, um deren finanzielle Tragfähigkeit sicherzustellen und zu garantieren, dass sie der Überalterung der Bevölkerung gerecht werden; betont, dass der Situation der älteren Frauen, die der Gefahr der Vereinsamung und der Armut stärker ausgesetzt sind, besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss;
- 53. ersucht die Kommission, eine vergleichende Untersuchung zu den verschiedenen Renten- und Sozialversicherungssystemen in den einzelnen Mitgliedstaaten durchzuführen um bewährte Praktiken zur Erhöhung der Beschäftigungsquote von Frauen sowie für eine bessere Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben zu ermitteln;
- 54. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, angesichts der geplanten Anhebung des Rentenalters in vielen Mitgliedstaaten den Schwerpunkt unbedingt auf die Unterstützung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer zu legen;
- 55. ist darüber hinaus davon überzeugt, dass die Lebensqualität und -erwartung der Menschen, die das gesetzliche Renteneintrittsalter überschritten haben, heute höher denn je ist, und vertritt die Auffassung, dass die Mitgliedstaaten in Absprache mit den Sozialpartnern und im Einklang mit den nationalen Traditionen die Erstellung von Normen und Vereinbarungen, die dem Arbeitnehmer die Möglichkeit geben, seine Erwerbstätigkeit über das von jedem Mitgliedstaat festgelegte gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus auf freiwilliger Basis zu verlängern, fördern und nicht verhindern sollten; ermutigt die Kommission, vergleichende Studien über die Unterschiedlichkeit der Rentensysteme in den Mitgliedstaaten und die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der in den Mitgliedstaaten geplanten Reformen anzufertigen
- 56. legt den Mitgliedstaaten nahe, Maßnahmen einzuführen, durch die die Vereinbarkeit der Beschäftigung von Frauen und ihrer beruflichen Förderung mit den familiären Pflichten ermöglicht wird und die Diskriminierung sowie Stereotype, mit denen sie weiterhin auf dem Arbeitsmarkt und in der Aus- und Weiterbildung konfrontiert sind, bekämpft werden; erinnert an den Grundsatz der Gleichstellung von Männern und Frauen sowie an das unumstößliche Prinzip des europäischen Sozialmodells, nach dem gleiches Entgelt für eine gleichwertige Arbeit am gleichen Arbeitsplatz zu zahlen ist;
- 57. fordert daher arbeitsrechtliche Maßnahmen zur endgültigen Beseitigung dieser Form der Diskriminierung, insbesondere der unterschiedlichen Bezahlung von Mann und Frau, sowie die Anwendung des Gender Budgeting in den öffentlichen Haushalten;
- 58. erinnert daran, dass ein günstiges Arbeitsumfeld ein wichtiger Faktor für die Produktivität ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen am Arbeitsplatz zu fördern die das Unfallrisiko älterer Arbeitnehmer verringern, worunter Maßnahmen zur Verbesserung des psychosozialen und physischen Arbeitsumfeldes, zur Änderung von Arbeitsinhalt und -organisation, zur Verbesserung der allgemeinen Gesundheit, des Wohlbefindens und der Arbeitsfähigkeit von Arbeitnehmern sowie zur Steigerung der Fähigkeiten und des Fachwissens der Arbeitnehmer fallen; legt den Unternehmen nahe Investitionen in die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, in die Arbeitsmedizin, in die Hygiene und in den sozialen Dialog zu tätigen;
- 59. betont, dass es von ausschlaggebender Bedeutung ist, dass der Arbeitsplatz für ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmer mit Behinderungen frei zugänglich und damit sicher gemacht wird, und zwar durch angemessene Vorkehrungen und spezielle Ausrüstung, die an ihre individuellen Bedürfnisse und Anforderungen angepasst sind; betont darüber hinaus, dass ein barrierefreies Umfeld ältere Menschen in die Lage versetzt, ein unabhängiges Leben zu führen, und dass so öffentliche Gelder eingespart werden, die für die Pflege in Einrichtungen ausgegeben werden;
- 60. fordert die Mitgliedstaaten auf, einen Anspruch auf flexible oder Teilzeitarbeit einzuführen der nicht nur für Eltern, sondern auch für ältere Arbeitnehmer gilt, die ihrerseits unter Umständen Pflegeverantwortung tragen;
- 61. verweist auf die Rolle der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die die meisten Arbeitsplätze in der Europäischen Union schaffen;
- 62. nimmt zur Kenntnis, dass der Dienstleistungssektor der größte Arbeitgeber für Frauen, Einwanderer und ältere Arbeitnehmer ist, und fordert nachdrücklich die Vollendung des Binnenmarkts für Dienstleistungen;
Solidarität zwischen Generationen und Regionen als Herausforderung
- 63. erinnert daran, dass das Solidaritätsprinzip zwischen den Generationen, ein Prinzip von herausragender Bedeutung in den europäischen Sozialmodellen, darauf beruht, dass die Erwerbstätigen die Ersatzeinkünfte sowie die Kosten für den Schutz und die Gesundheit der Nichterwerbstätigen (Kinder sowie junge, pflegebedürftige und ältere Menschen) finanzieren; besteht auf der Beibehaltung des Solidaritätsprinzips trotz des absehbaren demografischen Ungleichgewichts;
- 64. betont, wie wichtig es ist, dass der Staat, insbesondere durch die Bereitstellung von Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse, sowohl bei Familien und Kleinkindern als auch bei der Betreuung und Versorgung von älteren und allen hilfsbedürftigen Menschen aktiv eingreift; ist der Auffassung, dass der Zugang zu diesen Diensten zu den Grundrechten gehört; ersucht die Kommission, dafür zu sorgen dass die Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse, die den universellen Zugang und das Solidaritätsprinzip gewährleisten, im Gemeinschaftsrecht rechtlich verankert werden;
- 65. unterstreicht, wie wichtig es ist, dass die Mitgliedstaaten untereinander Informationen und bewährte Verfahren darüber austauschen, wie Gesundheitssysteme auf die wachsenden Anforderungen einer alternden Bevölkerung vorbereitet werden können; dies gilt insbesondere angesichts der Tatsache, dass eine alternde Bevölkerung zu stark ansteigenden öffentlichen Ausgaben für die Gesundheitsfürsorge führen wird, da Behinderungen und Krankheit stark bei älteren Menschen ansteigen, insbesondere bei sehr alten Menschen (über 80-Jährigen), die die am schnellsten wachsende Bevölkerungsgruppe in den kommenden Jahrzehnten stellen werden;
- 66. fordert die Mitgliedstaaten auf, strengere Maßnahmen gegen Steuerflucht und den Missbrauch von Sozialleistungen zu ergreifen und die Nachhaltigkeit der Altersversorgungssysteme sicherzustellen; ist der Meinung, dass die Mitgliedstaaten aktive und wirksame Beschäftigungspolitiken verfolgen müssen, und fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, hinsichtlich des Zeitpunkts für den Eintritt in den Ruhestand (über das gesetzliche Mindestalter hinaus) flexible Regelungen und persönliche Entscheidungsmöglichkeiten durch Anreize für Beschäftigte, die länger erwerbstätig bleiben möchten, vorzusehen;
- 67. erinnert an den gewaltigen Beitrag, den ältere Personen zum sozialen Zusammenhalt und zur Wirtschaft leisten, und daran, dass ihre aktive Rolle bezüglich der Solidarität innerhalb der Familie und zwischen den Generationen die Bedeutung der Umverteilung der Familienressourcen verstärkt; glaubt andererseits, dass ihre ehrenamtliche Tätigkeit erleichtert und gefördert werden muss; weist darauf hin, dass durch ihren Konsum von Gütern und Dienstleistungen im Freizeit-, Pflege- und Wellness-Bereich ein aufstrebender Wirtschaftszweig und ein neuer Wert, das so genannte "graue Gold", entstehen; fordert daher die Mitgliedstaaten auf, die Teilnahme der älteren Menschen am wirtschaftlichen und sozialen Leben zu unterstützen und auszubauen und dabei insbesondere auf ihr physisches Wohlergehen und gute soziale und finanzielle Lebensbedingungen zu achten;
- 68. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Rolle älterer Menschen zu fördern, um die Solidarität zwischen den Generationen zu erhalten, und - gemeinsam mit Partnern auf örtlicher Ebene - ihre Teilnahme an ehrenamtlichen Tätigkeiten im Bildungs-, Kulturoder Unternehmensbereich zu erleichtern;
- 69. betont die Bedeutung von Freiwilligenarbeit als einem Weg für viele Menschen, auf den Arbeitsmarkt zurückzukehren, und ermuntert die Regierungen, es älteren Menschen leichter zu machen, Freiwilligenarbeit zu leisten, ohne Ansprüche auf Vergünstigungen zu verlieren;
- 70. erinnert daran, dass die Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse, insbesondere für die Betreuung, die Gesundheit und den Unterricht von Kleinkindern die Eingliederung der Eltern in den Arbeitsmarkt erleichtern und zur Bekämpfung der Armut beitragen, insbesondere im Fall von Alleinerziehenden; ist davon überzeugt, dass diese Dienstleistungen unverzichtbar sind, damit die Europäische Union die demografischen Herausforderungen meistern kann; außerdem stimulieren die Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse durch die Schaffung von Arbeitsplätzen die lokale und regionale Wirtschaftsentwicklung und tragen zur Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union bei; hält es unter diesem Gesichtspunkt für unverzichtbar, eine Studie zur Ermittlung der Sozialdienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse und zur Bewertung ihrer sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen durchzuführen; fordert die Einführung von Qualitätsindikatoren, um die Fortschritte bei den Zielen von Barcelona messen zu können betont, dass den Sozialdienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse zugunsten von älteren und pflegebedürftigen Menschen die gleiche Aufmerksamkeit gebührt und die gleiche Behandlung zuteil werden muss;
- 71. betont, dass Freiwilligenarbeit und soziale Netzwerke in im Niedergang befindlichen Regionen wesentlich zur Befriedigung der Bedürfnisse der lokalen Bevölkerung beitragen jedoch nicht die öffentliche Hand ersetzen können, die bei der Bereitstellung der Leistungen der Daseinsvorsorge in den Regionen eine wichtige Rolle spielen; ist der Auffassung, dass dieses ehrenamtliche Engagement anerkannt werden muss und dessen Akteure als Partner in der Regionalpolitik gefördert werden müssen betont, dass dadurch Lernprozesse in Gang gesetzt werden, die eine Region dazu befähigen, den Herausforderungen des demografischen Wandels zu begegnen;
- 72. ermuntert die Mitgliedstaaten und die regionalen Behörden, zu diesem Zweck auf die Strukturfonds zurückzugreifen; fordert von der Kommission, den Erfahrungsaustausch von Regionen, in denen die "Seniorenwirtschaft" jetzt oder in Zukunft eine große Rolle spielt, im Rahmen der Territorialen Zusammenarbeit (Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds12) zu unterstützen;
- 73. fordert eine breit angelegte Debatte über den Anspruch auf eine menschenwürdige Rente für alle, die eine Voraussetzung für die Solvenz, die Würde und die soziale Eingliederung der älteren Bevölkerung ist; erinnert an den gewaltigen Beitrag, den ältere Menschen zum gesellschaftlichen Zusammenhalt durch Freiwilligenarbeit und Pflege leisten;
- 74. fordert die Mitgliedstaaten zu einer abgestimmten Reflexion über mögliche Reformen auf durch die die Nachhaltigkeit der Renten- und Sozialversicherungssysteme und unter anderem die Anrechnung des Mutterschafts- und Erziehungsurlaubs auf die Rentenansprüche von Frauen garantiert werden kann;
- 75. fordert diejenigen Mitgliedstaaten auf, die nicht bereits die Wechselwirkung zwischen der Gewährung von Ruhegehältern und von Anreizen zur Arbeit, insbesondere hinsichtlich flexibler Arbeitszeiten, untersuchen, dies in Betracht zu ziehen, um Hindernisse für die Arbeitsaufnahme zu beseitigen;
- 76. stellt fest, dass die Überalterung der europäischen Gesellschaft beträchtliche regionale Ungleichheiten aufweist und nationale Daten zum demografischen Wandel verschiedene lokale Wirklichkeiten verschleiern, was es für die Zentralregierungen schwierig macht, den Bedarf an Infrastrukturen und die erforderlichen finanziellen Transfers zu ermitteln; fordert die Kommission auf, dazu beizutragen, dass die Qualität und Verlässlichkeit von Daten und Statistiken zu demografischen Trends verbessert werden, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Prozess der Freizügigkeit für alle Arbeitnehmer innerhalb einer erweiterten Europäischen Union noch vor 2014 stärker zu beschleunigen;
- 77. legt den Mitgliedstaaten nahe, in den jeweiligen Rentensystemen das Gleichgewicht von Einnahmen und Ausgaben unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips zu wahren und appelliert an die Mitgliedstaaten, jährlich Haushaltsmittel für die Zahlung der künftigen Renten zurückzustellen;
- 78. stellt fest, dass der demografische Wandel in den einzelnen Regionen ernste Auswirkungen hat und unterschiedlicher Anpassungsstrategien bedarf je nachdem, ob es sich um eine Zuwanderungsregion oder um eine schrumpfende Region handelt; stellt fest, dass sich die Lebensqualität in schrumpfenden, meist ländlichen Regionen anders definiert als in Regionen mit Bevölkerungswachstum, und ist daher der Ansicht, dass unterschiedliche Förderstrategien nötig sind;
- 79. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Generationenfrage bei der Solidarität zwischen den Regionen Europas zu berücksichtigen und den schwerwiegenden territorialen Auswirkungen, die die derzeitigen demografischen Trends innerhalb der Europäischen Union haben können, Rechnung zu tragen; betont , dass diese Auswirkungen für die Planung von Wohnraum und Infrastruktur von großer Bedeutung sind, insbesondere in städtischen Gebieten, in denen es wahrscheinlich eine höhere Konzentration von Einwanderergemeinschaften geben wird; verweist ebenfalls auf den besonderen Bedarf an Investitionen auf lokaler Ebene in den Regionen mit einer überalterten Bevölkerung für lokale wohnnahe Dienstleistungen, um den besonderen Bedürfnissen älterer Menschen Rechnung zu tragen und ihnen so lange wie möglich ein selbstständiges Leben zu ermöglichen; schlägt vor, bei der Zuweisung von Mitteln der Strukturfonds und im Rahmen der Möglichkeiten des Europäischen Sozialfonds, lokales soziales Kapital für Dienstleistungen einzusetzen, dem Bedarf an solchen Investitionen Rechnung zu tragen; fordert die Beibehaltung der Strukturpolitik nach 2013; weist darauf hin, dass Abwanderungsregionen Maßnahmen ergreifen müssen um eine natürliche Bevölkerungsmischung weitgehend aufrechtzuerhalten, wozu Investitionen in die Beschäftigung, die Bildung und den Zugang zu Dienstleistungen der Daseinsvorsorge gehören;
- 80. schlägt der Kommission vor, im Rahmen der Territorialen Zusammenarbeit europaweite Netzwerke zu fördern, in denen die regionalen und lokalen Behörden und Regionen und die zivilen Akteure bei der Bewältigung der Probleme, die aus dem demografischen Wandel resultieren, voneinander lernen können;
- 81. ermuntert die Mitgliedstaaten, generationenübergreifende Projekte zu fördern, in denen ältere Menschen mit jüngeren Menschen ihre Fertigkeiten teilen und neues Fachwissen erlangen; fordert die Kommission auf, den Austausch von bewährten Praktiken in diesem Bereich zu erleichtern;
- 82. fordert von den Mitgliedstaaten, Abwanderungsregionen und -gebiete zu unterstützen, indem eine hohe Qualität der Leistungen der Daseinsvorsorge (z.B. Bildungseinrichtungen, einschließlich Vorschule und Kinderbetreuungsmöglichkeiten, Sozialfürsorge sowie Post- und Gesundheitsdienste), die Sicherung der Erreichbarkeit (z.B. öffentlicher Verkehr, Verkehrsinfrastrukturen und Telekommunikationsnetze) und die Gewährleistung von Partizipation und Kompetenz (z.B. durch berufliche Bildung, darunter Methoden des lebenslangen Lernens, sowie die Nutzung neuer Technologien und Investitionen in diese) garantiert werden; dringt darauf, die Rahmenbedingungen für die Erfüllung dieser Aufgaben an die lokalen Bedürfnisse und lokalen Akteure anzupassen und deren Anpassungsfähigkeit zu verbessern; macht auf die besondere Lage von Inseln, Grenzgebieten, Berggebieten und sonstigen, von Bevölkerungszentren weit entfernten Regionen aufmerksam;
- 83. begrüßt den Vorschlag zur Einrichtung eines Europäischen Integrationsfonds; fordert die zuständigen nationalen, regionalen und lokalen Behörden, die mit der Ausarbeitung und Verwaltung der Kohäsionspolitik und der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums befasst sind, auf, noch enger zusammenzuarbeiten, um die Menschen zu ermutigen, sich in dünn besiedelten ländlichen Gebieten niederzulassen, indem die Lebens- und Arbeitsbedingungen in diesen Gebieten verbessert werden;
- 84. begrüßt, dass das zunehmende demografische Ungleichgewicht von der Kommission in dem vierten Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt als eine der Herausforderungen benannt wurde; sieht mit Interesse den Ergebnissen der Konsultationen der Öffentlichkeit und der Festlegung der Rolle der Regionalpolitik bei der Bekämpfung der negativen Auswirkungen des demografischen Wandels im nächsten Programmplanungszeitraum entgegen;
- 85. erinnert die Mitgliedstaaten an die vielfältigen Nachteile, unter denen - insbesondere ältere - Menschen, die Pflegeaufgaben wahrnehmen, leiden; schlägt vor, dass diesen Bevölkerungsgruppen mehr Unterstützung geboten wird, um sie in die Lage zu versetzen die vielfältigen Beschäftigungshindernisse zu meistern;
- 86. weist darauf hin, dass es den demografischen Trends zufolge in den benachteiligten städtischen Bezirken, Vororten und ländlichen Gebieten wahrscheinlich zu einer Entvölkerung kommen wird, was entscheidende Auswirkungen auf Wohnraum und Infrastruktur haben wird;
- 87. fordert die Mitgliedstaaten auf, mehr angemessenen Wohnraum für Familien, insbesondere für Alleinerziehende und ältere Menschen, zur Verfügung zu stellen, zum Beispiel mit Hilfe von "Mehr-Generationen-Projekten" im Bereich der Stadtentwicklung und -planung;
- 88. betont, dass das demografische Ungleichgewicht im weltweiten Maßstab die Gefahr birgt die Unterschiede bei der Entwicklung und den Migrationsdruck zu verschärfen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, diese Faktoren in ihre Einwanderungspolitik mit dem Ziel einer Entwicklungszusammenarbeit aufzunehmen;
Integrierte Zuwanderung als Herausforderung
- 89. stellt fest, dass der Rückgriff auf die Zuwanderung ein Teil der Demografie der Europäischen Union unter anderen ist und bleiben wird und ein Beitrag sein könnte, der unter wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Gesichtspunkten positiv zu bewerten ist; fordert deshalb die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner auf, einen unvoreingenommenen und überlegten Ansatz für die Zuwanderung zu entwickeln, um fremdenfeindlichen und rassistischen Meinungen und Haltungen entgegenzuwirken und auf eine vollständige und effektive Eingliederung in die Gesellschaft hinzuarbeiten;
