Übermittelt vom für Wirtschaft und Technologie am 24.Juli 2006 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (BGBl. I 1993 S. 313 ff.).
Die Vorlage ist von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften am 14. Juli 2006 dem
Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.
Hinweis: vgl.
Drucksache 588/05 (PDF) = AE-Nr. 051961 und
Drucksache 507/06 (PDF) = AE-Nr. 061400
Vom Umdruck des fremdsprachigen Anhangs ist abgesehen worden. Er wird als Folgedokument an die Länder verteilt.
Mitteilung der Kommission an den Rat und das europäische Parlament
Die Kohäsionspolitik und die Städte:
Der Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung in den Regionen
1. Nachhaltige Stadtentwicklung in der europäischen Regionalpolitik 2007-2013
Den im März 2005 vom Europäischen Rat beschlossenen Zielsetzungen folgend, hat die Kommission für die Periode 2007-2013 eine verstärkte Ausrichtung der Kohäsionspolitik auf Wachstum und Beschäftigung vorgeschlagen.
Die Gemeinschaftlichen Strategischen Leitlinien 2007-13 legen besonderes Augenmerk auf den speziellen Bedarf bestimmter Gebiete, etwa städtischer und ländlicher Bereiche. Die Leitlinien befürworten ein "integriertes Konzept" für die Kohäsionspolitik, das nicht nur zu Wachstum und Beschäftigung führt, sondern auch zur Verfolgung umwelt- und sozialpolitischer Zielen beiträgt.
Die Bedeutung städtepolitischer Fragen wurde von mehreren aufeinander folgenden EU-Ratspräsidentschaften anerkannt, insbesondere bei den informellen Ministertreffen in Rotterdam im November 2004 und in Bristol im Dezember 2005, wo diese Kommissions-Mitteilung erstmals als Arbeitspapier vorgestellt wurde.
Zudem begrüßte das Europäische Parlament in seinem Bericht über die städtische Dimension im Zusammenhang mit der Erweiterung1 die Einbeziehung einer nachhaltigen Stadtentwicklung als zentrales Thema der Kohäsionspolitik sowie der europäischen Struktur- und Kohäsionsfonds. Darüber hinaus forderte das Europäische Parlament den Rat auf, die Weiterverfolgung dieser Thematik im Kontext der strategischen Berichterstattung nach Artikel 29 und 30 des Vorschlages für die Verordnung des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds sicherzustellen.
Mit der vorliegenden Mitteilung reagiert die Kommission auf diese Forderungen.
Die Gemeinschaftlichen Strategischen Leitlinien definieren jene Interventionsbereiche, welche bei der Vorbereitung der Operationellen Programme im Rahmen der Kohäsionspolitik für den Zeitraum 2007-2013 betont werden sollten. Diese Mitteilung hebt einige spezifische Aspekte der städtischen Dimension hervor, die in diesem Zusammenhang von Bedeutung sein könnten. Sie wird von einem Arbeitspapier der Kommissions-Dienststellen ergänzt, das jene Analysen liefert, die es erlaubt haben, die in der vorliegenden Mitteilung vorgeschlagenen Aktionsleitlinien auszuarbeiten.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen gründen sich auf Ergebnisse von statistischen Analysen (vor allem des Städteaudits2) sowie auf die beobachteten Ergebnisse bei der Durchführung der laufenden städtepolitischen Maßnahmen der Strukturfonds und anderer von der Europäischen Union finanzierter Maßnahmen.
Alle in diesem Dokument vorgeschlagenen städtepolitischen Maßnahmen sollten immer im jeweiligen institutionellorganisatorischen Rahmen eines Mitgliedsstaates und unter Berücksichtigung des Gemeinschaftsrechts zu staatlichen Beihilfen3 betrachtet werden.
Die betroffenen nationalen Behörden werden eingeladen, diese Mitteilung zusammen mit den jeweiligen Partnern - insbesondere den lokalen und regionalen Behörden - zu verwenden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen betreffen zahlreiche thematische Bereiche und zeigen die Möglichkeiten für Aktionen im Rahmen der Strukturfonds auf. Diese Möglichkeiten stellen sich dabei unterschiedlich dar, je nachdem ob die Städte sich in Regionen, die von Ziel "Konvergenz" oder von Ziel "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" profitieren, befinden.
In diesem Text werden die Begriffe "Stadt" und "städtisches Ballungsgebiet" in einem "weiten" Verständnis verwendet.
2. Die Rolle der Städte: Warum Städte wichtig sind
Die Europäische Union wird ihre Agenda für Wachstum und Beschäftigung dann erfolgreich umsetzen, wenn alle Regionen dazu ihren Beitrag leisten. Den Städten kommt bei dieser Aufgabe große Bedeutung zu. Sie haben das größte Angebot an Arbeitsplätzen, Unternehmen und höheren Bildungseinrichtungen und sind wichtige Akteure bei der Verwirklichung des sozialen Zusammenhalts. Die Städte stehen im Mittelpunkt jenes Wandels, für den Innovation, unternehmerische Initiative und Unternehmenswachstum die Grundlage bilden.
Die Nachhaltigkeit des Wirtschaftswachstums ist sichergestellt, wenn dieses Hand in Hand geht mit Bemühungen, die Armut zu reduzieren, soziale Ausgrenzung zu bekämpfen und Umweltprobleme anzugehen. Nachhaltiges Wachstum weist für jene Städte eine besondere Bedeutung auf, die in Bezug auf soziale Ausgrenzung, Verschlechterung der Umweltqualität, Brachflächen und Zersiedelung mit den größten Problemen zu kämpfen haben.
Städte weisen große Unterschiede auf, was die wirtschaftlichen und sozialen Chancen anbelangt. Diese können räumlich (je nach Wohngegend) oder sozial (je nach Gruppenzugehörigkeit) bedingt sein, häufig spielen aber auch beide Aspekte eine Rolle.
Die Qualität des städtischen Umfeldes bzw. der städtischen Umwelt ist ein Schlüsselfaktor für die Attraktivität von Städten.
Europa ist durch eine polyzentrische Struktur großer, mittlerer und kleiner Städte gekennzeichnet. Viele dieser Städte bilden zusammen großstädtische Ballungsgebiete, viele sind aber auch das einzige städtische Zentrum einer Region.
3. Attrktive Städte
Mit wirtschaftlichen Chancen und einer hohen Lebensqualität ziehen die europäischen Städte Investitionen und Arbeitsplätze an. Die Städte haben viele Möglichkeiten, ihre Attraktivität zu erhöhen, und die Vorschläge der Kommission enthalten viele Elemente, die diese Initiativen unterstützen können.
Die Herausforderungen sind unterschiedlicher Natur. In einigen Städten sind es Bevölkerungswachstum, steigende Immobilienpreise, Mangel an Bauland,
Verkehrsüberlastung und überlastete öffentliche Dienste. In anderen Städten sind es Bevölkerungsrückgang, Verfall, Mangel an Arbeitsplätzen oder niedrige Lebensqualität.
Es müssen wenigstens folgende grundlegende Bereiche in Betracht gezogen werden, um die Attraktivität einer Stadt zu erhöhen: Verkehr, Erreichbarkeit und Mobilität, der Zugang zu Diensten und Einrichtungen, die natürliche und physische Umwelt sowie der Kultursektor.
3.1. Verkehr, Erreichbarkeit und Mobilität
Aktionsleitlinien:
- - Nachhaltige städtische Mobilität bedeutet, die Verkehrsinfrastruktur bestmöglich zu nutzen, die unterschiedlichen Verkehrsarten optimal auf einander abzustimmen und dabei umweltfreundliche Mobilitätsformen zu fördern.
- - Städte in Randlage benötigen eine gute Anbindung an wichtige Flughäfen und an die wichtigsten Achsen der transeuropäischen Verkehrsnetze. In vielen Hauptstädten der neuen Mitgliedstaaten stellt beispielsweise die Erreichbarkeit auf dem Luftweg ein besonderes Problem dar.
- - Häufig macht es ein erfolgreiches Management des Stadtverkehrs erforderlich, dass Städte und die sie umgebende Region Verkehrsplanung, Bauvorhaben und Landnutzung koordinieren. Neue Projekte müssen Teil einer integrierten Strategie für die städtischen Gebiete sein. Themen wie Straßensicherheit und Aspekte der öffentlichen Gesundheit wie Lärmminderung und Luftqualität müssen berücksichtigt werden müssen.
- - Es ist wichtig, die Erschwinglichkeit, die Effizienz und die Effektivität des öffentlichen Verkehrs sowie die Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsträger zu verbessern. In vielen Städten gilt es, gegen Kriminalität vorzugehen und die Sicherheit von Mitarbeitern und Nutzern der Verkehrssysteme zu verbessern.
- - Die Städte sollten, als Teil eines integrierten Vorgehens und wo möglich, den Radverkehr, das Zu-Fuß-Gehen sowie andere alternative und umweltfreundliche Verkehrsformen fördern. Dies umfasst: Bedarfsmanagement, Regelung des Zugangs zu sensiblen innerstädtischen Bereichen und evtl. Ausweisung dieser Bereiche als Fußgängerzonen, Bau von Rad- und Fußwegen, Förderung von Energiesparfahrzeugen und alternativen Kraftstoffen (wie Biodiesel).
- - Die Verkehrsplanung muss auch Verkehrsteilnehmer/innen ohne Auto und nicht fahrtüchtige Verkehrsteilnehmer/innen (z.B. ältere Menschen, Jugendliche und Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen) berücksichtigen.
Ziel ist es, die Erreichbarkeit von Arbeitsplätzen und Diensten (Gesundheitsversorgung, Einkaufsmöglichkeiten) zu gewährleisten und sicherzustellen dass die persönliche Unabhängigkeit auch ohne privates Fahrzeug gewahrt bleibt.
3.2. Zugang zu Diensten und Einrichtungen
Aktionsleitlinien:
- - Eine wettbewerbsfähige Stadt muss in moderne, effiziente und bezahlbare Dienste investieren, die problemlos online zugänglich sind. Wichtige Dienste auf diesem Gebiet betreffen die Gesundheitsversorgung, soziale Dienste, den Bildungsbereich sowie die öffentliche Verwaltung. Diese Dienste müssen sich laufend weiterentwickeln und sich dabei an die aktuellen und künftigen demographischen Veränderungen anpassen. Dies ist aktuell besonders in Hinblick auf eine "alternde Bevölkerung" in Teilen der EU bedeutsam.
- - Ein besonderes Thema ist die Sicherstellung von Kinderbetreuungsangeboten, damit die Erziehungsberechtigten einer Arbeit nachgehen oder an einer Ausbildungsmaßnahme teilnehmen können. Dieser Aspekt ist besonders im Hinblick auf die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter von Bedeutung.
- - Der Zugang der Bewohner/innen sozial benachteiligter Gebiete zu Diensten muss unbedingt sichergestellt werden. Eine innovative Lösung ist die Ansiedlung einer Einrichtung von gesamtstädtischer Bedeutung in einem solchen Stadtviertel.
- - Darüber hinaus können bestimmte Gruppen auf Hilfe angewiesen sein, um Gesundheits- und soziale Dienste nutzen zu können. Bei Einwanderern und anderen benachteiligten Bevölkerungsgruppen ist mit besonderen Problemen in Bezug auf Gesundheits- und soziale Dienste zu rechnen. Diese müssen auch beim Zugang zu diesen Diensten u. U. Schranken überwinden. Eine verstärkte Beteiligung von Personen mit unterschiedlichem persönlichen Hintergrund und unterschiedlichem Alter an der Planung und Bereitstellung dieser Dienste hilft, Diskriminierungen zu verhindern, und trägt dafür Sorge, dass die Dienste kulturelle Schranken berücksichtigen.
- - Städte sollten von den Möglichkeiten der neuen Technologien Gebrauch machen um innovative und effiziente Lösungen im Bereich der öffentlichen Dienste (Gesundheitswesen, Verwaltung, Aus- und Weiterbildung) anbieten zu können.
3.3. Natürliche und physische Umwelt
Aktionsleitlinien:
- - Sanierung von Industriebrachen und öffentlichen Räumen. Die Folge sind eine Verbesserung der lokalen Dienste und eine Aufwertung von Gebieten. Zudem werden dadurch Baumaßnahmen auf der grünen Wiese vermieden.
- - Koordination der Landnutzungspolitiken und der Fördermittel aus den Strukturfonds und dem Kohäsionsfonds zwischen städtischen und umgebenden ländlichen Gebieten sowie auf regionaler und nationaler Ebene, um die Zersiedelung einzudämmen. Initiativen, um städtische Gebiete und Innenstädte als attraktive Wohngegenden zu gestalten.
- - Investitionen, um Übereinstimmung mit den EU-Rechtsvorschriften zu Luftqualität, Abwasserbehandlung, Abfallmanagement, Wasserversorgung und Lärm zu erzielen. Aktives Management von Verkehrsüberlastungen, Transportbedarf und öffentlichen Verkehrsnetzen im Hinblick auf die Verbesserung der Luftqualität, die Reduzierung von Lärm und die Förderung körperlicher Aktivitäten. Dies steht in Einklang mit der thematischen Strategie für die städtische Umwelt im Rahmen des 6. Umwelt-Rahmenprogramms4.
- - Eine hohe Energieeffizienz in städtischen Gebieten erfordert entsprechende Investitionen und einen sparsamen Umgang mit Energieressourcen. Die städtischen Behörden spielen eine wichtige Rolle bei der Förderung der Energieeffizienz und von erneuerbaren Energien: in der Stadtplanung, bei städtischen Verordnungen und im öffentlichen Beschaffungswesen, durch das Setzen von Beispielen und durch die Förderung nachhaltiger Bautechniken sowie durch die partizipative Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern.
3.4. Kultur
Aktionsleitlinien:
- - Es ist wichtig, dass Städte eine dynamische Kulturszene - über eine nachhaltige Kulturpolitik - fördern und unterstützen. Dies sollte sich an der Verfügbarkeit von entsprechenden Einrichtungen (wie Kultur- und Wissenschaftszentren, historischen Stadtvierteln, Museen, Bibliotheken) sowie an der Bewahrung des architektonischen und kulturellen Erbes orientieren. Kulturelle und wissenschaftliche Einrichtungen machen in Verbindung mit einem umfassenden Kulturprogramm, welches auch junge Menschen berücksichtigt, eine Stadt für ihre Bewohnerinnen und Bewohner, für Unternehmen, für Beschäftigte (insbesondere für mobile und hoch qualifizierte Arbeitskräfte) und für Besucher/innen attraktiv, und stärken das Image einer Stadt sowie den Lokalstolz und die Identität. Darüber hinaus ist der Kultursektor - wie auch der Kulturtourismus - eine schnell wachsende Branche.
- - Eine aktive Kulturpolitik ist ein wertvolles Instrument, um Brücken zwischen verschiedenen sozialen und ethnischen Gruppen zu bauen und die Integration von Immigrantinnen und Immigranten sowie anderen "Neuankömmlingen" in einer Stadt zu forcieren.
4. Unterstützung für Innovation, unternehmerische Initiative und wissensgestützte Wirtschaft
Städte bieten häufig von Natur aus ein Umfeld, das der Innovation und dem wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen förderlich ist. Sie können dabei die Initiative ergreifen, um dieses Umfeld mit entsprechenden Maßnahmen noch günstiger zu gestalten. Ein Mehrwert von Maßnahmen auf Ebene einer Stadt besteht etwa darin, dass Städte meist genauere Informationen über die Besonderheiten des Unternehmensumfeldes besitzen und daher sehr gut in der Lage sind, lokalspezifische effektive und integrierte Lösungsansätze für meist komplexe Herausforderungen anbieten zu können.
