Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung des Menschenhandels

Der Bayerische Ministerpräsident München, den 27. September 2004

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dieter Althaus

Sehr geehrter Herr Präsident!
Gemäß dem Beschluss der Bayerischen Staatsregierung übermittle ich die in der Anlage beigefügte

mit dem Antrag, dass der Bundesrat diese fassen möge.

Ich bitte, den Entschließungsantrag unter Wahrung der Rechte aus § 23 Abs. 3 in Verbindung mit § 15 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates gemäß § 36 Abs. 2 GOBR auf die Tagesordnung der 804. Sitzung am 15.10.2004 zu setzen.


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Edmund Stoiber

Anlage

Entschließung zur Bekämpfung des Menschenhandels

Der Menschenhandel stellt eine besonders widerwärtige Form der professionellen, häufig Organisierten Kriminalität dar. Menschenhandel steht meist im Zusammenhang mit Prostitution. Opfer sind vor allem Frauen und Mädchen. Der Bundesrat beobachtet mit Sorge, dass die ohnehin schon gewaltigen Dimensionen dieses typischerweise grenzüberschreitenden Verbrechens noch im Zunehmen begriffen sind.

Zur Eindämmung des Menschenhandels ist eine Verbesserung der sozialen Verhältnisse in den Heimatländern der Opfer geboten. Erforderlich sind darüber hinaus Maßnahmen der Prävention und eine enge Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen. Die Länder haben auf diesem Gebiet erhebliche Anstrengungen unternommen.

Klar ist, dass auch das Strafrecht seinen Beitrag zu leisten hat. Die strafrechtlichen Rahmenbedingungen bedürfen der Verbesserung.

Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die Regierungskoalition unlängst einen Gesetzentwurf zur Novellierung der Strafvorschriften gegen den Menschenhandel im Bundestag eingebracht hat. Er bedauert, dass Bundesregierung und Koalition die Länder ­ wie schon bei anderen kriminalpolitischen Vorhaben der jüngsten Vergangenheit ­ nicht an den gesetzgeberischen Vorarbeiten beteiligt haben.

Der Bundesrat weist darauf hin, dass der Koalitionsentwurf eine Reihe gravierender Mängel und Defizite aufweist. Er bedarf dringend der Überarbeitung. Namentlich Folgendes ist zu nennen: