Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates zum Thema Ausländische Investitionen - Absenkung der Eingriffsschwelle in § 56 Außenwirtschaftsverordnung

Der Bayerische Ministerpräsident München, 13. März 2018

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Regierenden Bürgermeister
Michael Müller

Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß dem Beschluss der Bayerischen Staatsregierung übermittle ich die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates zum Thema Ausländische Investitionen - Absenkung der Eingriffsschwelle in § 56 Außenwirtschaftsverordnung mit dem Antrag, dass der Bundesrat diese fassen möge.

Ich bitte, die Entschließung den Ausschüssen zuzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Horst Seehofer

Entschließung des Bundesrates zum Thema Ausländische Investitionen - Absenkung der Eingriffsschwelle in § 56 Außenwirtschaftsverordnung

Anlage
Eingriffsschwellen bei der Überprüfung und Untersagung von Übernahmen durch Unionsfremde in den 12 EU-Mitgliedstaaten mit Investitionsprüfungs-Regelungen und in den G7-Staaten EU

EU-MitgliedstaatenEingriffsschwelle
Dänemarksektorspezifisch
Deutschland25%
Finnland10%
Frankreich33,33%
Großbritannien25%
Italiensektorspezifisch
Lettland50%
Litauen5% oder bei einer Überschreitung von 33% (wenn schon mehr als 5%)
Österreich25%
Polen49%
Portugal49%
Spaniensektorspezifisch

G7-StaatenEingriffsschwelle
Kanadakeine
Frankreich33,33%
Deutschland25%
Großbritannien25%
Italiensektorspezifisch
Japan10%
USA10%

Hinweis: Auf EU-Ebene hat die EU-Kommission - insbesondere auf Betreiben Deutschlands und Frankreichs - einen Vorschlag für eine neue Verordnung zur Investitionsprüfung vorgelegt. Die EU-Kommission schafft einen neuen EU-weiten Rahmen für die Investitionsprüfung. Nicht geregelt wird aber in dem neuen EU-VO-Vorschlag eine Eingriffsschwelle (diese müssen von den MS selbst festgelegt werden). Des Weiteren verbleibt auch weiterhin die Entscheidungshoheit im Einzelfall bei dem jeweiligen EU-Mitgliedstaat, auch bei größeren grenzüberschreitenden Projekten.