Der Deutsche Bundestag hat in seiner 250. Sitzung am 27. Juni 2013 die beiliegende Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses - Drucksache 17/14124 - zu dem Gesetz über die Gewährung eines Altersgelds für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten angenommen.
Fristablauf: 11.07.13
Anrufung des Vermittlungsausschusses: Drucksache. 354/13(B)
Deutscher Bundestag
Drucksache 17/14124
17. Wahlperiode 26.06.2013
Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über die Gewährung eines Altersgelds für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten - Drucksachen 17/12479, 17/13132, 17/13135, 17/13878 -
Berichterstatter im Bundestag: Abgeordneter Jörg van Essen
Berichterstatter im Bundesrat: Staatsminister Michael Boddenberg
Der Bundestag wolle beschließen:
Das vom Deutschen Bundestag in seiner 234. Sitzung am 18. April 2013 beschlossene Gesetz über die Gewährung eines Altersgelds für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten wird nach Maßgabe der in der Anlage zusammengefassten Beschlüsse geändert.
Gemäß § 10 Absatz 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung hat der Vermittlungsausschuss beschlossen, dass im Deutschen Bundestag über die Änderungen gemeinsam abzustimmen ist.
Berlin, den 26. Juni 2013
Der Vermittlungsausschuss
Strobl | van Essen | Boddenberg |
Vorsitzender | Berichterstatter | Berichterstatter |
Anlage
Gesetz über die Gewährung eines Altersgelds für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten
Zu Artikel 1 (§§ 12 und 16 AltGG)
Artikel 1 wird wie folgt geändert:
- a) In § 12 werden nach dem Wort "Mindestruhegehalt" die Wörter "gegenüber dem Bund oder einem der Aufsicht einer Bundesbehörde unterliegenden Dienstherrn" eingefügt.
- b) In § 16 wird der Satzteil vor Nummer 1 wie folgt gefasst:
" § 107b des Beamtenversorgungsgesetzes gilt zwischen Dienstherren, die dem Bundesrecht unterliegen, entsprechend mit der Maßgabe, dass".