Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer Härtefallregelung in § 74 Absatz 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) - Antrag des Saarlandes -

986. Sitzung des Bundesrates am 13. März 2020

A

1. Der Ausschuss für Frauen und Jugend und der Ausschuss für Familie und Senioren empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderung zu fassen:

Zu Nummer 2 Satz 2 und Satz 3 - neu - Nummer 3

Folgeänderungen:

Die Begründung ist wie folgt zu ändern:

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Das Anliegen des Entschließungsantrags wird grundsätzlich unterstützt. Es erscheint nachvollziehbar, dass gerade Alleinerziehende auf stationäre Rehabilitationsmaßnahmen verzichten müssen, wenn sie keine Möglichkeit haben, ihr zwölf- bis 15-jähriges Kind mitzunehmen.

Die konkret vorgeschlagene Gesetzesänderung und ihre Darstellung sollten jedoch noch optimiert werden. Insbesondere ist eine generelle Erhöhung der Altersgrenze einer Härtefallregelung vorzuziehen. Es ist nicht einzusehen, warum bei unter zwölfjährigen Kindern die Möglichkeit einer Haushaltshilfe bzw. der Mitnahme des Kindes generell gewährt wird, bei zwölf- bis 15jährigen Kindern aber nur, wenn das Kind nicht durch Erziehungsberechtigte oder nahe Angehörige betreut werden kann. Wie in der Begründung zu Recht weiter ausgeführt wird, kann bei Alleinerziehenden eine Betreuung durch den anderen, nicht im Haushalt lebenden Elternteil problematisch sein. Deshalb sollten Alleinerziehende auch bezüglich zwölf- bis 15-jähriger Kinder nicht auf diese Möglichkeit verwiesen werden.

B

2. Der federführende Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.