Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 100840 - vom 27. Januar 2010.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung vom 14. - 17. Dezember 2009 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf das GATT-Abkommen, Kapitel IV, Artikel 36 (Grundsätze und Ziele) und 37 (Verpflichtungen),
- - unter Hinweis auf die Doha-Ministererklärung der Welthandelsorganisation (WTO) vom 14. November 2001,
- - unter Hinweis auf die Hongkong-Ministererklärung der WTO vom 18. Dezember 2005,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. April 2006 zur Bewertung der Doha-Runde im Anschluss an die WTO-Ministerkonferenz in Hongkong1,
- - unter Hinweis auf die Verhandlungsentwürfe (oder "Modalitäten") von 2008 für eine endgültige Vereinbarung über den Handel mit landwirtschaftlichen und nichtlandwirtschaftlichen Gütern,
- - unter Hinweis auf die auf den jüngsten Gipfeltreffen von den Staats- und Regierungschefs der G20 eingegangene Stillhalteverpflichtung, von Maßnahmen abzusehen, die Handels- und Investitionshemmnisse einführen würden, und solche Maßnahmen unverzüglich zu korrigieren,
- - unter Hinweis auf die Eröffnungsrede von Pascal Lamy beim WTO-Diskussionsforum vom 28. September 2009,
- - unter Hinweis auf die Millenniums-Entwicklungsziele der Vereinten Nationen und die von den EU-Mitgliedstaaten gegebenen Hilfszusagen zur Bekämpfung von Hunger und Armut,
- - unter Hinweis auf den Jahresbericht der WTO für 2009,
- - unter Hinweis auf die Zusammenfassung des Vorsitzenden im Anschluss an die Siebte WTO-Ministerkonferenz am 2. Dezember 2009,
- - gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Doha-Runde 2001 mit den Zielen eingeleitet wurde, neue Handelsmöglichkeiten zu schaffen, die multilateralen Handelsregeln zu stärken, aktuelle Ungleichgewichte im Handelssystem anzugehen und den Handel in den Dienst der nachhaltigen Entwicklung - unter Betonung der wirtschaftlichen Integration der Entwicklungsländer, insbesondere der am wenigsten entwickelten Länder (LDC) - zu stellen, was auf der Überzeugung beruht, dass ein multilaterales System, das auf gerechteren und ausgewogeneren Regeln beruht, zu einem fairen und freien Handel im Dienst der Entwicklung aller Kontinente beitragen kann;
B. in der Erwägung, dass in der Erklärung von Doha die Verpflichtung bekräftigt wird, den Entwicklungsländern eine besondere und differenzierte Behandlung zukommen zu lassen, um ihrer ungleichen Situation Rechnung zu tragen,
C. in der Erwägung, dass die WTO-Gespräche auf Ministerebene zum Abschluss der Doha-Runde Ende Juli 2008 in einem Stillstand endeten,
D. in der Erwägung, dass der Welthandel von der Wirtschaftskrise angesichts eines Handelsvolumens, das noch stärker zurückging als die weltweite Produktion, besonders schwer getroffen wurde,
E. in der Erwägung, dass eine Verbesserung bei den WTO-Regeln zu Handelserleichterungen allen WTO-Mitgliedern zugute kommen würde, indem die Rechtssicherheit erhöht, die Kosten der Handelsvorgänge gesenkt und Missbrauch verhindert würden,
F. in der Erwägung, dass die Siebte WTO-Ministerkonferenz, die vom 30. November bis 2. Dezember 2009 in Genf stattfand, die große Bedeutung des Handels und der Doha-Runde für den wirtschaftlichen Wiederaufschwung und die Verringerung der Armut in den Entwicklungsländern hervorgehoben hat,
G. in der Erwägung, dass die Bezeichnung "Europäische Union" in der WTO zum ersten Mal in der Arbeitssitzung bei der Siebten Ministerkonferenz am 1. Dezember 2009 - im Anschluss an das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon - verwendet wurde,
- 1. bekräftigt erneut sein Engagement für ein mulitlaterales Handelssystem und die WTO als Garanten eines auf Regeln basierenden Handelssystems; ist der Auffassung, dass die WTO eine Schlüsselrolle übernehmen muss, um eine bessere Steuerung der Globalisierung und eine gerechtere Verteilung ihrer Vorteile zu gewährleisten;
- 2. ist der Auffassung, dass die Regeln und Auflagen der WTO in der derzeitigen Wirtschaftskrise weitgehend verhindert haben, dass die Mitglieder auf handelsbeschränkende Maßnahmen zurückgegriffen haben, und gleichzeitig Flexibilität ermöglicht haben, Maßnahmen für den wirtschaftlichen Wiederaufschwung zu ergreifen;
- 3. ermutigt die WTO-Mitglieder, sich in all ihren bilateralen und multilateralen Handelsbeziehungen und künftigen Abkommen weiterhin der aktiven Bekämpfung von Protektionismus verpflichtet zu fühlen;
DDA (Doha-Entwicklungsagenda)
- 4. bekräftigt seine nachdrückliche Unterstützung dafür, dass die Entwicklung in den Mittelpunkt der DDA gerückt wird, und fordert die WTO-Mitgliedstaaten auf, die in der Doha-Ministererklärung von 2001 festgelegten ehrgeizigen Zielvorgaben zu verwirklichen, um zu gewährleisten, dass die gegenwärtige Handelsrunde der Entwicklung gewidmet ist und dass sie zur Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele beiträgt;
- 5. glaubt, dass die Industrieländer mit Blick auf die uneingeschränkte Achtung der Verpflichtung zum Abschluss einer Entwicklungsrunde davon absehen müssen, Verhandlungsziele zu verfolgen, die den Entwicklungszielen der Runde abträglich sein könnten; ist weiter der Ansicht, dass die Schwellenländer gleichzeitig gewährleisten müssen, dass ihre Entwicklungsziele den Zielen anderer Entwicklungsländer - insbesondere der LDCs - keinen Schaden zufügen;
- 6. erkennt den Fortschritt an, der seit der Ministerkonferenz in Hongkong bei der DDA erreicht wurde; nimmt das während der Siebten Ministerkonferenz in Genf, die nicht die DDA-Verhandlungen betraf, an den Tag gelegte Engagement zur Kenntnis;
- 7. unterstützt nachdrücklich den Abschluss der DDA auf der Grundlage eines umfassenden, ehrgeizigen und ausgewogenen Verhandlungsergebnisses zugunsten des Wirtschaftswachstums und der Entwicklung weltweit wie auch der Glaubwürdigkeit des multilateralen Handelssystems; ist der Auffassung, dass ein erfolgreicher Abschluss der DDA ein wichtiger Parameter zur Stimulierung des weltweiten Wirtschaftsaufschwungs nach der Finanz- und Wirtschaftskrise sein könnte;
- 8. fordert die Schwellenländer nachdrücklich auf, ihrer Verantwortung als globale Wirtschaftsakteure nachzukommen und Zugeständnisse zu machen, die dem Stand ihrer Entwicklung und ihrer (sektoralen) Wettbewerbsfähigkeit entsprechen; betont, wie wichtig der Nord-Süd-Handel sowie der Süd-Süd-Handel sind;
- 9. fordert die Industrieländer und die Schwellenländer auf, sich der EU-Initiative "Alles außer Waffen" anzuschließen, die einen hundertprozentig zoll- und quotenfreien Marktzugang für die LDC garantiert; betont ferner, wie wichtig es ist, den Rahmen für die handelsbezogene Hilfe (Aid for Trade) auszuweiten;
- 10. fordert die Kommission auf, die im Verhandlungsmandat gesteckten Ziele zu verfolgen, was den Schutz geografischer Ursprungsbezeichnungen und geistiger Eigentumsrechte, den Marktzugang für Industriegüter und Dienstleistungen und das öffentliche Auftragswesen sowohl in den Industrie- als auch in den Entwicklungsländern wie auch Mindestanforderungen an Umwelt- und Sozialstandards angeht;
- 11. ermutigt die Europäische Union, eine Vorreiterrolle bei der Förderung greifbarer Fortschritte in den laufenden WTO-Verhandlungen zu übernehmen, um die Doha-Runde abzuschließen und die uneingeschränkte Teilnahme der Entwicklungsländer und der LDC am Welthandel zu erleichtern, indem sie als Brücke zwischen den unterschiedlichen Positionen der WTO-Mitglieder fungiert;
Landwirtschaft
- 12. fordert die Kommission auf, sich streng an das ihr vom Rat erteilte Verhandlungsmandat zu halten, in dem die bereits abgeschlossene GAP-Reform als Begrenzung ihres Handlungsspielraums festlegt wird, unter der Voraussetzung, dass gleichwertige Zugeständnisse von ihren Handelspartnern erreicht werden, und den EU-Standpunkt zu geografischen Ursprungsbezeichnungen nachdrücklich zu vertreten;
- 13. fordert die Kommission auf, den AKP- und Gemeinschaftserzeugern im Rahmen des kurz vor der Abschlussphase stehenden Bananen-Abkommens eine wirkliche Rechtssicherheit zu bieten und sicherzustellen, dass die finanziellen Auswirkungen des Abkommens berücksichtigt werden;
- 14. verweist auf die von den WTO-Mitgliedern auf der Ministerkonferenz in Hongkong eingegangene Verpflichtung, die parallele Abschaffung aller Exportsubventionen und Disziplinen für alle Exportmaßnahmen mit gleicher Wirkung sicherzustellen;
- 15. fordert die Industrieländer und die Schwellenländer auf, dafür Sorge zu tragen, dass das Abkommen den Entwicklungsländern den Einsatz der politischen Instrumente ermöglicht, die sie benötigen, um ihre Landwirtschaft sowie ihre lokale Nahrungsmittelproduktion zu verteidigen und weiterzuentwickeln, den Lebensstandard in den ländlichen Gebieten anzuheben und die Nahrungsmittelsicherheit zu erhöhen (d.h. universaler Zugang zu einer angemessenen Menge an Nahrungsmitteln zu erschwinglichen Preisen); fordert deshalb, dass in das Abkommen klare Vorschriften für eine besondere und differenzierte Behandlung aufgenommen werden, insbesondere in Bezug auf besondere Erzeugnisse und spezifische Schutzmechanismen;
Marktzugang für nicht landwirtschaftliche Produkte (NAMA)
