Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Drittes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 102. Sitzung am 13. Juni 2007 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 016/5532 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR - Drucksache 016/4842 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. Artikel 2 wird wie folgt gefasst:

Artikel 2
Änderung des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes

§ 9 Abs. 3 des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Juli 1997 (BGBl. I S. 1620), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2834) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:


Fristablauf: 06.07-07
Initiativgesetz des Bundestages