4.1. Maßnahmen für KMU und Kleinstunternehmen
Aktionsleitlinien:
- - Verbesserungen der wirtschaftlichen Infrastruktur als Voraussetzung für Unternehmensförderung. So ist beispielsweise eine Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur und der Erreichbarkeit einerseits sowie Wiederbelebung und Erneuerung von Gebäuden, die Errichtung von Industrieparks und Gründerzentren sowie Handelszentren andererseits, erforderlich.
- - Bereitstellung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen für Unternehmen, einschließlich Unternehmen der sozialen Wirtschaft. Dazu zählen die Unterstützung bei der Einführung und effizienten Nutzung neuer Technologien, Wissenschaftsparks, IKT-Kommunikationszentren und Gründerzentren. Weiterhin umfasst dies die Unterstützung und Betreuung in den folgenden Bereichen: Management, Marketing, technische Unterstützung, Rekrutierung von Arbeitskräften und sonstige professionelle und kommerzielle Dienstleistungen.
- - Förderung von Kooperationssystemen zwischen lokalen Partnern unter Einbeziehung von Unternehmen, Gewerkschaften, Universitäten, Nicht-Regierungsorganisationen, Ausbildungseinrichtungen und der Kommune. Neue Mechanismen für den Austausch von Wissen und Erfahrungen werden durch vorhandene Unterstützungsnetzwerke gefördert. Auch die Organisation von Workshops, Netzwerken und Ausstellungen eignet sich hervorragend, um potenzielle Partner zusammenzubringen.
- - Vereinfachter Zugang zu Finanzdienstleistungen. Vor allem Partnerschaften zwischen lokalen Behörden, Finanzierungsgebern, Dienstleistungsanbietern und KMU sind eine gute Möglichkeit, finanzielle und nichtfinanzierungsbezogene Instrumente so zu kombinieren dass sie den lokalen Bedarf zu decken. Die Finanzierungspakete können Zuschüsse, Mikrokredite, Garantiefonds zur gemeinsamen Übernahme hoher Risiken, Mezzanin-Fonds sowie Beratungs- und Fortbildungsleistungen umfassen. Die Städte können in Abstimmung mit regionalen und nationalen Finanzierungsinitiativen als wichtige Initiatoren auftreten.
- - Kontakt zu bestimmten Gruppen wie jungen oder weiblichen Unternehmern oder Unternehmern, die benachteiligten Gruppen angehören, einschließlich ethnischer Minderheiten. Der Zugang zu Finanzmitteln kann in sozial benachteiligten Gebieten ein besonderes Problem darstellen. Hier können öffentliche Behörden und NRO als Vermittler auftreten, indem sie beispielsweise für die Qualität von Projekten garantieren.
4.2. Innovation und die wissensgestützte Wirtschaft zur Förderung des Wachstums
Aktionsleitlinien:
- - Die Städte sollten "Wissensarbeiter/innen" sowie (ganz allgemein) einen großen Anteil vom Menschen mit tertiärer Bildung gewinnen und binden. Ein wichtiges Entscheidungskriterium bei der Wahl des Wohn- und Arbeitsstandortes ist hier die Attraktivität einer Stadt in Bezug auf ihre Verkehrsinfrastruktur, ihre Dienste, ihre Umgebung und ihr kulturelles Leben.
- - Die Städte müssen bei der Ausarbeitung einer Innovationsstrategie für die Großregion federführend sein. Gegebenenfalls können sie auch die Initiative ergreifen und eigene Forschungen durchführen.
- - Die Städte werden ermutigt, sich am 7. EU-Forschungsrahmenprogramm (2007-13) zu beteiligen und die Einführung technologischer Innovationen zu unterstützen.
- - Die Städte sollten Forschung und technologische Entwicklung sowie Bildung in der Region effizienter gestalten und ihre Zugänglichkeit für lokale Unternehmen, insbesondere KMU und Unternehmen der Sozialwirtschaft, verbessern.
- - Die Städte können Partnerschaften und "Clusters of Excellence" (Kompetenzzentren) mit Universitäten und anderen höheren Bildungseinrichtungen anregen und koordinieren und so Gründerzentren, Joint-Ventures und Wissenschaftsparks schaffen.
- - Die Städte sind aufgefordert, eine integrierte und ausgewogene Strategie für eine Informationsgesellschaft auszuarbeiten. Diese Strategie muss das Ziel verfolgen, im Einklang mit der neuen i2010-Initiative5 (für eGovernment, eBusiness, eLearning, digitale Kompetenz, eInclusion und eAccessibility) sowie mit regionalen und nationalen Strategien für die Informationsgesellschaft, eine "digitale Kluft" zu vermeiden oder zu bekämpfen.
- - Die Städte sollten eine frühzeitige Einführung von Öko-Innovationen und Umweltmanagementsystemen unterstützen.6 Wenn jetzt in diesen Bereich investiert wird besteht die Chance, dass sich die europäischen Unternehmen eine führende Position in einem zukünftigen Wachstumssektor aufbauen können.
