Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 306341 - vom 16. April 2010.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 25. März 2010 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission "Jährliche Erklärung zum Euroraum" und das dazugehörige Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen zum Jahresbericht über den Euroraum, beide vom 7. Oktober 2009 (KOM (2009) 0527 und SEK(2009)1313),
- - unter Hinweis auf das Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen vom 12. August 2009 zu den öffentlichen Finanzen in der WWU 2009 (SEK(2009)1120),
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. Oktober 2009 zum Thema "Langfristig tragfähige öffentliche Finanzen für eine sich erholende Volkswirtschaft" (KOM (2009) 0545),
- - unter Hinweis auf die Empfehlung der Kommission vom 28. Januar 2009 für eine Empfehlung des Rates zu den 2009 aktualisierten Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und zur Umsetzung der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten (KOM (2009) 0034),
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. November 2008 zu der WWU@10: Zehn Jahre Wirtschafts- und Währungsunion - Errungenschaften und Herausforderungen1,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. März 2009 zu einem europäischen Konjunkturprogramm2,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Januar 2009 zu den öffentlichen Finanzen in der WWU 2007-20083,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juli 2008 zu dem Jahresbericht der EZB für 20074,
- - gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A7-0031/2009),
A. in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten ihre schwerste Wirtschafts- und Sozialkrise seit Beginn des europäischen Integrationsprozesses erlebt haben,
B. in der Erwägung, dass eine stabile Währung und eine solide Finanzpolitik ihren Wert durch Abschwächung der Auswirkungen der Krise auf Europa unter Beweis gestellt haben,
C. in der Erwägung, dass die Finanz- und Geldpolitik sowie Stabilisierungsmaßnahmen im Finanzsektor für die Stabilisierung der europäischen Wirtschaft von entscheidender Bedeutung waren,
D. in der Erwägung, dass die zeitliche Koordinierung der Finanzpolitik und der Maßnahmen zur Bewältigung der Krise in der G20, der EU und den Mitgliedstaaten dazu beigetragen hat, eine weitere Verschlechterung zu vermeiden;
E. in der Erwägung, dass die Finanzpolitik vieler Mitgliedstaaten prozyklisch ausgerichtet war,
F. in der Erwägung, dass es eine wirkliche EU-Wirtschaftspolitik nur im Bereich der Geldpolitik gibt und dass eine Koordinierung der Finanzpolitik, die hauptsächlich in die Verantwortung der Mitgliedstaaten fällt, nur begrenzt erfolgt,
G. in der Erwägung, dass die Preise von Öl, Gas, Mineralien und anderen nicht erneuerbaren Energiequellen starken Schwankungen ausgesetzt sind, zu den globalen Ungleichgewichten beitragen und eine zentrale Ursache für die Hindernisse waren, die der Verwirklichung des Inflationsziels der EZB von unter, aber nahe bei 2 % im Jahr 2008 entgegenstanden; in der Erwägung, dass auf mittlere Sicht ein Anstieg dieser Preise erwartet wird, was die makroökonomische Stabilität des Euroraums gefährdet;
H. in der Erwägung, dass die Defizite der öffentlichen Haushalte der Mitgliedstaaten 2010 rasch auf 7 % des BIP ansteigen werden, was auf die kombinierten Auswirkungen höherer Ausgaben infolge automatischer Stabilisatoren und in freiem Ermessen beschlossener Maßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft und des Finanzsektors und niedrigerer Steuereinnahmen zurückzuführen ist; in der Erwägung, dass für 2011 mit einer gewissen Verbesserung bei der Höhe der Defizite gerechnet wird; in der Erwägung jedoch, dass einige Mitgliedstaaten bereits lange vor der Krise die Kriterien des Stabilitätspakts wiederholt nicht eingehalten haben; in der Erwägung, dass die Rückkehr zu soliden öffentlichen Finanzen von wesentlicher Bedeutung und eine Vorbedingung für die Stabilität unserer gemeinsamen Währung ist,
I. in der Erwägung, dass die Kosten der Krise der ausschlaggebende Grund für die erneute Verschlechterung der öffentlichen Finanzen waren, nachdem sich das Haushaltsgleichgewicht der meisten Mitgliedstaaten vor der Krise verbessert hatte; in der Erwägung, dass jedoch festzustellen ist, dass mehrere Mitgliedstaaten schon vor der Krise eine hohe öffentliche Verschuldung aufwiesen,
J. in der Erwägung, dass antizyklische öffentliche Ausgaben notwendig waren, um einem noch schlimmeren Konjunkturabschwung vorzubeugen, und noch immer notwendig sind, um die wirtschaftliche Stabilität sicherzustellen; in der Erwägung jedoch, dass übermäßige strukturbedingte Haushaltsdefizite und eine übermäßige hohe öffentliche Verschuldung ein schwerwiegendes Hindernis für das wirtschaftliche Wachstum darstellen und die Ausgabentätigkeit in Bereichen wie Bildung, Betreuung, Innovation und öffentliche Dienstleistungen empfindlich einschränken,
K. in der Erwägung, dass durch die Einrichtung des Euroraums - so begrüßenswert sie auch ist - allerdings die Möglichkeit flexibler nationaler Wechselkurspolitiken nicht mehr zur Verfügung steht,
L. in der Erwägung, dass es bei der politischen Planung zwar nahezu unmöglich ist, eine Krise von solch außergewöhnlichen Ausmaßen vorherzusehen, und dass der Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) in guten und in schlechten Zeiten gelten sollte, dass viele Mitgliedstaaten aber die nach dem SWP bestehende Verpflichtung, für schlechte Zeiten vorzusorgen, missachtet haben,
M. in der Erwägung, dass die Globalisierung den Euroraum zwingt, eine effektive Rolle in der Weltwirtschafts- und -finanzpolitik zu übernehmen,
N. in der Erwägung, dass das Potenzial des Euro auf globaler Ebene nicht hinreichend ausgeschöpft wird, da der Euroraum weder über eine ordnungsgemäß festgelegte internationale Strategie noch über eine effektive internationale Vertretung verfügt,
Geldpolitik
- 1. ist beunruhigt angesichts des derzeitigen und des erwarteten Rückgangs der Beschäftigung in der Europäischen Union trotz der außergewöhnlichen Anstrengungen der Geld- und Finanzpolitik; betont, dass zusätzlich zu den außerordentlichen Maßnahmen zur Konjunkturbelebung die Strukturreformen vorangetrieben werden müssen und nicht zum Stillstand kommen dürfen, um die europäische Wirtschaft und den europäischen Arbeitsmarkt robuster und widerstandsfähiger gegen globale wirtschaftliche Turbulenzen zu machen;
- 2. begrüßt die aktive und flexible Geldpolitik der EZB seit Oktober 2008, die sich in der vermehrten Bereitstellung von Liquidität für die Kreditinstitute äußert;
- 3. ist besorgt darüber, dass die von der EZB und anderen Zentralbanken bereitgestellte zusätzliche Liquidität nicht von allen Banken dazu genutzt wurde, die Kreditklemme, der sich die Industrie und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen gegenübersehen, zu lindern;
- 4. begrüßt die verstärkte Zusammenarbeit zwischen dem Rat, der EZB und der Eurogruppe;
- 5. ist besorgt über die wirtschaftlichen Folgen eines raschen Wertverlusts des US-Dollar und des Renminbi Yuan, der durch einen ungesetzlichen Eingriff der chinesischen Regierung künstlich abgewertet wurde, für den Euroraum; bekundet seine Besorgnis über das mögliche Entstehen einer neuen Vermögensblase in Asien; fordert verstärkte internationale makroökonomische Dialoge zur Anpassung der Wechselkurse, um zu einer ausgewogeneren Weltwirtschaft zu gelangen;
- 6. weist darauf hin, dass das Ziel der Preisstabilität nur erreicht werden kann, wenn die tieferen Ursachen der Inflation auf angemessene Weise angegangen werden; betont in diesem Zusammenhang, dass der Anstieg der Inflation vor Ausbruch der Krise nicht durch eine übermäßige Binnennachfrage verursacht wurde, sondern das Ergebnis eines Preisanstiegs bei Energie und Nahrungsmitteln, Rohstoffen sowie Finanz- und Realvermögen war;
