Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei München, den 27. Oktober 2005
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Verwaltungsreform
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Matthias Platzeck
Sehr geehrter Herr Präsident,
Ich übermittle Ihnen die in der Anlage mit Begründung beigefügte
- Entschließung des Bundesrates zur Beschränkung der Saldierung im Rahmen der Milchquotenregelung
mit dem Antrag, dass der Bundesrat diese fassen möge.
Ich bitte, den Entschließungsantrag gemäß § 36 Abs. 2 GOBR auf die Tagesordnung der 816. Sitzung des Bundesrates am 4. November 2005 zu setzen und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Erwin Huber
Entschließung des Bundesrates zur Beschränkung der Saldierung im Rahmen der Milchquotenregelung
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, umgehend die bundesrechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Saldierung im Rahmen der Milchquotenregelung auf Molkereiebene ab dem 01.04.2006 entfällt. Diese Regelung soll vorerst für zwei Wirtschaftsjahre gelten.
Begründung
Die Überlieferung der Quoten in Deutschland belastet den bereits überversorgten Milchmarkt erheblich. Allein im Milchwirtschaftsjahr 2004/2005 wurde die Quote um 413.000 t, das sind rund 1,5% der deutschen Garantiemenge, überliefert. Mehr als ein Drittel der im vergangenen Abrechnungsjahr in der EU über die Quoten hinaus produzierten Milchmengen stammt aus Deutschland.
Der Wegfall der Molkereisaldierung und die Beschränkung auf eine einstufige bundeseinheitliche Saldierung führt zu mehr Abgabengerechtigkeit und verhindert wirksam Umgehungen und systematische Überlieferungen durch einen kurzfristigen Milchkäuferwechsel. Das Quotensystem wird vereinfacht.
Diese Änderung ist angesichts der weiterhin drohenden Quotenüberlieferung zur Stabilisierung des Marktes und der Milcherzeugerpreise dringend erforderlich.
Die Neuregelung soll probeweise vorerst für zwei Jahre gelten. Danach soll anhand der gewonnenen Erfahrungen eine Überprüfung stattfinden.