Der Bundesrat hat in seiner 935. Sitzung am 10. Juli 2015 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.
Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Änderung der Richtlinie 98/44/EG über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen
- 1. Der Bundesrat teilt die wachsende Besorgnis im Bereich der Landwirtschaft und in weiten Teilen der Öffentlichkeit, dass landwirtschaftlich genutzte Tiere und Pflanzen unter Patentschutz gestellt werden könnten.
- 2. Der Bundesrat ist insbesondere beunruhigt darüber, dass beim Europäischen Patentamt auch Tiere und Pflanzen, die aus klassischen, auf Kreuzung und Selektion beruhenden Züchtungsverfahren hervorgegangen sind, unter Patentschutz gestellt werden können, wenn nur ein technischer Verfahrensschritt hinzukommt.
- 3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, sich für notwendige Änderungen der Richtlinie 98/44/EG über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen und die Implementierung dieser Änderungen in das Europäische Patentübereinkommen mit folgenden Zielen einzusetzen:
- - Sicherstellung, dass für klassische Verfahren der Pflanzen- und Tierzucht durch biologische Verfahren wie Kreuzung und Selektion und die daraus hervorgegangenen Tiere und Pflanzen sowie deren Fortpflanzungsprodukte Patente auch dann nicht erteilt werden können, wenn zu diesem klassischen Verfahren ein technischer Schritt hinzukommt;
- - keine Beeinträchtigung der herkömmlichen gartenbaulichen und land- und forstwirtschaftlichen Zuchttätigkeit durch Patentansprüche;
- - keine Behinderung der notwendigen Züchtungsfortschritte zur Anpassung von Nutzpflanzen und Nutztieren an den Klimawandel und zur Sicherung der Ernährungsgrundlagen;
- - keine Gefährdung der genetischen Vielfalt von Tieren und Pflanzen durch Patente.