- 7. betont, dass Lohnzurückhaltung auch das Wachstum der Einkommen der Haushalte und damit den privaten Verbrauch bremst; warnt daher davor, den Schwerpunkt ausschließlich auf die Lohnzurückhaltung als Instrument zur Verwirklichung der Preisstabilität und zur Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit zu legen; verweist darauf, dass der verstärkte globale Wettbewerb bereits zu einem Abwärtsdruck auf die Löhne beigetragen hat, während höhere Rohstoffpreise und Energiekosten die Kaufkraft der Verbraucher in der EU verringert haben; betont, dass die Entwicklung der Reallöhne dem Produktivitätszuwachs angepasst werden sollte, um eine langfristige Stabilität bei der Verteilung der Einkommen zu gewährleisten;
- 8. bekräftigt seine Forderung nach einer besseren Abstimmung zwischen der WTO, dem IWF, dem Rat für Finanzstabilität und der Weltbankgruppe bei der Bekämpfung der Spekulation und der Bewältigung der mit der Wirtschaftskrise verbundenen Herausforderungen;< /li>
- 9. weist darauf hin, dass Wechselkursschwankungen ein Hindernis für eine weltweite Konjunkturbelebung darstellen und dass eine Koordinierung der Geldpolitik von entscheidender Bedeutung ist, um die Entstehung von finanziellen Ungleichgewichten, die zu makroökonomischer Instabilität führen könnten, zu vermeiden; fordert die Veranstaltung einer Weltwährungskonferenz unter der Schirmherrschaft des IWF als Forum für eine weltweite Konsultationen zu währungspolitischen Fragen;< /li>
Verbesserung der wirtschaftspolitischen Koordinierung und Zusammenarbeit
- 10. teilt die Sorge der Kommission über die beträchtlichen Ungleichgewichte bei der Entwicklung der Lohnstückkosten, die Raten des Produktivitätszuwachses, die immer ungleichere Verteilung von Einkommen und Wohlstand, die Leistungsbilanzungleichgewichte und die Zinsspreads in der EU und im Euroraum und ist besorgt über das Fehlen wirksamer Mechanismen zur Verhinderung der Ausweitung dieser Ungleichgewichte;
- 11. fordert die Kommission entsprechend dem Vorschlag in dem der Mitteilung der Kommission vom 7. Mai 2008 "WWU@10: Zehn Jahre Wirtschafts- und Währungsunion - Errungenschaften und Herausforderungen" (KOM (2008) 0238) beigefügten Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen auf, diagnostische Instrumente und Indikatoren zu entwickeln, um die wichtigen wirtschaftlichen Entwicklungen in den Mitgliedstaaten wirksamer zu überwachen, einschließlich der multilateralen Überwachung der Lohnstückkosten, der tatsächlichen Wechselkurse, der Finanzmärkte und der sich auf die Wettbewerbsfähigkeit auswirkenden Maßnahmen;
- 12. nimmt die von der Kommission in ihrer jährlichen Erklärung zum Euroraum 2009 bekundete Besorgnis über Ungleichgewichte, die sich innerhalb des Euroraums akkumuliert haben, und über die von ihr als zwei wichtige Quellen von Ungleichgewichten bekundete Besorgnis zur Kenntnis: einerseits ist das an einem wettbewerbsfähigen Exportsektor orientierte Wachstumsmodell, das nicht von einer Binnennachfrage gestützt wird, verwundbar, und umgekehrt haben die Ungleichgewichte in einigen Defizitländern möglicherweise die Form eines exzessiven Drucks bei der Binnennachfrage, eines Anstiegs der Immobilienpreise und eines aufgeblähten Bausektors angenommen; regt deshalb an, dass die Kommission mögliche Optionen prüft, wie die wirtschaftliche Governance des Euroraums effektiv verbessert werden kann, einschließlich der Errichtung von neuen Mechanismen zur Vorbeugung eines erneuerten übermäßigen Wachstums solcher Ungleichgewichte in der Zukunft und der asymmetrischen Schocks, zu denen sie beitragen;
- 13. betont, dass die Kommission in ihrer jährlichen Erklärung zum Euroraum 2009 eindeutig feststellt, dass der etablierte Mechanismus der politischen Koordinierung innerhalb des Euroraums in der Krise nicht gut funktioniert hat; teilt die Auffassung der Kommission, dass eine Vertiefung und Verbreitung der makroökonomischen Aufsicht dringend erforderlich ist, um eine koordinierte Antwort auf die Krise auszulösen;
- 14. begrüßt den Einsatz von EIB-Mitteln und die gemeinsamen, wenn auch unterschiedlichen Beiträge der Mitgliedstaaten zu antizyklischen öffentlichen Ausgaben während der Krise, mit denen der begrenzte Umfang des EU-Haushalts teilweise ausgeglichen wurde; warnt indessen vor einer übermäßigen Inanspruchnahme der EIB, die zu einer Umgehung des Haushaltsverfahrens führen und das Parlament der Möglichkeit berauben würde, zur Ausrichtung der gebundenen Mittel Stellung zu nehmen; weist deshalb darauf hin, dass die EIB nicht zu einem Ersatz für den EU-Haushalt werden sollte;
- 15. stimmt mit der Kommmission darin überein, dass die Finanzmarktaufsicht und -regulierung, die Haushaltsdisziplin und die Begrenzung der binnen- und außenwirtschaftlichen Defizite für die erfolgreiche Weiterentwicklung der WWU von wesentlicher Bedeutung sind;
- 16. unterstreicht die Notwendigkeit einer umfassenden Anwendung der Regeln des SWP und stellt gleichzeitig fest, dass sich die im SWP festgelegten Regeln lediglich auf öffentliche Defizite und öffentliche Schulden beziehen; weist darauf hin, dass mit diesem Instrument der finanzpolitischen Koordinierung nur teilweise die größten Ursachen der wirtschaftlichen Ungleichgewichte innerhalb des Euroraums angegangen werden; ist deshalb der Auffassung, dass die finanzpolitische Koordinierung über den gegenwärtigen Geltungsbereich des SWP hinausgehen sollte;
- 17. betont, dass die derzeitige Wirtschafts- und Finanzkrise und die verstärkte finanzielle Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten, die den Euro bereits eingeführt haben, nicht zu einer Abschottung des Euroraums führen sollten;
- 18. bekräftigt seine Auffassung, dass die wirtschaftspolitische Koordinierung in Form einer integrierten europäischen Wirtschafts- und Beschäftigungsstrategie auf der Grundlage der künftigen Strategie EU 2020, der integrierten Leitlinien, der Strategie für nachhaltige Entwicklung und der Konvergenz- und Stabilitätsprogramme erfolgen sollte;
Öffentliche Finanzen
- 19. ist tief besorgt über die untragbar hohe öffentliche Verschuldung und die prognostizierte rasche Zunahme dieser Verschuldung in den Jahren 2010 und 2011;
- 20. betont, dass die in Artikel 136 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen neuen Bestimmungen effektiv genutzt werden sollten, um die wirtschaftspolitische Koordinierung und die Governance im Euroraum zu verbessern; sieht der Annahme konkreter diesbezüglicher Vorschläge der Kommission und des Präsidenten der Eurogruppe erwartungsvoll entgegen;
- 21. begrüßt den ersten Jahresbericht des Europäischen Beratungsgremiums für die Statistische Governance und stimmt unter anderem mit der Schlussfolgerung dieses Berichts überein, dass in den Mitgliedstaaten, in denen dies noch nicht geschehen ist, die rechtliche Grundlage für die fachliche Unabhängigkeit der nationalen statistischen Ämter geschaffen werden sollte; sieht einer diesbezüglichen Bewertung durch die Kommission (Eurostat) im Kontext ihrer jährlichen Überwachung der Einhaltung des Verhaltenskodex entsprechend der Empfehlung der Kommission zur Unabhängigkeit, Integrität und Rechenschaftspflicht der statistischen Stellen der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft (KOM (2005) 217endg.) erwartungsvoll entgegen;
- 22. ist besorgt über die verringerte Fähigkeit der Mitgliedstaaten, künftigen Wirtschaftsabschwüngen entgegenzuwirken und einen Beitrag zu den dringend benötigten Investitionen in Wissen, die Modernisierung der Industrie und in eine nachhaltige Entwicklung zu leisten;
- 23. teilt die Ansicht, dass der revidierte SWP von 2005 durch eine Steigerung der Flexibilität des Rahmens angemessene Instrumente für die Koordinierung der "Ausstiegsstrategien" bietet und genügend Handlungsspielraum für Zeiten wirtschaftlichen Abschwungs belässt, um die Konsolidierung des wirtschaftlichen Wiederaufschwungs zu ermöglichen; ist jedoch der Ansicht, dass nach Überwindung der derzeitigen Rezession - unter Einhaltung des reformierten SWP - der präventive Arm des Pakts gestärkt werden muss, um zu gewährleisten, dass die Mitgliedstaaten in Zeiten des Wachstums effektiv auf eine prozyklische Politik verzichten;
- 24. betont, dass die Kommission bei der Bewertung der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme der Mitgliedstaaten den Schlussfolgerungen ihrer Mitteilung zum Thema "Langfristig tragfähige öffentliche Finanzen für eine sich erholende Volkswirtschaft" (KOM (2009) 0545) beträchtliches Gewicht einräumen sollte;
- 25. befürwortet, dass die Kommission das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit anwendet, um die öffentliche Verschuldung zu verringern, und unterstreicht die Bedeutung zum richtigen Zeitpunkt ansetzender ehrgeiziger, konkreter und quantifizierbarer Programme zur Wiederherstellung des Gleichgewichts der öffentlichen Finanzen in den Mitgliedstaaten beginnend mit den Jahren 2010 und 2011;
- 26. ist äußerst besorgt über die Defizitentwicklung in Griechenland und fordert, dass bei zukünftigen Erweiterungen des Euroraums die Lehren daraus gezogen werden, insbesondere was die Qualität der statistischen Daten betrifft;
- 27. ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten, die Probleme mit der Tragfähigkeit ihrer öffentlichen Finanzen haben, in erster Linie selbst für die Lösung dieser Probleme verantwortlich sein sollten, indem sie insbesondere eine angemessenere Finanzpolitik betreiben; fordert die Mitgliedstaaten auf, das Tempo ihrer Reformen zu beschleunigen, indem sie entschlossenere politische Maßnahmen ergreifen, um die Nachhaltigkeitslücken zu schließen, die durch die hohen Verschuldungsraten und die durch eine alternde Bevölkerung bedingten Kosten verursacht werden;
- 28. betont, dass bestimmte konzeptionelle Mängel der WWU und bis zu einem gewissen Grad die Wirtschaftspolitik bestimmter Mitgliedstaaten des Euroraums und von Drittpartnern es den Mitgliedstaaten erschweren, ihre Finanzen in Ordnung zu bringen; bekräftigt seine Überzeugung, dass der derzeitige Mechanismus der politischen Koordinierung innerhalb des Euroraums erweitert werden muss, um insbesondere auf aktuelle und zukünftige Ungleichgewichte und Unterschiede innerhalb des Euroraums reagieren zu können; bedauert in diesem Zusammenhang, dass es keine bindenden Verpflichtungen der Regierungen gibt, die Koordinierung im Euroraum durchzusetzen;
- 28. fordert die Kommission auf, eine Reihe von Maßnahmen vorzuschlagen, die es den Mitgliedstaaten erleichtern sollen, ihre öffentlichen Finanzen wieder ins Gleichgewicht zu bringen und öffentliche Investitionen zu finanzieren durch:
- a) Eurobonds oder ähnliche Maßnahmen, um die Aufwendungen für Zinsen zur Bedienung der öffentlichen Schulden zu verringern, da die Zinsspreads zwischen den Mitgliedstaaten nicht unter das Niveau vor der Krise gesunken sind;
- b) die Förderung der steuerlichen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten einschließlich eines Zeitplans für die Einführung einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage;
- c) die Einführung einer länderbezogenen Berichterstattung über die Unternehmenseinkünfte und Körperschaftsteuern;
- 30. bekräftigt seine Auffassung, dass die Regierungen der Mitgliedstaaten bei der Aufstellung ihrer nationalen Haushaltspläne die integrierten Leitlinien und die länderspezifischen Empfehlungen sowie die Gesamthaushaltslage im Euroraum berücksichtigen sollten; die verschiedenen nationalen Steuerkalender und die wichtigsten Annahmen, die in die grundlegenden Prognosen einfließen, sollten harmonisiert werden, um Ungleichheiten infolge der Verwendung unterschiedlicher makroökonomischer Prognosen (z.B. in Bezug auf globales Wachstum, Wachstum in der EU, Barrelpreis für Öl und Zinssätze) und anderer Parameter zu vermeiden;
- 31. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, auf die Entwicklung von Instrumenten hinzuarbeiten, mit denen sich die nationalen Haushaltspläne hinsichtlich der verschiedenen Ausgabenkategorien besser vergleichen lassen;
- 32. fordert die Kommission auf, baldmöglichst einen konkreten Vorschlag zu unterbreiten, wie sich der Finanzsektor an den Kosten der Krise beteiligen sollte;
- 33. fordert die EZB, die Kommission und die Mitgliedstaaten des Euroraums auf, den Prozess der wirtschafts- und währungspolitischen Integration innerhalb der EU zu fördern und die Erweiterung des Euroraums zu unterstützen;
- 34. fordert die EZB auf, die Bemühungen der nicht dem Euroraum angehörenden Mitgliedstaaten um die Einführung des Euro zu unterstützen, vor allem dann, wenn die Mitgliedstaaten ihre Fähigkeit zur gesunden und stabilen Haushaltsdisziplin unter Beweis gestellt haben;
Bekämpfung der Ressourcenabhängigkeit und Schaffung einer größeren Anzahl neuer Arbeitsplätze in modernen, ökologisch nachhaltigen Industriezweigen
- 35. weist darauf hin, dass die Krise keine Verzögerung bei der Bekämpfung des Klimawandels und der Umweltbelastung rechtfertigt; betont, dass ein verzögertes Handeln sowohl wirtschaftlich als auch ökologisch teuer zu stehen kommen könnte und dass eine Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz in Verbindung mit der Umstellung auf nachhaltige, erneuerbare Ressourcen die beste Methode ist, um die Abhängigkeit von knappen Ressourcen zu verringern, und gleichzeitig neue Arbeitsplätze in modernen und ökologisch nachhaltigen Industriezweigen schafft;
- 36. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die Anstrengungen in diese Richtung entschieden zu verstärken, und ersucht die EZB und die Kommission, diese Frage in ihre regelmäßige Wirtschaftsberichterstattung einzubeziehen;
- 37. fordert die Eurogruppe auf, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um für die Mitgliedstaaten, die dem Euroraum beitreten möchten und die Bedingungen für eine Mitgliedschaft erfüllen, den Beitritt zu erleichtern;
Vertretung des Euroraums nach außen
- 38. bekräftigt seine Auffassung, dass die Bemühungen um eine gemeinsame internationale Vertretung des Euroraums trotz der Krise wenig Fortschritte gezeitigt haben;
- 39. ist der Ansicht, dass die politische Tagesordnung der WWU unter anderem von den Herausforderungen durch die asiatischen Schwellenländer geprägt sein wird; bedauert die fehlenden Fortschritte bei der Vertretung des Euroraums trotz der zunehmenden weltweiten Bedeutung des Euro als Reservewährung; betont, dass der Euroraum eine internationale Strategie entwickeln muss, die dem internationalen Status seiner Währung entspricht;
- 40. weist ferner darauf hin, dass auch gegen globale Ungleichgewichte, die mit Wechselkursschwankungen unter anderem zwischen dem US-Dollar und dem Renminbi Yuan und dem Euro zusammenhängen, vorgegangen werden muss, um künftigen Finanzkrisen vorzubeugen; fordert die Eurogruppe, den Rat und die EZB auf, die Koordinierung ihrer Maßnahmen im Bereich der Wechselkurspolitik entsprechend zu verstärken;
- 41. unterstreicht die Bedeutung der Schlussfolgerungen der G20 zu den globalen Ungleichgewichten und zu der Frage, welche Maßnahmen die einzelnen Wirtschaftsräume zu treffen haben, um ihre Wirtschaft ins Gleichgewicht zu bringen; hebt die Bedeutung der Wechselkurse für die Vorbereitung der bevorstehenden G20-Treffen hervor; ist der Ansicht, dass diese Vorbereitung innerhalb der EU transparenter erfolgen sollte und dass das Parlament auf dem Laufenden gehalten werden sollte;
- 42. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Eurogruppe, der Europäischen Zentralbank und der Europäischen Investitionsbank zu übermitteln.
- 1 Angenommene Texte, P6_TA(2008)0543.
- 2 Angenommene Texte, P6_TA(2009)0123.
- 3 Angenommene Texte, P6_TA(2009)0013.
- 4 Angenommene Texte, P6_TA(2008)0357.