Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 107916 - vom 15. Mai 2006. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 27. April 2006 angenommen.
Entschließung des Europäischen Parlaments über eine festere Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika (2005/2241(INI))
Das Europäische Parlament,
- - in Kenntnis der Erklärungen von den drei bisherigen Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs Lateinamerikas und der Karibik sowie der Europäischen Union in Rio de Janeiro (28./29. Juni 1999), Madrid (17./18. Mai 2002) und Guadalajara (28./29. Mai 2004),
- - in Kenntnis der anlässlich des 12. Ministertreffens zwischen der Rio-Gruppe und der Europäischen Union am 27. Mai 2005 in Luxemburg angenommenen Luxemburger Erklärung,
- - in Kenntnis der mit Blick auf das vierte Gipfeltreffen EU-Lateinamerika/Karibik am 12./13. Mai 2006 in Wien vorgelegten strategischen Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament "Eine verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika" (KOM (2005) 0636),
- - in Kenntnis der Schlussakte der 17. Interparlamentarischen Konferenz Europäische Union-Lateinamerika am 14.-16. Juni 2005 in Lima,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. November 2001 zu einer globalen Partnerschaft und einer gemeinsamen Strategie für die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika1,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie der Stellungnahme des Entwicklungsausschusses (A6-0047/2006),
A. in der Erwägung, dass die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union, Lateinamerikas und der Karibik auf den drei genannten Gipfeltreffen beschlossen, als strategisches Endziel eine biregionale strategische Partnerschaft EU-Lateinamerika/Karibik zu gründen,
B. in der Erwägung, dass die derzeitigen Beziehungen den Erwartungen einer echten strategischen Partnerschaft weiterhin weder in politischer und sicherheitspolitischer noch in handels-, sozial- und haushaltspolitischer Hinsicht gerecht werden,
C. in der Erwägung, dass Lateinamerika, mit dem uns ein gemeinsames Engagement im Bereich der Menschenrechte, der Demokratie und des Multilateralismus verbindet, für eine Union, die sich als weltweiter Akteur zu behaupten versucht und sich zum größten ausländischen Investor in Lateinamerika, zum größten Geldgeber für die Region und zum wichtigsten Handelspartner zahlreicher Länder - insbesondere des Mercosur - entwickelt hat, ein bevorzugter Partner ist,
D. in der Erwägung, dass die Europäische Union in Lateinamerika der wichtigste Geber im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe ist,
E. in der Erwägung, dass nach Angaben der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Lateinamerika und die Karibik (ECLAC) die Volkswirtschaften der Staaten Lateinamerikas drei Wachstumsjahre nacheinander erreicht haben und das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahre 2005 um 4,3 % gestiegen ist,
F. in der Erwägung, dass sich das Pro-Kopf-BIP in Lateinamerika um die 2 800 EUR, d.h. das Dreifache des entsprechenden Betrags für China, bewegt, dass seine zunehmenden Verbindungen zu Asien und insbesondere China und der Reichtum der Region in Bezug auf Humanressourcen und Rohstoffe sie zu einem für die Union sehr wichtigen Markt machen, dass diese sich trotz der derzeitigen Asymmetrie in den Handelsbeziehungen zu einem entscheidenden Partner für die wirtschaftliche, industrielle, wissenschaftliche und technologische Entwicklung Lateinamerikas herausbildet, wobei sie gleichzeitig zur Diversifizierung dieser auch mit Nordamerika sehr eng verbundenen Region beiträgt,
G. in der Erwägung, dass derzeit weiterhin etwa 45 % der Bevölkerung Lateinamerikas unter Bedingungen der Armut und einer offenkundigen sozialen Ungleichheit, Diskriminierung und Verwahrlosung leben, die vor allem die indigenen Bevölkerungen, Frauen und Kinder betreffen, was eindeutig zur Schwächung der Demokratie und zur gesellschaftlichen Fragmentierung beiträgt, das Wirtschaftswachstum gefährdet und gesellschaftliche Konflikte und politische Instabilität begünstigt,
H. in Anerkennung der erheblichen Anstrengungen einiger lateinamerikanischer Länder, die dadurch in ihren eigenen Gesellschaften beachtliche Fortschritte bei der Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele erzielt haben,
I. mit großer Wertschätzung für die Beteiligung einiger Länder an Projekten der Solidarität und der Süd-Süd-Zusammenarbeit, die bereits erhebliche positive Auswirkungen im Bereich der Gesundheit, Bildung und der Bekämpfung von Beeinträchtigungen gezeitigt haben,
J. in der Erwägung, dass in verschiedenen lateinamerikanischen Ländern nach dem Ende von Diktaturen eine Reihe von Berichten über Wahrheit und Versöhnung erstellt wurden, die Empfehlungen enthalten, die jedoch noch umgesetzt werden müssen, damit sich auf der Grundlage der Gerechtigkeit demokratische Gesellschaften entwickeln,
K. in der Erwägung, dass im Hinblick auf die Verbesserung der Regierungsführung und des sozialen Zusammenhalts ein Weltwirtschaftssystem erforderlich ist, das mehr auf die Bedürfnisse der Entwicklungsländer eingeht,
L. in der Erwägung, dass folglich diese strategische Beziehung insbesondere in bestimmten grundlegenden Bereichen reaktiviert werden muss, die den Beziehungen zugrunde liegen, beispielsweise der Suche nach einem effektiven Multilateralismus zwischen den Partnern, der Unterstützung für Prozesse regionaler Integration und für den sozialen Zusammenhalt in Lateinamerika, die Wanderungsbewegungen und die Verbesserung der institutionellen Mechanismen der Partnerschaft,
M. in der Erwägung, dass das vierte Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs im Mai 2006 in Wien einen hervorragenden Anlass für eine solche Reaktivierung und der Union eine neue Gelegenheit zur Entwicklung eines weltweiten, schlüssigen und autonomen strategischen Rahmens bietet, der ihre Beziehungen zu Lateinamerika auf ständige und geregelte Weise vorantreibt und ihrem außenpolitischen Handeln in Bezug auf dieses Gebiet Struktur verleiht,
N. in Erwägung der zusätzlichen Unterstützung in institutioneller Sicht und für die Entwicklungszusammenarbeit, die sich aus der Schaffung des mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestatteten und die Iberoamerika-Konferenz unterstützenden Iberoamerikanischen Generalsekretariats (SEGIB) auf dem 15. Iberoamerika-Gipfel von Salamanca im Oktober 2005 ergibt,
O. in der Erwägung, dass es ferner unabdingbar wird, auch die parlamentarische Dimension der strategischen Partnerschaft neu zu beleben, und dass es dazu kein besseres Mittel gibt als schon in Wien die Gründung einer Transatlantischen Versammlung EU-Lateinamerika zu beschließen, die diesen Dialog stärken und rationalisieren soll,
P. in der Erwägung, dass es höchste Zeit ist, für die Schwerpunkte, die sich aus einer neu belebten biregionalen strategischen Partnerschaft ergeben, angemessene Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen,
- 1. beglückwünscht die Kommission dazu, dass sie nach zehn Jahren im Vorfeld des Gipfeltreffens der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union sowie Lateinamerikas und der Karibik in Wien eine erneute Mitteilung vorgelegt hat, die es ermöglicht, die Herausforderungen und außergewöhnlichen Möglichkeiten, die sich aus der Umsetzung einer echten biregionalen strategischen Partnerschaft ergeben, zu ermitteln und zu bewerten;
- 2. bekundet seine Zufriedenheit über das konstruktive interinstitutionelle Klima, das durch diese Entscheidung der derzeitigen Kommission begünstigt wird, die damit politisches Gespür, Pragmatismus und Führungsqualität an den Tag legt, die in diesen Zeiten so ungeheuer notwendig sind; ist insbesondere für die Qualität und Ernsthaftigkeit der ausgezeichneten technischen Vorbereitungsarbeit zu dieser Mitteilung dankbar;
- 3. bekundet dem österreichischen Ratsvorsitz seine Unterstützung für dessen entschlossenes Engagement für eine Stärkung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika und der Karibik, das daran deutlich wird, dass er das vierte Gipfeltreffen als herausragendes Ereignis in sein Programm aufgenommen hat;
- 4. bekräftigt die Absicht des Parlaments, seinerseits eine konstruktive Rolle zur Unterstützung der Kommission und des derzeitigen Ratsvorsitzes zu spielen und alles in seiner Macht Stehende zu tun, um dazu beizutragen, dass das Wiener Gipfeltreffen für alle Partner zu einem echten Erfolg wird;
- 5. unterstützt die Rolle des SEGIB als Ausrichter der Iberoamerika-Gipfel und empfiehlt die Schaffung eines flexiblen Mechanismus zur Vorbereitung und Weiterverfolgung der EU-Lateinamerika-Gipfel unter Mitwirkung des Ratsvorsitzes, der Kommission, der Gruppe hoher Beamter und des SEGIB, so dass die Synergieeffekte zwischen den verschiedenen Beteiligten genutzt und koordiniert und Überschneidungen vermieden werden;
Ein umfassender Ansatz für die biregionale strategische Partnerschaft
- 6. bekräftigt, dass der Partnerschaft unbedingt weiterhin eine strategische Gesamtsicht zugrunde liegen muss, die sich nicht auf isolierte Vorschläge oder Aktionen beschränkt und als Endziel die Schaffung einer echten politischen, sozialen, kulturellen, umweltpolitischen und sicherheitspolitischen Partnerschaft, mittelfristig die Schaffung einer europäischlateinamerikanischen Zone umfassender interregionaler Partnerschaft und die Einleitung einer echten Partnerschaft in den Bereichen Soziales, Wissen und gemeinsame Bemühung um eine nachhaltige Entwicklung anstrebt;
- 7. unterstützt die von der Kommission dargelegten Ziele und Gründe für eine Verstärkung der Beziehungen, wenngleich es konkretere Angaben über die Endziele ihrer Vorschläge und Empfehlungen im Einklang mit den im vorstehenden Absatz genannten Zielen gewünscht hätte;
- 8. unterstützt die Vorschläge der Kommission zur Intensivierung und Kanalisierung des politischen Dialogs, bekräftigt jedoch, dass sich die Stärkung der politischen und sicherheitspolitischen Partnerschaft außerdem auf eine Europäisch-Lateinamerikanische Charta für Frieden und Sicherheit stützen muss, die es auf der Grundlage der Charta der Vereinten Nationen ermöglicht, politische, strategische und sicherheitspolitische Vorschläge, die für beide Regionen von Interesse sind, zu konkretisieren, ferner auf die Arbeiten eines Bioregionalen Zentrums zur Konfliktverhütung und auf neue institutionelle Mechanismen; dazu gehören:
- a) die Gründung einer Transatlantischen Versammlung EU-Lateinamerika, die sich zu gleichen Teilen aus Mitgliedern einerseits des Europäischen Parlaments und andererseits des Lateinamerikanischen Parlaments (Parlatino), des Mittelamerikanischen Parlaments (Parlacen), des Andenparlaments (Parlandino), und der Gemischten Parlamentarischen Ausschüsse EU-Mexiko und EU-Chile zusammensetzt;
- b) die Schaffung eines ständigen europäischlateinamerikanischen Sekretariats, das die Arbeiten der Partnerschaft in der Zeit zwischen den Gipfeltreffen vorantreibt;
- c) die Aktualisierung des ministeriellen politischen Dialogs, einschließlich der Abhaltung häufiger Treffen der Verteidigungs-, Justiz- und Innenminister, der Sozial-, Umwelt- und Entwicklungsminister;
- d) die systematische Bemühung um einen europäischlateinamerikanischen Konsens im Rahmen der verschiedenen internationalen Organisationen und Verhandlungen, vor allem in den Vereinten Nationen und der Welthandelsorganisation (WTO);
- e) die Institutionalisierung eines regelmäßigen biregionalen Dialogs zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften unter der Schirmherrschaft des Ausschusses der Regionen;
- f) die Institutionalisierung eines regelmäßigen biregionalen Dialogs von Unternehmen und eine angemessene Beteiligung der Gewerkschaften und der Bürgergesellschaft an den Folgemaßnahmen zu den Abkommen;
- 9. unterstützt die Empfehlung der Kommission, den politischen Dialog auf den jeweiligen Bedarf der verschiedenen Gesprächspartner auf biregionaler, subregionaler oder bilateraler Ebene abzustimmen und auf eine begrenzte Zahl von Themen zu begrenzen, zu denen auch die Reform der Vereinten Nationen und die Friedenssicherung gehören sollten; hält es auch für notwendig, den Dialog auf weitere Themen von gemeinsamem Interesse wie Achtung der Menschenrechte, demokratische Regierungsführung und Kampf gegen Armut, gegen den Terrorismus und gegen den Drogenhandel und sektorale Dialoge über sozialen Zusammenhalt, über den Umweltaspekt der nachhaltigen Entwicklung, über soziale Gerechtigkeit und Arbeitnehmerrechte und über Wanderungsbewegungen und den Austausch von Personen auszuweiten;
- 10. unterstützt den Vorschlag der Kommission, in der neuen politischen Agenda einen politischen Dialog über Konfliktprävention und Krisenmanagement ins Auge zu fassen, regt jedoch an, diesen Dialog außerdem auf sämtliche Fragen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) auszuweiten und ihn auf praktische Weise um die Europäisch-Lateinamerikanische Charta für Frieden und Sicherheit und die Arbeiten eines in Lateinamerika zu gründenden biregionalen Zentrums zur Konfliktverhütung anzuordnen, weil dies der beste Weg ist, um Erfahrungen wechselseitig zu übertragen und Anstrengungen der betreffenden Länder und regionalen Instanzen einschließlich insbesondere der Organisation Amerikanischer Staaten und der Rio-Gruppe zu unterstützen und zu koordinieren;
- 11. ist der Auffassung, dass vermutlich - wie zuvor schon in ähnlichen Fällen in Bezug auf andere Teile der Welt - Zeit vergeht, ehe in Bezug auf die genannte Europäisch-Lateinamerikanische Charta für Frieden und Sicherheit ein Konsens zustande kommt, und dass folglich so vorgegangen werden muss, dass durch den fehlenden Konsens die übrigen Maßnahmen und Ziele der verstärkten Partnerschaft nicht blockiert werden;
