Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Drittes Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und zur Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 206. Sitzung am 1. Dezember 2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz - Drucksache 18/10470 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung - Drucksachen 18/9983, 18/10263 - in beigefügter Fassung angenommen.

Fristablauf: 23.12.16
Erster Durchgang: Drucksache. 548/16 (PDF)

Drittes Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und zur Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

Vom ...

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung der Insolvenzordnung

§ 104 der Insolvenzordnung vom 5. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2866), die zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2010) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

" § 104 Fixgeschäfte, Finanzleistungen, vertragliches Liquidationsnetting".

2. Absatz 3 wird wie folgt geändert:

3. Die folgenden Absätze 4 und 5 werden angefügt:

Artikel 2
Weitere Änderung der Insolvenzordnung

§ 104 der Insolvenzordnung, die zuletzt durch Artikel 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Die Absätze 1 bis 3 werden wie folgt gefasst:

2. Absatz 4 Satz 2 wird wie folgt geändert:

Artikel 3
Änderung weiterer Rechtsvorschriften

Artikel 4
Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

In § 26 Nummer 8 Satz 1 des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 310-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2222) geändert worden ist, wird die Angabe "31. Dezember 2016" durch die Angabe "30. Juni 2018" ersetzt.

Artikel 5
Inkrafttreten