Antrag der Länder Berlin, Bremen
Entschließung des Bundesrates "Kunst-, Kultur-, Medien- und Kreativlandschaft in Deutschland sichern - Hilfen für Kulturschaffende und Kultureinrichtungen spezifisch und mittelfristig wirkend ausgestalten"

Der Regierende Bürgermeister von Berlin Berlin, 12. Mai 2020

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Dietmar Woidke

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Landesregierungen von Berlin und Bremen haben beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates "Kunst-, Kultur-, Medien- und Kreativlandschaft in Deutschland sichern - Hilfen für Kulturschaffende und Kultureinrichtungen spezifisch und mittelfristig wirkend ausgestalten" zuzuleiten.

Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die Tagesordnung der 989. Sitzung des Bundesrates am 15. Mai 2020 zu setzen und eine sofortige Sachentscheidung herbeizuführen.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Müller

Entschließung des Bundesrates "Kunst-, Kultur-, Medien- und Kreativlandschaft in Deutschland sichern - Hilfen für Kulturschaffende und Kultureinrichtungen spezifisch und mittelfristig wirkend ausgestalten"

Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:

Begründung:

Von den notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie sind weite Teile der Kunst-, Kultur-, Medien- und Kreativwirtschaft in besonderem Maße betroffen. Auch die staatlich geförderten Kultureinrichtungen werden finanziell in Bedrängnis geraten, wofür nach derzeitigem Stand auf der Ebene der Länder und der Kommunen allein die Träger einzustehen haben. Einige Länder haben daher bereits über die Soforthilfen hinaus weitere erhebliche Finanzhilfen zur Konsolidierung der kulturellen und medienbezogenen Infrastruktur auf den Weg gebracht. Diese werden aber nicht ausreichen, um die Existenz der selbstständigen Künstlerinnen und Künstler, Kulturschaffenden und Kreativwirtschaftlerinnen und Kreativwirtschaftler sowie Medienschaffenden und Mediendienstleisterinnen und Mediendienstleister zu sichern. Hierfür wird es weiterer gemeinsamer Anstrengungen und der Unterstützung des Bundes bedürfen. Es handelt sich um eine Sondersituation, die einen gesamtstaatlichen Kraftakt innerhalb der föderalen Ordnung erfordert.

Die genannten Gruppen konnten bislang über das Soforthilfeprogramm des Bundes nicht im erforderlichen Umfang Unterstützung erhalten, da sie keine oder nur geringe Betriebsausgaben haben. Der Vorschlag der Wirtschaftsministerkonferenz und der Kulturministerkonferenz, den Solo-Selbstständigen zum Ausgleich ihrer substanziellen Umsatzeinbrüche einen pauschalen Betrag zu gewähren, ist geeignet, den Betroffenen die benötigte Hilfe zukommen zu lassen und zugleich eine doppelte Bürokratie zu vermeiden, die entsteht, wenn die Betroffenen auf die Grundsicherung verwiesen werden und Hilfen für die (geringen) betrieblichen Kosten und solche der privaten Lebensführung an zwei unterschiedlichen Stellen beantragt werden müssen.

Je nach Anzahl der Beschäftigten werden gemeinnützige Institutionen mit ihren breit gefächerten Problemlagen, die ihnen wegen der COVID-19-Krise entstehen können, gar nicht oder nicht hinreichend vom Soforthilfeprogramm des Bundes erfasst. Da diese Einrichtungen nicht darauf ausgerichtet sind, Gewinne zu erzielen, verfügen sie auch nicht über Rücklagen, um beim Wegfall von Einnahmen Liquiditätsengpässe langfristig zu überbrücken oder Kredite zurückzuzahlen. Viele Betroffene haben einen hohen Eigenerlösanteil z.B. aufgrund von Veranstaltungen, die ggf. noch lange nicht wieder stattfinden können. Auch die aufgelegten Bürgschaftsprogramme für einen erleichterten Zugang zu Krediten und die Möglichkeit des Ausreichens von Gutscheinen anstelle von Rückerstattungen beim Ausfall von Veranstaltungen helfen hier nur für kurze Zeit bzw. verlagern das Liquiditätsproblem auf einen späteren Zeitpunkt.

Privatwirtschaftlich agierende, aber renditearme Einrichtungen mit mehr als zehn Beschäftigten werden ebenfalls allein von einem Bürgschaftsprogramm des Bundes adressiert. Diese Einrichtungen, die häufig der sogenannten Kultur- und Kreativwirtschaft zugerechnet werden, zeichnen sich durch eine in der Regel geringe Kapitaldecke und eine angespannte Liquidität aus. Kredite - auch bei einer kompletten Verbürgung durch beispielsweise Investitionsbanken - steigern zwar die Liquidität, führen aber auch zu einer Erhöhung der Verschuldung. Besonders betroffen sind hier beispielsweise Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft und Kinos, deren Geschäft vollständig weggebrochen ist und die vor allem größere Veranstaltungen und Festivals voraussichtlich für eine längere Zeit nicht mehr durchführen können. Hier sind die Existenzen vieler Branchen betroffen, die spezifische Förderprogramme benötigen.