- 12. ist der Ansicht, dass es das Ziel des biregionalen Zentrums zur Konfliktverhütung sein sollte, die Ursachen potenzieller gewaltsamer und bewaffneter Konflikte im Vorfeld zu ermitteln sowie sich frühzeitig mit ihrer Prävention und einer eventuellen Eskalation zu befassen;
- 13. bekräftigt seine Überzeugung, dass uns der Dialog zwischen den beiden Regionen darauf vorbereitet, uns einer gemeinsamen Herausforderung zu stellen, die den Multilateralismus in der Weltpolitik stärken und unterstützen und gleichzeitig Lateinamerika auf den internationalen Foren und in den internationalen Organisationen zu mehr politischem Gewicht verhelfen soll;
- 14. bekräftigt seine Überzeugung, dass die innere Stabilität zahlreicher lateinamerikanischer Partner dennoch weiterhin von der Staatsreform und konkret von der Modernisierung ihrer Vertretungsstrukturen, Organe und politischen Parteien, der Einbeziehung von Gruppen wie der indigenen Bevölkerungsgruppe in die Beschlussfassungsprozesse sowie der Stärkung ihrer demokratischen Regierungsführung abhängt;
- 15. dankt der Kommission dafür, dass sie ausdrücklich befürwortet, als Beitrag zu einer stabileren demokratischen Regierungsführung und zur Stärkung der parlamentarischen Dimension dieser Partnerschaft in Wien die Transatlantische Versammlung EU-Lateinamerika zu gründen; fordert vom 4. Gipfeltreffen in der Schlussakte oder in Form einer Zusage von Wien einen ausdrücklichen Beschluss zur Gründung dieser Versammlung, die sich zu gleichen Teilen aus Mitgliedern einerseits des Europäischen Parlaments und andererseits des Parlatino, des Parlacen, des Parlandino, des Gemeinsamen Parlamentarischen Ausschusses des Mercosur und der Gemischten Parlamentarischen Ausschüsse EU-Mexiko und EU-Chile zusammensetzt, wie es von den europäischlateinamerikanischen Integrationsparlamenten vorgeschlagen wurde;
- 16. schlägt vor, die Transatlantische Versammlung EU-Lateinamerika zum parlamentarischen Organ der strategischen Partnerschaft zu machen, das mit folgenden Beratungs- und Entwicklungskompetenzen ausgestattet ist:
- a) parlamentarisches Forum zur Erörterung und Kontrolle der Fragen, die die strategische Partnerschaft betreffen, deren Konsolidierung und Entwicklung die Versammlung unterstützt;
- b) Folgemaßnahmen zu den bereits geltenden oder in Verhandlung bzw. Überprüfung befindlichen Partnerschaftsabkommen sowie deren parlamentarische Kontrolle unter angemessener Beteiligung der dort vorgesehenen Gemischten Parlamentarischen Ausschüsse;
- c) Annahme von Entschließungen, Empfehlungen und Protokollen, die sich an das Gipfeltreffen EU-Lateinamerika/Karibik und an die verschiedenen gemeinsamen ministeriellen Gremien einschließlich der Rio-Gruppe und des San-José-Prozesses richten;
- 17. fordert die lateinamerikanischen Partner insbesondere auf, konkrete Verpflichtungen zu übernehmen, die dazu dienen, die direkte Legitimität aller regionalen Integrationsparlamente zu stärken, und dabei möglichst kurzfristig die Wahl durch allgemeine und unmittelbare Wahl der Vertreter in diesen Parlamenten voranzutreiben;
- 18. schlägt vor, die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als Förderer von Initiativen für eine öffentliche dezentrale Zusammenarbeit, die auf die Nähe zu den Bürgern sowie auf ihre Fähigkeit aufbaut, eine letztlich auf Wohlstand hinauslaufende Wirkung zu erzielen, zu stärken; schlägt ferner vor, die Instrumente zu verstärken, die auf die Nutzung der durch die bisher verzeichneten biregionalen Verbindungen und Austauschmaßnahmen gesammelten Erfahrung abzielen;
- 19. bekräftigt seine Forderung nach einer angemessenen Rolle für die Bürgergesellschaft (NRO, Unternehmen, Vereine, Universitäten, Gewerkschaften usw.), damit die Gesellschaft in ihrer Gesamtheit stärker an der Kontrolle der Tätigkeiten der Partnerschaft und der aus ihrer Stärkung erwachsenden Nutzeffekte beteiligt wird;
- 20. hält die Tätigkeiten eines Europäisch-Lateinamerikanischen Wirtschaftsforums, das dazu dient, den wechselseitigen Handel sowie Investitionen aller Art in beiden Regionen zu fördern, und sich aus Vertretern der Wirtschaftsverbände und der kleinen, mittleren und großen Unternehmen aus der Europäischen Union und Lateinamerika zusammensetzt, für das gute Funktionieren der Partnerschaft für unentbehrlich;
- 21. wiederholt seinen Vorschlag, mittelfristig eine europäischlateinamerikanische Zone umfassender interregionaler Partnerschaft zu schaffen, was in zwei Phasen erfolgen soll:
- a) Abschluss der Verhandlungen über das Assoziationsabkommen EU-Mercosur in Wien; Beginn der Verhandlungen über Assoziationsabkommen mit der Andengemeinschaft und mit Mittelamerika; tatsächliche Anwendung des neuen Allgemeinen Präferenzsystems APS "Plus" auf beide und Optimierung der Vorteile dieses Systems bis zum Inkrafttreten der genannten Abkommen und Ausbau der bereits bestehenden Abkommen EU-Mexiko und EU-Chile, um alle darin enthaltenen Möglichkeiten zu nutzen;
- b) Verwirklichung eines umfassenden interregionalen Assoziationsabkommens, das den verschiedenen Bereichen der biregionalen Partnerschaft eine rechtliche Grundlage und vollständige geographische Deckung verschafft, das auf das Endziel der bilateralen und präferenziellen, progressiven und wechselseitigen Liberalisierung des Handels mit Waren und Dienstleistungen aller Art mit angemessener Einschränkung der wirtschaftlichen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse zwischen den beiden Regionen in ihrer Gesamtheit gemäß den Vorschriften der WTO ausgerichtet ist, bis etwa 2010;
- 22. unterstützt die Empfehlungen der Kommission, ein Umfeld zu schaffen, das den Handel und die Investitionen zwischen beiden Regionen durch die Konsolidierung des multilateralen Handelssystems der WTO, die Vertiefung der bestehenden Assoziationsabkommen mit Mexiko und Chile, die Aushandlung von Assoziations- und Freihandelsabkommen mit dem Mercosur, der Andengemeinschaft, Mittelamerika und den Staaten der Karibik und die Erleichterung des Zugangs lateinamerikanischer Exporte zum europäischen Markt durch Zollpräferenzen und Zollbefreiungen nach dem APS-"Plus"-System fördert;
- 23. ist der Auffassung, dass der Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Mercosur und der Beginn der Verhandlungen mit der Andengemeinschaft und Mittelamerika auf dem anstehenden Gipfeltreffen in Wien dessen Erfolg steigern und die Beziehung zwischen der Union und Lateinamerika deutlich voranbringen würde;
- 24. erinnert insofern daran, dass die unzureichenden Ergebnisse der Ministerkonferenz von Hongkong die "WTO-Konditionalität" des derzeitigen Verhandlungsmandats mit dem Mercosur irrelevant machen, was sogar noch mehr für die künftigen Mandate für die Verhandlungen mit der Andengemeinschaft und Mittelamerika gilt; betont, dass die derzeitigen Umstände den Abschluss eines Abkommens mit dem Mercosur sogar erleichtern, der ein Agrarkapitel enthält, das mit dem Zeitplan "2013" vereinbar ist, auf den man sich in Hongkong einvernehmlich geeinigt hat und in dem Übergangszeiten vorgesehen sind;
- 25. fordert, dass die Verhandlungsmandate für die neuen Assoziationsabkommen mit der Andengemeinschaft und Mittelamerika jede Möglichkeit ausschließen, dass deren Zustandekommen vom Abschluss der Verhandlungen der WTO-Runde abhängig gemacht wird, wobei aber sichergestellt werden muss, dass die Freihandelszone, die zwischen den Partnern errichtet werden soll, letztlich voll und ganz mit den Bestimmungen der WTO vereinbar ist; fordert die Kommission und den Rat auf, das Parlament mit den Verhandlungslinien zu befassen, bevor diese vom Rat endgültig beschlossen werden;
- 26. empfiehlt, mit den derzeit geltenden oder im Verhandlungsstadium befindlichen bilateralen und interregionalen Abkommen eine umfassende und multilaterale Perspektive einhergehen zu lassen, die die regionale Integration und den internen Handel fördert, so dass ihre Bestimmungen zu gegebener Zeit in das vorgeschlagene Abkommen über eine umfassende biregionale Partnerschaft einfließen können;
- 27. bekräftigt seine Überzeugung, dass neben den wirtschaftlichen und handelspolitischen Aspekten der künftigen Abkommen auch den qualitativ wichtigen politischen, sozialen und kulturellen Aspekten sowie Fragen der Migration und der nachhaltigen Entwicklung Beachtung zu schenken ist; hält es insofern für unbedingt erforderlich, die notwendigen Initiativen zu ergreifen, um ein angemessenes Verhältnis zwischen dem Freihandel und dem sozialen Zusammenhalt zu gewährleisten;
- 28. empfiehlt dem Gipfel, bei der Verstärkung der Beziehungen zwischen den beiden Regionen im transnationalen Unternehmensbereich den Empfindlichkeiten Rechnung zu tragen, die von gewissen Praktiken in bestimmten Bereichen und Sektoren ausgelöst werden kann, und Investitionen mit ethischem Charakter zu belohnen;
- 29. unterstützt den Vorschlag der Kommission, in den Kontext einer verstärkten strategischen Partnerschaft EU-Lateinamerika/Karibik sämtliche Beziehungen einzubinden, die die Staaten der Karibik im Rahmen der Abkommen von Lomé und Cotonou und insbesondere über das Cariforum (Forum von Karibikstaaten), die Zugehörigkeit der Karibischen Gemeinschaft (Caricom) zur Rio-Gruppe und die Teilnahme dieser Staaten an den Gipfeltreffen zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika und der Karibik zur Union und ihren Partnern in Mittel- und Südamerika unterhalten; fordert die Kommission auf, in ihrer nächsten Mitteilung zum Thema auf dieser Linie fortzufahren;
- 30. erachtet die Vorschläge der Kommission, die Rolle der fortschrittlichsten europäischen Sektoren bei der Weiterentwicklung Lateinamerikas und der Karibik im Zuge der Rahmenprogramme für Forschung und technologische Entwicklung zu fördern, wozu auch die Stärkung des Programms @Lis im Rahmen der Informationsgesellschaft und das Navigationssystem Galileo, das sich besonders auf die Bereiche der Sicherheit im See- und Luftverkehr auswirken wird, gehören;
- 31. bekräftigt seine Vorschläge, durch die das Ziel verfolgt wird, eine echte Partnerschaft in den Bereichen Soziales, Wissen und gemeinsame Bemühung um eine nachhaltige Entwicklung u.a. durch folgende Maßnahmen und Instrumente zu erreichen:
- - die Konzipierung einer entschlossenen und großzügigen Politik der Entwicklungszusammenarbeit, die sich auf das gemeinsame Ziel, die Millenniums-Entwicklungsziele bis zum Jahr 2015 zu erreichen, konzentriert;
- - die entschlossene schrittweise Öffnung der Märkte der Europäischen Union im Einklang mit den in den Assoziationsabkommen vorgesehenen Zielen;
- - die Einrichtung des biregionalen Solidaritätsfonds und einer "Lateinamerika-Fazilität";
- - die Schaffung eines besonderen Rechtsrahmens, durch den die Zusammenarbeit der Union mit Lateinamerika in differenzierter Form geregelt wird;
- - die Öffnung der Programme der Europäischen Union in den Bereichen berufliche Fortbildung, Bildung, Kultur, Gesundheit und Migration für die lateinamerikanischen Länder;
- - die Förderung der wissenschaftlichen und technischen Zusammenarbeitsprogramme und der Programme für den Austausch von Wissenschaftlern, Ingenieuren und Studierenden;
- - die Unterstützung der Programme für institutionelle und fiskalische Reformen;
- - die Zuteilung einer finanziellen Unterstützung für die Gründung des von der 17. Interparlamentarischen Konferenz EU-Lateinamerika empfohlenen Andeninstituts für biologische Vielfalt (Instituto Andino de la Biodiversidad);
- - die Förderung von regionalen Märkten und Projekten für fairen Handel;
- - die Zuweisung von Haushaltsmitteln gemäß den erklärten Ansprüchen;
- 32. hält es für unverzichtbar, der Politik der Entwicklungszusammenarbeit und Entwicklungshilfe zwischen der Union und Lateinamerika einen neuen und großzügigen Impuls zu geben und dass sich in dieser Politik der Kampf gegen die Armut und gegen die soziale Ungleichheit zu einem Schlüsselelement entwickelt; betont, dass es wichtig ist, den Akzent auf die Entwicklung der Steuerpolitik und die Förderung des sozialen Zusammenhalts zu legen und gleichzeitig entschlossene Maßnahmen zur Unterstützung der grundlegenden Bildung und Gesundheitsversorgung als Schlüsselelemente der Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele, insbesondere mit Blick auf besonders gefährdete Menschen wie Frauen und Kinder, ethnische Minderheiten und indigene Bevölkerungsgruppen zu treffen;
- 33. unterstreicht, dass diese Politik der Entwicklungszusammenarbeit und Entwicklungshilfe nach einem differenzierten Ansatz betrieben werden muss, der den verschiedenen wirtschaftlichen und sozialen Umständen und dem Entwicklungsstand der Länder Lateinamerikas Rechnung trägt; hält jedoch die Unterstützung für die Länder der Region mit mittleren Einkommen in ihrem Kampf gegen die Armut, die Förderung des sozialen Zusammenhalts und die Umsetzung der Millenniums-Entwicklungsziele mit allen verfügbaren Mitteln einschließlich der wirtschaftlichen Zusammenarbeit im gegenseitigen Interesse für unerlässlich;
- 34. stimmt zu, dass die Hilfe besser auf die Bedürfnisse der betreffenden Länder abzustimmen ist; stellt jedoch fest, dass bestimmte vorgeschlagene Kooperationsbereiche, wie Migration, Terrorismusbekämpfung und Kampf gegen illegale Drogen, für die Geber Bereiche von größerer Dringlichkeit als für die Empfänger darstellen; besteht darauf, dass die Kooperation in solchen Bereichen den auf Beseitigung der Armut ausgerichteten Maßnahmen nicht abträglich sein darf;
- 35. weist darauf hin, dass Armut und Hunger komplexe und vielschichtige Probleme sind und dass die Verantwortung für ihre Bekämpfung allen Staaten gemeinsam obliegt; fordert ferner die Regierungen auf, zu ihrer Beseitigung gezielte Maßnahmen zu treffen, indem sie die Beschäftigungs- und Einkommensbildungsprogramme verstärken, wobei sie ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum und eine soziale Sicherung mit effizienteren Systemen sowie mit sicheren und höheren Altersversorgungen fördern sollten;
- 36. betont die Notwendigkeit, die Zusammenarbeit mit denjenigen Ländern Lateinamerikas zu vertiefen, die sich nicht nur erfolgreich um die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele in ihren eigenen Gesellschaften bemüht haben, sondern auch maßgeblich an der Entwicklung von Süd-Süd-Zusammenarbeit und gegenseitiger Unterstützung beteiligt sind;
- 37. unterstreicht, dass Haushaltszuschüsse am effektivsten sind, wenn sie auf bestimmte Bereiche ausgerichtet werden; fordert, dass für alle Haushaltszuschüsse Mindestvorsaussetzungen für die öffentliche Finanzverwaltung gelten müssen und immer begleitende Maßnahmen erforderlich machen;
- 38. begrüßt den Vorschlag der Kommission, der Schaffung eines "gemeinsamen Hochschulraums EU-Lateinamerika/Karibik" Vorrang einzuräumen, hält allerdings das Ziel, in europäischen Hochschulen in der Zeit zwischen 2007 und 2013 lediglich etwa 4 000 lateinamerikanische Studierende und Hochschullehrer aufzunehmen, für äußerst bescheiden; betont, dass für eine echte Auswirkung auf das kulturelle und politische Leben einer so großen Region diese Zahl mindestens verdreifacht werden müsste; betont jedoch, dass auch der Grundschulbildung besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss, um den Bedürfnissen der ärmsten Bevölkerungsschichten Lateinamerikas gerecht zu werden;
- 39. unterstützt nachdrücklich die Vorschläge der Kommission, die Weitergabe von Erfahrungen und bewährten Praktiken im Bereich der kulturellen Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Partnern zu fördern und eine "Europawoche" um den 9. Mai herum in allen lateinamerikanischen Ländern zu veranstalten, die sich auf die Arbeit ihrer Delegationen stützt und an der die Botschaften der Mitgliedstaaten eng mitarbeiten;
- 40. hält zusätzliche Maßnahmen zum gegenseitigen Kennenlernen für unverzichtbar, die sehr viel weitergehend sind, wie etwa eine verbesserte Informationen auf der Webseite der Kommission und ihre Verbreitung in spanischer und portugiesischer Sprache, die Aufnahme von elektronischen Foren und eines elektronischen Mitteilungsblattes in die Webseite, eine stärkere Förderung der Zentren und Einrichtungen, die sich mit dem Studium der Beziehungen zwischen der EU, Lateinamerika und der Karibik (OREAL, CELARE, Beobachtungsstelle für dezentrale Zusammenarbeit EU-Lateinamerika, Institut für iberoamerikanische Studien, Portugal-Institut usw.) befassen, oder die eine wichtige Rolle bei der Sensibilisierung für die tatsächlichen Umstände in beiden Regionen (Biarritz-Forum, Goethe-Institute, Cervantes-Institut, Fundación Carolina, British Council, Alliance Française usw.) spielen können;
- 41. schlägt die Einrichtung einer öffentlich/privaten Stiftung Europa-Lateinamerika zur Förderung des Dialogs zwischen den Partnern vor, die denjenigen vergleichbar sein könnte, die bereits für andere geografische Zonen, wie Asien oder den Mittelmeerraum, bestehen, und fordert die Kommission auf, einen konkreten Vorschlag zu erarbeiten, damit diese Idee in die Praxis umgesetzt werden kann;
- 42. hält es für unverzichtbar, die Informationsmöglichkeiten des Netzes der Delegationen der Kommission beträchtlich auszuweiten, da es sich bei ihnen zweifellos um einen der effizientesten und am besten informierten auswärtigen Dienst der Welt handelt, um diese gegenseitige Kenntnis zu vertiefen; sagt zu, dass die parlamentarische Diplomatie eine wichtigere Rolle als zusätzliches Instrument spielen wird, indem sie ihr Netz von ständigen und punktuell eingerichteten parlamentarische Delegationen und die interparlamentarischen Konferenzen nutzt; schlägt die Einrichtung parlamentarischer Verbindungsstellen vor, die mit Beamten des Europäischen Parlaments in den wichtigsten Delegationen der Kommission in der Region besetzt würden;
- 43. erinnert daran, dass das beschleunigte Ansteigen der Erzeugung, des Handels und des Konsums von Drogen, und insbesondere von Kokain, in weltweitem Maßstab und gerade in Europa mit den bekannten Folgeerscheinungen des Ansteigens der organisierten Kriminalität, des illegalen Waffenhandels, der Korruption und der Geldwäsche alle Partner in Europa und Lateinamerika schwer schädigt und eine entschlossene Strategie zur Eindämmung der schädlichen Auswirkungen mit Förderung des Anbaus von Alternativprodukten bedingt, ohne dadurch die Kleinbauern zu bestrafen, die von den Drogenhändlern benutzt werden;
- 44. teilt das von der Kommission erwähnte Ziel, Lateinamerika weiter bei der Drogenbekämpfung zu unterstützen und einen gemeinsamen Beitrag zur Steigerung der gegenseitigen Sicherheit und Stabilität durch die Aufrechterhaltung eines Ansatzes der geteilten Verantwortung im Bereich der Drogenbekämpfung auf allen Ebenen und in allen Gremien zu leisten;
- 45. unterstützt die Bemühungen der Ko-Vorsitze Costa Ricas und Österreichs im Mechanismus zur Zusammenarbeit und Koordinierung in Drogenfragen zwischen der Europäischen Union, Lateinamerika und der Karibik, die Funktion des Mechanismus als Instanz zur Mobilisierung von Initiativen, Programmen und Projekten zur Prävention und zur Verringerung des Drogenkonsums, der Herstellung von Drogen und des rechtswidrigen Handels damit gemeinsam auf der Grundlage der zwischen beiden Regionen geteilten Verantwortung zu stärken;
- 46. bekräftigt, dass es notwendig ist, dem Aktionsplan, nach dem in Bezug auf die Schwerpunkte des "Panama-Plans" und seinen wichtigsten Bestandteilen mit spezifischen Projekten innerhalb des Mechanismus zusammengearbeitet werden soll, zu möglichst großer Wirksamkeit zu verhelfen;
- 47. unterstützt den Vorschlag der Kommission, eine verantwortungsvolle Finanz-, Steuer- und Justizverwaltung durch finanzielle Anreize zu fördern, die im Rahmen der spezifischen Abkommen mit den Staaten der Region festzulegen sind; fordert von den Partnern die Ergreifung solider und wirkungsvoller politischer Maßnahmen auf den Gebieten demokratische Regierungsführung, soziale Angelegenheiten, öffentliche Finanzen und Steuergesetzgebung mit dem Ziel der Stärkung des sozialen Zusammenhalts und der Verringerung von Armut, Ungleichheit und Ausgrenzung;
- 48. wiederholt seine Vorschläge, die vorstehenden Maßnahmen durch konkrete und praktische Maßnahmen zur Bekämpfung des Drogenhandels, der organisierten Kriminalität und des Handels mit Kleinwaffen zu ergänzen mittels neuer Programme für die Schulung und den Austausch von Mitgliedern der Justizbehörden und der Polizei (EuroLatinFor), und die Angleichung der Rechtsvorschriften für die effektive Strafverfolgung dieser Straftaten unter uneingeschränkter Wahrung der Souveränität der beteiligten Länder (EuroLatinLex) zu fördern;
- 49. fordert in diesem Sinne die Kommission auf, den europäischen Verhaltenskodex für Waffenexporte in das Kapitel des politischen Dialogs der biregionalen Agenda aufzunehmen;
- 50. unterstützt nachdrücklich die Vorschläge der Kommission zur Förderung einer beidseitigen nachhaltigen Entwicklung, einschließlich der Einrichtung eines besonderen Dialogs über den Umweltaspekt, zur Organisation von Tagungen der Umweltminister zur Vorbereitung der Gipfeltreffen und für eine eingehende Konzertierung innerhalb der internationalen Gremien, insbesondere in den Fragen der Klimaänderung und einer angemessenen Nutzung der Wasserressourcen;
- 51. fordert beide Seiten auf, die internationalen Übereinkommen über Umwelt, Klimawandel und biologische Vielfalt anzuwenden;
- 52. fordert von der Kommission eine entschiedene Anwendung der ihr zur Verfügung stehenden Instrumente, um zur Erhaltung der natürlichen Ressourcen in Lateinamerika beizutragen, wozu auch das Programm FLEGT (Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor) gehört, um vor allem die illegalen Holzeinfuhren zu verhindern;
- 53. fordert, dass auf dem Gipfeltreffen gemeinsame Strategien und Notfallpläne, Frühwarneinrichtungen und Vorbeugemaßnahmen beschlossen werden, die dazu dienen, die beiderseitige Verwundbarkeit bei Naturkatastrophen zu vermindern, die aufgrund des Klimawandels und seiner verschiedenen Folgeerscheinungen, einschließlich Vulkanausbrüche, Erdbeben und Überschwemmungen ausgelöst werden und die allein in Lateinamerika im Jahr 2005 Tausende von Menschenleben gefordert und Schäden von mehr als 6 Mrd. Dollar (nach Daten der ECLAC) verursacht haben;
- 54. fordert die Kommission auf, in die Sozialagenda Diskussionen zur Förderung der Verbesserung der Arbeitsbedingungen - insbesondere für die Arbeitnehmer in der Landwirtschaft - gemäß den internationalen Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation als Teil der nachhaltigen Entwicklung in der Region aufzunehmen;
Ein neuer Impuls für die biregionale strategische Partnerschaft in Wien
- 55. empfiehlt dem Gipfel von Wien die Zusage einer begrenzten Anzahl eindeutiger und nachprüfbarer Punkte, durch die der strategischen Partnerschaft in vier Hauptbereichen ein neuer Impuls verliehen werden kann: gemeinsames Bemühen um einen effektiven Multilateralismus, wichtiger Impuls für die regionalen Integrationsprozesse in Lateinamerika und konkrete Zusagen im Bereich des sozialen Zusammenhalts sowie der Migration und der Kontakte zwischen den Menschen;
a. Gemeinsames Bemühen um einen wirksamen Multilateralismus
- 56. bekräftigt seine Überzeugung, dass sich eine echte strategische Partnerschaft auf realistische Ziele und gemeinsame Agendas gründen muss, die auf das gemeinsame Eintreten für den Multilateralismus zurückgehen, der kennzeichnend für das außenpolitische Handeln der europäischen und lateinamerikanischen Partner ist (Protokoll von Kyoto, Internationaler Strafgerichtshof, Kampf gegen die Todesstrafe und gegen den Terrorismus, grundlegende Rolle des Systems der Vereinten Nationen usw.);
- 57. weist ausdrücklich auf die hervorragenden Möglichkeiten hin, die sich für ein gemeinsames Vorgehen in multilateralen Foren bei Themen wie der Reform der Vereinten Nationen, die Überwachung der Übereinkommen des "Millennium+5-Gipfels", der im September 2005 in New York stattfand, die Arbeiten der neuen Kommission für Friedenskonsolidierung und des Rates für Menschenrechte, die Abrüstung und die Nichtweitergabe von Waffen, die Informationsgesellschaft und die Verwaltung des Internet, die neue internationale Finanzstruktur einschließlich der Reform des IWF, die WTO-Entwicklungsagenda von Doha und die Stärkung der Kapazität der Vereinten Nationen im Bereich humanitärer Einsätze bieten;
- 58. erinnert daran, dass ein wirksamer Multilateralismus Akteure von kontinentalen Ausmaßen bedingt, die gemeinsam und integriert handeln und entschlossen ihre Werte und Interessen in einer globalisierten Welt vertreten, und dass zum derzeitigen Zeitpunkt die Rolle beider Regionen auf internationaler Ebene nicht dem politischen und wirtschaftlichen Gewicht beider Partner entspricht; erwartet deshalb von allen Partnern sehr viel stärkere Anstrengungen bei der gemeinsamen Abstimmung ihrer Positionen im Innenbereich und gegenüber dem Ausland;
- 59. bekräftigt die Zusage von Guadalajara und stimmt darüber hinaus der europäischen Sicherheitsstrategie zu, nach der die regionalen Organisationen als wesentliches Hilfsmittel zu fördern sind, um einen wirksamen Multilateralismus zu erreichen, der die Grundlage der außenpolitischen Maßnahmen der Union, ihrer eigenen Entstehung und ihre Daseinsberechtigung ist;
- 60. hält es für unbedingt erforderlich, die globale Vision der Beziehung aufrecht zu erhalten, damit nicht das Wesen der strategischen Partnerschaft als solcher oder die Dynamik der regionalen Integration untergraben wird; tritt darüber hinaus für differenzierte Mechanismen des Dialogs ein, bei denen die Umstände der verschiedenen Gesprächspartner berücksichtigt werden und die Gesamtsicht nicht gestört wird, die für die regionale Integration erforderlich ist;
- 61. erinnert insofern an die außergewöhnlichen Möglichkeiten, die sich durch die geltenden bzw. vor dem Abschluss stehenden Assoziationsabkommen für die Vertiefung der Beziehungen jeglicher Art zwischen der Union als solcher und ihren lateinamerikanischen Partnern bieten; erkennt an, dass die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, ihre Beziehungen zu einigen dieser Partner in rein bilateraler Form und unter vollständiger Achtung und Loyalität hinsichtlich der Politik und der Zuständigkeiten der Union auszubauen;
- 62. hält es für entscheidend, dass beide Regionen an dem gemeinsamen System der internationalen Sicherheit, das durch das System der Vereinten Nationen gestaltet wird, aktiv teilnehmen;
b. Wichtiger Impuls für die regionalen Integrationsprozesse in Lateinamerika
- 63. begrüßt die Tatsache, dass die Kommission die regionale Integration weiterhin als prioritären Aspekt der Unterstützung der Entwicklung der Region ansieht, und unterstützt ihre Vorschläge zur Stärkung der regionalen Integrationsprozesse durch den Abschluss der Verhandlungen über das Assoziations- und Freihandelsabkommen mit dem Mercosur bereits in Wien und die sofortige Aufnahme von Verhandlungen über Abkommen gleicher Art mit der Andengemeinschaft und mit Mittelamerika;
- 64. stellt fest, dass schon die Aussicht auf ein Assoziationsabkommen mit der Union entscheidend dazu beigetragen hat, dass die Länder der Andengemeinschaft und Mittelamerikas Fortschritte bei den verschiedenen Aspekten der wirtschaftlichen Integration erzielt haben, insbesondere was die Zollunion und die Zollverfahren anbelangt; drückt seine Überzeugung aus, dass diese Fortschritte anlässlich der Verhandlung über zukünftige Abkommen noch an Bedeutung gewinnen werden, die so einen sichtbaren und wichtigen Beitrag für die regionale Integration in Lateinamerika leisten;
- 65. beauftragt die Kommission, etwaige Beitritte neuer Mitglieder, Veränderungen in der Zusammensetzung oder Verschmelzungen der verschiedenen subregionalen Integrationssysteme in Lateinamerika genau zu beobachten, wobei es darauf hinweist, dass mögliche Änderungen in der Zusammensetzung der subregionalen Strukturen auf jeden Fall darauf ausgerichtet sein müssen, eine stärkere Integration in der Region zu begünstigen und nicht die bestehenden Strukturen zu schwächen;
- 66. schlägt dem Gipfel von Wien vor, eine langfristigere Strategie mit dem Ziel zu verfolgen, ein umfassendes interregionales Assoziationsabkommen und mittelfristig die Schaffung einer europäischlasteinamerikanischen Zone umfassender interregionaler Partnerschaft zu erreichen; empfiehlt hierfür, dass schon in Wien eine Durchführbarkeitsstudie in Auftrag gegeben wird;
- 67. erinnert insofern daran, dass die europäische Erfahrung zeigt, dass die regionale Integration entscheidend zum Wirtschaftswachstum und zur Modernisierung der Produktionsanlagen, der Ausweitung des Handels und der Einbindung in die internationalen Märkte, dem sozialen Zusammenhalt und schlussendlich der politischen Stabilität beiträgt;
- 68. unterstützt die Vorschläge der Kommission, mit denen bezweckt wird, die territoriale Integration in Lateinamerika und die Verknüpfung seiner verschiedenen Infrastrukturnetze, vor allem in den Bereichen Energie, Wasser, Verkehr, Telekommunikation und Forschung, zu unterstützen; fordert die EIB nachdrücklich auf, hierfür eine entscheidende Hilfe im Rahmen der oben erwähnten "Lateinamerika-Fazilität" zu gewähren;
- 69. fordert die Kommission auf, eine weiter gehende Strategie zur Unterstützung der Integration auszuarbeiten, die sich nicht auf die Förderung von Handelsverpflichtungen beschränkt, sondern auch auf nichtkommerzielle Aspekte ausgerichtet ist, wie die regionale Sicherheit und die demokratische Regierungsführung, den Personen- und Arbeitnehmerverkehr, gemeinsame Verwaltung von Ökosystemen und Wassereinzugsgebieten sowie die physische Integration und die Infrastrukturen;
- 70. geht davon aus, dass die grenzübergreifende Zusammenarbeit im Rahmen der regionalen Integrationsprozesse eine offensichtliche Notwendigkeit darstellt, wie sich in der Europäischen Union gezeigt hat, und empfiehlt daher, Instrumente zur Unterstützung solcher Praktiken zu schaffen;
- 71. fordert die Kommission auf, ein mehrjähriges Programm für eine Zusammenarbeit mit dem SEGIB mit ausreichender Mittelausstattung in die Wege zu leiten, das es ermöglicht, durch Programme für institutionelle Zusammenarbeit, technische Hilfe, Austausch und Schulung im Bereich der regionalen Integration und der politischen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Entwicklungszusammenarbeit einerseits und mit der ständigen Vor- und Nachbereitung der Gipfeltreffen vor Ort andererseits die Möglichkeiten einer wechselseitigen Zusammenarbeit optimal zu nutzen;
c. Konkrete Zusagen im Bereich des sozialen Zusammenhalts
- 72. unterstützt uneingeschränkt den Vorschlag der Kommission, das Ziel des sozialen Zusammenhalts auf kontinuierliche, kohärente und konkrete Weise in alle Maßnahmen zu integrieren, die sie in Partnerschaft mit Lateinamerika ergreift; betont, dass die Partner in Europa und Lateinamerika ein solidarisches Projekt gemeinsam verfolgen, in dem sich Marktwirtschaft und sozialer Zusammenhalt nicht widerstreiten, sondern ergänzen; fordert, dass die damit zusammenhängenden Maßnahmen darauf ausgerichtet sind, soziale Ungleichheiten zu verringern und Gruppen, die derzeit von der Kerngesellschaft ausgegrenzt und chancenlos sind, einzubeziehen, und zwar unter besonderer Berücksichtigung der verschiedenen Bedürfnisse der indigenen Bevölkerungsgruppen;
- 73. erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass in Lateinamerika das demokratische Regierungssystem und der soziale Zusammenhalt eng miteinander verbunden sind, wie sich aus dem Bericht über die Demokratie in Lateinamerika des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen aus 2004 und dem Bericht der Interamerikanischen Menschenrechtskommission der OAS aus dem gleichen Jahr ergibt;
- 74. unterstützt deshalb die Empfehlungen der Kommission zur Einrichtung eines speziellen Dialogs über den sozialen Zusammenhalt, zu einer Politik der Entwicklungszusammenarbeit, in der der soziale Zusammenhalt Vorrang hat, zur Intensivierung der Zusammenarbeit mit den internationalen Institutionen, zur Mitwirkung der verschiedenen betroffenen Akteure und insbesondere zur Veranstaltung eines alle zwei Jahre stattfindenden Forums für den sozialen Zusammenhalt unter Teilnahme von Behörden, der Zivilgesellschaft, des Privatsektors und internationaler Organisationen unter Berücksichtigung der Probleme der stark gewachsenen Städte mit ihren sozialen Problemen und ihren Sicherheitsproblemen;
- 75. fordert die Partner auf, untereinander solidarische Initiativen zu entwickeln und die Abhaltung von Sozialforen, auf denen sich Unternehmen, Arbeitnehmer, Verbraucher und die Zivilgesellschaft - einerseits auf der Ebene der Europäischen Union und Lateinamerikas und andererseits innerhalb der jeweiligen Länder - zusammensetzen, zu intensivieren; fordert den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss auf, seine Tätigkeiten in diesem Bereich zu verstärken und die lateinamerikanischen Partner an seinen eigenen Erfahrungen teilhaben zu lassen; begrüßt in diesem Sinne die positiven Beiträge der anlässlich der Gipfeltreffen stattfindenden Foren der Zivilgesellschaft;
- 76. empfiehlt, die steigenden Einnahmen aus Ressourcen wie Öl vorrangig in langfristige und nachhaltige Ausbildungs- und Infrastrukturprogramme fließen zu lassen, um die Wettbewerbsfähigkeit und die Beschäftigungssituation zu verbessern;
- 77. wiederholt seinen Vorschlag zur Einrichtung eines biregionalen Solidaritätsfonds, der die Aufgabe hat, die sektoriellen Programme zu verwalten und zu finanzieren, die sich in einer ersten Phase auf die Bekämpfung der gesellschaftlichen Ausgrenzung und der extremen Armut, auf Gesundheit, auf Bildung und auf die Infrastrukturen in denjenigen Ländern und Regionen beziehen würden, die das geringste Pro-Kopf-Einkommen und die schärfsten sozialen Ungleichheiten aufweisen, wogegen sie sich später auf alle Länder Lateinamerikas erstrecken könnten;