5. Mehr und bessere Arbeitsplätze
5.1. Das Paradoxon der Städte: hohe Arbeitslosigkeit trotz eines großen Arbeitsplatzangebots
Paradoxerweise konzentrieren sich in den Städten sowohl der größte Bedarf als auch die größten Entwicklungsmöglichkeiten am Arbeitsmarkt. Während einerseits hoch qualifizierte Personen in den Städten überrepräsentiert sind, gilt dies andererseits auch für Personen mit niedrigem Bildungs- und Ausbildungsstand.
Aktionsleitlinien:
- - Die Strukturfonds können im Rahmen des Konvergenz-Ziels Maßnahmen zur Stärkung der institutionellen Kapazitäten und der Effizienz von Verwaltung auf regionaler wie lokaler Ebene und besonders zur Bereitstellung von öffentlichen Diensten unterstützen. Insbesondere können sie eine Verbesserung der Kapazitäten für Analysen und entsprechende Maßnahmen fördern. So sollen Städte etwa in die Lage versetzt werden, Analysesysteme und -instrumente zur Abschätzung des wirtschaftlichen und sozialen Wandels benutzen zu können der sich auf regionaler und lokaler Ebene vollzieht bzw. vollziehen wird. Gleichzeitig sollten sie die Effizienz der Verwaltung mit Onestop-Shops und der Neuordnung unterschiedlicher Dienste steigern.
- - Maßnahmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sollten auf lokaler Ebene ansetzen und von den Regionen und Mitgliedstaaten unterstützt werden.
- - Die Städte sollten sich ihre Stärken zunutze machen. So können sie Partnerschaften, Beschäftigungs- und Innovationsbündnisse schließen, die die wichtigsten Akteure eines Gebiets - gewählte Vertreter/innen aus der Politik, Unternehmer/innen, NRO, Interessenverbände und Universitäten - mit dem Ziel vereinen, eine positive und dynamische soziale und wirtschaftliche Entwicklung in Gang zu setzen.
- - Die Schwächen der Städte sollten ausgemerzt und die Beschäftigungsfähigkeit derjenigen Bevölkerungsgruppen verbessert werden, die bei der Arbeitsplatzsuche die größten Probleme haben, wie z.B. Frauen, Jugendliche, ältere Arbeitskräfte, ethnische Minderheiten, Langzeitarbeitslose, Obdachlose sowie Menschen mit Behinderungen.
5.2. Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit durch Anhebung des allgemeinen und beruflichen Bildungsstands
Aktionsleitlinien:
- - Allgemeine und berufliche Bildung können von den Städten auf vielfältige Weise gefördert werden, etwa durch die Unterstützung der Entwicklung kohärenter und umfassender Strategien für lebenslanges Lernen, durch eine höhere Wertschätzung und Inwertsetzung informell erworbener Kompetenzen von Menschen, durch Investitionen in attraktive, zugängliche und qualitativ hochwertige Ausbildungsangebote auf unterschiedlichen Ebenen, durch die Unterstützung der Modernisierung von Systemen (einschließlich modularer und skalierbarer Programme für die IKT-Ausbildung und eLearning), durch die Verbesserung von Qualität und Attraktivität der Berufsausbildung und durch die Aufstockung von Investitionen in die Lerninfrastruktur.
- - Die Städte sollten ihre Unterstützung gezielt denjenigen Gruppen zukommen lassen die auf dem Arbeitsmarkt überdurchschnittlich benachteiligt sind (z.B. Schulabbrecher/innen, gering qualifizierte Jugendliche, ältere Arbeitskräfte sowie bestimmte Gruppen von ethnischen Minderheiten und Einwanderern).
- - Zur Sicherung ihrer Wettbewerbsfähigkeit sollten die Städte Arbeitskräfte mit vielfältigen Qualifikationen gewinnen. Gebraucht werden beispielsweise Arbeitskräfte im Dienstleistungsbereich - einschließlich Einzelhandel, Gastgewerbe, Reinigungsgewerbe und Baubereich.
- - Die lokalen Behörden sollten optimierte Ausbildungs- und Integrationsprogramme anbieten, die Wege zurück in die Beschäftigung anbieten und unternehmerisches Denken vermitteln. Langzeitarbeitslose benötigen besondere Unterstützung. Dabei sind "Pakete" zur Wiedereingliederung notwendig, die das Sammeln von Berufserfahrung, Ausbildungsmaßnahmen und die Förderung des Selbstvertrauens mit flexiblen Arrangements zur Ausbildung am Arbeitsplatz bei örtlichen Arbeitgebern verbinden.
6. Unterschiede in den Städten
Das Paradoxon der Städte setzt sich bei den Unterschieden zwischen einzelnen Stadtvierteln fort. Das Städteaudit hat gezeigt, dass es in fast allen Städten mit 10 % oder mehr Arbeitslosen bestimmte Viertel gibt, in denen die Arbeitslosenquote mindestens doppelt so hoch ist wie im Durchschnitt der Stadt. In einigen Fällen erreicht die Arbeitslosenquote beinahe 60 Prozent.
In solch benachteiligten Stadtvierteln geht die Arbeitslosigkeit mit zusätzlichen Benachteiligungen einher: schlechte Wohnverhältnisse, mangelnde Umweltqualität,
Gesundheitsprobleme in der Bevölkerung, niedriges Ausbildungsniveau, geringes Arbeitsplatzangebot und hohe Kriminalitätsrate.
6.1. Förderung der sozialen Eingliederung und der Chancengleichheit7
Aktionsleitlinien:
- - Wichtig sind Aktionen zum Durchbrechen von Segregationsmustern und zur Integration von Migrantinnen und Migranten, einschließlich Sprachkurse und allgemeine Ausbildungsmaßnahmen. Die Beteiligung der Zielgruppen an der Entwicklung und Bereitstellung solcher Ausbildungsmaßnahmen ist von entscheidender Bedeutung. Die Einbindung von eingewanderten Frauen in Ausbildungsmaßnahmen ist einer der Schlüssel für eine erfolgreiche Integration.
- - Städtische Behörden, Schulen und lokale Gemeinschaften müssen bei der Bereitstellung von Ausbildungsmaßnahmen für Jugendliche zusammenarbeiten. Einige Städte haben auch sehr positive Erfahrungen mit der Beteiligung von Jugendlichen an der Konzeption und Bereitstellung solcher Programme gemacht8.
- - Wichtig ist auch die Verbesserung der sozialen Dienste mit dem Ziel, gegen das Risiko der Kinderarmut anzukämpfen und eine Zunahme der Zahl der Straßenkinder in europäischen Städten zu verhindern.
- - Aktionen im Bereich der Gleichstellungspolitik umfassen Maßnahmen zur Förderung der Kenntnisse und Qualifikationen von Frauen, Unterstützung von Frauen beim Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt, Hilfe für junge Mütter und für andere auf dem Arbeitsmarkt benachteiligte Frauen (z.B. aus ethnischen Minderheiten)sowie zur Bereitstellung von Angeboten zur Vermittlung von Wissen und Qualifikationen im Hinblick auf unternehmerische Initiative und Selbständigkeit. Spezifische Ausbildungs- und Förderangebote zur Stärkung unternehmerischen Initiative sind von besonderem Nutzen für Frauen.
- - Die Bereitstellung von Betreuungseinrichtungen für Kinder, insbesondere von Frauen, die wieder in den Arbeitsmarkt eintreten.
6.2. Mehr Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger
Aktionsleitlinien:
- - Es wird empfohlen, dass Städte ein integriertes und proaktives Konzept für Maßnahmen zur Reduktion von lokaler Kriminalität verabschieden. Mit einer verbesserten Planung, Konzeption und Pflege öffentlicher Räume beispielsweise können die Städte Kriminalität "ausplanen" und so für attraktive Straßen, Parks und Freiräume sorgen, die sicher sind und als sicher wahrgenommen werden. Eine solche Planung setzt Informationen und statistische Daten von hoher Qualität (einschließlich Erhebungen zur Viktimisierung) voraus, um eine bessere Ausrichtung der Maßnahmen erzielen zu können.
- - Schwerpunkt "Gefährdete Jugend". Es ist sehr wichtig, dass potenzielle jugendliche Straftäter schon am Anfang ihrer kriminellen "Karriere" gefasst werden. In diesem Kontext sind Strategien gefragt, die Fälle von unentschuldigtem Fehlen in der Schule reduzieren und Berufsmöglichkeiten, z.B. berufliche Ausbildungsgänge, aufzeigen.
- - Die Schaffung und "Professionalisierung" von Arbeitsplätzen im lokalen Umfeld, die Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsdiensten und -einrichtungen sowie die Einbeziehung der Einwohner/innen auf sinnvolle und nachhaltige Weise sind wichtig. Dies beinhaltet die Einsetzung von Konfliktschlichtern und Mediatoren (Local Mediators), von kommunalen Sicherheitsbeauftragten (Community Safety Officers) und von Polizeihelfern (Street Wardens), denen in vielen Städten schon heute eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung der Kriminalität zukommt. Ausschlaggebend ist eine verbesserte und anerkannte Ausbildung. Hierher gehören auch Programme zur Nachbarschaftswache und Projekte, die eine gute Vertrauensbasis zwischen der lokalen Polizei und der ansässigen Bevölkerung schaffen.
7. Governance
7.1. Städte und Regionen
Es ist notwendig, flexible Kooperationen zwischen den unterschiedlichen Regierungs- und Verwaltungsebenen einzurichten. Städte müssen dafür - im institutionellen Rahmen des jeweiligen Mitgliedsstaates - geeignete und effiziente Formen von "Governance" entwickeln, die es ihnen ermöglichen, alle Aspekte städtischer Entwicklung anzugehen.
Aktionsleitlinien:
- - Im Rahmen eines integrierten und kohärenten Konzeptes zur Stadtentwicklung sollten Partnerschaften zwischen Städten, Region(en) und dem Mitgliedsstaat entwickelt werden.
- - Um die Herausforderungen des globalen Wettbewerbs bewältigen zu können, wird es für die europäischen Städte notwendig sein, auf Ebene des städtischen Agglomerationsraumes oder eines Städtenetzwerkes Strategien zur Erreichung einer kritischen Masse zu entwickeln und umzusetzen.
- - Management der Schnittstelle zwischen Stadt und Land. Dies erfordert eine Koordinierung zwischen den städtischen Behörden einerseits und den ländlichen bzw. regionalen Behörden andererseits. Ein Grund dafür sind die Dienste in den Bereichen Beschäftigung, öffentliche Dienste, öffentlicher Raum, Sozialzentren, Sport- und Kultureinrichtungen, welche von städtischen Gebieten für die gesamte Region bereitgestellt werden. Ein anderer Grund ist, dass auch ländliche Gebiete - in ähnlicher Weise - der Gesellschaft viele ihrer Ressourcen, wie Erholungsräume und natürliche Reserven, zur Verfügung stellen. Eine Koordination ist insbesondere in Stadtrandgebieten wichtig.
