Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2007 zur Errichtung der Freihandelszone Europa-Mittelmeer

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 107099 - vom 10. April 2007. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 15. März 2007 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass das Gipfeltreffen von Barcelona am 27. und 28. November 1995 ein äußerst ehrgeiziges und einzigartiges Vorhaben ins Leben gerufen hat, nämlich die Schaffung neuer und geregelterer politischer, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Beziehungen zwischen dem nördlichen und dem südlichen Mittelmeerraum, was erhebliche Fortschritte in dieser Region gebracht hat, aber noch längst nicht abgeschlossen ist,

B. in der Erwägung, dass sich die politischen Verhältnisse (Osloer Abkommen), welche die Einleitung des Barcelona-Prozesses begünstigt haben, mittlerweile grundlegend geändert haben und die Chancen für einen Kompromissfrieden im Nahen Osten geringer denn je sind,

C. in der Erwägung, dass es im Interesse der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten liegt, dass sich der Mittelmeerraum zum beiderseitigen Nutzen zu einem wirtschaftlich und sozial integrierten Raum entwickelt,

D. in der Erwägung, dass das starke Bevölkerungswachstum in den Ländern im südlichen und östlichen Mittelmeerraum ohne weitere Verzögerungen die Einleitung wirtschaftlicher und sozialer Strategien und Maßnahmen gebietet,

E. in der Erwägung, dass es im gemeinsamen Interesse der Länder im südlichen und östlichen Mittelmeerraum und der Europäischen Union ist, die Arbeitslosigkeit in dieser Region zu senken und der dortigen Bevölkerung, insbesondere jungen Menschen und den Bewohnern ländlicher Gebiete, akzeptable Lebensperspektiven zu bieten und dass 35 Millionen neue Arbeitsplätze zwischen 2000 und 2015 geschaffen werden müssen, um die Arbeitslosenquoten auf ihrem derzeitigen Stand zu halten,

F. in der Erwägung, dass die Länder im südlichen und östlichen Mittelmeerraum stark vom Außenhandel abhängig sind und dass der Gesamtwert der Aus- und Einfuhren rund zwei Drittel ihres BIP entspricht; in der Erwägung, dass ein erheblicher Teil dieser Handelsströme in die Europäische Union fließt, dass diese dagegen nur 4% des Außenhandels der Gemeinschaft ausmachen, dass die Struktur der Ausfuhren der Länder im südlichen und östlichen Mittelmeerraum sehr wenig diversifiziert ist und dass der Schwerpunkt dieser Ausfuhren nach wie vor auf wenig wachstumsträchtigen Sektoren liegt,

G. in der Erwägung, dass die Länder im südlichen und östlichen Mittelmeerraum gegenüber anderen Wirtschaftszonen, insbesondere in den südostasiatischen Ländern, wichtige Positionen in Bezug auf relative Wettbewerbsfähigkeit, industrielle Entwicklung und soziale Entwicklungsperspektiven eingebüßt haben, dass ihr Anteil am Welthandel trotz eines relativ stetigen Wirtschaftswachstums seit 1980 deutlich zurückgegangen ist und dass eine derartige Entwicklung ein Grund zur Sorge für die Europäische Union und ihre Nachbarschaftspolitik ist, insbesondere angesichts der möglichen Auswirkungen auf die soziale und politische Stabilität an ihren Außengrenzen,

H. in der Erwägung, dass sich die Handelsstrukturen zwischen der Europäischen Union und den Mittelmeer-Partnerländern seit der Einleitung des Barcelona-Prozesses sehr wenig entwickelt haben und dass die Assoziationsabkommen noch nicht alle erhofften Ergebnisse gezeitigt haben,

I. in der Erwägung, dass eine Freihandelszone notwendig ist, die auf Beseitigung der Armut, Vollbeschäftigung, Stärkung der Demokratie und Förderung der nachhaltigen Entwicklung gerichtet ist; in der Erwägung, dass diese Freihandelszone auf ausgewogenen, gezielten Regeln beruhen muss, die unerlässlich sind, um eine bessere Eingliederung der Länder im südlichen und östlichen Mittelmeerraum in den Welthandel zu ermöglichen, ihre wirtschaftliche Diversifizierung sicherzustellen, die Herausforderungen der Globalisierung zu bewältigen und eine gerechte Verteilung der Vorteile der Globalisierung zu gewährleisten,

