Der Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen Bremen, 9. Dezember 2016
An die Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Malu Dreyer
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat beschlossen, beim Bundesrat den in der Anlage mit Begründung beigefügten Mehrländerantrag für eine Entschließung des Bundesrates zur Weiterführung des Gesetzgebungsverfahrens zum Pflegeberufereformgesetz (PflBRefg) (Drucksache 18/7823) einzubringen.
Ich bitte Sie, den Entschließungsantrag gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die Tagesordnung der Sitzung des Bunderates am 16. Dezember 2016 zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carsten Sieling Bürgermeister
Entschließung des Bundesrates zur Weiterführung des Gesetzgebungsverfahrens zum Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG)
Der Bundesrat möge beschließen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung einen Gesetzesvorschlag (Drucksache 18/7823) für eine generalistische Pflegeausbildung, in der die drei Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheit- und Kinderkrankenpflege zu einem einheitlichen Berufsbild zusammengeführt werden sollen, ins Gesetzgebungsverfahren gebracht hat. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf seine Stellungnahme zum Gesetzesvorschlag vom 26.02.2016 (Drucksache 020/16 (PDF) ).
- 2. Der Bundesrat sieht für die Sicherung einer qualitativen Pflegeversorgung und der damit verbundenen notwendigen Entwicklung eines neuen Pflegeberufes dringenden Handlungsbedarf. Dafür ist es erforderlich, dass eine Reform der Pflegeausbildungen beschlossen wird, in der pflegewissenschaftliche Erkenntnisse sowie übergreifende pflegerische Kompetenzen zur Pflege von Menschen aller Altersgruppen in allen Versorgungsbereichen und Pflegesettings vermittelt werden.
- 3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, alle notwendigen Anstrengungen zu unternehmen, damit das Gesetzgebungsverfahren zu einem Abschluss kommt.
Begründung:
Mit dem Entwurf des Pflegeberufsgesetzes wird eine seit 2003 vorbereitete Reform der Pflegeberufe umgesetzt. Die Einführung einer generalistischen Pflegeausbildung, in der die drei Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheit- und Kinderkrankenpflege zu einem einheitlichen Berufsbild zusammengeführt werden, ist das Ergebnis eines längeren Diskussionsprozesses, insbesondere auf der Grundlage der Erprobung von Reformmodellen (2003) nach dem Altenpflegegesetz und dem Krankenpflegegesetz.
Die demografische Entwicklung prägt und verändert unsere Gesellschaft. Die Sicherung der Fachkräftebasis in der Pflege ist eine der gesellschaftspolitisch wichtigen Aufgaben der kommenden Jahre. Gute Pflege kann ohne eine ausreichende Zahl qualifizierter und motivierter Pflegefachkräfte nicht gewährleistet werden. Veränderte Versorgungsstrukturen und Pflegebedarfe in der Akut- und Langzeitpflege verändern auch die Anforderungen an die pflegerische Versorgung und an das Pflegepersonal. Während in den Pflegeeinrichtungen immer mehr komplexepflegerische Tätigkeiten erbracht werden müssen, steigt in den medizinischen Versorgungseinrichtungen, also im Krankenhaus, der Anteil pflegebedürftiger, z.B. demenzkranker Menschen.
Eine Reform der Pflegeberufe ist deshalb dringend notwendig. Die Ausbildungsreform stellt eine notwendige Konsequenz dar, die sich aus dem soziodemografischen Strukturwandel ergibt, und dient der langfristigen und dauerhaften Sicherstellung der pflegerischen Versorgung unserer Bevölkerung. Die intendierten Reformen tragen zugleich zur Attraktivitätssteigerung eines Pflegeberufs bei.
Eine getrennte Weiterentwicklung der Ausbildungen nach dem Altenpflegegesetz und Krankenpflegegesetz kann die notwendige Flexibilität zur Bewältigung der Herausforderungen eines sich verändernden Berufsfeld nicht mehr gewährleisten.
Die aktuellen politischen Diskussionen verkürzen die grundlegende Reform der Pflegeberufe auf die Generalistik und verkennen das Innovationspotential des Gesetzesentwurfs.