- 16. fordert ehrgeizige Ergebnisse bei den NAMA-Verhandlungen, sodass eine beträchtliche Senkung der angewandten Zölle wirkliche neue Marktzugangsmöglichkeiten schafft und gleichzeitig eine besondere und differenzierte Behandlung ermöglicht wird; befürwortet die Fortsetzung sektorspezifischer Initiativen in Bereichen, in denen die Europäische Union Ausfuhrinteressen hat;
Dienstleistungen
- 17. fordert die Kommission eindringlich auf, weiterhin eine entschlossene Verhandlungsposition einzunehmen, die auf einen tatsächlich verbesserten Marktzugang für EU-Erzeugnisse und -Dienstleistungen sowohl in den Industrieländern als auch in den Schwellenländern abzielt;
- 18. fordert, dass sichergestellt wird, dass Handelsabkommen im Bereich der Finanzdienstleistungen Vorschriften enthalten, die die Einhaltung der Zielvorgaben der internationalen Gemeinschaft und der G20 mit Blick auf die Regulierung dieser Dienstleistungen und insbesondere die Vermeidung von Schlupflöchern und Steuerumgehung gewährleisten;
- 19. fordert eine Intensivierung der Gespräche auf dem Gebiet der Dienstleistungen mit Blick auf eine weitere Liberalisierung der Dienstleistungen generell, während gleichzeitig die nationalen politischen Ziele der WTO-Mitglieder und ihr Recht auf die Regulierung öffentlicher Dienstleistungen gewahrt bleiben;
Reform der WTO
- 20. stellt fest, dass über eine institutionelle Reform der WTO nachgedacht werden muss mit dem Ziel, ihre Arbeitsweise und ihre demokratische Legitimität sowie ihre Rechenschaftspflicht zu verbessern; betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung einer parlamentarischen Dimension der WTO; fordert die Kommission auf, bei der künftigen institutionellen Reform der WTO und bei der Förderung einer Parlamentarischen Versammlung der WTO eine aktive Rolle zu übernehmen;
- 21. glaubt, dass die WTO die Verbindungen zwischen Handel und neuen weltweiten Herausforderungen wie Klimawandel, Nahrungsmittelsicherheit und -souveränität sowie menschenwürdige Arbeit wirksamer aufgreifen muss;
- 22. fordert eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der WTO und anderen internationalen Organisationen und Gremien wie der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP), dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) und der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (Unctad), um die gegenseitige Unterstützung und Kohärenz zwischen handelsbezogenen und nichthandelsbezogenen Anliegen zu gewährleisten; unterstützt in diesem Zusammenhang Bemühungen, die auf die Verabschiedung internationaler Standards und eine ordnungspolitische Zusammenarbeit abzielen;
- 23. unterstützt die Stärkung bestehender und den Abschluss neuer bilateraler und regionaler Freihandelsabkommen (WTO-plus) als Ergänzung zum multilateralen Rahmen;
Vertrag von Lissabon
- 24. fordert die Kommission mit Nachdruck auf, das Parlament eng in die laufenden Verhandlungen einzubinden; weist deshalb auf die Notwendigkeit hin, die Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Parlament und der Kommission neu auszuhandeln, um die Handelsbestimmungen des Vertrags von Lissabon, wonach die EU-Handelspolitik einer strengeren demokratischen Kontrolle unterworfen werden muss, zum Ausdruck zu bringen; beabsichtigt, die Rahmenvereinbarung zu überarbeiten, um die umfassende Teilnahme des Parlaments an den internationalen Handelsverhandlungen der Europäischen Union herbeizuführen und dabei insbesondere Folgendes zu gewährleisten:
- a) die Unterrichtung des Parlaments vor der Aufnahme der Verhandlungen über die gewählte Rechtsgrundlage,
- b) im Falle eines förmlichen Antrags des Parlaments die Zusage des Rates, die Aufnahme von Verhandlungen erst dann zu genehmigen, wenn das Parlament auf der Grundlage eines Berichts des zuständigen Ausschusses seinen Standpunkt zum vorgeschlagenen Verhandlungsmandat abgegeben hat;
- c) die regelmäßige, umfassende und rechtzeitige Unterrichtung des Parlaments über den Verlauf aller bilateralen und multilateralen Handelsverhandlungen,
- d) im Falle der Annahme von Empfehlungen des Parlaments zur Verhandlungsführung - unabhängig von der Phase der Verhandlungen - Berücksichtigung der Stellungnahme des Parlaments durch die Kommission vor dem Abschluss eines Abkommens,
- e) Anlage und Nutzung eines interinstitutionellen Bestandsverzeichnisses, das sämtliche Dokumente umfasst, die die Kommission dem in Artikel 207 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Sonderausschuss bereitstellt;
- 25. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und dem Generaldirektor der WTO zu übermitteln.
- 1 ABl. C 293 E vom 2.12.2006, S. 155.