- 78. ist der Auffassung, dass ein begrenzter Beitrag oder eine begrenzte Neuzuteilung (nicht zusätzlich) aus dem Haushalt der Union für die Region als Katalysator wirken könnte, der zusammen mit den von anderen Organisationen (EIB, Interamerikanische Entwicklungsbank, Anden-Entwicklungsgesellschaft, Zentralamerikanische Bank für Wirtschaftsintegration, Weltbank usw.) und interessierten Ländern zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln zu einer angemessenen finanziellen Unterstützung führen könnte, um eine ausreichende kritische Masse zu bilden, die zur Entschärfung des Problems beitragen könnte;
- 79. empfiehlt, dass dieser Fonds von der Kommission (oder gegebenenfalls vom SEGIB) in Zusammenarbeit mit den Beitrag leistenden Organisationen und Ländern koordiniert wird und darüber hinaus eine "Lateinamerika-Fazilität" auf der Grundlage der ausschließlich finanziellen Beiträge der EIB und anderer interessierter Institutionen umfasst; ruft die europäischen und lateinamerikanischen Finanzinstitutionen dazu auf, die territoriale Integration und die Verknüpfung der Infrastrukturnetze in Lateinamerika in Bereichen wie Energie, Wasser, Verkehr, Telekommunikation und Forschung zu unterstützen;
- 80. bekräftigt seine Forderung, dass Kommission und Rat die genannten Einrichtungen dazu bewegen sollten, den Impuls für die Schaffung des Solidaritätsfonds zu geben; legt dem Gipfel von Wien nahe, das Projekt zu unterstützen und unverzüglich eine entsprechende Durchführbarkeitsstudie in Auftrag zu geben;
- 81. empfiehlt den lateinamerikanischen Ländern die konzertierte Planung der Verknüpfung dieser Infrastrukturen und "Energieringe", wobei sie erforderlichenfalls auf die europäische Erfahrung im Bereich der transeuropäischen Netze zurückgreifen können;
- 82. bekräftigt die Zusage von Guadalajara, den dezentralen Ansatz, auf dem die europäischen Programme zur Entwicklungszusammenarbeit URB-AL, AL-Invest, @Lis, ALFA und AlBan aufbauen, zu verstärken; fordert ferner dazu auf, die Beteiligung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften an der Initiative EUROsociAL, dem regionalen Programm für sozialen Zusammenhalt in Lateinamerika, zu fördern;
- 83. empfiehlt der Kommission, die Aufnahme von Mechanismen zur Korrektur der Asymmetrien und für territorialen und sozialen Zusammenhalt in die Abkommen der regionalen Integration Lateinamerikas zu unterstützen und ferner die Bekämpfung der Korruption und die Förderung der steuerlichen Disziplin voranzutreiben;
- 84. weist darauf hin, dass im Dialog und in den Programmen für den sozialen Zusammenhalt die schweren Ungleichgewichte in der Stellung von Frauen und Männern zu berücksichtigen sind, die beim Zugang zu Arbeitsplätzen, zur Bildung und bei der Beteiligung der Frauen an Entscheidungen zutage treten;
- 85. fordert vom Wiener Gipfel die Verurteilung des Menschenhandels, der Frauenmorde und der Gewalt gegen Frauen sowie die Förderung und Einhaltung der nationalen und internationalen Regeln in dieser Hinsicht; schlägt einen weltweiten vorrangigen Aktionsplan bei Jungen, Mädchen und Jugendlichen in Lateinamerika im Einklang mit den UNICEF-Maßnahmen vor;
- 86. schlägt den Partnern und den verschiedenen bilateralen und multilateralen Gläubigern vor, innovative und großzügige Lösungen für das Schuldenproblem zu entwickeln; hebt zu diesem Zweck die Initiativen zur Umschuldung durch Investitionen in den sozialen und in den Bildungsbereich hervor, die im Rahmen der Iberoamerika-Gipfel ausgearbeitet wurden;
d. Konkrete und überprüfbare Zusagen im Bereich der Migration und der Kontakte zwischen den Menschen
- 87. bekräftigt die Notwendigkeit, eine neuartige Migrationspolitik zwischen den Partnern zu verfolgen, die sich auf die Achtung der Grundrechte gemäß den geltenden internationalen Übereinkommen, die Achtung der Würde der Menschen, die Bekämpfung von Diskriminierungen, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sowie die Souveränität der betroffenen Länder gründet;
- 88. hält das Thema Migration und Kontakte zwischen den Menschen für ein zentrales Thema in den Beziehungen der Union mit ihren lateinamerikanischen Partnern; tritt für einen ausgeglichenen, globalen und kohärenten Ansatz ein, der sowohl politische Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung umfasst, als auch in Zusammenarbeit mit den betroffenen Ländern die Vorteile der legalen Emigration zum Tragen bringt, wobei Ausgangspunkt ein Dialog und eine loyale Zusammenarbeit sein muss, die an die Umstände jedes betroffenen Landes angepasst ist, und für den im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Brüssel vom 15. und 16. Dezember 2005 ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden;
- 89. bedauert, dass die Kommission keine spezifischen Vorschläge für den Gipfel vorgelegt hat; schlägt vor, dass der Rat auf der Grundlage der Mitteilung der Kommission vom 30. November 2005 "Vorrangige Maßnahmen zur Lösung von Migrationsproblemen: Erste Folgemaßnahmen nach Hampton Court" (KOM (2005) 0261) und im Kontext des langfristigen Prozesses des Haager Programms als Reaktion auf die sich aus der Migration ergebenden Chancen und Herausforderungen sowie auf der Grundlage der Beschlüsse auf dem informellen Treffen von Hampton Court möglichst bald spezifische prioritäre Maßnahmen mit Bezug auf Lateinamerika beschließt, und zwar im Einklang mit den Schlussfolgerungen des oben genannten Europäischen Rates von Brüssel im Zusammenhang mit Afrika und dem Mittelmeerraum;
- 90. betont erneut, dass sich diese Maßnahmen u. a. auf Fragen wie die Organisation der Migrationsflüsse durch die Verstärkung der bilateralen Vereinbarungen einschließlich der Bekämpfung der illegalen Einwanderung und der kriminellen Banden, die sie sich zunutze machen, und die Bekämpfung des Menschenhandels insbesondere mit gefährdeten Menschen, vor allem Frauen und Kindern, sowie auf die gemeinsame Steuerung dieser Flüsse, die Einführung von Politiken der vorläufigen Zuwanderung, die Schaffung eines besonderen Reisevisums für Unternehmer und Unternehmerinnen, Universitätsangehörige, Forscher, Studierende, Journalisten und Gewerkschafter, die an der Partnerschaft Europa-Lateinamerika teilnehmen, die Mobilisierung der Zuwanderungsbewegung im Dienste der Entwicklung der Herkunftsländer (Unterstützung von Projekten der Einwanderer in ihren Herkunftsländern) sowie die Umsetzung einer Politik der Eingliederung in den Aufnahmeländern für die legalen Einwanderer sowie schließlich die Finanzierung und Kontrolle der eingeleiteten Maßnahmen beziehen müssen;
- 91. schlägt den Partnern die Annahme der erforderlichen Maßnahmen zur Beschränkung der überhöhten Kosten der Geldüberweisungen der ausländischen Arbeitnehmer vor;
- 92. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und aller Länder Lateinamerikas und der Karibik sowie dem lateinamerikanischen Parlament, dem mittelamerikanischen Parlament, dem Andenparlament und dem Gemeinsamen Parlamentarischen Ausschuss des Mercosur zu übermitteln.
1 ABl. C 140 E vom 13.6.2002, S. 569.