J. in der Erwägung, dass eine verstärkte wirtschaftliche Zusammenarbeit im Mittelmeerraum auch gute Aussichten für die Wirtschaft der südlichen Mitgliedstaaten und somit ihre bessere Integration in den Binnenmarkt bietet;

K. in der Erwägung, dass es nach wie vor ein riesiges wirtschaftliches, soziales und demografisches Gefälle zwischen den zwei Seiten des Mittelmeers gibt und dass auch zwischen den einzelnen Ländern im südlichen und östlichen Mittelmeerraum große Entwicklungsunterschiede bestehen,

L. in der Erwägung, dass die fortbestehende politische und wirtschaftliche Aufsplitterung der Länder im südlichen und östlichen Mittelmeerraum und das Fehlen eines echten Integrationsprozesses sehr nachteilige Auswirkungen auf das Barcelona-Programm und insbesondere auf die Errichtung der Freihandelszone dadurch haben könnte, dass die polarisierende Wirkung des Handels und damit die Abhängigkeit einiger Länder im südlichen und östlichen Mittelmeer vom Gemeinschaftsmarkt zunimmt,

M. in der Erwägung, dass die Errichtung der Freihandelszone Europa-Mittelmeer langfristig insgesamt positive Auswirkungen haben wird, aber kurz- und mittelfristig auch negative Auswirkungen auf die EU-Mittelmeerländer und auf die Länder im südlichen und östlichen Mittelmeerraum haben kann,

N. in der Erwägung, dass wirksame Begleitmaßnahmen im gemeinsamen Interesse sind, damit die negativen Auswirkungen des gegenwärtigen Liberalisierungsprozesses für alle betroffenen Regionen und Länder abgeschwächt und ausgeglichen werden;

O. in der Erwägung, dass die Länder im südlichen und östlichen Mittelmeerraum wegen des immer rascheren Wandels unserer von den Informationstechnologien geprägten Gesellschaft größere Anstrengungen im Bereich der wissenschaftlichen und technologischen Forschung in quantitativer und qualitativer Hinsicht unternehmen sollten, um die technologische Kluft zu überwinden, die sie von den am weitesten entwickelten Ländern in diesem Bereich trennt, was langfristig ein stetigeres und nachhaltigeres Wirtschaftswachstum ermöglichen würde,

P. in der Erwägung, dass die Länder im südlichen und östlichen Mittelmeerraum beachtliche Fortschritte im Bereich des Grundschulwesens erzielt haben, indem sie die Analphabetenrate erheblich verringert haben, die aber dennoch in einigen Ländern dieser Region noch sehr hoch ist; in der Erwägung, dass der Zugang zu Hochschulen und Universitäten auf einen geringen Teil der Bevölkerung beschränkt ist und dass das Schulsystem nach wie vor nicht über die Mittel für die Ausbildung hoch qualifizierter Fachkräfte oder Techniker verfügt, um Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt aufeinander abzustimmen,

Q. in der Erwägung, dass neben dem auf die Schaffung einer Freihandelszone zwischen der Europäischen Union und den Ländern des südlichen und östlichen Mittelmeerraums ausgerichteten Prozess die Länder des südlichen und östlichen Mittelmeerraums die bestehenden politischen und wirtschaftlichen Hindernisse beseitigen müssen, die den Integrationsprozess in dem gesamten Raum verlangsamen, damit eine fruchtbare Zusammenarbeit zwischen ihnen erwachsen kann,

Ein neuer Impuls für den Barcelona-Prozess

Handels- und Zollpolitik

Nachhaltigkeitsprüfung der Auswirkungen der Freihandelszone Europa-Mittelmeer

Finanzielle und technische Unterstützung

MEDA und europäisches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument

Ausländische Direktinvestitionen

Ursprungsregeln und Ursprungskumulierung

Landwirtschaft

Normen und technische Vorschriften, geistiges Eigentum sowie Wettbewerb

Dienstleistungen

Verkehr

Energie

Umwelt und nachhaltige Entwicklung

Industrie

Textilsektor

Wissenschaft und Technologie

Handel und Entwicklung

Abschließende Erwägungen