Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

979. Sitzung des Bundesrates am 28. Juni 2019

Der federführende Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (U) und der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz (AV) empfehlen dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

Begründung:

Es ist von herausgehobener Bedeutung, die ökonomische Situation der Weidetierhalterinnen und -halter zu verbessern. Der Wolf ist nicht die Ursache für die prekäre Einkommenssituation der Weidetierhalterinnen und -halter. Dennoch könnte die Verbesserung der ökonomischen Situation die Akzeptanz für die artenschutzpolitisch relevante Entwicklung und Erhaltung der Wolfspopulation in Deutschland erhöhen.

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, zukünftig einen jährlichen Bericht über den gesamten Wolfsbestand einschließlich der Jungtiere in Deutschland auf wissenschaftlicher Grundlage zu erstellen. Der Bericht soll die Verbreitung der Wölfe in den Ländern sowie in den biogeographischen Regionen Deutschlands gemäß FFH-Richtlinie darstellen und anhand der hierfür relevanten Parameter - beispielsweise reproduktionsfähige Population - eine Beurteilung hinsichtlich des Erhaltungszustands in den biogeographischen Regionen enthalten. Weiter sind Vereinbarungen mit anderen Staaten mit dem Ziel staatenübergreifender Bewertungen des Erhaltungszustands in den biogeographischen Regionen anzustreben.

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Die Entwicklung des gesamten Wolfsbestands (einschließlich Jungtiere) in den einzelnen Ländern ist für das Wolfsmanagement von hohem Interesse. Bezugsraum für den Erhaltungszustand sind die biogeographischen Regionen gemäß FFH-Richtlinie, wobei neben einer nationalen Betrachtung auch eine staatenübergreifende Bewertung der Wolfspopulationen anzustreben ist.