Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission: Überarbeitung der Richtlinie über Berufsqualifikationen KOM (2011) 367 endg.

Der Bundesrat hat in seiner 886. Sitzung am 23. September 2011 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Allgemeines:

Im Einzelnen:

Zu Frage 1

Zu Frage 2a

Zu Frage 2b

Zu Frage 2c

Zu Frage 3

Zu Frage 4

Zu Frage 5

Zu Frage 6

Zu Fragen 7 und 8 - Vorbemerkung

Zu Frage 7

Zu Frage 8

Zu Frage 9

Zu Frage 10

Zu Frage 11

Zu Frage 12

Zu Frage 13

Die Vorschrift erlaubt es dem Aufnahmemitgliedstaat, die Sprachkenntnisse des Antragstellers - unabhängig von der Prüfung der Berufsqualifikation - vor einer Arbeitsaufnahme nachzuprüfen. Angehörige von Gesundheitsberufen, die Kontakt mit Patienten haben, sollten ausreichende Sprachkenntnisse grundsätzlich bereits bei der Erteilung der Berufszulassung gegenüber der zuständigen Behörde nachweisen müssen. In diesem Sinne erhalten z.B. Ärzte in Deutschland nur dann die Approbation, wenn sie die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen können.

Zu Frage 14

Zu Frage 15

Zu Frage 16

Zu Frage 17

Zu Frage 18

Zu Frage 19

Zu Frage 20

Zu Frage 21

Zu Frage 22

Zu Frage 23

Zu Frage 24

Berücksichtigung der Stellungnahme: