Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen

Der Bundesrat hat in seiner 902. Sitzung am 2. November 2012 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

1. Zu Artikel 1 (§ 4 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe c AgrarMSG)

In Artikel 1 ist § 4 Absatz 1 Nummer 4 wie folgt zu ändern:

Begründung:

Da die Kartellbehörden ohnehin durch weitreichende Ermittlungsbefugnisse agieren können, ist ihre formalisierte Einbindung in das Anerkennungsverfahren von Agrarorganisationen entbehrlich. Die vorgesehene Ermächtigung kann daher gestrichen werden.

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt