Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte
(Lebensversicherungsreformgesetz - LVRG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 47. Sitzung am 4. Juli 2014 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses - Drucksache 18/2016 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte (Lebensversicherungsreformgesetz - LVRG) - Drucksache 18/1772 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 25.07.14
Erster Durchgang: Drucksache. 242/14 (PDF)

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. Artikel 2 wird wie folgt geändert:

3. Artikel 6 wird wie folgt geändert:

4. Artikel 9 Nummer 1 wird wie folgt gefasst:

"1. § 2 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

5. Artikel 10 wird wie folgt gefasst:

"Artikel 10
Inkrafttreten

Artikel 4 Nummer 1 und 2, Artikel 5 Nummer 1 und Artikel 9 Nummer 1 Buchstabe b und c treten am 1. Januar 2015 in Kraft. Im Übrigen tritt das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft."