Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der europäische Grüne Deal - COM (2019) 640 final

986. Sitzung des Bundesrates am 13. März 2020

A

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik (AIS), der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz (AV), der Finanzausschuss (Fz), der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (U), der Verkehrsausschuss (Vk), der Wirtschaftsausschuss (Wi) und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung (Wo) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

Grundsätzliches

Im Einzelnen

Allgemeines

Wachstumsstrategie

Zu einzelnen Maßnahmen und Politikbereichen

Allgemein zu den Arbeitspaketen

Emissionshandelssystem

Finanzierungsfragen

Nachhaltigkeit

Klimagesetzgebung

Gemeinsame Agrarpolitik

Biodiversität

Forstwirtschaft

Meere und Ozeane

Wasser- und Bodenschutz

Bioökonomie

Kreislaufwirtschaft und Verbraucherbelange

Begründung zu Ziffern 92, 94 und 95 (nur gegenüber dem Plenum):

In der Mitteilung der Kommission werden Verbraucherinnen und Verbraucher mehrfach adressiert. Mit dem Vorschlag sollen einzelne wichtige Aspekte aufgegriffen werden. Nachhaltiger Konsum kann nicht allein durch Verbraucherinnen und Verbraucher gefördert werden, sondern bedarf sowohl einer nachhaltigen Produktion und Lieferkette als auch der Ermöglichung einer nachhaltigen Nutzung. Anreize von Herstellern oder Händlern bei einem Neukauf die alten noch verwendbaren Produkte zu entsorgen, sollten verhindert werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass sie Nachhaltigkeit mit ihrem Einkauf unterstützen können und nicht nur auf leere Werbeversprechen hereinfallen. Freiwillige Absichtserklärungen und Maßnahmen von Unternehmen haben bisher nicht zu einer signifikanten Stärkung des nachhaltigen Konsums beigetragen. Versprechungen von Unternehmen können von Verbraucherinnen und Verbrauchern auch kaum überprüft werden. Daher sind gesetzliche Regelungen auf EU-Ebene zielführender.

Die Verbraucherschutzminister und -ministerinnen hatten sich bereits mehrfach mit dem Thema nachhaltiger Konsum und geplante Obsoleszenz befasst (unter anderem TOP 46 der 14. VSMK).

Zudem hatte das Umweltbundesamt in dem im November 2017 veröffentlichten Positionspapier "Strategien gegen Obsoleszenz: Sicherung einer Produktmindestlebensdauer sowie Verbesserung der Produktnutzungsdauer und der Verbraucherinformation" Kernempfehlungen entwickelt, unter anderem die Festlegung von Produktstandards zur Mindestlebensdauer (als ersten Schritt gegebenenfalls zunächst für Produktkomponenten), Einführung einer Informationspflicht zur Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Reparaturservice sowie Einführung einer Pflicht zur Angabe der garantierten Lebensdauer (Herstellergarantieaussagepflicht). Die Bundesregierung hat diesbezüglich noch keine Maßnahmen ergriffen, sondern befindet sich weiterhin im Prüfprozess.

Verkehrssektor

Wohnen und Bauen

Überarbeitung der Århus-Verordnung und Planungs- und Genehmigungsverfahren von Verkehrsinfrastrukturprojekten

Begründung zu Ziffern 110 bis 113 (nur gegenüber dem Plenum):

Die Kommission beabsichtigt die Überarbeitung der Århus-Verordnung (VO (EG) Nr. 1367/2006 ), um nach eigenem Bekunden Bürgerinnen und Bürgern sowie nichtstaatlichen Organisationen, die Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit von Entscheidungen mit Auswirkungen auf die Umwelt haben, den Zugang zur administrativen und gerichtlichen Überprüfung auf EU-Ebene zu erleichtern. Darüber hinaus will die Kommission Maßnahmen ergreifen, um deren Zugang zur Justiz vor nationalen Gerichten in allen Mitgliedstaaten zu verbessern.

Ziel des der Verordnung zugrundeliegenden Århus-Übereinkommens ist es, den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten sicherzustellen.

Hintergrund ist, dass der Rat die Kommission im Jahr 2018 um eine Untersuchung und erforderlichenfalls um eine Änderung der sogenannten Århus-Verordnung ersucht hatte, nachdem der Ausschuss zur Überwachung des Übereinkommens von Århus die mangelhafte Einhaltung des Århus-Übereinkommens durch die EU-Rechtsprechung - zu der auch die nationalen Gerichte zählen, soweit sie EU-Rechtsakte anwenden - bemängelt hatte. Die Untersuchung schlägt als mögliche Maßnahmen insbesondere vor, den Anwendungsbereich der mit Rechtsmitteln anzugreifenden Maßnahmen zu erweitern und Fristen zu verlängern.

Begründung zu Ziffern 110 und 111 (nur gegenüber dem Plenum):

Ein unnötig weiter Anwendungsbereich kann sich jedoch nachteilig auf die Dauer und Zahl von Gerichtsverfahren auswirken und damit gesamtgesellschaftlich wichtige Verkehrsinfrastrukturprojekte - etwa Schienenausbauprojekte im Interesse der Verlagerung von Verkehr auf die Schiene und des Klimaschutzes - gefährden. Die Kommission sollte daher mit Augenmaß vorgehen.

Begründung zu Ziffern 112 und 113 (nur gegenüber dem Plenum):

Jede Ausdehnung des europäischen Umweltrechtschutzes führt aber kehrseitig bei unverändertem nationalen Gerichtsverfahrensrecht zu einer Erschwerung und Verlängerung der gerichtlichen Auseinandersetzungen, insbesondere beim Ausbau staatlicher Infrastrukturen, und vor allem zu Nachteilen bei der Umsetzung der für den Klimaschutz dringend erforderlichen Schieneninfrastrukturprojekte.

Erforderlich ist deshalb eine europarechtskonforme Anpassung der gerichtlichen Kontrolldichte. Dazu zählen die oben genannten Regelungen, die zum Teil schon vom Innovationsforum Planungsbeschleunigung erarbeitet wurden, und die auch aus anderen EU-Mitgliedstaaten bekannt sind.

Bürgerbeteiligung/Partizipationsverfahren

Begründung zu Ziffer 116 (nur gegenüber dem Plenum):

Der europäische Grüne Deal muss, angesichts des aktuell hohen gesellschaftlichen Drucks und des wachsenden Unverständnisses zwischen Politik sowie Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland, in einem breiten Diskussionsprozess erläutert und bearbeitet werden, damit eine zügige, effiziente und faire Umsetzung gelingen kann.

Das Ziel einer fairen und wohlhabenden Gesellschaft mit einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft ist nur dann zu erreichen, wenn alle Gruppen der Gesellschaft und der Wirtschaft in den Umsetzungsprozess eingebunden und deren Bedürfnisse wahrgenommen werden.

Weiteres

Sonstiges

Direktzuleitung an die Kommission

B