- 90. erkennt jedoch an, dass die Immigration besonders Abwanderungsregionen auch Chancen bietet, die negativen Auswirkungen des demografischen Wandels aufzuhalten und fordert deshalb die Mitgliedstaaten auf, die Integration von Migranten als strategisch bedeutsame politische Maßnahme anzuerkennen;
- 91. ist der Meinung, dass die Integrationspolitik in den Mitgliedstaaten ausgebaut werden sollte damit sich Migranten leichter in der Europäischen Union niederlassen können; begrüßt daher die Entscheidung 2007/435/EG des Rates vom 25. Juni 2007 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen für den Zeitraum 2007 bis 2013 innerhalb des Generellen Programms "Solidarität und Steuerung der Migrationsströme"13 und vertraut darauf, dass sie zur Erleichterung der sozialen und wirtschaftlichen Integration von Migranten in die Europäische Union beitragen wird;
- 92. betont die Notwendigkeit, die Zuwanderungspolitiken zu definieren und zwischen den Mitgliedstaaten zu koordinieren, wobei den Zuwanderern gleiche Lebens- und Arbeitsbedingungen garantiert werden; ersucht die Kommission, so rasch wie möglich eine Strategie und spezifische Maßnahmen zur Wirtschaftsmigration zu erarbeiten und zu unterbreiten;
- 93. betont, wie wichtig es ist, die Einwanderungspolitik der Mitgliedstaaten besser abzustimmen, um eine bessere Eingliederung der Zuwanderer in die Gesellschaft und den offiziellen Arbeitsmarkt und ihre juristische und soziale Absicherung, einschließlich ihrer Rentenansprüche zu gewährleisten; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Menschenhandel und Menschenschmuggel entschlossen zu bekämpfen und Sanktionen für Arbeitgeber vorzusehen, die illegale Arbeitskräfte beschäftigen bzw. ausbeuten begrüßt die europäische Initiative gegen die Schwarzarbeit und gegen die Ausbeutung sowie gegen menschenunwürdige Lebensbedingungen, unter denen die illegalen Zuwanderer leiden;
- 94. erkennt die besondere Rolle von Städten in dieser Hinsicht an, da sich die meisten Einwanderer in Städten niederlassen, und betont, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten die Auswirkungen der Einwanderungspolitik auf Städte berücksichtigen und sie bei der Konzipierung und Umsetzung von politischen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Einwanderung eng einbinden müssen; nimmt mit Interesse den Prozess "Städte-Integration", den die Kommission 2006 mit EUROCITIES eingeleitet hat, sowie die am 6. November 2007 in Mailand unverzeichnete Erklärung zur Integration, die die Weiterführung des Dialogs über die Umsetzung der gemeinsamen Grundprinzipien für die Integration auf Stadtebene bezweckt, zur Kenntnis;
- 95. betont, dass die legale Migration innerhalb der Europäische Union, von Vorteil für die Migranten sein und für die Ursprungsländer keine Belastung darstellen sollte; ermutigt die Mitgliedstaaten, ihre Integrationsmaßnahmen für Einwanderer auszuweiten;
- 96. begrüßt die Initiative der Kommission und der Mitgliedstaaten, die globale Dimension der Migration und die Konsequenzen der Wirtschaftsmigration in die Europäische Union für das Herkunftsland zu berücksichtigen; betont, dass es notwendig ist, die Risiken des "Braindrain" in den Ursprungsländern der Migranten zu berücksichtigen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, wirksame Maßnahmen zusammen mit den betroffenen Drittländern zu ergreifen, um dem "Braindrain" entgegenzuwirken
- 97. besteht darauf, dass die menschliche Dimension der Zuwanderung nicht den rein ökonomischen Erwägungen geopfert wird und dass die Wahl der Eingliederung der gesamten Familie eine Möglichkeit bleibt, die den Zuwanderern offen steht, wenn sie dies wünschen; fordert eine enge Zusammenarbeit bei der europäischen Einwanderungspolitik sowie bei der Beschäftigungs-, Sozial-, Bildungs- und Regionalpolitik;
- 98. erinnert daran, dass die Überweisungen von Einwanderern in Europa eine sehr wichtige Methode der Finanzierung des Lebensunterhalts älterer Menschen in Entwicklungsländern sind;