- - Die Städte können im Rahmen im Rahmen der Strukturfonds von der technischen Hilfe Gebrauch machen. Sie brauchen Unterstützung, damit sie sich genau jene Kompetenzen aneignen können, die sie zur erfolgreichen Bewältigung aller Aspekte der städtischen Entwicklung benötigen. Die Mitgliedstaaten und die Europäische Union stellen in zunehmendem Maße Kompetenz- und Ressourcenzentren sowie Möglichkeiten für eine Vernetzung und einen Erfahrungsaustausch bereit. Insbesondere Kompetenzen in neuen Fachbereichen, die häufig die traditionellen Berufsgrenzen überschreiten, sind von Bedeutung.9
- - Auf Basis der Allgemeinen Strukturfonds-Verordnung10 haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Städten explizit Mittel aus den Operationellen Programmen der EU-Strukturfonds für die Bekämpfung städtischer Probleme zuzuweisen. Um aus der Partnerschaft größtmöglichen Nutzen zu ziehen, sollten die Städte die Prozessverantwortung übernehmen. Dies beinhaltet auch die Verantwortung für die Konzeption und Durchführung des subdelegierten Teils des Programms.
7.2. Der integrierte Ansatz für eine nachhaltige Stadtentwicklung
Stadtentwicklung ist ein komplexer und langfristiger Prozess. Die Städte brauchen eine langfristig angelegte strategische Vision, um die vielen wichtigen Erfolgsfaktoren optimieren zu können.
Der Erfolg der Gemeinschaftsinitiative URBAN11 ist nicht in geringem Maße dem integrierten Ansatz zu verdanken. URBAN hat sich mit dem Thema der sozialen und wirtschaftlichen Kohäsion auseinander gesetzt und dabei Hindernisse für Beschäftigungsfähigkeit und Finanzierung aus dem Weg geräumt, während gleichzeitig soziale und Umweltschutzziele vorangetrieben wurden. Dieses Konzept wurde durch die Mobilisierung eines breiten Spektrums von Partnern mit unterschiedlichen Kompetenzen untermauert.
Aktionsleitlinien:
- - Die Städte brauchen einen langfristig angelegten, kohärenten Plan, der alle unterschiedlichen Faktoren berücksichtigt, die einem nachhaltigen Wachstum und der nachhaltigen Schaffung von Arbeitsplätzen förderlich sind. Aktionen in einem Bereich müssen mit Aktionen in anderen Bereichen konsistent sein. Insbesondere wirtschaftliche Maßnahmen müssen in sozialer und umweltpolitischer Hinsicht nachhaltig sein. Die Existenz von Überwachungs- und Bewertungssystemen ermöglicht eine Überprüfung der Ergebnisse vor Ort.
- - Alle wichtigen Partner - der private Sektor, die in der Stadt lebenden Menschen und NRO, sowie lokale, regionale und nationale Behörden und Regierungen - sollten für die Planung, Durchführung und Bewertung von Stadtentwicklungsmaßnahmen mobilisiert werden.
7.3. Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
Bürgerbeteiligung ist ein demokratisches "Muss" - die Einbindung der Bevölkerung und der Zivilgesellschaft in stadtpolitische Entscheidungen kann die von der öffentlichen Hand durchgeführten Maßnahmen legitimieren und wirksam machen.
Aufgrund der unterschiedlichen historischen, rechtlichen, politischen und sozialen Kontexte der verschiedenen Städte lassen sich bewährte Verfahren nicht immer direkt von einer Stadt auf eine andere übertragen. Dennoch werden nachfolgend einige wichtige Aktionsleitlinien aufgeführt:
- - Es ist wichtig, dass Bewohnerinnen und Bewohner, insbesondere junge Menschen, kommunale Gruppen und (andere) Nichtregierungsorganisationen in die Förderung von Wachstum und Beschäftigung unter dem Gesichtspunkt der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit in den Städten einbezogen werden. Diese Akteure bringen neue Kompetenzen ein und tragen dazu bei, Projekte in den Augen der lokalen Bevölkerung zu rechtfertigen.
- - Ein wichtiges gemeinsames Merkmal von erfolgreichen Bürgerbeteiligungsmodellen ist die Verfügbarkeit von Ausbildungsangeboten und anderen Möglichkeiten zum Qualifikations- und Kompetenzaufbau bei lokalen Gruppen. Auch eGovernment spielt in diesem Zusammenhang eine Rolle.
- - Für das unterschiedliche Zeitverständnis von Bürgerinnen/Bürgern und politischen Akteuren muss ein Ausgleich gefunden werden - Akteure der lokalen Gemeinschaft können die Verzögerungen häufig nicht nachvollziehen, die bei politischen und bürokratischen Prozessen auftreten.
