Die Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz Mainz, 13. September 2018
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Regierenden Bürgermeister
Michael Müller
Sehr geehrter Herr Präsident,
die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates: Praktische Umsetzung tierschutzgesetzlicher Regelungen zur Ferkelkastration zuzuleiten.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung auf die Tagesordnung der 970. Sitzung des Bundesrates am 21. September 2018 zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Malu Dreyer
Entschließung des Bundesrates: Praktische Umsetzung tierschutzgesetzlicher Regelungen zur Ferkelkastration
Der Bundesrat möge beschließen:
- 1. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung um eine adressatengerechte Informations- und Aufklärungskampagne mit dem Ziel, eine Erhöhung der Akzeptanz zugelassener, alternativer Verfahren der Kastration männlicher Ferkel bei Landwirten, bei Schlachtbetrieben, dem Lebensmitteleinzelhandel und beim Verbraucher zu erreichen. Weiterhin bittet der Bundesrat die Bundesregierung, die Etablierung der Ersatzmethoden positiv zu unterstützen und insbesondere die Aktivitäten der Landwirtschaft zur Verbesserung des Tierwohls zu honorieren und voran zu bringen.
- 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, so bald als möglich zu prüfen, inwieweit von der Ermächtigung des § 6 Absatz 6 des Tierschutzgesetzes Gebrauch gemacht und dem Bundesrat ein Verordnungsentwurf zugeleitet werden sollte, wonach die Betäubung bei der Kastration von männlichen Ferkeln im Alter von unter acht Tagen mittels eines nach arzneimittelrechtlichen Vorschriften für die Inhalationsnarkose bei diesem Eingriff zugelassenen Tierarzneimittels von anderen Personen als Tierärztinnen oder Tierärzten durchgeführt werden darf. Hierbei wäre auch zu prüfen, inwieweit nähere Vorschriften unter anderem über die Art und den Umfang der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, den Arbeitsschutz und deren Nachweis zu erlassen wären.
- 3. Der Bundesrat stellt fest, dass bisher kein Lokalanästhetikum für die Indikation "Ferkelkastration" zugelassen ist. Er bittet die Bundesregierung, die derzeit laufenden Untersuchungen zu den Möglichkeiten des Einsatzes von Lokalanästhetika bei der Ferkelkastration mit höchster Priorität zu unterstützen bzw. selbst voranzutreiben und auf diese Weise die Akteure zu unterstützen.
- 4. Gleichwohl weist der Bundesrat darauf hin, dass mit schlüssigen Ergebnissen voraussichtlich nicht vor dem Jahr 2021 zu rechnen ist. Wird bei Vorlage von günstigen wissenschaftlichen Resultaten ein Antrag auf Zulassung eines Lokalanästhetikums gestellt, so würde das Zulassungsverfahren weitere Zeit in Anspruch nehmen.
- 5. Sollte es zu einer Zulassung eines Lokalanästhetikums kommen, bittet der Bundesrat die Bundesregierung die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um Anforderungen an die Sachkunde der Landwirte zu regeln.
- 6. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Schaffung erweiterter Förderungsmöglichkeiten für kleine und mittlere viehhaltende Betrieb für Investitionen in eine ab 2019 tierschutzgesetzkonforme Ferkelkastration zu prüfen, um Landwirtinnen und Landwirten die fristgerechte Umstellung zu erleichtern.