- 99. weist darauf hin, dass die Zuwanderungspolitik die Bekämpfung von Diskriminierung und die Erreichung eines höheren Grads an wirtschaftlicher, sozialer und gesellschaftlicher Gleichstellung sowohl für die bereits in Europa lebenden Zuwanderer als auch für künftige Zuwanderer zum Ziel haben muss;
- 100. ist der Meinung, dass die Familienangehörigen in Begleitung der einwandernden Arbeitskräfte eine Aufenthaltsberechtigung und gegebenenfalls eine Arbeitserlaubnis erhalten sollten;
- 101. betont die wichtige Rolle der Migrantinnen und fordert die Mitgliedstaaten auf, ihnen in der Integrationspolitik den ihnen gebührenden Platz einzuräumen und ihnen die Gesamtheit ihrer Rechte zu garantieren;
- 102. ersucht die Mitgliedstaaten darum, auf die Tagesordnung eines der nächsten Gipfeltreffen eine Aussprache über die demografischen Veränderungen und die bewährten Praktiken in Bereichen wie dem aktiven Altern, die Beschäftigung junger Menschen, der Familienpolitik und der Eingliederung von Zuwanderern zu setzen;
- 103. begrüßt die Zusage der Kommission, alle zwei Jahre in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Demografieforum einen Lagebericht vorzulegen; wünscht, dass in diesem Bericht auch die Auswirkungen der politischen Maßnahmen untersucht werden die in den Mitgliedstaaten in den betreffenden Bereichen durchgeführt wurden unterstützt die Kommission in ihrer Absicht, in dem Bericht dem Thema der Unfruchtbarkeit alle zwei Jahre ein Kapitel zu widmen sowie ein Kapitel über die Vorbereitungen der Europäischen Union auf den demografischen Wandel darin aufzunehmen ermutigt die Kommission, ein System von Indikatoren für die Überwachung und Analyse der demografischen Entwicklungen in den verschiedenen Mitgliedstaaten und in der Europäischen Union einzuführen;
- 104. stellt fest, dass die demografische Zukunft Europas neue Probleme im Zusammenhang mit den demokratischen Mechanismen und den Kanälen aufwirft, mittels derer sich die Stimme der Mehrheit seiner Komponenten Gehör verschaffen und Einfluss auf die politische Entscheidungsfindung nehmen kann; betont, dass das Hauptproblem in einer alternden Gesellschaft die politische Vertretung der Minderjährigen ist, die die gemeinsame - und daher politische - Zukunft der Gemeinschaft darstellen und derzeit auf der Ebene der politischen Entscheidungsfindung kein Gehör erhalten und keinerlei Einfluss haben; weist ferner darauf hin, dass Einwanderer - sowohl Erwachsene als auch ihre Kinder - sich aus verschiedenen Gründen nur sehr schwer Gehör verschaffen können; stellt fest, dass das Problem der Anhörung und politischen Vertretung der sozialen Gruppen, die derzeit nicht vertreten sind, insbesondere der Minderjährigen, ein Schlüsselproblem darstellt, das umfassend und eingehend erörtert werden muss;
- 105. ermuntert die Kommission und die Mitgliedstaaten, die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union für die demografischen Herausforderungen in Europa, beispielsweise durch Kampagnen und Pilotprojekte zu dem Thema, zu sensibilisieren;
- 106. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- 1 ABl. C 115 vom 14.4.1997, S. 238.
- 2 ABl. C 104 vom 6.4.1998, S. 222.
- 3 ABl. C 232 vom 17.8.2001, S. 381.
- 4 ABl. C 292 E vom 1.12.2006, S. 131.
- 5 ABl. C 305 E vom 14.12.2006, S. 141.
- 6 ABl. C 161 vom 13.7.2007, S. 66.
- 7 ABl L 204 vom 26.7.2006, S. 23.
- 8 ABl L 348 vom 28.11.1992, S. 1.
- 9 ABl. L 145 vom 19.6.1996, S. 4.
- 10 ABl. L 14 vom 20.1.1998, S. 9.
- 11 ABl. L 303 vom 2.12.2000, S. 16.
- 12 ABl L 210 vom 31.7.2006, S. 25. Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1989/2006 (ABl. L 411 vom 30.12.2006, S. 6).
- 13 ABl. L 168 vom 28.6.2007, S. 18.