7.4. Netzwerke und Erfahrungsaustausch
Aktionsleitlinien:
- - Qualifikationen und Wissen sind eine wichtige Voraussetzung für die Wiederbelebung der Städte. Erfolgreiche Lösungen erfordern häufig besondere Kompetenzen sowie eine Kooperation über Verwaltungs- oder Berufsgrenzen hinweg. Daher sollten die Städte das im Rahmen von URBACT12 sowie in anderen europäischen und nationalen Netzwerken gewonnene und gesammelte Wissen nutzen.
- - Für den Zeitraum 2007-2013 schlägt die Kommission ein europäisches Rahmenprogramm für den Austausch von Erfahrungen und bewährter Praxis vor. Dieses Rahmenprogramm wird auf der Arbeit von URBACT, in deren Mittelpunkt bislang die Erfahrungen der an der Gemeinschaftsinitiative URBAN beteiligten Städte standen, aufbauen und diese weiterführen. Das neue Rahmenprogramm dehnt URBACT auf Städte in allen Mitgliedsstaaten aus und bezieht die Erfahrungen aus den nationalen Netzwerken und von unterschiedlichen Kompetenzzentren für Städtepolitik ein.
8. Finanzierung der städtischen Entwicklung und Erneuerung
Die städtische Entwicklung und Erneuerung wird mit umfangreichen Mitteln aus den EU-Strukturfonds gefördert.
Auf Basis der neuen Verordnungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Kohäsionsfond und den Europäischen Sozialfonds 5 (ESF) können Verwaltungsbehörden der Strukturfonds-Programme bei der Finanzierung einer breiten Palette von Projekten im Stadtentwicklungs- und Stadterneuerungsbereich auf die Initiativen JASPERS13, JEREMIE14 und JESSICA15 zurückgreifen. Durch zusätzliche finanzielle Beiträge aus dem Privatsektor soll dabei der Hebeleffekt öffentlicher Mittel erhöht werden.
Aktionsleitlinien:
- - Eine private Finanzierung ist hilfreich und wird häufig benötigt, um öffentliche Mittel zu ergänzen. Dabei ist ein eindeutiger vertraglicher Rahmen notwendig, welcher die öffentlichprivate Partnerschaft klar regelt und untermauert.
- - Der private Sektor bringt neben Geld auch zusätzliche Qualifikationen und Kompetenzen ein.
- - Das wirksame Funktionieren einer öffentlichprivaten Partnerschaft setzt sowohl die Existenz einer langfristig angelegten strategischen Vision, als auch entsprechende technische und Management-Kompetenzen aufseiten der lokalen Behörden voraus.
- 1 Bericht über die städtische Dimension im Zusammenhang mit der Erweiterung; Berichterstatter: Jean Marie Beaupuy, A6(2005)0272 vom 21.9.2005.
- 2 Das Städteaudit (Urban Audit) ist die regelmäßige Datenerhebung zur Lebensqualität in großen und mittleren Städten Europas im Auftrag der Europäischen Kommission. Derzeit umfasst das Audit 258 Städte von EU-27 und wird im Jahr 2006 Daten von beinahe 300 Städten beinhalten.
- 3 Vgl. hierzu: Arbeitspapier der Kommissions-Dienststellen « State aid control and regeneration of deprived areas », 1.03.2006; http://europa.eu.int/comm/competition/state_aid/others/vademecum.pdf
- 4 KOM (2005) 718 vom 11.1.2006.
- 5 KOM (2005) 229 vom 1.6.2005 ("i2010 - Eine europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung").
- 6 Dieser Bereich ist eng mit dem Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation verknüpft.
- 7 KOM (2005) 225 vom 1.6.2005. ("2007: Europäisches Jahr der Chancengleichheit für alle - Beitrag zu einer gerechten Gesellschaft").
- 8 Diese Erfahrungen wurden in den Jugendforen des URBACT-Netzwerks ausgetauscht: http://urbact.eu
- 9 Auf der informellen Ministertagung von Bristol im Dezember 2005 wurde auf Initiative der UK Ratspräsidentschaft beschlossen (Bristol Accord), im Jahr 2006 ein Symposium über jene Qualifikationen ("skills") zu veranstalten, die für eine nachhaltige Stadtentwicklung erforderlich sind ("sustainable urban communities").
- 10 Allgemeine Verordnung, Artikel 37 (6) a)
- 11 K(2000) 1100 - DE vom 28.4.2000. Die Gemeinschaftsinitiative URBAN II (2000-20006): Mitteilung der Kommission an die Mitgliedsstaaten vom 28.4.00 über die Leitlinien für eine Gemeinschaftsinitiative betreffend die wirtschaftliche und soziale Wiederbelebung der krisenbetroffenen Städte und Stadtrandgebiete zur Förderung einer dauerhaften Städteentwicklung (URBAN II).
- 12 URBACT wurde Anfang 2003 gegründet um den Erfahrungsaustausch zwischen Städten, die Förderungen im Rahmen URBAN Programms erhalten, zu organisieren, um aus der Umsetzung von Projekten zu lernen und um dieses Wissen und Knowhow weit zu verbreiten. Seit 1 Mai 2004 ist es möglich, dass Städte aus den 10 neuen Mitgliedstaaten im URBACT Programm teilnehmen.
- 13 Allgemeine Verordnung, Artikel 36 und 45 (1) a)
- 14 Allgemeine Verordnung, Artikel 44 und 45 (1) c).
- 15 Allgemeine Verordnung, Artikel 44 und 78 (6) a).