Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik im Zeitraum 2020 - 2030 - COM (2014) 15 final

920. Sitzung des Bundesrates am 14. März 2014

A

Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz (AV), der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (U) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

Zur Vorlage allgemein

Zu den Zielvorgaben

Begründung zu Ziffern 11 bis 13 und 15 (nur gegenüber dem Plenum):

Nach vorliegenden Studien im Auftrag der Kommission (s. KOM (2011) 109 endg.) wird das Energieeffizienz-Ziel der "20-20-20-Strategie" bis 2020 verfehlt, wenn die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Steigerung der Energieeffizienz nicht verstärkt werden. Die Gründe dafür sind zahlreich: Ein bisher nicht verbindliches Energieeffizienz-Ziel mit lediglich indikativem Charakter und eine Energieeffizienzpolitik bestehend aus einer Vielzahl fragmentierter Einzelmaßnahmen in Form verbindlicher Energieverbrauchsstandards, Produktkennzeichnungen und Gesetzgebung mit lediglich empfehlendem Charakter.

Um das im vorliegenden Entwurf des Rahmens für die künftige Energie- und Klimapolitik enthaltene CO₂-Minderungsziel von 40 Prozent bis 2030 zu erreichen, hält die Kommission zusätzliche Energieeinsparungen in Höhe von rund 25 Prozent für erforderlich. Allerdings setzt sie für die Steigerung der Energieeffizienz kein verbindliches Ziel fest. Stattdessen plädiert sie dafür, die Evaluation der Energieeffizienz-Richtlinie im Jahr 2014 abzuwarten und anschließend im Lichte der Evaluationsergebnisse zu entscheiden, ob und ggf. welche Vorgaben verbindlich festgesetzt werden sollten.

Um die Ziele der bisherigen "20-20-20-Strategie" der EU bis 2020 nicht zu verfehlen und die Anstrengungen bis 2030 konsequent fortzusetzen und auszuweiten, ist ein entsprechendes politisches Signal dringend erforderlich. Deshalb sollte ein verbindliches Ziel für die Steigerung der Energieeffizienz in den Rahmen für die künftige Energie- und Klimapolitik im Zeitraum 2020 bis 2030 aufgenommen werden. Dieses verbindliche Ziel bietet den Rahmen für die künftige Energie- und Klimapolitik der EU, der dann mit den einschlägigen Richtlinien der EU zur Energieeffizienz konkret ausgestaltet werden muss.

Zur Biomasse-Politik

Anders als in anderen Wirtschaftszweigen existieren in der Landwirtschaft keine einheitlichen Effekte bei der Freisetzung von Klimagasen. Je nach Naturraum und Wirtschaftszweig ergeben sich völlig unterschiedliche Ausgangssituationen und Einflüsse auf die Freisetzung von Klimagasen. Die geplanten Regelungen zur Verwirklichung von Klimazielen, die in ihrer Wirkung derzeit noch nicht abschließend erforscht sind, würden die Landwirtschaft und Landnutzung ohne jegliche Differenzierung flächendeckend treffen.

B