Der Bundesrat hat in seiner 900. Sitzung am 21. September 2012 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
Zur Vorlage insgesamt
Der Bundesrat unterstützt die Kommission in ihrem Anliegen, die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels an die Rechtslage nach dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon anzupassen sowie der Klarheit und des guten Verständnisses wegen neu zu fassen.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung jedoch, sich bei den weiteren Verhandlungen auf EU-Ebene weiterhin für starke Beteiligungsmöglichkeiten der Mitgliedstaaten einzusetzen. Das gilt insbesondere für die vorgesehene Übertragung von Befugnissen zum Erlass delegierter Rechtsakte für solche Fälle, in denen es um die Festlegung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung von EU-Rechtsakten geht. Er verweist in diesem Zusammenhang auf seine Stellungnahme vom 18. März 2011 (BR-Drucksache 097/11(B) ).